Was das weitere Prozedere der Leistungszulagen und Leistungsprämien angeht, wurde diese Praxis zum 1. Januar 2015 gänzlich eingestellt.
Frau Ministerin, uns wurden Prüfberichte mit einem Deckblatt vorgelegt. Auf dem Deckblatt finde ich nur die Jahreszahl, aber nicht den Stand dieses Berichts.
Sieht sich die Landesregierung in der Lage mitzuteilen, welche Version der jeweilige Bericht hat? Es gibt Entwurfsversionen des Landesprüfdienstes und endgültige Versionen, nachdem die mit dem MDK besprochen wurden.
Herr Wäschenbach, mit den Unterlagen, die mit Schreiben vom 27. November von Herrn Brandl angefordert wurden, haben wir Ihnen die Berichte zur Verfügung gestellt, die abgeschlossen sind.
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen mehr vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD), Situation in der Justizvollzugsanstalt Diez – Nummer 3 der Drucksache 17/5450 – betreffend, auf. – Bitte, Herr Abgeordneter Junge.
1. Wurden die drei Bediensteten der JVA Diez, gegen die nach den Vorfällen am 2. November 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen eingeleitet wurde, vom Dienst suspendiert?
2. Was wird unternommen, um eine Lösung bezüglich der angefallenen Überstunden und der nicht genommenen Urlaubstage aus den vergangenen Jahren zugunsten der Bediensteten zu finden?
3. Hält die Landesregierung an dem Plan fest, dass für den Haushaltsplan 2019/2020 weitere 50 Stellen bei den Justizvollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz gestrichen werden?
4. Ab wann hatte die Anstaltsleitung der JVA Diez Kenntnis von den Äußerungen des dringend Tatverdächtigen, dass er seine Ehefrau „wegmachen“ wolle?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich die Fragen im Einzelnen beantworte, gestatten Sie einige Anmerkungen zu den Angaben, die im übrigen Text gemacht werden.
Die für die JVA Diez in der Mündlichen Anfrage zitierte Quote von 43,57 Bediensteten pro 100 Gefangenen für das Jahr 2017 weicht etwas von den Berechnungen des Justizvollzugs Rheinland-Pfalz ab. Nach diesen Auswertungen liegt die Quote der JVA Diez für das Jahr 2017 bezogen auf die Ist-Besetzung bei 44,91.
Außerdem wird in dem Text der Mündlichen Anfrage die Personalquote der JVA Diez mit dem Landesschnitt in Beziehung gesetzt. Vergleiche bezüglich der Personalausstattungen anhand des Landesdurchschnitts sind allerdings nicht aussagekräftig. Der Personalbedarf hängt insbesondere von der konkreten Vollzugszuständigkeit und damit von der Gefangenenklientel, den verschiedenen Anforde
rungen der Vollzugsarten und insbesondere von den baulichen Gegebenheiten vor Ort ab, die sehr unterschiedlich sind. In Anstalten mit schwierigen Gebäudelagen, beispielsweise der JVA Koblenz und der JVA Trier, ist deutlich mehr Personal eingesetzt.
Diese hohe Personalausstattung fließt natürlich in den Landesdurchschnitt ein, der auch noch den personalaufwendigen Jugendstrafvollzug enthält. Der reine Zahlenvergleich ist deshalb problematisch und nicht zielführend aussagekräftig.
Zu Frage 1: Die drei Bediensteten der JVA Diez, die zurzeit als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz geführt werden, wurden bisher nicht vorläufig des Dienstes enthoben. Zulässig wäre eine solche Maßnahme nach § 45 des Landesdisziplinargesetzes nur, wenn die Beamten voraussichtlich aus dem Dienst entfernt werden oder ihr Verbleiben im Dienst die Ordnung des Dienstbetriebs oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigen würde und die vorläufige Dienstenthebung nicht außer Verhältnis zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme steht.
Dem für diese Entscheidung zuständigen Leiter der JVA Diez liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die zuvor geschilderten Voraussetzungen erfüllt sein könnten. Aus Sicht der Fachabteilung des Ministeriums der Justiz ist diese Verfahrensweise nicht zu beanstanden.
Zu Frage 2: Hier ist zunächst der rechtliche Rahmen in den Blick zu nehmen. Der Justizvollzug muss alle Gefangenen aufnehmen, die von den Staatsanwaltschaften als Vollstreckungsbehörden über Ladungen oder polizeiliche Festnahmen zugeführt werden. Eine Verringerung der Gefangenenzahl oder ein Aufnahmestopp ist auf diesem Weg also auch nicht möglich.
Die zu bewältigenden Aufgaben des Justizvollzugs sind gesetzlich festgelegt und in weiten Teilen einklagbar. Eine Entlastung durch Minderung der Vollzugsaufgaben kann daher nur durch den Landesgesetzgeber beschlossen werden. Die Landesregierung hat deshalb den Entwurf eines entsprechenden Änderungsgesetzes bereits im ersten Durchgang im Ministerrat beraten. Zurzeit läuft das Anhörverfahren. Sollten die Vorschläge, die hier gemacht werden, im Hohen Hause eine Mehrheit finden, gäbe dies eine entsprechende Entlastung, nicht nur für Diez, sondern auch für alle anderen Anstalten, weil bestimmte Arbeiten, die bisher gesetzlich vorgesehen sind, in bestimmten Fällen dann nicht mehr gemacht werden müssten.
Kurzfristige ergänzende Personalzuweisungen sind nicht möglich. Alle für den allgemeinen Vollzugsdienst vorhandenen Stellen sind auf die Justizvollzugseinrichtungen verteilt, Reserven sind nicht vorhanden. Ausgebildetes Vollzugspersonal ist auch auf dem freien Markt nicht erhältlich, deshalb wird die Ausbildungskapazität der Justizvollzugsschule in Wittlich für jedes Jahr bis auf den letzten Platz ausgeschöpft. Dies wird auch in Zukunft so sein, obwohl dies eine besondere Anstrengung darstellen wird, weil die Justizvollzugsschule in den nächsten Jahren einen drin
genden Sanierungsbedarf erledigen wird. Gleichwohl wird, auch wenn es schwierig wird, die Kapazität voll ausgeschöpft werden.
Von den 20 zusätzlichen Anwärterstellen, die ich Anfang des Jahres zur Verfügung gestellt habe, hat die JVA Diez für den Einstellungszeitraum ab 1. April 2018 drei Stellen zugewiesen bekommen.
Zur Entlastung des allgemeinen Vollzugsdienst, nicht nur in Diez, sondern in allen Anstalten, aber eben auch in Diez, wird die Einführung einer gesonderten Verwaltungslaufbahn vorbereitet, mit der ausgebildete Vollzugskräfte von Verwaltungsaufgaben entlastet werden sollen, die keine vollzugsspezifische Ausbildung erfordern. Schließlich wird geprüft, ob für spezielle Aufgaben ohne besondere Anforderungen, wie beispielsweise die reine Baustellenüberwachung, externe Kräfte eingesetzt werden können. Im Jahr 2017 sind alleine in der JVA Diez in diesem Bereich immerhin 2.700 Stunden angefallen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2019/2020 prüfen, ob die beschlossenen Einsparungen angesichts der entgegen bisheriger Erwartungen ansteigenden Gefangenenzahlen realisiert werden können.
Zu Frage 4: Die in der Mündlichen Anfrage aufgestellte Behauptung, der des versuchten Mordes Beschuldigte solle seine Tat gegenüber einer Sozialarbeiterin angekündigt haben, entspricht nach den mir vorliegenden Informationen nicht dem Kenntnisstand der Anstaltsleitung der JVA Diez. Dies gilt auch für den angeblichen Rat an das Tatopfer, ein finales Gespräch mit dem Tatverdächtigen zu suchen. Die Anstaltsleitung hat auch keine Kenntnis von einer Äußerung des Beschuldigten, dass er seine Ehefrau „wegmachen“ wollte.
Die erwähnten Behauptungen stammen wohl aus einem Brief eines Mitgefangenen an den SWR vom 1. Februar 2018. Dieser hatte wohl bereits zuvor in einer Zeugenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft Koblenz am 19. Januar 2018 angegeben, er habe gehört, der Beschuldigte solle während eines Antiaggressionstrainings geäußert haben, er werde sich an seiner Frau im Falle einer Trennung rächen. Weitere Einzelheiten, insbesondere zur Quelle zum Zeitpunkt des Trainings, wo dies geschehen sein soll, oder zum Teilnehmerkreis, bekundete der Zeuge bei seiner Vernehmung auch auf Nachfrage nicht.
Den Inhalt dieser Aussage hat die Staatsanwaltschaft auf Medienanfragen zum Teil vor der Veröffentlichung mitgeteilt. Es handelt sich somit um einen Zeugen vom Hörensagen, dessen Angaben bisher nicht verifiziert werden konnten. Die beiden Sozialarbeiterinnen, die für den des versuchten Mordes beschuldigten Gefangenen zuständig waren und Kontakt zu ihm hatten, haben in dienstlichen Stellungnahmen erklärt, dass die behaupteten Drohungen, sollten sie tatsächlich stattgefunden haben, ihnen nicht bekannt waren und auch kein diesbezügliches Gespräch mit der Ehefrau stattgefunden hat.
Mit Schreiben vom 13. Februar 2018 hat die JVA Diez bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige gegen den Mitgefangenen wegen übler Nachrede und anderer
Delikte gestellt. Für letztere Vorgehensweise habe ich ein gewisses Verständnis, weil die Datengrundlage, die mitgeteilt wurde, um diese Vorwürfe zu erheben, gelinde gesagt, dünn war.
Herr Minister, danke für die Ausführungen. Das heißt also, dass das, was der SWR aus Recherchen aus der Justizvollzugsanstalt berichtet hatte – ich habe sehen können, dass diese Briefe zumindest existierten –, auf Falschaussagen basierte. Das ist Ihre Bewertung. Ich habe eine Gegendarstellung Ihrerseits und ihres Ministeriums in den Medien nicht auffinden können. Deshalb die Fragestellung und noch einmal danke für die Ausführung. Aber warum haben Sie das nicht schon öffentlich deutlich gemacht? Mir ist nichts untergekommen, ich habe nichts darüber lesen können.
Herr Abgeordneter Junge, es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren. In dies greife ich grundsätzlich nicht ein. Ich habe jetzt ein gewisses Verständnis für die Vorgehensweise der JVA Diez gezeigt, weil die Datenlage, wie sie mir jetzt bekannt ist, schon verständlich macht, dass die JVA Diez diesen Weg gegangen ist. Aufgrund der mir jetzt bekannten Datenlage kann ich nachvollziehen, dass sich die Mitarbeiter der JVA in diesem Fall zu Unrecht an den Pranger gestellt sehen.
Es handelt sich allerdings um laufende Ermittlungsverfahren, in die ich grundsätzlich nicht einzugreifen habe. Insofern habe ich hier nur eine Bewertung und ein Verständnis zu der Tatsache wiedergegeben, dass die JVA Diez eine entsprechende Strafanzeige gestellt hat. Alles andere muss die Staatsanwaltschaft prüfen. Ich habe aber auch dargelegt, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber Medien auf die Zweifelhaftigkeit der Anzeige hingewiesen hat.
Ich muss doch noch einmal nachfragen, Herr Minister. Mir ging es um den SWR-Bericht. Wenn ein solcher Bericht nicht dementiert und nicht in irgendeiner Form reagiert wird, dann geht man davon aus, jawohl, das scheint wohl so zu sein. Deshalb reagiert man entsprechend, auch hier parlamentarisch. Deshalb hätte ich erwartet, dass eine Gegendarstellung von Ihrer Seite kommt.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie glauben dem SWR seit Neuestem, Herr Junge? – Abg. Uwe Junge, AfD: Wenn nicht widersprochen wird!)
Herr Abgeordneter Junge, ich habe dargelegt, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft auf Medienanfragen hin auf die Zweifelhaftigkeit der Aussagen des Anzeigenerstatters auf verschiedene Weise hingewiesen hat. Das kann nur die Staatsanwaltschaft; denn sie hat die Kenntnis der Ermittlungsunterlagen. Das Ministerium hat die nicht. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende Äußerungen getan. Wie und auf welche Art und Weise dann jemand seine Sendung oder seinen Artikel schreibt oder die Sendung konzipiert, darauf habe ich keinen Einfluss. Aber die Staatsanwaltschaft hat auf die Umstände hingewiesen. Sie ist die Einzige, die verlässlich diese Aussagen treffen kann, das Ministerium nicht.
Herr Minister, zum Jahresende wurde mitgeteilt, es fehlten 16 Stellen im uniformierten Dienst bei der Justiz in Diez. Meine Frage: Gibt es auch nicht besetzte Stellen im nicht uniformierten Dienst, Angestellte und Beamte, zum Beispiel Sozialarbeiter und in Verwaltungen?
Bei allen Anstalten kommt es im Laufe des Jahres immer wieder dazu, dass Stellen nicht besetzt sind, und zwar in allen Bereichen. Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Das kann daran liegen, dass jemand in den Ruhestand getreten ist, oder es kann sein, dass jemand für eine gewisse Zeit im Erziehungsurlaub ist und Ähnliches mehr. Deswegen kann es durchaus sein, dass bei den Justizvollzugsanstalten im Laufe des Jahres über einen längeren Zeitraum zum Beispiel Planstellen unbesetzt sind und erst besetzt werden können, wenn die betreffenden Personen entweder zum Beispiel aus dem Erziehungsurlaub zurückgekommen sind oder Ersatzpersonal für jemanden eingestellt werden konnte, der in den Ruhestand gegangen ist.
Völlig ausschließen können Sie das nie. Das ist ein laufender Prozess, der immer wieder stattfindet. Das ist auch in der JVA Diez so. Aber sie hat sämtliche Stellen, die ihr zugewiesen sind, zur Verfügung, und sie hat auch ein Budget, um das Personal entsprechend zu ersetzen, soweit sie nicht die Planstelle freihalten muss für Menschen, die zum Beispiel aus dem Erziehungsurlaub zurückkommen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Helga Lerch (FDP), Coaches für die betriebliche Ausbildung – Nummer 4 der Drucksache 17/5450 – betreffend, auf.