Gute Bildungsangebote von Anfang an für alle Kinder sind ein weiteres wichtiges Element zur Stärkung von Kindern. Schon vor zehn Jahren haben wir die Elternbeiträge für Kitaplätze ab dem zweiten Lebensjahr abgeschafft. Heute gehen 97 % der Zwei- bis Sechsjährigen in RheinlandPfalz in die Kita.
Wir unterstützen Familien. Wir stärken sie. Wir gehen dabei auf aktuelle Herausforderungen ein. Ich stehe dafür, dass Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein familienfreundliches Land bleibt.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung stünde den Fraktionen jeweils noch eine Redezeit von zweieinhalb Minuten zur Verfügung. – Frau Simon von der Fraktion der SPD hat sich gemeldet.
Erstens möchte ich auf Herrn Frisch eingehen. Ich finde es interessant, wenn man sich mit einer Kurzintervention zum Rückkehrrecht auf Vollzeit meldet und dann einen ganz großen Sermon über alles andere hält, aber nicht über dieses Thema.
Das fand ich schon sehr interessant. Ansonsten kommen wir bei der Familienpolitik sowieso nicht zusammen, glaube ich. Das brauchen wir auch nicht weiter auszudiskutieren.
Frau Huth-Haage hat interessanterweise viele Dinge aufgelistet, die in dieser Großen Anfrage gefehlt haben. Ich denke, wir hätten es natürlich noch viel weiter ausführen können, weil Familie eine Querschnittsaufgabe ist. Wir wollten aber eigentlich nicht an die 100 Fragen oder noch mehr stellen. Dann wären auch die Ministerien langsam lahmgelegt, glaube ich.
Sie haben gesagt, der familiengerechte Urlaub hätte Ihnen dabei gefehlt. Ich habe in meiner Rede explizit erwähnt, dass wir natürlich die Familienfreizeiten für sozial schwächere Familien beibehalten werden und es ein ganz wichtiges Instrument ist, dass diese sich einen Urlaub ermöglichen können.
Zweitens – bezüglich der App, die Sie immer fordern – hat die Ministerin gesagt, dass es eine Online-Beratung gibt. Außerdem gibt es beim Bundesministerium einen Rechner – das hatten wir auch schon in der Debatte –, mit dem sich Familien ausrechnen und darüber informieren lassen können, welche Leistungen sie beanspruchen können, wie es am besten organisiert wird und wo sie es beantragen.
Wir haben also in diesem Bereich schon vieles. Wir müssen in Rheinland-Pfalz auch nicht alles selbst machen, weil unser Bundesfamilienministerium ebenfalls sehr gut aufgestellt ist.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Damit ist die Besprechung der Großen Anfrage zum Thema Familien in Rheinland-Pfalz erledigt.
Öffnung von Flüchtlingsunterkünften für die temporäre Unterbringung von Obdachlosen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/4776 –
Ich erteile zuerst Herrn Fraktionsvorsitzenden Junge von der antragstellenden Fraktion zur Begründung das Wort. Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Herr Präsident, verehrte Kollegen! Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Leider wird es für viele Menschen immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden, insbesondere für diejenigen, die sich in prekären Lebenssituationen befinden.
In dem vorliegenden Antrag geht es um die Wohnungslosigkeit und deren extremste Ausprägung, nämlich die Obdachlosigkeit, die sich unter dem Begriff der Wohnungsnotfälle zusammenfassen lassen. Auch wenn Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit meist dauerhafte Probleme sind, rücken sie aber insbesondere in der kalten Jahreszeit verstärkt in das Bewusstsein.
Natürlich wissen wir, dass die Situation von wohnungslosen Menschen in diesem Jahr bereits mehrfach Gegenstand der Sitzungen des Sozialausschusses war, zuletzt vor 14 Tagen. Ich möchte deshalb klarmachen, dass wir die Einführung einer landesweiten Wohnungsnotfallstatistik, die in der vergangenen Sitzung thematisiert wurde, explizit begrüßen.
Unser Antrag betrifft zunächst die polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen und somit die Fälle, in denen die Betroffenen nicht über eine Unterkunft verfügen, die ausreichend Schutz vor den Witterungsverhältnissen und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse bietet und in denen Betroffene nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft zu helfen.
Es geht also darum, dass in solchen Fällen die Polizeiund Ordnungsbehörden als unterste Gefahrenabwehrbehörden verpflichtet sind, eine temporäre Notunterkunft zur Verfügung zu stellen, soweit durch die Obdachlosigkeit elementare Rechtsgüter akut gefährdet sind.
Eine solche Verpflichtung stellt die Kommunen aber teilweise vor nicht unerhebliche Probleme, da an eine solche Notunterkunft gewisse Mindestanforderungen hinsichtlich einer ausreichenden Beheizbarkeit und sanitärer Einrichtungen zu stellen sind und diese entsprechenden Unterkünfte nicht zwingend in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Bedarf an Notunterkünften naturgemäß nur sehr schwer zu ermitteln ist, weil sich Obdachlose nicht so gern von Meldebehörden erfassen lassen. Wir fordern gleichwohl – das ist der eigentliche Antragsgrund – die Landesregierung hiermit auf, den tatsächlichen Bedarf an temporärer Unterbringung für Obdachlose schnellstmöglich zu prüfen und leerstehende Asylbewerberheime zu nutzen, um Obdachlosen zu helfen.
Das Land Rheinland-Pfalz hält derzeit 6.000 Plätze für die Unterbringung von Versorgungssuchenden in den entsprechenden Unterkünften vor, die nicht belegt sind, wofür der Steuerzahler aber dennoch teilweise bis 2025 Miete zahlt. Ähnliche Überlegungen gab es bereits in der Hauptstadt Berlin. Allerdings geht es hier nicht um eine dauerhafte Unterbringung von Obdachlosen, sondern nur um eine temporäre Versorgung in der kalten Jahreszeit. Inwieweit tatsächlich rechtliche Hindernisse bestehen und diese im Sinne unserer hilfsbedürftigen Bürger zu beseitigen wären, ist exakt Bestandteil dieses Prüfantrags.
Da aber Wohnungs- und Obdachlosigkeit nicht nur ein vorübergehendes Problem darstellt, verfolgt unser Antrag ein weiteres Anliegen. Seitens der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz organisierten Verbände wurde in der Vergangenheit des Öfteren moniert, in lediglich 16 der insgesamt 36 Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz bestünden Angebote der Wohnungsnothilfe. In den übrigen Gebietskörperschaften beschränkten sich die Möglichkeiten auf den rein polizei- und ordnungsrechtlichen Rahmen.
Daher fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auf, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe eine flächendeckende Angebotsstruktur der Wohnungsnothilfe zu entwickeln. Der Landtag soll über die Ergebnisse der Prüfung und das weitere Vorgehen sehr zeitnah unterrichtet werden.
Meine Damen und Herren, es wird kälter, und Menschen sind in Gefahr. Handeln Sie bitte schnell, und handeln Sie jetzt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Obdachlosigkeit ist ein sehr wichtiges und gerät gerade in den Wintermonaten wieder häufiger in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen. Auch die Medien berichten aktuell immer wieder darüber, weil die Zahl an Wohnsitzlosen in den letzten Jahren immer weiter gestiegen ist. Ein Grund dafür ist aber auch die Migrationsbewegung und die Flucht. Sie sind also Betroffene und nicht Schuldige, wie in Ihrem Antrag von Ihnen, Herr Junge, aufgemacht.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Wie bitte? Das kann doch wohl nicht wahr sein! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Ein gegenseitiges Ausspielen hilft dabei keiner Gruppe. Es wird vielmehr sehr durchschaubar, Obdachlose systematisch zum Spielball zu machen, und ist eine perfide Strategie, die Menschen egal welcher Herkunft in Notsituationen nicht nutzt, sondern nur politisches Kapital bringen soll.
Festzustellen ist aber, Copy-and-paste-Anträge wie dieser aus anderen Landesverbänden Ihrer Partei machen nur erneut klar, wie wenig politische Kompetenz bei den Urhebern der AfD vorhanden ist.
Sie fordern, dass die Landesregierung Bedarfe für Unterbringung in Asylunterkünften prüft. Dabei müssten Sie wissen, die Landesregierung hat auf Antrag der SPD-Fraktion in der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses – Herr Dr. Böhme, Sie als Vorsitzender müssten genau Bescheid wissen – zugesichert und bereits deutlich gemacht, wie eng man mit den Kommunen in Kontakt steht und das Thema weiter aufarbeitet.
Darüber hinaus sieht man an dem Antrag, wie wenig er der Arbeit im Land und vor allem in den Kommunen gerecht wird. Ihre Ignoranz gegenüber dieser Arbeit hat wohl auch damit zu tun, Sie verstehen Rheinland-Pfalz nicht und sind kommunal überhaupt nicht verankert. Gespräche mit Verantwortlichen vor Ort hätten Ihnen schnell verdeutlicht, zum Beispiel in Speyer werden immer temporäre Unterkünfte für die Wintermonate zur Verfügung gestellt. In Trier hätten Sie erfahren können, dass Obdachlose zum Beispiel in Gewährleistungswohnungen leben.
Trier und Speyer sind zwei von fünf Standorten von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und wohl auch die, bei denen am ehesten noch Bedarf bestehen könnte. Das tut er aber nicht. Sie hätten nämlich erfahren können, die Kommunen werden gemeinsam mit dem Land ihrer Aufgabe als jeweiliger Sozialhilfeträger nach dem Sozialgesetzbuch XII so gerecht, dass es keine bekannten Probleme in den Kommunen anzuzeigen gibt.
Selbst wenn der Bedarf da wäre, hätten Sie erfahren können, die Gründe für Obdachlosigkeit sind so unterschiedlich, dass es einer intensiven Begleitung der Menschen bedarf, um ihnen in ihren individuellen Situationen gerecht zu werden. So scheinbar einfache Lösungen wie die von Ihnen vorgeschlagenen sind also Augenwischerei.
Würden sie wirklich eine soziale Ader haben, dann wäre Herr Junge gerade überhaupt nicht gegangen, wenn ihm
und hätten Sie sich von der AfD auch nicht billig bei anderen mit diesem Antrag bedient, sondern mit den Bedingungen in unseren Kommunen wirklich auseinandergesetzt. Dort und in unserer Landesregierung wird dem Thema mit der notwendigen Sensibilität und hoher Fachkompetenz begegnet.