Protocol of the Session on October 26, 2017

(Beifall bei der CDU)

Viele maßgebliche Punkte, was Lebenspartnerschaften angeht, waren nahezu der Ehe gleichgesetzt.

Auch die sukzessive Adoption ist keine Frage. Ein Thema, das uns schon bewegt, ist die Frage der Adoption. Ich will eines sagen: Hierbei geht es nicht um das Recht der Eltern, es geht nicht um die Eltern, es geht allein um die Bedingungen für das Kind.

(Beifall bei CDU und AfD)

Schauen wir uns an, wie viele Paare von einer Adoption

ausgeschlossen sind, etwa Freiberufler, die ein unregelmäßiges Einkommen und unregelmäßige Arbeitszeiten haben, und ältere Paare. Das sind alles Menschen, die sicherlich auch hervorragende Eltern wären. In der Praxis hat sich das auch alles bewährt. Deswegen macht man das, um mögliche Widerstände, auch wenn sie noch so gering und unwahrscheinlich sein mögen, zum Wohl der Kinder auszuschließen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass wir über diesen Punkt diskutiert hätten. Das ist leider nicht geschehen.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Wir werden sehen, ob sich das Gesetz bewährt und verfassungsrechtlich Bestand hat. Dann kann man sich hier feiern lassen. Wir werden sehen. Wir wünschen jedem einzelnen Paar, das diesen Schritt geht, alles Gute,

(Glocke der Präsidentin)

aber für die Zukunft erwarten wir auch, dass wir mit derselben Vehemenz, mit der wir hier für die Ehe für alle eintreten, auch dann eintreten, wenn es tatsächlich um die Belange von Homosexuellen in unserer Gesellschaft geht, dann nämlich, wenn wir wissen, wie sich unsere Gesellschaft durch viele muslimische Migranten verändert hat,

(Glocke der Präsidentin)

die Homosexualität ablehnen und homosexuelle Menschen auch mit Gewalt bedrohen.

(Glocke der Präsidentin)

Hier ist unser Einsatz, hier ist unser Mut gefordert.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und der AfD)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Rauschkolb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2001 haben die Niederlande als erstes Land weltweit die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Seitdem sind viele Staaten gefolgt, wie es Frau Kollegin Schellhammer angedeutet hat. Bei uns ist es endlich auch soweit gewesen, weil der Bundestag in der letzten Sitzung – die Kollegen haben es schon betont – mit 393 von 623 Stimmen der Eheöffnung zugestimmt und somit eine historische Entscheidung getroffen hat. Viele Menschen haben lange gewartet. Was die Vorgängerin gesagt hat: Ich glaube, es hat dem Thema nicht geschadet.

Wenn es nicht endlich dazu gekommen wäre, dann hätten die Menschen, die es betrifft, doch noch viel länger warten müssen. Deshalb glaube ich in keinem Fall, dass es dem Thema geschadet hat, sondern ich finde es eine richtige und gute Entscheidung, dass die Kanzlerin ihre Bauchschmerzen abgelegt und die Gewissensentscheidung zugelassen hat.

Das hat vielen genützt. Man sieht es jetzt an den Anfragen an die Standesämter. Ich freue mich auch für jedes Paar, das so sein Glück noch einmal mit Ringen und etwas anderem begießen kann.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit des Abg. Uwe Junge, AfD)

Ich freue mich auch, dass das Gesetz in Kraft ist. Es ist ein Erfolg der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Malu Dreyer. Die Kollegen haben es gesagt: Wir haben es öfter versucht. Es ist teilweise auch der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Es gab eine gesellschaftlich breite Debatte und dafür viele bunte Demonstrationen in ganz Deutschland. Man hat gezeigt, die Gesellschaft ist bereit. Wir müssen doch auch anerkennen, wenn sich Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft wandeln, dass es viele verschiedene Lebensentwürfe gibt.

Das gibt dem endlich einmal Ausdruck, dass man auch nicht mehr ankreuzen muss, ob ich ledig oder verheiratet bin. Es gab in vielen Formularen gar keine Möglichkeit, „verpartnert“ anzukreuzen. Beim Arzt oder wo auch immer man im Alltag hingeht, ist man entweder ledig oder verheiratet, aber die Menschen standen so die ganze Zeit dazwischen. Das ist auch nicht das, was man sich vorstellt. Ich freue mich, dass es jetzt endlich möglich ist, dass man auch auf den Formularen „verheiratet“ ankreuzen kann.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für mich ist es ein wichtiger Schritt ins 21. Jahrhundert. Die Gesellschaft ist schon lange bereit. Wenn man die Bilder von den ersten Hochzeiten gesehen hat, kann man sich eigentlich nur mit den Menschen freuen. Ich teile da auch nicht Ihre Bedenken, was das Ehegattensplitting angeht. Wir haben das auch vor der Bundestagswahl gefordert. Ich finde es immer noch einen richtigen Schritt. Es wertet keine Ehe ab, wenn man darüber nachdenkt, wie man steuerlich Familien besser fördern kann.

Ich glaube, wir brauchen in Zukunft schon eine Debatte, wie man das Steuerrecht noch einmal so verändern kann, dass es Familien fördert und es den Anreiz gibt, dass beide Partner auch ihren Lebensunterhalt gestalten. Wenn man sich die Rente anschaut, ist es eine ganz andere Diskussion. Ich finde aber, es tut dem keinen Abbruch, und ich würde mir wünschen, dass wir gemeinsam mit offenen Augen diskutieren, wie es im Steuerrecht für Familien weitergehen kann. Dafür sind wir absolut bereit.

Was die Adoption angeht, teile ich Ihre Bedenken ganz und gar nicht. Es gibt viele verschiedene Studien. Uns ist es auch wichtig, dass das Kindeswohl geachtet wird und es dem Kind bei den Eltern gut geht. Ob es jetzt ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar ist, den Kindern kann es überall gut gehen, und das ist das Wichtigste für uns.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Da gibt es auch andere Studien!)

Es ist eine kleine Änderung im BGB, dass es heißt, nicht nur die Personen gleichen Geschlechts, sondern auch

verschiedenen Geschlechts können heiraten: ein kleiner Ausdruck, der aber vielen Genugtuung gibt. Ich finde es wichtig, dass es endlich gekommen ist. Es wird vielen etwas gegeben, aber niemandem, der verheiratet ist, wurde durch diese Entscheidung etwas genommen. Deshalb war es eine gute Entscheidung. Ich hoffe, das Gesetz kann auch so in Kraft bleiben.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Frisch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was ist gerecht? Diese Frage hat die Menschen seit jeher umgetrieben, nicht nur, weil sie sich in besonderem Maße für philosophische Spekulationen eignet, sondern weil ihre Beantwortung Auswirkungen auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche und auch auf die Setzung statischer Normen hat. Es ist daher kein Zufall, dass wir eine bis heute bedeutsame Definition von Gerechtigkeit dem griechischen Denker Aristoteles verdanken, der in seiner Nikomachischen Ethik schreibt: Gerecht ist es, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.

(Beifall der AfD)

In einer Zeit allgemeiner Gleichmacherei, die keine Unterschiede mehr erträgt und in der trotz aller Vielfalts- und Buntheitsrhetorik jede Differenzierung sofort unter Diskriminierungsverdacht steht, ist diese antike Weisheit offensichtlich in Vergessenheit geraten.

Auch die Ehe für alle stellt per Gesetz Dinge gleich, die von Natur aus grundlegend verschieden sind; denn nur aus der Verbindung von Mann und Frau können Kinder hervorgehen.

(Abg. Helga Lerch, FDP: Ach! – Abg. Martin Haller, SPD: Das ändert alles!)

Das ist der zentrale Grund, warum in Artikel 6 Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt sind. Der Staat hat ein vitales Interesse daran, dass Kinder geboren werden, weil er nur so seine Zukunft sichern kann.

(Beifall der AfD – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Weidel hat doch auch Kinder!)

Daraus resultiert die Privilegierung der Ehe – nicht, weil sich Menschen lieben und Verantwortung füreinander übernehmen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt noch einmal 2013 formuliert, die Ehe ist ein allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut. Diese Definition der Ehe findet sich bereits in den Unterlagen des Parlamentarischen Rats aus dem Jahr 1949 und wurde seitdem in beständiger Rechtsprechung des

höchsten deutschen Gerichts bestätigt. Mit dem Beschluss einer Ehe für alle hat der Deutsche Bundestag unter der Hand Geist und Inhalt unserer Verfassung geändert, und es ist zu hoffen, dass es bald zu einer Normenkontrollklage gegen diesen Verfassungsbruch kommen wird.

(Beifall der AfD)

Damit keine Missverständnisse entstehen: Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden. Jeder kann so leben, wie er will. Der Staat hat sich aus solchen Fragen der privaten Lebensführung herauszuhalten. Bereits jetzt haben homosexuelle Paare durch die eingetragene Lebenspartnerschaft nahezu alle einstigen Privilegien der Ehe erhalten. Was fehlt, ist lediglich die sprachliche Gleichstellung, und es ist die Adoption von Kindern. Letztere aber verbietet sich mit dem Blick auf das Kindeswohl. Der Idealfall des Aufwachsens in stabilen Beziehungen mit Vater, Mutter und Geschwistern muss der Maßstab für Adoptionen sein, damit verwaisten Kindern aus ihrer besonderen Not heraus geholfen wird.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist eine klare Ansage an die Alleinerziehenden!)

Einziges Kriterium für die Adoption ist das Kindeswohl, nicht das Interesse von Erwachsenen, ein Kind zu haben. Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber Kinder brauchen Vater und Mutter.

(Beifall der AfD)

Damit homosexuelle Paare Kinder adoptieren können, müsste dieser Maßstab des Kindeswohls aufgegeben werden; denn in Deutschland kommen sieben klassische Bewerberfamilien auf ein Adoptivkind. In Rheinland-Pfalz sind es sogar elf. Es besteht also überhaupt kein Bedarf, hier weitere Nachfrage zu schaffen.

(Heiterkeit des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gegenteil würden Konflikte entstehen, wer die wenigen Kinder bekommt. Deshalb werden der Ehe für alle zwangsläufig die nächsten Schritte folgen.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)