Ihnen und euch allen herzlichen Dank für die schöne, interessante, vielseitige, manchmal anstrengende, nervige, aber in der Summe einfach tolle Zusammenarbeit. Das gilt für die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen. Das gilt aber auch für die Regierung und für die Landtagsverwaltung. Ich wünsche Ihnen alles Gute, eine gute Zukunft und bis bald. Ich freue mich, wenn wir am 2. Mai anstoßen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Frau Vizepräsidentin – noch ist sie es – alles Gute bei der neuen Aufgabe
da ist sie – und viel Glück bei der neuen Aufgabe, ein gutes Händchen und als Beauftragte des Parlaments alles Gute.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5102 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf Sie kurz über das Ausschussverfahren informieren.
Wir haben den Gesetzentwurf in erster Beratung in der 48. Sitzung am 24. Januar 2018 beraten und ausgesprochen. Der Innenausschuss – federführend – und der Rechtsausschuss haben sich anschließend damit beschäftigt. Es hat ein Anhörverfahren im Innenausschuss gegeben. Der Innenausschuss hat die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Nun kommen wir zur Aussprache. Herr Abgeordneter Guth von der Fraktion der SPD hat sich zu Wort gemeldet, bitte schön.
Herr Präsident, vielen Dank! Nach dem emotionalen Moment mit der Vizepräsidentin zurück zur Tagesordnung. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes vor, in dem
ganz pragmatisch Veränderungen vorgenommen werden, zum Beispiel das Verhüllungsverbot des Gesichts oder aber die Hinzuziehung von nicht wahlberechtigten Gemeindebediensteten als Wahlvorstände und einige andere Dinge mehr.
Ich will aber die wenige Redezeit dafür verwenden, über die Dinge zu reden, die wir nicht machen wollen oder leider nicht machen können. Ich will mit Letzterem beginnen. Sie haben mitbekommen, die CDU hat einen Änderungsantrag vorgelegt, die Stimmzettel sollen sozusagen nach Hause geschickt werden.
Der Kollege Baldauf ist wieder Fraktionsvorsitzender, und er kramt in seiner Mottenkiste und holt jetzt wieder hervor, dass die Stimmzettel zugeschickt werden sollen. Das kennen wir alles schon. Bereits vor fünf Jahren haben die kommunalen Spitzenverbände klar dazu Stellung bezogen.
Herr Kollege Baldauf, wir haben es aber sehr ernst genommen. Wir haben Ihren Vorschlag im Innenausschuss noch einmal ernst genommen. Das war Inhalt der Anhörung, und wir haben von den Vertretern von Baden-Württemberg gehört, dass gerade durch die Zusendung der Stimmzettel die Wahlbeteiligung 2014 auf niedrigem Niveau noch einmal weiter zurückgegangen ist, obwohl seit vielen Jahren die Stimmzettel nach Hause geschickt werden. Wir können also festhalten, auch die Anhörung des Innenausschusses hat gezeigt, dass allein die Zusendung der Stimmzettel nicht das Allheilmittel ist, die Wahlbeteiligung zu steigern.
In der Diskussion hat der geschätzte Kollege Schnieder angeführt, dass es den Menschen einfacher gemacht wird, man die Stimmzettel ausfüllen und sich zu Hause in Ruhe durchlesen kann. Herr Kollege Schnieder, wir haben das im Innenausschuss diskutiert, das haben wir aber schon. Wir haben das Instrument der Briefwahl. Das wird mittlerweile von rund 30 % der Wählerinnen und Wähler genutzt, die die Briefwahl beantragen, sich die Unterlagen nach Hause schicken lassen und entsprechend wählen gehen.
Wir haben eine zweite Möglichkeit, für die wir vielleicht gemeinsam noch etwas mehr als in der Vergangenheit werben sollten; denn jede Wählerin und jeder Wähler kann schon Wochen vor dem Wahltermin ins Rathaus gehen, dort seinen Wahlschein abgeben, im Rathaus direkt die Wahlunterlagen ausfüllen und dort abgeben. Für diese Möglichkeit sollten wir in Zukunft noch ein bisschen mehr werben, weil es unabhängig vom Wahltag ist und schon Wochen vorher greifen kann. Also das Zuschicken der Stimmzettel allein kann es nicht sein.
Ich würde aber gern darauf eingehen, was Sie machen können. Das ist noch einmal das Wahlalter mit 16.
Erklären Sie bitte hier am Rednerpult am Mikrofon den jungen Menschen, warum sie nicht darüber entscheiden dürfen, wie die Schule gestaltet wird, warum sie nicht darüber entscheiden dürfen, wie die Grünanlage gestaltet oder der Verkehr geregelt wird.
Herr Kollege Licht, de facto geht es doch darum, wir verschieben die Möglichkeit des Wählens um zwei Jahre nach vorne; denn wie sieht die Praxis aus? Wenn einer vier Wochen nach der Kommunalwahl 18 wird, ist er fast 23, bis er zum ersten Mal wählen geht. Wir wollen durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 diesen Korridor verschieben. Das heißt, die jungen Menschen wählen von 16 bis 21 zum ersten Mal ihre Gemeinderäte, ihre Kreistage und ihre Stadträte. Deshalb denken Sie bitte darüber nach, ob Sie sich da nicht noch bewegen.
Ich habe in Diskussionen mit Auszubildenden ein Argument, warum man mit 16 auch wählen dürfen soll, gehört, das nahezu unschlagbar ist. Eine junge Frau hat sich gemeldet und sagte: Ich bin Auszubildende und zahle Lohnsteuer. Ich möchte, wenn ich schon Steuern bezahle, auch darüber entscheiden, was mit der Steuer gemacht wird. –
Das sollten Sie bitte ernst nehmen, wenn die jungen Menschen schon im Arbeitsleben stehen und immer noch nicht wählen dürfen. Das ist ein Argument, über das Sie noch einmal ernsthaft nachdenken sollten.
Herr Kollege Baldauf, letzter Punkt, weil die Zeit leider wegläuft, ist die Beteiligung von Menschen aus Drittstaaten. Sie wissen, ich bin aus dem Wahlkreis Worms, der die letzten Jahrzehnte ganz stark durch die US-Streitkräfte – viele Kasernen, Wohngebiete und vieles andere mehr – geprägt war. Wenn ich heute bei Kommunalwahlen durch die Straßen gehe, treffe ich heute noch viele Menschen an, die sagen: Ich würde gern wählen, aber ich bin US-Bürger und ich darf nicht wählen. –
Wir haben die Zahlen einmal ermitteln lassen: Allein in Worms und in der Region Kaiserslautern – in anderen wird es ähnlich aussehen – sind es zwischen 300 und 400 US-Bürger, die hier verheiratet sind, in der Stadt leben, arbeiten, sich in Vereine einbringen, aber trotzdem seit Jahrzehnten nicht wählen dürfen.
Lassen Sie die jungen Leute wählen. Denken Sie auf Bundesebene darüber nach, dass Sie auch die Drittstaatler wählen lassen, zum Beispiel die US-Bürger. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Neben den verschiedenen Änderungswünschen der Landesregierung fokussieren sich zwei Bereiche besonders heraus. Zum einen die Wahlrechtsausschlüsse bei Betreuung in allen Angelegenheiten und zum anderen unser Antrag auf Vorabzusendung der Wahlunterlagen.
Bezüglich der noch bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten spricht aus meiner Sicht einiges dafür, unsere Sichtweise zu ändern. Ich nenne das Stichwort „Stärkung des Assistenzgedankens“. Allerdings sollten wir Fragestellungen, die sich nach dem Betreuungsrecht ergeben und die dort einer Lösung zugeführt werden müssen, nicht durch Änderungen im Wahlrecht zu beheben versuchen.
Ich teile da die Auffassung von Herrn Professor Dr. Heinrich Lang von der Universität Greifswald, der einer der Anzuhörenden im Innenausschuss war, der in einem Aufsatz dazu die Ausführungen gemacht, da sollte zunächst eine Reform des Betreuungsrechts stehen, die auf der bundespolitischen Agenda steht. Anschließend können und sollten wir uns des Themas im Rahmen von Wahlgesetzänderungen annehmen.
Meine Damen und Herren, was unseren Antrag zum Thema Vorabzusendung der Wahlunterlagen angeht, hat die Anhörung sehr klare Erkenntnisse zur Sinnhaftigkeit einer solchen Änderung im Kommunalwahlgesetz aufgezeigt. Es ist schon bedauerlich, dass sich die regierungstragenden Fraktionen trotz klarer und bekennender Aussagen im Anhörungsverfahren – im Übrigen auch ihrer eigenen Anzuhörenden – nicht dazu durchringen konnten, unserem guten und sehr richtigen Antrag auf Vorabzusendung der Stimmzettel ihre Zustimmung zu erteilen.
Das Zusenden der Wahlunterlagen wenige Tage vor der Wahl ist zum Beispiel in Baden-Württemberg seit jeher geregelt. Auch letzte Zweifel an der Geheimhaltung der Wahl und mögliche Wahlbeeinträchtigungen durch das Ausfüllen der Stimmzettel zu Hause sind vom dortigen Verwaltungsgerichtshof ausgeräumt worden. Das Zusenden der Stimmzettel ist dort völlig unumstritten, und zwar bei allen politischen Gruppierungen.
Entscheidend bei diesem System ist, dass sich die Wähler wesentlich intensiver mit den zum Teil sehr großen Wahlzetteln bei einer Vielzahl von einzelnen Wahlen an diesem Tag auseinandersetzen können. Gerade beim Kumulieren und Panaschieren gehen in höherem Maße Stimmen verloren. Die Stimmabgabe bei unseren Kommunalwahlen unterliegt einem hohen Anspruch, dem durch das Vorabzusenden ebenfalls entgegengewirkt werden könnte. Schlussendlich wird der mögliche Druck, der auf den Wählern lastet, wenn sich Schlangen vor der Wahlkabine gebildet haben, genommen und die Fehleranfälligkeit deutlich minimiert.
Sehr passgenau auf den Punkt gebracht hat es die Anzuhörende Frau Dr. Kaster-Meurer, SPD-Oberbürgermeisterin von Bad Kreuznach,