gesetz, auch wenn die Landesregierung nicht verheimlicht hat, dass sie sich viel mehr von der Bundesregierung gewünscht hat.
Die angesprochene Regelung ist nur ein Teilaspekt des Integrationsgesetzes. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel, Maßnahmen zur Integration der Asylsuchenden und Flüchtlinge in Gesellschaft, Arbeitsund Ausbildungsmarkt zu stärken. Die Bundesregierung kommt damit einer seit Langem erhobenen Forderung – besonders auch von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer – nach, und das zugrunde liegende Konzept des Förderns und Forderns kennen Sozialdemokraten sehr genau. Wir sind sehr oft dafür in der Öffentlichkeit kritisiert worden. Das ist ein ursozialdemokratisches Konzept.
Malu Dreyer hatte diese Forderung bereits mehrfach auf Bundesebene eingebracht. Nun liegt ein Bündel von Maßnahmen auf dem Tisch, um die Integration von Menschen zu verbessern. Das ist der wesentliche Unterschied, auch wenn Sie eben bei der Kollegin Rauschkolb so laut dazwischen gegangen sind, zwischen einem wirksamen Integrationsgesetz und einem unnötigen Integrationspflichtgesetz. Das haben wir immer sehr deutlich gemacht.
Ich habe das eben schon deutlich gemacht, wir haben nicht gegen eine Wohnsitzauflage im Integrationsgesetz votiert. Es handelt sich um eine Wohnsitzauflage bezogen auf die Bundesländer. Von dieser Wohnsitzauflage werden vornehmlich die Stadtstaaten und städtische Ballungszentren profitieren, die sich bekanntermaßen nun einmal nicht in unserem Land befinden. Weniger profitiert also unser Bundesland. Die Wohnsitzauflage wird möglicherweise dazu führen, dass zusätzliche Belastungen in Rheinland-Pfalz entstehen.
Für die Regelung innerhalb eines Bundeslandes – wir reden nur über anerkannte Asylbewerber, wir reden nicht über Flüchtlinge, die sind nach den Erstaufnahmeeinrichtungen ohnehin schon kommunal zugewiesen – beabsichtigt die Bundesregierung, eine Verordnungsermächtigung für den kommunalen Bereich einzuführen.
Die Bundesagentur für Arbeit teilte mir am Montag mit, dass es für Rheinland-Pfalz für diesen Bereich bei anerkannten Asylbewerbern, die, wie Sie wissen, im SGB II, dem SGB III und, je nachdem, im SGB XII geführt werden, keine signifikanten Zahlen für Wanderungsbewegungen nach der Anerkennung vorliegen. Es gibt keine erhobenen Daten bei der Bundesagentur für Arbeit, die signifikant hervorstechen, dass es Wanderungsbewegungen nach Anerkennung gibt, zum Beispiel aus dem ländlichen Raum in die Städte.
Vorderstes Ziel dieser Landesregierung ist eine gelingende Integration. Dazu werden alle Ressorts und das ganze Land beitragen. Das gemeinsame Engagement wird koordiniert durch eine Steuerungsgruppe auf Staatssekretärsebene. Ob eine Integration innerhalb des Landes durch eine Wohnsitzauflage verbessert werden kann, wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer beim kommenden Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtern. Dazu
Aus der kommunalen Familie wurde in der Vergangenheit teilweise eine Wohnsitzauflage gefordert, das vor allem mit den aus der Fluchtaufnahme resultierenden verbundenen finanziellen Aspekten, die bei den Städten – so die Vermutung – vielleicht stärker ins Gewicht fallen als im ländlichen Raum.
Dieses Argument wurde durch die Vereinbarungen der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin massiv entschärft. Die Länder konnten nämlich erreichen, dass der Bund für drei Jahre die flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft übernehmen wird, und zwar unabhängig davon, wo sich ein anerkannter Asylbewerber dann befindet. Das ist ein großer Erfolg und eine weitere Entlastung für die Kommunen auch in unserem Land.
Frau Beilstein, ergänzend darf ich darauf hinweisen, weil Sie es eben so stark ausgeführt haben, für die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern sind nicht die Kommunen in unserem Land zuständig, sondern das Land selbst.
Eines ist mir darüber hinaus zum Gesetzentwurf des Integrationsgesetzes noch wichtig anzumerken. Die Mehrkosten für Länder und Kommunen, die das Gesetz mit sich bringen wird, sind nur unzureichend spezifiziert. Es ist daher unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine nachvollziehbare Einschätzung der Kosten vorgelegt wird und der Bund vor allem diese Kosten übernimmt. Wir diskutieren hier sehr viel über Konnexität. Auch der Bund muss sich an die Konnexität halten – wir haben leider nur kein entsprechendes Instrument, wie wir es in unserem Land haben –; denn Land und Kommunen leisten bislang schon finanziell ein Vielfaches an Engagement, als es der Bund tut. Es ist an der Zeit, dass der Bund auch zusätzliche Kosten dafür übernimmt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zunächst eines vorab persönlich an Sie, Frau Rauschkolb. Wir sitzen hier in einem Parlament, und es ist völlig normal, dass man unterschiedliche Meinungen hat und um den besten gemeinsamen Weg – möglichst gemeinsam – ringt. In einer solchen Diskussion die Ermordung einer LabourAbgeordneten zu instrumentalisieren und zu verquicken, ist völlig geschmacklos.
(Starker Beifall der CDU und der AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das stimmt jetzt aber wirklich nicht!)
Herr Hoch, ich entnehme Ihrem Wortbeitrag, dass die Ministerpräsidentin hinter einer Wohnsitzauflage steht. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass sich Frau Ministerin Spiegel dagegen geäußert hat.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott! Hätten Sie einmal zugehört! Das war differenziert!)
Insofern dürfen wir sehr gespannt sein – das ist auch der Sinn der heutigen Aussprache –, wie sich Rheinland-Pfalz hier verhalten wird, wie die Frau Ministerpräsidentin die Ermächtigung hier in Rheinland-Pfalz nutzen wird.
Die Nutzung dieser Ermächtigung, eine Wohnsitzauflage auszusprechen, sagt durchaus auch etwas über die Haltung zu den Kommunen aus;
Die Haltung der Kommunen und ihre Meinung dazu ist sehr eindeutig: Alle wollen eine solche Wohnsitzauflage, weil sie sagen, wir brauchen sie.
Ich darf auch gern aus der Anhörung zitieren, die am Montag in Berlin durchgeführt worden ist. Die kommunalen Spitzenverbände sagen: Integration wird leichter steuerbar, wenn anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten ein geeigneter Wohnsitz zugewiesen wird.
Die Länder sind nun gefordert, eine flächendeckende und zeitnahe Ausgestaltung der Wohnsitzauflage vorzunehmen, und die kommunalen Spitzenverbände erwarten es auch.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mit Blick auf Ihren Koalitionsvertrag sagen Sie, ja, wir wollen alles gemeinsam mit den Kommunen machen.
Dann sagen wir auch ganz klar, wenn Sie dass ernst meinen, dann sehen Sie auch bitte schön die Forderung der Kommunen. Setzen Sie es um, damit es nicht nur hohle Worte bleiben.
ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir unterbrechen jetzt unsere Sitzung und setzen sie um 14:00 Uhr fort.
Ich möchte Sie aber noch darauf hinweisen, dass die Landfrauen Rheinland-Pfalz eine Kampagne „Aktion Milch“ gestartet haben. Sie können draußen im Innenhof erfrischende Milch und Milch-Erdbeer-Produkte zu sich nehmen. Machen Sie von dieser Aktion Gebrauch!
Meine Damen und Herren, wir fahren mit der Plenarsitzung fort. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zur Regelung der im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH stehenden Angelegenheiten und der Erstattung von Kosten aus nichtwirtschaftlicher Tätigkeit an Flughäfen in Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/79 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von zehn Minuten verständigt. Zur Einbringung des Gesetzes erteile ich Herrn Staatsminister Lewentz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Für diese längere Zeit der Plenarsitzung wäre die Örtlichkeit der „Nolde-Ausstellung“ in diesem Gebäude angesagt, dort funktioniert die Klimaanlage wunderbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der gemeinsamen Sitzung des Innen-, Haushalts- und Wirtschaftsausschusses am 9. Juni und in der Aktuellen Debatte von gestern habe ich erneut ausführlich über den Verkaufsprozess berichtet. Am 2. Juni konnte mit der Shanghai Yiqian Trading Company ein Vertrag über den Verkauf des 82,5 %igen Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH notariell beurkundet werden. Darüber hinaus wurde auch der Verkauf der ehemaligen Housing und weiterer Flächen an denselben Käufer besiegelt. Sie wissen, wir haben diese Vorbereitungen seit 2012 – ich habe es gestern ausgeführt – auf den Weg gebracht und vorangetrieben bis zum jetzigen Verkaufsprozess.
Die notariell beurkundeten Verträge lagen als erster Schritt den Ausschussmitgliedern bereits vor der Sitzung der Ausschüsse vor. Auch die umfangreichen Anlagen zu diesen Verträgen wurden dem Landtag als nächster Schritt Ende letzter Woche, wie ich es in der Sondersitzung vom 9. Juni zugesagt hatte, übermittelt, nachdem der Notar diese zusammengestellt hatte. Der Landtag stellt die Unterlagen in einem Leseraum zur Verfügung; diese Verfahrensweise trägt der Transparenz gegenüber dem Landtag und dem gebotenen Vertrauensschutz gleichermaßen Rechnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da diese Diskussion aktuell läuft, darf ich für die Regierung betonen, ich bin auch mit einer Veröffentlichung der Kaufverträge einverstanden; dies muss aber mit dem Vertragspartner vereinbart werden.
Der Vollzug des Anteilskaufvertrages setzt die Zustimmung des Landtages voraus. Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat bereits in ihrer Regierungserklärung angeführt, ein HahnVeräußerungsgesetz in den Landtag einzubringen. Heute debattieren wir in erster Lesung über diesen Gesetzentwurf.
Zu der teilweise öffentlich geäußerten Frage, dass die Verträge bereits notariell beurkundet wurden, bevor der Landtag seine Zustimmung erteilt hat, möchte ich erneut klarstellen, die Verträge enthalten jeweils aufschiebende Bedingungen und werden erst vollzogen werden, wenn am Ende auch der Landtag zugestimmt hat. Damit entscheidet natürlich unser Landtag auch über die Übertragung des Geschäftsanteils.