In der LMK gibt es so etwas nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie – absichtlich natürlich – dieses System, das demokratisch ist und in dem sehr viele Verbände mitwirken und natürlich auch das Parlament mitwirkt, beschädigen wollen.
Dass Sie das hier tun, ist Ihre Sache. Ich gehe davon aus, dass die Menschen draußen wissen, dass es kein Amigosystem gibt, sondern eine demokratische Wahl stattgefunden hat und diese demokratische Wahl ein Ergebnis hatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass in der Debatte deutlich geworden ist, dass das Landesmediengesetz einer grundsätzlichen Novellierung bedarf,
für die wir gerne anbieten, ausführlich und mit Zeit in den Ausschüssen zu beraten. Das Landesmediengesetz ist nun schon ein paar Tage alt, muss an Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung angepasst und in ein digitales Zeitalter überführt werden. Es geht auch um die Entfristung von Zulassungen und die Übertragungskapazitäten an regional und lokal ausgerichtete Plattformen, um Pluralität sicherzustellen.
Ich freue mich auf diese Debatte. Gestern ist es in der Medienausschusssitzung durch Frau Kollegin Heike Raab schon umfänglich ausgeführt worden. Wir können uns in diesem Zuge gerne auch über die vorliegenden Gesetzentwürfe im Ausschuss unterhalten, sofern, was ich vernommen habe, heute Ausschussüberweisung gewünscht und entschieden wird.
Ich glaube, wo wir aber keinen Missstand haben, ist die Tatsache, dass ein plural besetztes Gremium mit 42 Personen weit davon entfernt ist, in Zusammensetzung, Arbeitsweise und vor allem in der Gestaltung seiner Verfahren von der Landesregierung abhängig zu sein. Von den 42 Personen ist nämlich kein Mitglied der Landesregierung dabei.
Herr Paul, deswegen bitte ich auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass all das, was Sie monieren, nämlich Anforderungen an ein Verfahren, einen Kandidaten und ähnliche
Die Landesregierung hat aber überhaupt keinen Grund gehabt, rechtsaufsichtlich tätig zu werden, weil die Art und Weise der Verfahrensgestaltung, die die Versammlung und die LMK für sich in Anspruch genommen haben, aus unserer Sicht nicht zu beanstanden waren. Ob in diesem Verfahren Fehler gemacht wurden, wird im Moment gerichtlich überprüft. Dem kann man nicht vorgreifen.
Das kann aber bei der LMK in eigener Expertise beurteilt werden. Der stellvertretende Direktor ist nämlich Jurist und Justiziar der Versammlung und auch von der Versammlung gewählt.
Wir haben viele Landesmediengesetze in der Bundesrepublik Deutschland, die zugegebenermaßen andere Regelungen als wir in Rheinland-Pfalz haben. Wir sind aber stolz darauf, in einem Föderalismus und nicht in einem Zentralismus zu leben und auch zu anderen Entscheidungen zu kommen.
Es gibt aber auch Länder, die sagen, der Direktor oder der stellvertretende Direktor soll oder muss Jurist sein, und es nicht nur am Direktor festmachen.
Im Übrigen wissen Sie alle sehr zu Recht, dass Medien nicht mein Fachgebiet, sondern das der Kollegin in der Staatskanzlei sind, dass ihre Expertise, was die Geschehnisse in der Versammlung der LMK – Sie gehören ihr auch nicht an, sondern Ihr Kollege Joa, aber andere, die hier geredet haben – viel höher ist als das, was ich für mich in Anspruch nehmen kann. Nach Ihren Anforderungen würde ich aber als einziger Redner die formale Qualifikation erfüllen, Direktor der LMK zu werden.
Ich weiß nicht, ob das die richtige Herangehensweise an ein Thema ist. Man sollte vielleicht nicht in Anspruch nehmen, dass nur, weil jemand eine berufliche Qualifikation vielleicht vor Jahren erworben hat, nicht jemand anders viel besser in der Lage ist, eine an ihn gestellte Aufgabe
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Und diese Aussage von einem Juristen! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)
Wir liefern gerne einen konstruktiven Beitrag dazu, wenn über eine neue Verfahrensweise beraten werden soll, wie man zu einem neuen LMK-Direktor oder irgendwann vielleicht zu einer neuen LMK-Direktorin kommen soll. Aber noch einmal dazu, und auch die Obergerichte haben das festgestellt: Es gibt aus der Verfassung keine Ausschreibungspflicht für öffentliche Ämter, sondern es gibt auch andere zulässige Verfahrensgestaltungen.
Von diesen Verfahrensgestaltungen hat die LMK eine für sich gewählt. Dementsprechend wird man sich in einer Gesamtnovelle wahrscheinlich auch über das Verfahren unterhalten. Aber wir sehen aus heutiger Sicht keinen Grund zum aufsichtsrechtlichen Einschreiten, und der Rest ist der Autonomie der LMK überlassen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir jetzt zur Überweisung der beiden Gesetzentwürfe, einmal des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion und dann des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion. Der Überweisungsvorschlag lautet: Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – und Rechtsausschuss. Können wir so verfahren? – Es erhebt sich kein Widerstand, dann ist es so beschlossen.