Protocol of the Session on June 23, 2016

Vielen Dank Frau Abgeordnete Brück. Als nächstem Redner darf ich dem Fraktionsvorsitzenden der Fraktion der AfD, Herrn Junge, das Wort geben.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, lieber Herr Herber! Der Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 17/140 – fordert, dass unsere Kinder schwimmen lernen sollen. Das kann man so natürlich mittragen.

Dieses simple wie selbstverständliche Ansinnen wird durch eine Sachdarstellung der aktuellen Rahmenbedingungen aufgezeigt und mit begründeten Forderungen hinterlegt. Im Wesentlichen wird beklagt, dass es an den infrastrukturellen Voraussetzungen sowie an geeignetem Lehrpersonal fehlt, um der Kernforderung danach gerecht zu werden, dass jedes Kind bis zum Erreichen des sechsten Lebensjahres schwimmen gelernt hat.

Bei einer kleinen Recherche in den jungen Annalen des Landtags wird man sehr schnell fündig und stellt fest, dass bereits genau diese Frage gestellt, aber nicht hinreichend beantwortet wurde. Auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4717 – vom 4. Mai letzten Jahres wird unter III. Sportstätten, Frage 13, gefragt: „Gibt es einen aktuellen Sportstättenleitplan für Rheinland-Pfalz?“ – Obwohl im Sportförderungsgesetz vom 9. Dezember 1974 genau diese Sportstättenleitpläne festgeschrieben werden, die den Gesamtbedarf und den Bestand sowie den sich daraus ergebenden Fehlbestand an Sportstätten darstellen sollen, antwortete die Landesregierung letztes Jahr: „Ein landesweit gültiger Sportstättenleitplan liegt nicht vor.“

Aber genau eine derartige Sachstandsdarstellung oder -erhebung, hier explizit für die Lage der für Schulzwecke geeigneten Schwimmbäder, wird unter anderem völlig zu Recht gefordert.

Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion schließt sich dieser Forderung vollumfänglich an, zumal ich in meiner ganz eigenen Lebens- und eigener Berufserfahrung in den letzten Jahren feststellen musste, das diese Fehlentwicklungen nicht neu sind, sondern sie haben Geschichte.

Zunehmend können junge Soldatinnen und Soldaten nur noch unzureichend und, Sie werden es nicht glauben, in Einzelfällen gar nicht mehr schwimmen.

Der Erwerb des früher für jeden obligatorischen Rettungsschwimmabzeichens ist heute nur noch wenigen normal Leistungsfähigen abzuverlangen.

Leider reagiert man bei mangelnder Leistungsfähigkeit nicht mit weiteren Trainingsanstrengungen und besserer Auswahl von Bewerbern, sondern setzt einfach die Leistungsnormen herab.

Meine Damen und Herren, das trifft leider auch auf die Schulausbildung zu.

Auch in allen anderen sportlichen Grundbefähigungen sind erhebliche Defizite zu erkennen. Ich mag mir nicht vorstellen, wie sich dann die allgemeine sportliche Leistungsfähigkeit unserer Jugend insgesamt darstellt. Sie merken, ich möchte das Ganze erweitern, nicht nur auf die Schwimmfähigkeit, sondern auch auf die allgemeine sportliche Leistungsfähigkeit bei unseren Kindern und Jugendlichen.

Das sollte nach meinem Dafürhalten durch spielerische Trainingsmethoden, auch durch erste Schwimmausbildungen in den Kitas erfolgen. Es hilft da wenig, den Eltern einen Vorwurf zu machen, wenn man sie gleichzeitig in die Arbeitswelt hineinpresst und ihnen kaum noch Zeit gibt, sich mit den Kindern zu beschäftigen.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, schwimmen zu lernen halten wir für deutlich sinnvoller, weniger bedenklich und gefährlich als früh-sexuelle Erziehung im selben Kindesalter.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, besonders wichtig aber ist dabei die Förderung und Anerkennung sowie angemessene Entschädigung für die vielen ehrenamtlich tätigen Sportleiter in unseren Vereinen. Wenn wir die nicht unterstützen, dann geben die irgendwann auf, und unsere Kinder lernen nichts mehr. Hier müssen wir ebenfalls Defizite abbauen und das Engagement angemessen würdigen.

Sport, insbesondere Mannschaftssport, ist nicht nur gesundheitsfördernd, sondern auch gesellschaftlich deutlich wertvoller als rot-grüne Umerziehungsexperimente zusammen.

(Beifall der AfD)

Kurzum, die AfD-Fraktion trägt den Antrag der CDUFraktion mit.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Junge.

Als nächstes hat Frau Abgeordnete Lerch das Wort. Bitte schön, Frau Lerch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Letzte Woche hatte ich das Vergnügen, einen zwölf Monate alten Jungen kennenzulernen, der in Ingelheim in der „Rheinwelle“ im Whirlpool mit seinen Eltern die Annehmlichkeiten des Wassers genoss. Das war ein Vergnügen, die Eltern und auch das Kind zu sehen. Die Eltern erklärten mir: Wir gehen schon seit vielen Wochen in das Wasser. Der Junge hat sich daran gewöhnt. – Man hat es dem Kind angemerkt, mit welcher Freude er im Wasser plantschte.

Es ist deshalb völlig unstrittig, dass Schwimmen zu den Kernkompetenzen eines jeden Kindes, eines jeden Menschen gehören sollte. Bis heute ist die Frage, ob ein Kind schwimmen lernt, in allererster Linie in das Ermessen der Erziehungsberechtigten gestellt. Gleichzeitig muss man feststellen – jetzt schaue ich nach rechts zum Bildungsministerium –, dass es in den Lehrplänen verankert ist, dass Schwimmunterricht nach Möglichkeit stattfinden soll.

Nur wenige Schulen verfügen über den Luxus eines Lehrschwimmbeckens. In der Tat, es gibt solche Schulen. Aber das ist purer Luxus und kostet eine Unmenge Geld. Dieses Geld ist oftmals nicht vorhanden.

Bei den Kommunen, die ein eigenes Stadtbad besitzen, gibt es zahlreiche Beispiele, in denen Schülerinnen und Schüler erst mit Bussen zu diesem nahe gelegenen Schwimmbad befördert werden müssen. Als ehemalige Schulleiterin, die die Rechnungen unterschrieben hat, die der Schulträger auf die Tische legte, kann ich Ihnen sagen, die Beförderungskosten zwischen dem Standort einer Schule und den jeweiligen Schwimmbädern rechnen sich hoch. Das sind richtig hohe Kosten.

Im letztgenannten Fall sind die Anfahrtswege oft so lang, dass an effektiver Schwimmzeit für die Schülerinnen und Schüler kaum noch mehr als dreißig Minuten übrig bleiben. Oftmals fällt der Schwimmunterricht einfach aus.

Meine Damen und Herren von der CDU, Traum und Wirklichkeit. Wir alle wissen über die desolate Finanzausstattung unserer Kommunen in Rheinland-Pfalz. Sanierung und Unterhaltung fallen in den Bereich der freiwilligen Ausgaben und können daher oftmals haushalterisch nicht geschultert werden. Ich denke, wir sollten die Debatte darüber, ob das Land für die Kommunen Gelder bereitstellt, um Schwimmbäder aufrechtzuerhalten, nicht heute an dieser Stelle, sondern letztendlich in den Haushaltsberatungen führen; denn dort wird sich zeigen, wo das Land seine politischen Prioritäten setzen will und muss.

Hinsichtlich des Lehrpersonals ist festzustellen, dass die Richtlinien für den Schwimmunterricht die Bereitstellung eines Lehrers und einer Lehrerin für Schüler und Schülerinnen vorschreibt. Insofern müssen Schulen beim Schwimmunterricht entweder klassenübergreifende Kopplungen vornehmen, was für den Stundenplanmacher oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, oder einen höheren Personalaufwand einplanen.

Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Gruppen noch einmal in Schwimmer und Nichtschwimmer aufsplitten. Auch dafür muss weiter Personal bereitgestellt werden.

Der Personalaufwand ist gerade beim Schwimmen enorm hoch, um die Sicherheit auch im Schwimmbad zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren von der CDU, es wird wohl dabei bleiben müssen, die Eltern idealerweise bereits in den Kindertagesstätten dafür zu sensibilisieren, dass Schwimmunterricht wichtig ist, und zwar zur Gesunderhaltung, zur Prävention und auch hinsichtlich des Sicherheitsaspekts, von dem sie ursächlich in Ihrem Antrag berichten und sich davon auch haben leiten lassen.

Die von Ihnen geforderte Sachstandserhebung zur Lage der Schwimmbäder und damit verbunden auch des schulischen Schwimmunterrichts ist zu begrüßen. Dennoch sollten wir uns keinen Illusionen hingeben, dass damit die Finanzierungslage gelöst werden könnte. Die FDPFraktion spricht sich für eine Überweisung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Bildung aus; denn beide Ausschüsse sind damit zu befassen. Beide Ausschüsse sind betroffen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Lerch, vielen Dank für Ihren Wortbeitrag. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Lemke das Wort. Bitte schön, Frau Lemke.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein paar allgemeine Feststellungen; denn natürlich stimmt auch unsere Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darin überein, dass jedes Kind möglichst frühzeitig schwimmen lernen sollte. Ich möchte dies gerade noch ergänzen. Wir reden nur über die Kinder. Wir haben aber auch schon gesagt, dass es wichtig ist, dass auch Erwachsene schwimmen können.

Es gibt aber immer noch Erwachsene, die das nicht können. Ich möchte dies ein bisschen mit der Debatte in den Zusammenhang bringen, die wir über das Hochwasser hatten. Ich weiß es aus meiner unmittelbaren Nachbarschaft in der Grafschaft in Ahrweiler, dass sich dort mehrere Menschen das Leben durch Schwimmen haben retten müssen, als das Hochwasser mit der Welle angekommen ist.

Unser Interesse sollte allen Menschen gelten. Natürlich fangen wir immer mit den Kleinsten an, weil – wir haben es schon gehört – was Hänschen nicht lernt, ist für Hans viel später noch viel schwerer zu lernen. Deswegen ist es wichtig, dass wir eine gute Arbeit leisten. Um es allgemein zu sagen: Das Sprichwort, das ich eben verwendet habe, ist nicht geschlechtsspezifisch, sondern allgemein gemeint. Das gilt auch für die Damen. – Ich will es immer noch einmal klarstellen. Wenn man ein altes Sprichwort benutzt, ist das wohl erlaubt. Das ist eine weitere Feststellung.

Wir stimmen auch darin überein, dass die Voraussetzung für das Schwimmenlernen eine ausreichende Infrastruktur

ist. Ich erinnere mich auch noch einmal ein bisschen an die Bädergeschichte, die durchaus gerade in unserem Bundesland eine weite Kultur hatte. In meiner Nachbarschaft in Bad Bodendorf gibt es ein kleines Schwimmbad, das früher einmal ein Kurbad war und ganz früher durch eine natürliche Quelle gespeist wurde, die sehr eisenhaltig war.

Wir kommen zu den Aspekten der Sicherheit, die das Schwimmen und den Hintergrund der Gesetzgebung auch bei der Förderung von Infrastruktureinrichtungen wie kleinen Bädern interessant machen. Das Wasser in dem Bad war damals durch das Eisen braun gefärbt. Das ist ein ganz natürlicher Vorgang. Die DLRG hat dann darauf hingewiesen – das war in den 50er- und 60er-Jahren –, dass Menschen in braunem Wasser, wenn sie ertrinken, auch in kontrollierten Badeeinrichtungen nicht mehr gesehen werden können.

Der Kulturwandel in dieser Zeit, in der Bäder durch die Länder, aber auch durch das Gesundheitswesen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand gefördert worden sind, war der Hintergrund, dass wir gesagt haben, wir möchten, dass die Menschen auch in die Kur gehen können, um sich zu erholen. Über viele Jahre wurden dann mit weiten Infrastrukturmaßnahmen diese Bäder und Einrichtungen der Infrastruktur unterstützt, weil man wollte, dass die Qualität der Bäderüberwachung ein hohes Maß erreicht. Es ging nicht nur um die Kommune, sondern um die gesamte Gesundheitswirtschaft.

Wir haben in der letzten Wahlperiode weitgehende Änderungen zur Kurortegesetzgebung und zur Badkultur für die Gesetze im Land erlassen. Das hing alles miteinander zusammen. Dass es aber heute nicht mehr so ist und die Gesundheitsgesetzgebung auch dies nicht mehr ermöglicht, zeigt, woher die Finanzlücke kommt. Diese gehört zu der sehr speziellen differenzierten Betrachtung dazu. Deswegen stelle ich das hier fest.

Im Innenausschuss muss darüber auch gesprochen werden, vor allem auch vor dem Hintergrund der Finanzierung. Wir haben viele Verbände, Vereine, private Organisationen, Bürgerinitiativen, die genau das versuchen, was Sie angesprochen haben, nämlich Eltern zu motivieren. Ich stelle fest, dass es auch in der Verantwortung der Eltern liegt, dass die Kinder schwimmen lernen. Deshalb ist es wichtig, die Bäder über Fördervereine und vieles andere, was wir im Land erleben, am Leben zu erhalten.

Wer wollte dagegen argumentieren, dass es das nicht gäbe und es nicht wichtig wäre? Niemand tut es. Auch der Zeitpunkt ist richtig, an dem wir die Debatte führen. Das machen aber nicht nur wir. Deswegen will ich uns einordnen. Das macht auch die DLRG, die alle zwei Jahre dazu eine Fachtagung hat. Unsere Uni Koblenz ist mit an Bord. Wir haben eine Befragung durchgeführt und uns im Februar mit dem Thema auseinandergesetzt. Danach bieten 98,8 % aller befragten Schulen den Schwimmunterricht an. Der Schwimmunterricht nimmt insbesondere in der Jahrgangsstufe 5 noch einmal erheblich zu. Das Angebot liegt dann bei 60 %. Dazu kommt der LebensrettungsSchwimmunterricht. Ich kann feststellen, dass es Bereiche gibt, die die DLRG als ausbaufähig benannt hat, zum Beispiel das Schulranking.

Herr Junge, das betrifft explizit nicht die Konkurrenz zum Sexualkundeunterricht oder den MINT-Fächern, sondern die Konkurrenz bei der Besetzung im Sportunterricht. Es lohnt sich, dies einmal anzuschauen.

(Glocke des Präsidenten)

Ich komme zum Schluss. Da es wichtig ist, diese Studie im Bildungsausschuss mit zu betrachten, stimmen wir der Überweisung zu.

Danke schön.