Herr Staatssekretär, Sie haben soeben die Frage von Herrn Bernhard Henter, wann die Landesregierung die Entscheidung trifft, ob sie der Klage gegen das AKW Tihange beitreten will oder nicht, nicht beantwortet. Wir wären dankbar, wenn wir einen ungefähren Zeitpunkt erfahren könnten.
Zum Zweiten möchte ich Sie fragen: Wann rechnen Sie denn bezüglich der Prüfung, ob Sie eine Klage gegen Cattenom führen können, mit einem Ergebnis, damit man wenigstens einigermaßen weiß, wann Sie soweit sind?
Zur ersten Frage: Was die zeitliche Perspektive des Beitritts zur Klage gegen Tihange angeht, rechnen wir damit, dass eine solche Entscheidung noch in kürzerer Zeit erfolgen kann. Ich hoffe, dass wir das noch vor der Sommerpause dem Ministerrat vorlegen können.
(Abg. Julia Klöckner, CDU: Er hat noch eine zweite Frage gestellt! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei sind nicht zulässig auf einmal! – Abg. Christine Schneider, CDU: Noch leitet der Präsident die Sitzung, Herr Ex-Präsident!)
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wird die Landesregierung beim nächsten Gipfel der Großregion einen Beschlussantrag dergestalt einbringen, dass eine Abschaltung von Cattenom gefordert wird, und diesen notfalls mit Mehrheitsbeschluss gegen Frankreich durchsetzen?
Auch das ist eine Frage, mit der sich die Landesregierung befassen wird und die ich hier nicht beantworten kann, ohne dass es eine Befassung der Landesregierung, also des Ministerrats, gegeben hätte.
Herr Staatssekretär, könnten Sie uns vielleicht beantworten, wie die Atomaufsichtsbehörde arbeitet? Ich glaube, das führt noch einmal zu einer Klärung der vorangegangenen Fragen; denn die Landesregierung hat Pflichten in der Atomaufsicht, die auch dokumentiert werden. Könnten Sie uns bitte einmal schildern, wie das aussieht, und dabei vielleicht auch noch einmal auf vorangegangene Fragen eingehen, damit die neuen Kollegen die Möglichkeit haben nachzulesen, wie ausführlich die Beobachtung auch der deutschen AKWs dokumentiert wird?
(Abg. Julia Klöckner, CDU: Das ist keine Frage! Herr Präsident, Sie müssen eingreifen! – Weitere Zurufe der Abg. Alexander Licht und Christine Schneider, CDU)
Die Frage ist: Dokumentiert die Landesregierung die Beobachtung und die Erkenntnisse der Atomaufsicht auch der deutschen AKWs und auch des AKW Cattenom, und wo wird das dokumentiert?
Vielen Dank. Vielleicht darf ich in aller Kürze dazu sagen, dass die Atomaufsicht nicht allein in Rheinland-Pfalz stattfindet, sondern es eine Bundesaufgabe ist, die durch die Bundesrepublik durchzuführen ist. Weiterhin möchte ich sagen, dass wir durch die Aktivitäten, die wir in der letzten Legislaturperiode ergriffen haben – Frau Abgeordnete, das wissen Sie am allerbesten –, durchgehend seit 2011 alle Anstrengungen unternommen haben in Gesprächen, in Beschlussfassungen und in weiteren Aktivitäten, um die Gefahren des Reaktors Cattenom und auch Tihange und Doel zu thematisieren und auch eine Sensibilität der belgischen und der französischen Seite zu erreichen.
Wir nehmen für uns in Anspruch, dass es damit auch gelungen ist, die Bundesregierung zu aktivieren – das war auch das Ergebnis verschiedener Umweltministerkonferenzen –, die zunächst gezögert hat und die sich dann nach und nach auf den Weg gemacht hat, dieses Thema gegenüber den französischen und belgischen Nachbarn anzubringen. Insoweit können wir vor diesem Hintergrund klar sagen, dass Gott sei Dank die Dinge in Bewegung gekommen sind.
Mir liegen nun noch Zusatzfragen der Abgeordneten Billen, Henter und Schmitt vor, und danach möchte ich die Redeliste schließen.
Herr Staatssekretär, Sie haben die zweite Frage, die man nach Herrn Dr. Braun angeblich nicht stellen darf, nicht beantwortet. Wann denken Sie, dass Sie die Prüfung, ob eine Klage gegen Cattenom sinnvoll oder nicht sinnvoll ist und welche juristischen Aussichten sie hat, so weit durchgeführt haben, dass Sie dem Landtag ein Ergebnis vorlegen können?
Das wird länger dauern, Herr Billen, und zwar schon aus dem einfachen Grund, dass wir bisher keine kommunale Klage in diesem Zusammenhang haben, der wir beitreten könnten, und dass wir natürlich auch das mit unseren Nachbarländern absprechen müssten. Ich habe Ihnen soeben berichtet, dass bei Tihange das Land NordrheinWestfalen der Klage schon beigetreten ist und wir auf dem Weg dahin sind. Ein Vorgehen macht nur Sinn – das sieht man an dem Beispiel des AKW Tihange –, wenn es eine Klage gäbe, die breite Unterstützung hätte und die auch von verschiedenen Institutionen und Ländern getragen würde.
Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, dass die Prüfungen noch lange dauern, frage ich mich: Wurde in der letzten und in der vorletzten Legislaturperiode, als wir uns schon intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, juristisch noch gar nichts geprüft, und wurde außer den Antworten der damaligen Ministerin, dass sie alles tut, nichts getan?
Ich muss es klar zurückweisen, wenn Sie das so werten, als ob nichts gemacht worden sei. Es ist im Gegenteil sehr viel gemacht worden. Ich habe Ihnen viele Dinge dargestellt, und ich kann auch darauf verweisen, dass das Thema oft im Landtag behandelt worden ist.
Man sollte vielleicht auch einmal auf eines hinweisen: So wichtig es ist, dort, wo es Erfolgsaussichten bietet, auch den juristischen Weg, den Klageweg, zu beschreiten, sollte man sich jetzt nicht darauf versteifen zu glauben, dass man das Ganze nur über den juristischen Weg lösen könnte. Das wird nicht der Fall sein, und es macht auch keinen Sinn, eine Klage zu erheben, die dann keine Erfolgsaussicht hat, mit der man scheitert und damit den Betreibern sozusagen ein zusätzliches Argument für den Weiterbetrieb liefert.
Ich lasse noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter zu, dann betrachten wir diese Mündliche Anfrage als beantwortet. Herr Abgeordneter Henter, Sie haben das Wort.
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben auf meine Frage hin bezüglich eines Beschlussantrages beim Gipfel der Großregion darauf verwiesen, das müsste von der Landesregierung geprüft und gestellt werden. Meine Frage ist: Hat die Landesregierung diese Thematik schon einmal beraten, wann hat sie sie beraten und wenn nein, warum bisher nicht?
Ich hatte Ihnen soeben dargestellt, dass die Großregion auf unsere Initiative hin das, was zu diesem Thema dazugehört, schon beraten hat, nämlich die Energiewende voranzutreiben;
denn das ist die eigentliche Ursache dafür, dass Frankreich und Belgien bisher von der Atomenergie nicht richtig wegkommen, weil sie die Alternativen nicht entwickelt haben. Dazu haben wir einen entsprechenden Beschluss in der Großregion im Jahr 2014 erreicht.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Michael Wäschenbach und Hedi Thelen (CDU), Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Qualität und Kosten der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 17/180 – betreffend, auf.
1. Inwieweit stehen die aktuell berichteten Untersuchungsergebnisse zur Qualität der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und zu ihren Preisen im Gegensatz zu dem in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe erhobenen Anspruch der Landesregierung, die Qualität in den Einrichtungen des Landes strukturell zu verbessern?
2. Inwieweit bestätigen die aktuellen Untersuchungsergebnisse das Resultat der 2014 vorgelegten Evalua
tion zur Umsetzung und zu Auswirkungen des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, dass dieses Gesetz konzeptionelle Mängel beinhaltet?
3. Bedeutet die in der Zeitung Die Welt vom 3. Juni 2016 zitierte Aussage von Sozialministerin BätzingLichtenthäler, ein Ländervergleich über Pflegenoten sei nicht aussagekräftig, dass keine Konsequenzen daraus zur Qualitätssicherung im Rahmen der eigenen Prüf- und Beratungstätigkeit gezogen werden?
4. Inwieweit wird ein Ländervergleich bei der Prüf- und Beratungstätigkeit des Landes berücksichtigt?
Die Beantwortung durch die Landesregierung erfolgt durch Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Zu Frage 1: Es gibt keine neuen aktuellen Untersuchungsergebnisse zur Qualität der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz. Es gibt nur eine aktuelle Berichterstattung über die Arbeit einer Recherchegruppe, die sich auf die altbekannten Daten des Pflege-TÜV bezieht, die diese Recherchegruppe neu interpretiert hat. Doch wir alle wissen, dass die Daten des Pflege-TÜV weder valide noch zuverlässig sind. Ich verweise hier auf Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und den Pflegebeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann, die in den letzten Wochen die Pflegenoten als ungenügend bezeichnet haben.
Die Methodik hält wissenschaftlichen Kriterien nicht stand. Das ist Übrigen auch die einhellige Auffassung der Pflegewissenschaft. Daher hat Minister Gröhe mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um neue Transparenzkriterien, die wissenschaftlich gesichert sind, einzuführen.
Ich zitiere: „Die veröffentlichten Noten auf Basis der Qualitätsprüfungen sind für die Verbraucher nicht aussagekräftig. (...) Die vereinbarten Pflegenoten führen jedoch weder zu Transparenz noch zu mehr Qualität in den Pflegeeinrichtungen.“ Ich denke, wir sind uns einig, es wird Zeit, dass wir neue Transparenzkriterien erhalten, damit diese Debatte ein Ende hat.
Die Qualität der Pflege in Rheinland-Pfalz ist gut. Mit dem 2010 in Kraft gesetzten LWTG hat die Landesregierung einen ihrer vielen Beiträge dazu geleistet. So haben wir zum Beispiel den Einrichtungen aufgegeben, sich stärker im und für das Quartier zu öffnen, um so für alle transparenter zu sein.
Wir haben das LWTG novelliert und den Einrichtungen mit der Beratungs- und Prüfbehörde einen kompetenten Partner an die Seite gestellt, der sie bei der Weiterentwicklung ihrer Qualität berät und unterstützt. Statt auf Schlagzeilen zu zielen, will ich die Pflege in Rheinland-Pfalz stärken und gemeinsam mit den Partnern weiterentwickeln, damit sich die Menschen, die auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, sicher und aufgehoben fühlen.
Zu Frage 2: Da es, wie ausgeführt, keine aktuellen Untersuchungsergebnisse gibt, sondern nur neue Veröffentlichungen, die auf den altbekannten Pflegenoten beruhen, können diese Ergebnisse auch nicht die 2014 vorgelegte Evaluation von Herrn Professor Klie bestätigen.
Gestatten Sie mir eine kleine Korrektur. Ihre Frage unterstellt, Herr Professor Klie sei in seiner Evaluation zu dem Ergebnis gekommen, das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe habe konzeptionelle Mängel. Das Gegenteil ist richtig.
Herr Professor Klie beschreibt das rheinland-pfälzische Gesetz als wegweisend in seiner Art und erklärt, dass es sich in seiner Konzeption und Ausgestaltung bewährt hat. Er empfiehlt im Weiteren, das Gesetz an einigen Stellen durch Nachjustierungen noch zu schärfen. Diese Empfehlung haben wir mit dem Änderungsgesetz zum LWTG mit dem Schwerpunkt der Qualitätssicherung umgesetzt.
Wir haben die Eigenverantwortung der Träger gestärkt. Wir setzen folgerichtig und bewusst auf eine Vertrauenskultur, um die gute Arbeit der großen Mehrheit der Einrichtungen zu stärken, machen aber auch sehr deutlich, dass wir Hinweisen auf Mängel konsequent nachgehen, um sie zu beseitigen.