Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4697 – einstimmig angenommen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4698 –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4698 – einstimmig angenommen.
Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4699 –
Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4699 – einstimmig angenommen.
Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Hochschule Worms Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/4700 –
Es werden für die Fraktion der SPD Herr Kollege Guth, für die Fraktion der CDU Herr Kollege Kessel und für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Schellhammer vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gibt es nicht.
Wer die drei vorgeschlagenen Personen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit sind die drei Personen mit den Stimmen aller Fraktionen gewählt.
Wahl eines Mitglieds des Landtags Rheinland-Pfalz in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/4733 –
Es wird die Wahl des Abgeordneten Alexander Schweitzer vorgeschlagen, der an die Stelle des bisherigen Mitglieds Frau Schleicher-Rothmund tritt.
Wer Herrn Schweitzer wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Schweitzer mit den Stimmen aller Fraktionen gewählt.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes und des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4203 –
Gemäß Absprache zwischen den Fraktionen findet keine Aussprache statt. Die erste Beratung fand in der 42. Plenarsitzung statt, in der die Ausschussüberweisung erfolgt ist. Der Ausschuss hat die unveränderte Annahme empfohlen.
Wir kommen in zweiter Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4203 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Dem Gesetzentwurf haben alle Fraktionen zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4564 – Zweite Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Wesentlichen geht es bei dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag um das Thema des Sportwettenmarkts. Darüber hinaus haben wir im Zusammenhang mit dem Landesglücksspielgesetz noch einige Punkte auf der Landesebene zu regeln, die insbesondere die Abstandsregelungen oder auch Sperrzeitsituationen betreffen.
Wenn wir uns die Situation auf dem Sportwettenmarkt einmal betrachten, ist der Versuch, mit 20 Konzessionen klarzukommen, gänzlich schiefgegangen. Im Augenblick haben wir die Situation, dass es insoweit einen geduldeten oder unregulierten Markt gibt. Das bedeutet für uns aber in der Konsequenz, dass wir keinerlei Chance haben, Präventions- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere wenn es um Sucht oder Jugendliche geht. Dementsprechend haben wir hier ein sehr großes Spannungsfeld.
Der Markt ist aber voller Anbieter. Diese sitzen im Ausland in Gibraltar, auf Malta, einer anderen Insel oder sonst irgendwo und sind in Deutschland aktiv. Wenn Sie Fernsehen schauen, sehen Sie beispielsweise bei Werder Bremen, Hertha BSC Berlin oder auch bei Bayern München auf dem Trikot, dass die sie sponsern. Die zahlen Millionenbeträge im Rahmen dieser Sponsorverträge.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier geht es um viel Geld. Hier geht es um richtig viel Geld. Wenn Sie die Hochrechnungen betrachten, können Sie sehen, dass über die 5%ige Sportwettensteuer auf Bundesebene zwischen 250 und 300 Millionen Euro eingenommen werden. Damit ergibt sich allein im Bereich der Sportwetten ein Betrag zwischen 5 und 6 Milliarden Euro. Dementsprechend besteht hier auch das Bedürfnis einer Regulierung.
Wenn wir aber die Situation im Konkreten betrachten, stellen wir fest, dass in Schleswig-Holstein die neue Regierung festgelegt hat, dass sie dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht beitreten will. Sie hat mittlerweile auch mit einem Antrag untermauert, dass sie nicht beitreten möchte. Das heißt, dass wir jetzt zwar noch theoretisch über den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag reden, aber es ist kaum noch hinzubekommen, dass bis zum 31. Dezember alle Bundesländer diesen Vertrag ratifizieren.
Der Antrag von Schleswig-Holstein ist meines Erachtens teilweise falsch, aber teilweise auch richtig. Falsch ist er deswegen, weil man alles ablehnt; denn wir müssen einen Schritt tun, um das zu regulieren, wovon ich eben gesprochen habe. Richtig ist er an der Stelle, dass wir das Thema Online-Poker und Online-Casino auch regeln müssen. Deswegen wäre es gut gewesen, wenn wir diesen Schritt hinbekommen hätten und uns demnächst mit dem nächsten Schritt beschäftigen würden.
Es bleibt uns unser Landesglücksspielgesetz, in dem wir noch einmal Abstandsregelungen anpassen. Dies ist übrigens nach höchstrichterlicher Auffassung Recht des Landes und wird damit seinen Weg gehen und künftig greifen. Wir reden von 250 Metern zu Jugendeinrichtungen bzw. zu anderen Angebotssituationen. Ferner haben wir eine Sperrzeitregelung aufgenommen, die es ohnehin schon im Sonn- und Feiertagsgesetz gibt, die explizit in dieses Gesetz aufgenommen wird. Diese Regelungen würden dann greifen. Dementsprechend bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll der Sportwettenmarkt reguliert und Rechtssicherheit für die Anbieter und beteiligte Dritte, das heißt für Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und vor allem auch Sportverbände, geschaffen werden. So lauten der Gesetzestext und das definierte Ziel des Gesetzes. Dazu sollte über ein Ausschreibungsverfahren eine begrenzte Zahl an Konzessionen vergeben werden, was jedoch beklagt wurde und durch Gerichtsbeschluss zur Aussetzung des eigentlichen Gesetzes führte.
Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf: „Die Konzessionen können jedoch nicht an die im Rahmen eines unionsweiten Ausschreibungsverfahrens ausgewählten Bewerber verteilt werden, da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (...) die Erteilung der Konzessionen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben hat (...).“ – Damit kann der Staatsvertrag zum Bereich der Sportwetten bis auf Weiteres nicht umgesetzt werden. Wir beschließen nun heute im Grunde genommen, da die Frist für die Umsetzung abläuft, eine Art Übergangslösung, der wir als CDU-Fraktion zustimmen werden. Eine Zwischenlösung ist dringend notwendig, auch wenn wir nach wie vor die eine oder andere Regelung durchaus kritisch sehen.
Bemerken möchte ich aber, dass dieses Gesetz unseres Erachtens weiterhin einige Fragen offenlässt. Herr Hüttner hat das schon zu Recht angesprochen. Beispielsweise gibt es nach wie vor keine europaangepasste, europakompatible Lösung insgesamt im Bereich der Sportwetten. Es wäre schön gewesen, wenn man das jetzt hätte lösen können.
Im Grunde genommen kann jeder täglich im Internet sogenannte illegale Wetten abschließen. Toto und Lotto sind aber beispielsweise von diesem Markt ausgeschlossen. Am Markt letztendlich nicht beteiligt zu sein und durch eigene Gesetzgebung sich davon auszuschließen, bedeutet natürlich auch einen Verzicht – auch das hat Herr Kollege Hüttner schon zu Recht gesagt – auf Millionenerträge.
Das Wetten können und werden wir nicht verbieten. Regulierungen können wir aber schon beschließen. Ein blinder, grundsätzlicher Ausschluss wie in der Vergangenheit sollte aber auch nicht der Fall sein.
Insgesamt richte ich an alle Bundesländer die Bitte, dass wir eine Regelung finden, ohne weitere Klagewellen im Blick zu haben, mit der wir dafür sorgen, dass für Toto und Lotto, unserem Beteiligungsunternehmen, ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Die AfD-Fraktion steht voll und ganz hinter den fünf Zielen des Glücksspielstaatsvertrags, die gleich in § 1 genannt werden, nämlich Suchtprävention und Suchtbekämpfung, Jugend- und Spielerschutz, Schutz der Spieler vor Betrug, Schutz vor Manipulationen sportlicher Wettbewerbe und zum Schluss die Kanalisierung der Glücksspielnachfrage in geordnete und überwachte Bahnen.