Wenn man sich nun die Situation ansieht, die Entwicklung der Finanzierung und die Entwicklung der Studierendenzahlen, dann haben sich in Rheinland-Pfalz die Studierendenzahlen seit 2005 um etwa 20 % erhöht. Wir hatten damals etwa 100.000 Studierende, jetzt haben wir etwa
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Hochschulpaktfinanzierung keine Bundesfinanzierung ist, wie dies manchmal verstanden oder interpretiert wird. Es ist eine gemeinsame, hälftige Bund-Länder-Finanzierung. Das macht im Fall von Rheinland-Pfalz in einem Vergleichsjahr rund 110 Millionen Euro aus. Die Hälfte davon kommt aus den Landesmitteln, und entsprechend sind die Mittel relativ zu den Studierendenzahlen gewachsen. Das heißt, die Hochschulen erhalten für diese zusätzlichen Studierenden abhängig von den Disziplinen – weil das den Kostenwirklichkeiten entspricht – und abhängig vom Hochschultyp – Universität oder Fachhochschule – entsprechende Zusatzmittel, die für Sach- und Personalausgaben verwendet werden können.
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass es eines der größten Bedürfnisse der Hochschulleitungen ist, langfristig eine bessere Planbarkeit zu haben, und die Verstetigung des Sondervermögens oder auch die Verstetigung des Hochschulpakts dabei hilfreich sind?
Vielen Dank für die Frage. In der Tat ist das einer der Hauptwünsche und eines der Haupterfordernisse für die Hochschulleitungen im Allgemeinen. Das Land hat diesbezüglich in den vergangenen Jahren vieles getan. Wie erwähnt, war ein Punkt die Verstetigung der Mittel des Sondervermögens, die sich sehr positiv und sehr nachhaltig im Bereich der Lehre auswirkt, weil ein Großteil der Mittel dorthin fließt, aber auch im Bereich der Forschung, weil es uns dadurch gelungen ist, die Forschungsinitiative zu verstetigen und langfristig diese Mittel für die Forschung, für die Forschungsprofilbildung den Universitäten und den Hochschulen allgemein zur Verfügung zu stellen.
In der Tat ist aber auch die Weiterentwicklung des Hochschulpakts eine ganz entscheidende Frage. Deshalb mahnen die Hochschulen und wir als Länder zu Recht und insbesondere auch ich persönlich dringend intensivere Gespräche zwischen Bund und Ländern an, um hier zu einer langfristigen Planungssicherheit bei den Hochschulen zu kommen.
Das Land hat darüber hinaus in den letzten Jahren im Zuge verschiedener Maßnahmen Stellen verstetigt. Dies waren, wie ich es dargestellt habe, vor einigen Jahren bereits 100 Stellen. Es waren mit dem letzten Doppelhaushalt noch einmal die Weiterführung von 200 Stellen, davon die Hälfte ebenfalls verstetigt, und auch die völlige Überführung – das ist nicht in allen Ländern in Deutschland der Fall gewesen – der BAföG-Mittel an die Hochschulen, verbunden mit wiederum 200 Dauerstellen.
Herr Minister, meine Frage schließt inhaltlich an die Frage der Kollegin Schneid an. Wäre bei einer deutlichen Verringerung der Studentenzahlen die Situation speziell an der Johannes Gutenberg-Universität, aber auch an anderen Hochschulstandorten in Rheinland-Pfalz weniger angespannt? Würde das eine nennenswerte finanzielle Entlastung bringen?
Wenn man die Frage stellt, ob die Situation angespannt ist oder nicht, dann lohnt es sich, diejenigen Zahlen zu betrachten, die eine gewisse Aussagekraft haben. Natürlich haben unsere Hochschulen einen großen Gestaltungsspielraum. Gerade für die Hochschulen mit Globalhaushalt gilt das insbesondere. Es gibt aber durchaus übergeordnete Zahlen, die man betrachten kann.
Eine solche Zahl bezüglich der Lehre ist das Betreuungsverhältnis, das heißt die Frage, wie viele Studierende statistisch gesehen pro wissenschaftlicher Mitarbeiterin/pro wissenschaftlichem Mitarbeiter betreut werden. Dazu gibt es eine amtliche Statistik. Hier hat sich zunächst einmal in ganz Rheinland-Pfalz die Betreuungssituation in den letzten Jahren deutlich verbessert. Das Betreuungsverhältnis an der Johannes Gutenberg-Universität liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, ist also deutlich besser als der Bundesdurchschnitt.
Herr Minister, wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass im Rahmen des Hochschulpakts Gelder nur für Erstsemester ausgeschüttet werden, nicht aber bei einem Wechsel von einer Universität an eine Hochschule, was ein deutlicher finanzieller Nachteil für Letztgenannte ist? Das ist ein Punkt, der bei der Anhörung vor zwei Jahren eine große Rolle spielte.
Das ist eine Frage, die man eigentlich mit Blick auf zwei verschiedene Dimensionen beantworten muss. Die eine Dimension ist eine insgesamt hochschulpolitische Fragestellung. Hier geht es nämlich darum, ob man bei der Finanzierung der Hochschulen mit steigenden Studierendenzahlen ausschließlich Erstsemester berücksichtigen oder andere Kriterien heranziehen sollte, zum Beispiel Studierende in der Regelstudienzeit oder auch Absolvieren
Tatsächlich gibt es Argumente für verschiedene Herangehensweisen. Sehr stark diskutiert wird derzeit eine Mischung aus tatsächlich nach wie vor Anfängerzahlen – aber nicht ausschließlich – und eben Studierenden in der Regelstudienzeit oder auch eine gewisse Berücksichtigung der Absolventinnen- und Absolventenzahlen. Das ist in der Diskussion. Für all dies gibt es gute Argumente, und ich wage die Prognose, dass allein die Anfängerzahlen wahrscheinlich nicht ausschlaggebend sein werden.
Die zweite Dimension ist die Fragestellung des Wechsels von einer Hochschule zur anderen. Hier muss man sagen, damit ein System wirksam ist, muss es auch einigermaßen einfach sein. Man hat sich bei der Einführung des Hochschulpakts in der Tat darauf verständigt, dass man diese Querdrift zwischen den Hochschulen nicht berücksichtigt, weil man sonst auch Querdrifte zwischen den Bundesländern berücksichtigen müsste. Man müsste eine massive Verwaltung und ein massives Controlling einführen – abgesehen davon, dass es bis zum neuen Hochschulstatistikgesetz aus datenschutztechnischen Gründen gar nicht so ohne Weiteres möglich ist, nachzuverfolgen, wie sich die Studierenden von einer Hochschule zur anderen bewegen.
Wenn man mit den Hochschulleitungen redet, muss man natürlich berücksichtigen, dass einerseits immer die Klage geführt wird, zu uns kommen Studierende in höhere Semester von anderen Hochschulen. Wenn man dann weiter intensiv nachfragt, dann gibt es natürlich auch die Abgänge. Das gleicht sich nicht in jedem Fall aus, aber eine vertiefende Diskussion führt dann meisten zu dem Ergebnis: Na ja, eine Veränderung des Systems, also ein Aufbau des entsprechenden Monitorings, hätte nicht genügend Vorteile, um es tatsächlich einzuführen.
Vielen Dank. Ich möchte noch einmal auf die steigenden Kosten zurückkommen. Die Universitäten können nachweislich zeigen, dass die Personalkosten tarifliche Steigerungen haben, dass aber auch die Sachkosten extrem hochgegangen sind, gerade im Bereich von Energie, also Strom usw. Wie trägt die Landesregierung den Steigerungen Rechnung, bzw. müssten dann die Zuschüsse nicht zumindest um diese Beträge angepasst werden?
Wie ich erläutert habe, gab es tatsächlich in der Vergangenheit Anpassungen in verschiedenen Schritten. Tatsächlich muss man feststellen, dass die Situation bei den Sachkosten auch unterschiedlich bei den verschiedenen Hochschulen ist, weil sie natürlich auch verschieden aufgestellt sind.
Wenn man jetzt einen naturwissenschaftlichen-ingenieurwissenschaftlichen Bereich sieht, dann ist der Energiekos
tenanteil natürlich anders anzusetzen als bei einer stärker geistes- oder sozialwissenschaftlich orientierten Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Auf der anderen Seite schlägt sich das auch in den unterschiedlichen Budgets der verschiedenen Hochschulen nieder. Das ist also durchaus schon berücksichtigt.
Aber noch einmal: Wenn man die Frage diskutiert, wie es sich mit dem Zusammenspiel von Sachkosten und Personalausgaben verhält, dann ist die Betrachtung und Auswertung der amtlichen Statistik der Betreuungsrelation ein durchaus guter Hinweis und guter Bewertungsmaßstab. Diese Betreuungsrelation hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert. Damit ist auch das Argument, dass letztendlich nicht genügend Personalmittel zur Verfügung stehen oder eine Drift zulasten der Personalmittel entsteht, nicht unbedingt haltbar.
Herr Minister, wären Sie bitte so nett, noch zu erläutern, wie viel Prozent der Stellen über den Hochschulpakt finanziert sind? Dies war in der Eingangsfrage nachgefragt, ist aber unserer Meinung nach noch nicht beantwortet worden. Danke schön.
Ich kann es nicht in Stellen sagen, aber in Mitteln. Es sind etwa 18,4 % der Mittel. Wenn wir jetzt sagen, wir hatten vor zehn Jahren 100.000 Studierende, jetzt haben wir 120.000 Studierende, also 20.000 mehr, so sind das etwa 20 %, wenn man das überschlägig ausrechnet. Ich hatte erwähnt, 18,4 % der Personalmittel sind Hochschulpaktmittel. Da würde man in Österreich sagen: Das geht sich aus.
Mir liegen noch zwei weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst hat Herr Kollege Schreiner das Wort.
Herr Minister, da Sie selbst auf Ihre Vergangenheit in der Hochschulrektorenkonferenz rekurriert haben, sei mir die Bemerkung erlaubt, es ist immer interessant, den Zungenschlag zu hören, welchen Hut man aufhat.
Ich habe aber noch eine Frage. Die Mittel, die das Land Rheinland-Pfalz der Universitätsmedizin über den Fachbereich Medizin für Forschung und Lehre zur Verfügung stellt, sind, wie Sie das nennen würden, in den letzten Jahren überrollt worden. Angesichts der Preissteigerungsraten, die in dem Bereich gezahlt werden müssten, habe ich die Frage, mit welchen Steigerungen wir denn für die Zukunft
rechnen dürfen. Wie steigen diese Mittel, die der Universitätsmedizin über den Fachbereich Medizin für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt werden, Ihrer Planung nach in den nächsten Jahren?
Nun, von Karl Valentin gibt es das Bonmot: Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. –
Aber selbstverständlich sehen wir die Situation an den Hochschulen allgemein und auch an der Universitätsmedizin bezüglich der Finanzmittel, die für Forschung und Lehre benötigt werden. Wenn man gute und ausgezeichnete Forschung und Lehre möchte – diese Situation haben wir in Rheinland-Pfalz –, dann braucht man natürlich auch ausreichende Finanzmittel. Das Land hat in den letzten Jahren aber auch sehr viel dafür getan.
Es ist auch nicht richtig, dass die Ansätze der Universitätsmedizin einfach überrollt wurden. Gerade im letzten Doppelhaushalt haben wir Mittel, die ursprünglich im Sondervermögen zeitlich befristet vorgesehen waren, in den Haushalt übertragen und sie damit in erheblichem Umfang verstetigt. Insofern haben wir in der Vergangenheit durchaus zugunsten der Universitätsmedizin einiges getan. Ich wage die Prognose, wir werden auch in Zukunft die Universitätsmedizin sehr gut unterstützen.
Ich habe noch einmal eine Frage zur Wiederbesetzung. Wie lange dauert denn im Durchschnitt die Wiederbesetzung bei Professuren bzw. im wissenschaftlichen Mittelbau?
Diese Frage kann ich natürlich pauschal so nicht beantworten. Nur, wenn man eine Antwort sucht, dann muss man sagen, wird sie aus verschiedenen Gründen auch komplex sein. Das sage ich jetzt wieder aus meiner Vergangenheit als Hochschulpräsident.
Wie schnell man eine Stelle besetzt, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Häufig ist es tatsächlich auch ein strategischer Faktor.
Ich habe immer größten Wert darauf gelegt, dass Professuren einfach nicht so wiederbesetzt werden, wie sie vor Jahren und Jahrzehnten einmal ausgerichtet waren, sondern dass man in den Fachbereichen und Disziplinen sehr genau überlegt, was die zukünftige strategische Ausrichtung ist, da dies Personalien sind, die über Jahre, teilweise über Jahrzehnte wirken. Das heißt, es muss ein fundierter Diskussionsprozess vonstattengehen, den man natürlich auch schon durchführen kann, bevor die Wiederbesetzung erfolgt.
Gleichwohl gibt es oft Gründe zu sagen, man sieht das im Kontext auch anderer Personalentscheidungen und -besetzungen. Das ist das eine.
Das andere ist, dass wir natürlich im Hochschulbereich und gerade bei den Universitäten die Situation haben, dass viele zu Berufende verschiedene Berufungsverfahren laufen haben, sodass sich auch dahin gehend die Zeitabläufe verzögern. Unter Umständen kommt es zu mehreren Verhandlungsrunden auch mit unterschiedlichen Personen, die berufen werden sollen, eventuell auch zu Neuausschreibungen.
Dann kommt natürlich hinzu, dass es auch eine strategische Entscheidung jedes Fachbereichs, aber auch jeder Hochschule im Allgemeinen ist, wo Verstärkungen stattfinden und wo man eventuell auch längere Zeit Stellen nicht besetzt. Profilbildung bedeutet nicht, alles wird in gleicher Art und Weise intensiviert. Profilbildung heißt, es werden Schwerpunkte gesetzt.
Dann macht die Mittelwertbetrachtung wieder wenig Sinn, vielmehr muss man dann tatsächlich ins Detail gehen und die Frage stellen, warum eine Stelle an der einen oder anderen Hochschule länger nicht besetzt worden ist.
Gerade weil Sie die Planbarkeit und die Verlässlichkeit sowie die Gestaltbarkeit durch die Hochschulen in den Mittelpunkt Ihrer Beantwortung gestellt haben, habe ich noch eine Frage. Es gab einmal eine gute alte Zeit, in der die Hochschulen die Möglichkeit hatten, Rücklagen zu haben. Das haben sie immer noch. Dann hat das Land Rheinland-Pfalz irgendwann einmal nur noch neun Zwölftel ausgezahlt, weil man gesagt hat, nimm doch lieber die Hochschulen, im Zweifelsfall haben sie keine Rücklagen, und wir machen weniger Schulden. Wie gehen Sie mit diesen verbleibenden drei Zwölfteln um? Ich sage einmal, das ist rechtlich einwandfrei geregelt, aber es ist vielleicht finanziell nicht einwandfrei geregelt. Was können die Hochschulen mit diesen drei Zwölfteln, die Ihnen noch zustehen, an planbaren Projekten anstoßen?
Zunächst einmal komme ich zu Ihrer Bemerkung mit der guten alten Zeit. Auch dazu gibt es ein Bonmot von Karl Valentin: Früher war alles besser, auch die Zukunft. –