Nachdem der Entwurf des Gesetzes vorlag, waren erst einmal alle zufrieden, auch die CDU und die kommunalen Spitzenverbände. Das ist sehr beachtlich. Selbst in einem Antrag vor einem Jahr, den sie eingebracht haben, sind all ihre neuen Forderungen, die jetzt kommen, nicht berücksichtigt gewesen. Plötzlich, aus heiterem Himmel kommen ganz neue Forderungen auf den Tisch, und zwar nach dem Motto, wir können versuchen, noch mehr herauszuholen.
Wir halten es für sinnvoll, dass das Gesetz heute wie besprochen verabschiedet wird, damit endlich für die Kommunen vor Ort Klarheit herrscht.
Wir schaffen mit der Gesetzesänderung, dass fast 50 % an Abstufungen vermieden werden. Das ist ein Erfolg. Das ist heute noch einmal festzuhalten.
Ich sage einige Sätze zu der Anhörung und zu Ihren neuen Forderungen. Die Abstandsregelung mit 658 m durch das Alzeyer Urteil hat mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf gar nichts zu tun. Sie stellen es so dar, als würde die Veränderung etwas verschlechtern. Nein, das ist nicht der Fall. Sie bringt eine Verbesserung.
Im Land werden gerade von der CDU-Seite bewusst Ängste geschürt, es würde nach der heutigen Verabschiedung
Meine Damen und Herren, erstens, für die Abstufung von Kreisstraßen ist der Kreis und nicht das Land zuständig. Lediglich wenn eine Straße zur Sanierung ansteht, wird vonseiten des Landes überprüft, ob sie richtig eingestuft ist. Erst dann könnte es zu Abstufungen kommen und nicht jetzt akut.
Es wird zweitens der Eindruck erweckt, selbst wenn es zu einer Abstufung kommt, wird ein Prellbock auf die Straße gestellt, und sie darf nicht mehr benutzt werden.
Meine Damen, auch das ist falsch. Es wird lediglich die Baulast geändert. Es gibt einen neuen Baulastträger, der die Verkehrssicherungspflicht bekommt und für die Unterhaltung zuständig ist.
Selbst wenn es zu einer Sanierung kommt, gibt es durch Bund und Land hohe Förderinstrumente, die bei der Sanierung zur Verfügung stehen.
Jetzt kommt das vierte Argument, der Winterdienst. Es gibt generell keine Räum- und Streupflicht in Rheinland-Pfalz. Auch das hat die Anhörung klar gemacht.
Es gibt das Argument des Rettungsdienstes. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass Argument verärgert mich und macht mich böse. Sie erwecken den Eindruck, als würde ein Krankenwagen oder eine Rettungsdienst, bevor er losfährt, überlegen, welche Straße in welcher Baulast ist und ob er da fahren darf. Was ist das für ein Nonsens?
Ich bin selbst in der Feuerwehr. Wir überlegen nicht lange, welche Straße das ist, selbst wenn es ein Feldweg ist fahren wir darüber. Diese Argumentation ist doch hirnrissig, die Sie an den Tag legen.
Ich komme zu dem Alternativantrag. Auf das Rettungswesen bin ich eingegangen. Ich komme zum Tourismus. Sollen wir jede Sehenswürdigkeit mit einer Kreisstraße anschließen? Sollen wir demnächst zur Burg Eltz eine Kreisstraße ausbauen? Da weiß ich nicht, was Sie wollen.
Was ist das für eine Rechtsauffassung mit dem Gemeinwohl? Das müssen Sie einmal erklären. Es wurde im Ausschuss klipp und klar erklärt, dass es rechtlich nicht zu halten ist.
Abschließend ist zusammenzufassen, immer mehr fordern ist einfach, zeugt nicht von Seriosität und Ernsthaftigkeit. Wir haben mit dem heute vorgelegten Gesetz vielen Kommunen im Land konkret und unmittelbar geholfen. Das gilt es irgendwann einmal anzuerkennen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesstraßengesetz regelt die Struktur unseres Straßennetzes. Das derzeitige Gesetz ist schon einige Jahrzehnte alt. Es passt nicht mehr zur Wirklichkeit, das heißt, die Gesetzesformulierungen, wenn sie so streng ausgelegt werden, wie es zur Debatte steht, passen in vielen Teilen nicht zum bestehenden Straßennetz.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wir im Parlament als Gesetzgeber – noch einmal, wir sind hier der Gesetzgeber – passen das Gesetz an oder das Straßennetz wird an das Gesetz angepasst.
Konkret geht es um die Definition von Kreis- und Gemeindestraßen. Wo passt das bestehende Gesetz nicht? Es geht zum einen um die Verbindungen zwischen den Ortsteilen. Eine Kreisstraße, die zwei Orte überregional anbindet, müsste nach derzeitiger Rechtslage abgestuft, das heißt zur Gemeindestraße werden, wenn beide Orte fusioniert haben.
Zunächst haben die Landesregierung und die Regierungsfraktionen in der Diskussion betont, es bestehe überhaupt kein Änderungsbedarf im Gesetz. Gott sei Dank konnten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach vielen Diskussionen überzeugen, dass es in Bezug auf die Ortsteile geändert werden muss.
Wir haben schon mehrmals betont – Kollege Oster, in diesem Punkt sind wir uns absolut einig –, dass die Änderung bezüglich der Ortsteile sinnvoll ist. Damit haben wir einen großen Teil der Fälle erledigt, aber eben nicht alles. Es gibt weitere Punkte. Ein Punkt betrifft die Kreisstraßen, die Gemeinden verbinden. Wenn diese nicht Teil einer überregionalen Verbindung sind, soll, bei enger Auslegung des Gesetzes, nur noch eine Straße in die Gemeinde hinein Kreisstraße bleiben. Konkret: Wir haben überregionale Straßen. Wir haben zwei Dörfer. Jedes Dorf kann an eine
überregionale Verbindung angebunden werden. Jetzt gibt es zwischen Dorf A und Dorf B eine verbindende Kreisstraße. Über diese Kreisstraße fahren die Einwohner in die Kita, in die Grundschule, fahren zur gemeinsamen Feuerwehr.
Die vielen Pendler – ich erinnere an den vorhergehenden Punkt – kürzen damit um viele Kilometer täglich ihren Weg ab. Das sind Tausende von Kilometern, die pro Jahr zusammenkommen in jedem Einzelfall durch diese Verbindungsstraße.
Wenn diese Straße abgestuft werden muss, ist der Bürgermeister der kleinen Ortsgemeinde, zu der der größte Teil dieser Straße gehört, verantwortlich für den Winterdienst, den Grünschnitt, die Schlaglochbeseitigung. Wenn die Straße saniert werden muss, bezahlen die finanzschwache Gemeinde und die Anwohner, die von dieser Straße nichts anderes haben als den Lärm, den größten Anteil.
Der Kreis selbst hat ein großes Interesse, die Straße als Kreisstraße zu erhalten, weil sie für Ansiedlungswillige, den öffentlichen Nahverkehr, die Entzerrung von Verkehrsströmen und den Katastrophenfall, zum Beispiel bei Umleitungen, wichtig ist. Hier setzt unser Vorschlag an. Wir wollen, dass das Gesetz der Situation, die derzeit in vielen Bereichen gut funktioniert, angepasst wird. Warum? Rheinland-Pfalz ist sehr unterschiedlich strukturiert. Da passt eine strenge Auslegung des einheitlichen Straßenklassifizierungssystems nicht.
Viele ländliche Bereiche haben sich gut entwickelt, weil sie gut erschlossen sind, Stichwort Pendlerland. Warum wollen wir diese Bereiche ohne Not schwächen? Warum geben wir den Kreisen nicht ein wenig Spielraum, um gemeinsam mit den Ortsgemeinden zu entscheiden?
Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Anbindung touristischer Ziele. Das wurde gerade so ein bisschen ins Lächerliche gezogen. Mir erschließt sich nicht, warum eine Gemeinde für eine vernünftige Anbindung zum Beispiel vom Hambacher Schloss verantwortlich sein soll. Warum kann das nicht der Kreis machen, der zum Beispiel auch die Tourismusförderung für die Ortsgemeinde übernimmt?
Wir haben in den Diskussionen immer wieder gehört, im Gesetz ist kein Spielraum für Ermessen für Gemeinwohl. Das haben wir gerade wieder gehört. Dann verschaffen wir als Gesetzgeber diesen Spielraum. Wir sind diejenigen, die das Gesetz und die entsprechende Intention dahinter festlegen.
Es gibt im Landesstraßengesetz einen Satz, dass aus Gründen des Gemeinwohls aufgestuft werden kann. Das wurde in der Anhörung von den verschiedenen Anzuhörenden, auch vom Experten der SPD-Fraktion, noch einmal betont. Diese Formulierung gibt es schon. Es ist nichts
Bei uns im Kreistag haben alle Fraktionen klar appelliert, dass die strenge Auslegung zu vermeiden ist. Auch die Ortsbürgermeister verschiedener Parteizugehörigkeit haben dargelegt, welche Folgen das hätte.
Während nun der eine Abgeordnete – FDP – dem Bürgermeister schreibt, dass es keinerlei Spielraum in der Auslegung gebe, veröffentlicht der andere – SPD –, dass er nur mit dem LBM sprechen müsse und schon sei eine Lösung gefunden, das Gesetz sei doch nicht so ernst zu nehmen. Genau diese Lösung nach Gutsherrenart wollen wir mit unserer Gesetzesänderung vermeiden.