Protocol of the Session on March 31, 2018

Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, möchte ich weitere Gäste bei uns begrüßen. Ich begrüße Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 14, das ist konkret Bad Neuenahr-Ahrweiler. Herzlich willkommen im Mainzer Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin BätzingLichtenthäler.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach intensiven Diskussionen entscheiden wir heute über den Gesetzentwurf der CDU. Meine Damen und Herren, zu Beginn ist mir wichtig zu betonen, in diesen Diskussionen wurde wiederholt die Wertschätzung für die Anbieter der Behindertenhilfe sehr deutlich. Des Weiteren wurde zum Ausdruck gebracht, dass wir uns alle einig sind, dass es staatlichen Stellen möglich sein muss, die zielgerichtete Verwendung von Steuermitteln zu prüfen.

Unterschiede bestehen lediglich in der Frage, wer die Prüfung und in welcher Form durchführen soll. Deswegen lege ich Ihnen gern noch einmal dar, warum ich den Gesetzentwurf der CDU an dieser Stelle für nicht zielführend halte. Nach den seit Januar dieses Jahres geltenden Regelungen des Bundesteilhabegesetzes ist klar geregelt, dass das Prüfrecht dem Träger der Eingliederungshilfe zusteht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Prüfrecht wird das Land durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ausüben.

Ich habe bereits im August des vergangenen Jahres bekannt gegeben, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland sein wird, das sogar ein anlassunabhängiges Prüfrecht für die gesamte Eingliederungshilfe normieren wird. Um dieses Prüfrecht aber auszuüben, sind weitere Schritte notwendig. So legt § 131 Abs. 1 Nr. 6 fest, dass Rahmenverträge geschlossen werden müssen, in denen Inhalt und Verfahren der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung festgelegt werden.

Um Missverständnissen vorzubeugen, auch hier habe ich von Anfang an deutlich gemacht – und ich wiederhole es sehr gern auch heute noch einmal in dieser Debatte –, ich werde keine endlosen Verhandlungen zu Rahmenverträgen akzeptieren. Sollte es nicht zu einer vertraglichen Regelung kommen, werden wir eine Rechtsverordnung erlassen.

Meine Damen und Herren, schlussendlich erforderlich ist,

damit dieses Prüfrecht auch ausgeübt werden kann, dass es Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gibt. Mit diesen Schritten, die bundesgesetzlich normiert sind, schaffen wir die Grundlage für eine Prüfung durch das Land, für eine anlassunabhängige Prüfung der gesamten Eingliederungshilfe.

Ein akzessorisches Prüfrecht, wie es durch den Gesetzentwurf der CDU dem Landesrechnungshof zugestanden werden soll, ist hier meines Erachtens nicht mehr notwendig. Gleichwohl – das möchte ich noch einmal betonen – wird der Landesrechnungshof weiterhin die Möglichkeit haben, nach der Landeshaushaltsordnung das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu überprüfen, und er wird darüber hinaus noch die Möglichkeit haben, noch zielgerichteter als bisher seinen Aufgaben nachzukommen, weil es ihm künftig möglich sein wird, Auskunftsansprüche beispielsweise gegenüber den Werkstattträgern durchzusetzen. Dies war vormals nicht möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend auch noch einmal auf Schleswig-Holstein und das dortige Prüfrecht des Landesrechnungshofs eingehen, weil es in dieser Debatte immer wieder als Beispiel für Rheinland-Pfalz genannt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit Verlaub, dieser Vergleich hinkt; denn in Schleswig-Holstein sind die Kommunen Träger der Eingliederungshilfe, und die Kommunen sehen sich dort nicht in der Lage, die Prüfungen nach § 128 aus eigenen Ressourcen zu stemmen und durchzuführen. Das heißt, jede der 15 dort zuständigen Kommunen müsste eigene Prüf- und Kontrollinstanzen aufbauen.

Das war der Grund, warum man in Schleswig-Holstein durch eine Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes den Landesrechnungshof als Dritten in die Lage versetzt hat zu prüfen. Ein direktes Prüfrecht ist dies auch in SchleswigHolstein nicht. Wenn Sie in Schleswig Holstein dann noch nachhören, dann werden Sie feststellen, dass der dortige Landesrechnungshof bis heute von seinem Prüfrecht noch kein einziges Mal Gebrauch gemacht hat.

Wir wollen in Rheinland-Pfalz den anderen Weg gehen. Wir wollen den Weg gehen, der zielführender ist und Doppelstrukturen vermeidet. Deswegen werden wir ein anlassunabhängiges Prüfrecht im Ausführungsgesetz zum BTHG normieren und Ihren Gesetzentwurf als nicht zielführend ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren – – –

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Wie viel Zeit haben wir denn noch, Frau Präsidentin?)

Sie haben noch eine Minute und 13 Sekunden.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Da kann man noch viel sagen!)

Bitte schön, Herr Dr. Weiland.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns als CDU-Opposition ist es keine ungewohnte Situation. Uns ist beim Pensionsfonds gesagt worden, wir wären auf dem falschen Weg, wir würden sozusagen in einer ganz anderen Galaxie argumentieren. Uns ist beim Nürburgring gesagt worden, man wisse gar nicht, was wir als CDU-Opposition da noch kritisieren, es sei doch alles auf einem sehr guten Weg. Uns ist beim Hahn gesagt worden, wir verstehen – – –

(Zuruf des Staatsministers Roger Lewentz)

Ja, Sie waren einer der Lautesten, und jetzt sind Sie in Brüssel wieder vor Gericht.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Uwe Junge, AfD)

So erfolgreich sind Sie mit Ihren Projekten.

(Staatsminister Roger Lewentz: Das ist doch eine Falschaussage!)

Insofern sind wir auf dem richtigen Weg, ihr habt es nur noch nicht erkannt. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Ich will noch eines sagen. Ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs, das nicht mehr und nicht weniger als ein Prüfungsrecht des Parlaments ist

(Glocke der Präsidentin)

ich komme sofort zum Schluss –, konstituiert sich nicht durch irgendwelche Dinge, die am Rande noch geklärt werden müssen. Ein Prüfungsrecht dieses Parlaments konstituiert sich in dem Augenblick, in dem die Landesregierung Steuergelder ausgibt. Dies sind 1 Milliarde Euro.

(Beifall der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU,..tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Drucksache 17/4566 –.

(Zurufe des Abg. Alexander Schweitzer, SPD, und des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Dürfen wir jetzt zur Abstimmung schreiten?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der CDUFraktion mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und

des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU in der zweiten Beratung abgelehnt. Eine Schlussabstimmung erübrigt sich damit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe und an meinen Kollegen Herrn Bracht abgebe, lassen Sie mich noch kurz ein paar Worte sagen. Ich sitze heute hier zum letzten Mal als Vizepräsidentin und morgen zum letzten Mal als Abgeordnete. Ich bin seit 2001 – 17 Jahre – im Landtag. Von 2001 bis 2006 war ich für Wissenschaft und Umwelt, da den Hochwasserschutz, zuständig. Liebe Marlies Kohnle-Gros, ich erinnere mich an muntere Debatten, die wir über das Hochschulgesetz geführt haben.

Ich habe mit Werner Kuhn die Einführung der Studienkonten verteidigt, die wir dann später wieder abgeschafft haben.

(Heiterkeit im Hause)

Ja, das zeigt ein wenig die Volatilität des Parlamentarierlebens. Das ist halt so.

Bernhard Braun, mit Dir habe ich über Hochwasserschutz – ja, weißt du es noch –, Natur, Flutungen oder lieber gesteuerte Polder gestritten. Wir haben immer fleißig debattiert.

Von 2006 bis 2014 war ich dann Parlamentarische Geschäftsführerin und durfte dabei Einblick nehmen, wie nett es ist, wenn man eine solche Truppe immer beieinander halten muss. Herr Kollege Brandl weiß ganz genau, was ich meine.

Es ist dann auch so, dass man als Parlamentarischer Geschäftsführer immer die netten Themengebiete für eine Rede bekommt. Wenn man Glück hat, ist es etwas aus dem eigenen Beritt, oder aber es ist irgendetwas wirklich ganz total Theoretisches: Die Anpassung der Versorgungsbezüge für Minister in Zusammenhang mit einer EU-Abgeordnetenmitgliedschaft. Das musste ich einmal vortragen. Ich habe es fast selbst nicht geblickt, und alle anderen haben die Flucht ergriffen. Das habe ich noch gut in Erinnerung.

Seit 2014 bin ich jetzt Vizepräsidentin, auch ein sehr, sehr schönes Amt. Auch hier, wie bei allem anderen, kann ich Ihnen nur sagen, es ist ganz wichtig, dass man kollegial bleibt und man es schafft, wenn man sich tagsüber gestritten und debattiert hat, abends beim Parlamentarischen Abend wieder zu sagen: Komm, jetzt trinken wir einen. – Man muss immer die Person dahinter sehen.

Das Schöne ist, ich scheide nicht komplett aus dem Landtag aus. Ich scheide als Abgeordnete aus, aber ich bleibe Parlamentsbeauftragte. Wir werden uns weiterhin im Petitionsausschuss begegnen.

Um es einmal ganz kurz zu formulieren: Ich bin dann einmal weg von diesem Fleck und sitze dann da drüben bei den drei Weisen.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Ihnen und euch allen herzlichen Dank für die schöne, interessante, vielseitige, manchmal anstrengende, nervige, aber in der Summe einfach tolle Zusammenarbeit. Das gilt für die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen. Das gilt aber auch für die Regierung und für die Landtagsverwaltung. Ich wünsche Ihnen alles Gute, eine gute Zukunft und bis bald. Ich freue mich, wenn wir am 2. Mai anstoßen können.