Protocol of the Session on January 25, 2018

Für die CDU-Fraktion spricht die Kollegin Wieland.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, es ist gut, dass eine Gesetzesänderung vorgelegt wird, die die Ortsteile im Landesstraßengesetz neu regelt. Es wäre nicht verständlich, warum wir alle dafür sind, dass sich Kommunen zusammenschließen und es Diskussionen gibt und dann, wenn sich Gemeinden zusammenschließen, die verbindenden Straßen abgestuft werden müssten. Das ist nach der bisherigen Regelung Gesetzeslage. Deshalb: In diesem Punkt sind wir uns einig. Es ist eine gute Lösung, dass wir künftig auch Ortsteile mit Kreisstraßen verbinden können.

(Beifall der CDU und bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie kam es dazu? Vor ganz genau einem Jahr, am 25. Ja

nuar 2017, haben wir an gleicher Stelle einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion diskutiert. Wir haben damals einen Entwurf vorgelegt, der genau das zum Inhalt hatte, nämlich dass Ortsteile von Gemeinden, die zusammengeschlossen werden, auch künftig durch Kreisstraßen verbunden werden können.

Damals hatte der Minister geäußert – ich zitiere –: „Es kommt auf ein paar Wochen nicht an. Dann werden wir dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten.“ Auch der Staatssekretär hat kurz darauf im Ausschuss gemeint, er könne sich vorstellen, dass es in wenigen Wochen ein Ergebnis gibt.

Gut, jetzt ist ein Jahr später, viele Wochen sind vergangen. Gut Ding will Weile haben.

(Zuruf aus dem Hause: Nur 52 Wochen!)

Es gab viele Gespräche mit Kommunen, vieles wurde abgewogen,

(Abg. Michael Frisch, AfD: In der Ruhe liegt die Kraft!)

und jetzt liegt ein Gesetzesänderungsvorschlag der Regierung vor.

Wir kommen mit Ihnen nicht darin überein, dass dies eine maßgeschneiderte, völlig neue Formulierung ist.

(Beifall der CDU)

Wer den Gesetzesvorschlag und auch die Begründung liest, wird feststellen, dass die wesentlichen Inhalte identisch sind. Zwei Dinge, um die es im Wesentlichen geht: Erstens, der Minister hat ausgeführt, es geht insbesondere um die Definition von „Ortsteil“. Das ist klar. Wir haben damals gesagt, viele Dinge müssen in der Begründung noch ausgeführt werden. – Zum Beispiel: Was ist ein Ortsteil im Unterschied zu einer Splittersiedlung?

Nur, viele von Ihnen sind in Kommunen tätig. Wer ansatzweise Ahnung von Baurecht hat, weiß, dass das ein ganz gängiger Fall in der Kommune ist. Bei jeder Bauleitplanung ist zwischen Außenbereich und Innenbereich zu unterscheiden, und genau dort wird der Begriff der Ortsteile verwendet. Das ist ganz gängige Praxis in der kommunalen Verwaltung, und genau dort wird diese Definition, die jetzt in der Gesetzesbegründung steht, verwendet, siehe § 34 Baugesetzbuch. Diese Definition ist keine große Errungenschaft. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die sich so auch in Wikipedia findet.

(Beifall bei der CDU)

Ein zweiter Punkt ist die „maßgeschneiderte Formulierung“ im Gegensatz zum hessischen Gesetzestext. Gestatten Sie mir, dass ich aus der entsprechenden Passage in der Gesetzesbegründung zitiere. Es geht um das Wort „unentbehrlich“, welches in unserem Gesetzesvorschlag enthalten war, und um die Formulierung im neuen Vorschlag. Dass das Wort „unentbehrlich“ ersetzt wurde, wird in der Gesetzesbegründung wie folgt begründet: Das „Wort ‚unentbehrlich‘ (...) ist zwar gleichbedeutend mit der rheinlandpfälzischen Formulierung ‚in der Weise dienen, dass je

de Gemeinde wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße (...) angeschlossenen ist‘. Schon aus Gründen der Kontinuität in der Gesetzesanwendung bot sich an, die traditionelle rheinland-pfälzische Formulierung beizubehalten.“

Das ist aus meiner Sicht nicht maßgeschneidert, sondern Festhalten an alten Formulierungen und wenig flexibel.

(Beifall bei der CDU)

Aber im Kern geht es ja um den Inhalt. Wir sind froh, dass jetzt ein ganz ähnlicher Gesetzesvorschlag vorliegt. Allerdings haben wir auch vor einem Jahr schon – damals war der Kollege Billen noch mit hier am Pult – festgelegt, dass über diese formalen Punkte hinaus ganz entscheidend sein wird, dass wir auch klarmachen, was letztendlich Gesetzesintention ist. In der jetzigen Begründung findet sich immer wieder: Hinter dem alten Gesetz steht eine Intention, die keinerlei Freiraum lässt.

Wir bitten eindringlich, genau über diesen Punkt nochmals im Ausschuss zu diskutieren. Wir bitten darum, dass im Ausschuss eine Anhörung stattfindet; denn aus unserer Sicht ist genau das ein wesentlicher Punkt. Es gibt Fälle, in denen sich Kreise und Gemeinden einig sind, dass nach der ganz engen Definition eine Kreisstraße, die abgestuft werden müsste, zu einem gravierenden Nachteil für die ganze Region führen würde.

(Beifall bei der CDU)

Genau in diesem Fall müssen wir – wir sind der Gesetzgeber, wir können unsere Intention formulieren – klarmachen, dass es Fälle gibt, die den ländlichen Raum schwächen, wenn wir durch zu enge Formulierungen Kreisstraßen den Todesstoß geben; denn in vielen Fällen wird es dazu führen, dass Kreisstraßen, die abgestuft werden müssen, dann zulasten der Gemeinden und damit auch zulasten der Anlieger – Sie müssen immer im Hinterkopf behalten, Gemeindestraße heißt das Dreifache an Anliegerbeiträgen im Falle von Sanierungsmaßnahmen – entwidmet werden, das heißt, als Straßen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ich komme wieder auf einen Punkt in der Begründung zu sprechen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass beispielsweise ÖPNV und Notfallversorgung kein Argument gegen eine Abstufung sind, weil der ÖPNV auch über Gemeindestraßen stattfinden könnte. Das zeugt aus meiner Sicht von einer Unkenntnis der Gegebenheiten im ländlichen Raum;

(Beifall der CDU)

denn in vielen Fällen wird es keine Straße mehr geben. Wir haben in den letzten Tagen beispielsweise das Thema Notfallversorgung angesprochen. Wenn wir die Straßen im ländlichen Raum ausdünnen, wird man auch in der Notfallversorgung mehr Zeit brauchen. Der ÖPNV wird wesentlich teurer werden, weil das Straßennetz dazu führt, dass sich Anfahrten verlängern. Das sind alles Punkte, die wir berücksichtigen müssen.

Wir bitten, das im Ausschuss noch einmal zu diskutieren.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Oster das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fange einfach mal so an: Heute ist ein guter Tag für das Land und für unsere Kommunen. Mit der Änderung des Landesstraßengesetzes in § 3 Nummer 2 helfen wir konkret unzähligen Kommunen und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des ländlichen Raums.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weiter tragen wir zu einer nachhaltigen Infrastruktur und einem gut angebundenen Straßennetz in Rheinland-Pfalz bei.

Zu Beginn möchte ich noch einmal zwei Sätze sagen, warum wir überhaupt in diese akute Situation, die schon beschrieben wurde, gekommen sind. Der Landesrechnungshof hat die Forderung erhoben, dass bei jeder Straßenbaumaßnahme die Richtigkeit der jeweiligen Kreisstraße zu Beginn von Grund auf neu überprüft werden muss.

Weiter stand im alten Gesetz – sinngemäß gesprochen – nur, jede Gemeinde ist mit einer übergeordneten Straße anzubinden. Sie wissen, in den 70er- und 80er-Jahren sind durch die Kommunal- und Verwaltungsreform einige Gemeinden zu Ortsteilen geworden und einige zu Einheitsgemeinden zusammengeschlossen worden. Das wiederum hätte bedeutet, dass nach dem alten Gesetz viele Straßen zu Gemeindestraßen hätten abgestuft werden müssen.

Das hätte fatale Folgen für die betroffenen Gemeinden gehabt; denn sie wären von heute auf morgen für die Unterhaltung und die Instandsetzung zuständig gewesen. Das wäre auf Dauer nicht stemmbar gewesen. Das muss man der Ehrlichkeit halber anfügen.

Sie von der CDU haben uns vor einem Jahr noch vorgeworfen – Sie haben es angesprochen –, wir würden die Situation nicht richtig erkennen und gar keinen Handlungsspielraum sehen. Das hat damals nicht gestimmt und stimmt heute noch viel weniger. Wir haben immer gesagt – Frau Wieland, ich gehe jetzt auf das ein, was Sie eben gesagt haben –, uns bringt kein Copy-and-Paste, keine Gesetzeslösung aus Hessen weiter; denn man kann Hessen gar nicht mit uns vergleichen.

Wir haben über 7.000 Kilometer Kreisstraßen, in Hessen sind es 5.000 Kilometer. Das heißt, wir haben viel mehr, die dichter getaktet sind. Man kann das eine Bundesland nicht mit dem anderen vergleichen; denn Hessen hat ganz andere Strukturen.

In einem Punkt gebe ich Ihnen recht, darüber können wir gerne auch im Ausschuss noch einmal diskutieren und eine Anhörung machen. Ich hätte nur die Bitte, dass wir

das Gesetzesvorhaben nicht unnötig in die Länge ziehen. Die Kommunen vor Ort warten darauf. Ich denke, in dem Punkt sind wir aber relativ d’accord.

Wie sieht die Änderung aus? Es wurde schon angesprochen, im alten Gesetz stand nur der Begriff Gemeinden. Zukünftig wird der sperrige Begriff – ich gebe es zu – „Gemeinden und räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ im Gesetz stehen. Vereinfacht gesprochen, ist zukünftig jede Gemeinde/jeder Ortsteil an das überörtliche Straßennetz anzubinden und somit nicht mehr in der Trägerschaft unter den oben genannten Aspekten.

Einen ehrlichen Satz sollte man in dieser Diskussion noch anfügen, nicht, dass es heißt, man hat es nicht gesagt. Es wird im Land Rheinland-Pfalz weiter zu Abstufungen kommen. Es ist klar, man kann nicht jedes Gehöft oder jeden Ausssiedlerhof usw. als Kreisstraße anschließen. Ich denke, jeder, der diese Debatte ehrlich führt, wird das auch einsehen.

Fakt ist, wir können mit dem heutigen Gesetz jedoch einem Großteil der Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern konkret, verlässlich und schnell helfen. Das ist eine gute Initiative, meine Damen und Herren.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin froh, dass wir uns nicht durch den Aktionismus der Opposition haben treiben lassen und stattdessen eine vernünftige und tragfähige Lösung gefunden haben. Diese Gesetzesänderung stößt auf breite Zustimmung. Die kommunalen Spitzenverbände haben auch zugestimmt. Allein darin sieht man, dass es eine tragfähige Lösung ist.

In diesen Tagen bekommt man sehr viele positive Rückmeldungen aus den Kommunen, die sagen, passt auf als Land, ihr habt uns zugehört, unsere Ängste und Nöte wahrgenommen und habt eine passgenaue Lösung gemacht, wie sie auch am Ende des Tages sein muss.

Von daher gibt es heute im Landtag, so denke ich, eine große Mehrheit für diesen Antrag bzw. diese Gesetzesinitiative. Ich kann nur noch einmal unterstreichen, diesem Gesetzentwurf kann man uneingeschränkt in dieser Form zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat Kollege Ahnemüller das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ausführlich und gut inhaltlich den Gesetzentwurf wiedergegeben, dem wir auch zustimmen können, wären da nicht einige Kritikpunkte.