Aber Flüsse enden nicht an der Landesgrenze. Deshalb gibt es am Oberrhein ebenfalls seit Jahren eine einheitliche Linie der Länder. Verträge zwischen dem Bund, den Ländern und Frankreich über festgelegte Deichhöhen und den Bau von Hochwasserrückhaltungen verhindern ein
Wettrüsten der Deiche und damit die Gefährdung der Unterlieger. Sie regeln auch die Kostenbeteiligung des Bundes und der betroffenen Länder.
Darüber hinaus gibt es eine jahrzehntelange enge Zusammenarbeit in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins, die zurzeit an der Fertigstellung des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein arbeitet.
Rheinland-Pfalz tut viel für den Hochwasserschutz. Doch eines muss uns allen klar sein. Alle Hochwasserschutzbauwerke können ein extremes Hochwasser nicht verhindern. Deshalb ist der Hochwasserschutz auch eine Gemeinschaftsaufgabe des Landes, der Kommunen und der betroffenen Menschen.
Schwieriger ist es im engen Mittelrheintal. An vielen Orten können dort aus topografischen Gründen oder wirtschaftlich unrentablen Verhältnissen keine Hochwasserschutzmauern gebaut werden. Die Haushaltsordnung des Landes sieht nur die Finanzierung von wirtschaftlichen Projekten vor. Sind die Kosten höher als die Schäden, dürfen wir mit Landesmitteln nicht bauen. Deshalb ist auch die Hochwasservorsorge wichtig. Die Menschen leben zwar mit dem Hochwasser, aber für extreme Ereignisse müssen sie sich noch rüsten.
Meine Damen und Herren, Hochwasserschutz ist ein Schwerpunkt dieser Landesregierung. Wir werden weiterhin Millionen investieren, um die hochwasserbedrohten Kommunen und Menschen zu unterstützen. Neben dem Vorhaben am Rhein sind im Land viele weitere Hochwasserschutzprojekte und Investitionen von über 50 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen.
Rheinland-Pfalz ist, was die Hochwasservorsorge anbelangt, sehr gut aufgestellt. Zum Freitag hin rechnet das Hochwassermeldezentrum Gott sei Dank mit fallenden Pegelständen. Dann hält das Hochwasser viele Menschen in Rheinland-Pfalz schon seit vier Wochen in Trab. Dabei geht es auch um überflutete Straßen, Wasser in Kellern und Häusern und um das Saubermachen danach. Deshalb danke ich an dieser Stelle auch einmal allen professionellen, ehrenamtlichen und freiwilligen Hilfskräften, die aktuell vor Ort sind.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Rahm, Schwielen an den Händen? Das haben die vielen Feuerwehrleute, die vielen ehrenamtlichen Helfer und die vielen Nachbarschaftshilfen.
Deswegen beginne ich mit dem Dank an diejenigen, die sich um ihre Nachbarn kümmern und die sich aus den Kommunen und auch aus den Verwaltungen heraus um die Menschen kümmern, die vor Ort betroffen sind. Sie haben auch diesen Dank am Schluss angefügt. Das finde ich so in Ordnung.
Meine Damen und Herren, ich habe einmal den Bericht der Enquete-Kommission „Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren“ vom 22. August 1955 mitgebracht. Ich hatte die Gelegenheit, dieser Kommission damals als Vorsitzender vorzustehen.
Sehen Sie, so vertieft ist man in dieses Thema, weil man genau weiß, dass der Hochwasserschutz und die Hochwasserdiskussion bis ins letzte Jahrhundert hinein und weit darüber hinaus gehen, wenn Sie sich die Marken überall an den Wohnhäusern und Gebäuden ansehen, die an diesen großen Flüssen stehen. Man kann sich oft nicht vorstellen, dass dort jemals Wasser stand.
Meine Damen und Herren, aus diesen Berichten gehen einige Dinge deutlich hervor, wenn man bewertet, was in diesen Bereichen zu tun ist und zu tun gilt, und zwar auch dort, wo es noch Versäumnisse gibt.
Herr Kollege, es ist zu betonen – ich will das noch einmal wiederholen, was Sie gesagt haben –, dass kein Hochwasser wie das andere ist. Auch daraus resultieren so manche Debatten und Diskussionen.
Die Zunahme von extrem kleinräumigen Niederschlägen ist das, was Experten in dieser Kommission, die Ende 1993 ihren Anfang genommen hat und 1994 und 1995 tagte, und auch in der Klimaschutzkommission immer wieder vorgetragen haben. Was bedeutet ein dauerhafter Schutz, und zwar zum einen ein technischer Hochwasserschutz und zum anderen ein mobiler Hochwasserschutz? Das bedeutet Dämme, Polder und kleinräumige Rückhalteräume. Es gilt aber auch den Satz, den Sie erwähnt haben, zu wiederholen, dass Schäden immer wieder kommen können und wir uns nicht auf alles einstellen können.
Wenn Sie das Thema Hochwasserschutz als einen Schwerpunkt dieser Landesregierung nennen, dann will ich, um es möglichst umfangreich und umfassend bewerten zu können, vier Säulen nennen. Das ist einmal der technische Hochwasserschutz. Das ist der vorbeugende Hochwasserschutz. Das ist natürlich die Entwicklung im Meldesystem. Wir haben jetzt eine Warn-App – das finde ich gut –, Ausrüstungen der Hilfsorganisationen und Alarmpläne.
In der Kommission 1993, 1994 und 1995 haben wir festgestellt, dass es Pläne in dieser Form nicht gab. Diese Pläne sind erst danach entwickelt worden. Es gibt noch eine vierte Säule, die Sie beispielsweise heute nicht erwähnt haben. Solange dieser vierten Säule nicht auch im Bewusstsein ein viel stärkerer Raum eingeräumt wird, ist der umfassende Punkt mangelhaft. Es bleibt so.
Ich komme zu dem technischen Hochwasserschutz. Wenn Sie unter dem Bezug baulicher Schutz die Wünsche insgesamt auflisten, dann gehört auch dazu, dass Sie sich, wenn Sie eine wirtschaftliche Betrachtung dort anstellen, wo ein neuer Schutz möglich ist und bauliche Maßnahmen notwendig sind, in Koblenz nicht feiern lassen können und es in Vallendar den Kommunen zuschieben. Dann müssen Sie sich schon mit der ganzen Betrachtung, die Ihnen auch vor Ort vorgehalten wird, beschäftigen. Zum vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sagen, dass viele Dinge ineinandergegriffen haben.
Ich will gar keine Kritik anwenden, sondern die „Aktion Blau“ und die Gewässer dritter Ordnung erwähnen. Wir haben eben beide festgestellt, dass es auch künftig Schäden gibt und wir uns gerade, weil es diese kleinräumigen Extreme gibt, die nicht auszuschließen sind, auch mit den Hilfen für die betroffenen Menschen beschäftigen müssen.
Meine Damen und Herren der Landesregierung, das muss vorbeugend geschehen. Dazu gehört, dass wir uns genau anschauen müssen, wie die Entwicklung in der Elementarschadensversicherung verlaufen ist. Die Verbraucherzentrale hat gerade eine Broschüre im Januar 2018 veröffentlicht.
Herr Präsident, abschließend möchte ich noch sagen, dass wir die Elementarschadensverordnung, die dann Schadensfälle regelt, immer wieder auf den Prüfstand zu stellen haben, um den Betroffenen zu helfen. Das ist etwas, was ich anmahne und Sie völlig aus dem Blick verloren haben.
Wir dürfen Gäste im Rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 10. und 11. Jahrgangsstufe des Cusanus-Gymnasiums aus Wittlich und Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Landtagsseminars von der Johannes-Gutenberg-Universität. Herzlich willkommen bei uns!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der SPD hat beantragt, dass die Erfolge des Landes beim Hochwasserschutz in der heutigen Aktuellen Debatte besprochen und anerkannt
werden. In der Tat sind in den letzten Jahrzehnten viele Verbesserungen beim Hochwasserschutz auch in unserem Land zu verzeichnen. Die Aufwendungen dafür werden mit 1,1 Milliarden Euro in den letzten 25 Jahren angesetzt.
Die AfD-Fraktion möchte bei dieser Gelegenheit auch die Arbeit der Kommunen bei der Vorsorge und insbesondere bei der Bewältigung der akuten Hochwasser anerkennen.
Im Juni 2016 hat sich der Landtag mit den schrecklichen Überschwemmungen durch Starkregen befasst. Dabei haben wir festgestellt, dass die Kommunen die Hauptlast bei der Bewältigung getragen haben. Neben der Feuerwehr verdienen auch die Rettungsdienste, die Sanitäter und das Technische Hilfswerk unseren Dank bei der Bewältigung von Überschwemmungen und Hochwasser.
Die Landesregierung und die Landesverwaltung haben sich besonders engagiert für die Hochwasservorsorge und den Hochwasserschutz, beides Aufgaben, die eine langfristige Planung und Finanzierung brauchen und eine Abstimmung unter den verschiedensten Verantwortlichen erfordern.
Erfreulich ist auch der Fortschritt in den Melde- und Warnsystemen in den letzten Jahren. In unserem Land mussten wir im Januar mehrfach Hochwasser bewältigen. Weitere Ereignisse sind zu erwarten. Besondere Sorgen machen die hohen Schneedecken in den Alpen, die dann bei Tauwetter zu Hochwasser am Rhein führen werden.
Dank der Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst, die Wasserwirtschaftsverwaltung und die Behörden des Landes zeichnen sich solche Hochwasser mit Vorwarnzeiten von einigen Tagen ab.
Schwieriger war die Lage bei den Starkregen, die nahezu ohne Vorwarnung aufgetreten sind. Gerade im Hinblick auf diese Unwetter befürworten wir eine Ausweitung und Verbesserung der Frühwarnsysteme, wie dies im Jahr 2016 mit dem Katwarn-System begonnen wurde.
Gestern haben wir im Umweltausschuss die Hochwasserlage und die Vorkehrungen des Landes besprochen. Heute haben wir eine Aktuelle Debatte. Sicherlich werden wir in den nächsten Wochen noch über Hochwasserschäden und -schutz im Landtag beraten müssen. Dabei werden wir auch eine Bilanz der bisherigen Erfolge der Hochwasservorsorge ziehen. Dies ist von besonderer Bedeutung für den Landtag, weil Vorsorge- und Schutzmaßnahmen viel Geld und Zeit erfordern und auch im Haushalt eingeplant werden müssen.
Zum Abschluss möchte die AfD-Fraktion noch einige Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen. Noch vor der Sommerpause soll der Landtag oder der Ausschuss Bilanz ziehen mit einem Rückblick auf die Hochwasser und Überschwemmungen im Winter und Frühjahr dieses Jahres und dabei die Konsequenzen für die Wasserwirtschaft, den direkten Hochwasserschutz und den Katastrophenschutz beraten. Aufgrund einer solchen Bilanz lassen sich dann Schlüsse zum weiteren Vorgehen ausarbeiten.
Der Landtag sollte sich weiter für die Einführung einer Pflicht zur Elementarversicherung einsetzen. Dies ist schon vor eineinhalb Jahren erörtert und empfohlen worden. Dabei könnte auch beraten werden, welche finanziellen Hilfen das Land für die Behebung und den Ausgleich von Hochwasserschäden sinnvollerweise zur Verfügung stellen sollte.