Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur damit wir uns richtig verstehen, die Rassegeflügelhaltung an sich hat als spezielle Form der Tierhaltung einen besonderen Nutzen und nimmt damit eine eigene Stellung unter den Tierzüchtern ein. Mit insgesamt über 4.400 Mitgliedern züchten die Kleintierhalter auf höchstem Niveau und nehmen damit, wie viele andere Tierzüchter auch, mit der Bewahrung der genetischen Vielfalt eine wichtige Aufgabe in Rheinland-Pfalz wahr. Darüber hinaus engagieren sie sich in der Jugendarbeit und im Bereich der artgerechten Tierhaltung.
Auch wenn man die Rassegeflügelhaltung als spezialisierte wichtige Tierhaltung nicht mit der Nutztierhaltung vergleichen kann, gelten dennoch die gleichen Bedingungen.
Mit der Afrikanischen Schweinepest droht der nächste Ausbruch einer Tierseuche. Ein Ausbruch dieser hoch ansteckenden viralen Erkrankung hätte fatale Folgen, nicht nur für die Wildschweine, sondern auch für die Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz.
Wie ich bereits erwähnt habe, ist die Gesetzeslage in einem solchen Fall recht eindeutig, wobei ich hoffe, dass es zu diesem Fall nicht kommt und die Überlegungen rein theoretischer Natur bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist daher vor allem wichtig, dass die Landesregierung aus diesem Geschehen die richtigen Schlussfolgerungen zieht. Der Anfang ist bereits gemacht, nämlich in Form des Antrags, den wir heute hier besprechen.
Ich möchte an dieser Stelle den Punkt aufgreifen, der vorhin zur Diskussion geführt hat. Der Abgeordnetenkollege Herr Rahm hat das richtig definiert, der Landkreis, das Ministerium und die Geflügelhalter hatten Glück, dass es so geendet ist, wie es geendet ist. Ich würde an dieser Stelle einfach darum bitten, in künftigen Fällen die Kommunikation auf allen Ebenen – ich sage einmal – zu verbessern und sich am runden Tisch auszutauschen, damit für die Geflügelhalter, für die davon betroffenen Menschen ein bestmögliches Ergebnis erzielt wird.
Frau Schneider, Sie wissen ganz genau, dass bei einem Seuchenfall, egal ob H5N8 oder Schweinepest, Regelungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene getroffen sind. Hier hatten wir Glück, dass es so geendet ist, wie es geendet ist.
Ich hoffe, dass man aus diesem Fall die Lehren zieht und dementsprechend im Interesse der Tierhalter in RheinlandPfalz zusammenarbeitet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in den Mittelpunkt meiner Ausführungen vor allem das Tierwohl, die artgerechte Tierhaltung, aber natürlich auch die Kleintierhalter stellen.
Ich mache das vor dem Hintergrund der Ausführungen von Frau Schneider, weil der Alternativantrag der CDU-Fraktion vor allem sehr viel Nebel streuen will und mit seinen Forderungen den völlig falschen Adressaten gewählt hat. Das werde ich im Laufe meiner Rede an den geeigneten Stellen belegen.
Zunächst einmal, wenn es um die Eindämmung von Seuchengefahren geht, was Hauptaugenmerk sein muss, muss man immer wieder sorgfältig abwägen, wenn man gleichzeitig möglichst lange eine artgerechte Tierhaltung aufrechterhalten und Keulungen, dort, wo es möglich ist, vermeiden will. Dass das überhaupt möglich wird, dafür hat sich die Landesregierung verdient gemacht. Frau Schneider, das müssten Sie eigentlich wissen, weil der Bundesgesetzgeber etwas ganz anderes vorsieht, nämlich eine bundesweite Aufstallung. Das war die Stoßrichtung des Bundesgesetzgebers.
Wenn man also eine Öffnung haben will – wir haben dafür gekämpft; die Landesregierung hat das auf Bundesebene auch erfolgreich umsetzen können –, dann ist der allererste Adressat immer die Bundesregierung. Wer führt die Bundesregierung an? Erstaunlicherweise ist das die CDU, also der eigentliche Adressat für Ihre Forderung.
Das zum einen. Der nächste Punkt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist, durch diese Öffnung, die wir auf Bundesebene erreicht haben, ist es überhaupt erst möglich, risikoorientiert vorzugehen und zu handeln. Das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Es ist auffällig, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz eines der wenigen Bundesländer gewesen ist, die diesen Weg der risikoorientierten Aufstallung gegangen sind.
Dann kommt der nächste Akteur ins Spiel, die Kreisebene. Es ist bundesgesetzlich eindeutig geregelt, dass hierfür die Kreisverwaltungen zuständig sind. Wenn Sie sich eine
Änderung in der Zuständigkeit und der Verantwortlichkeit wünschen, ist auch hier wieder der Bundesgesetzgeber Adressat. Das ist nicht die Landesregierung. Insofern zielt Ihr Alternativantrag auch diesbezüglich in die völlig falsche Richtung.
Vor dem Hintergrund muss ich sagen und würde weiterhin darauf bestehen, dass die Zuständigkeit und die Verantwortung auf Kreisebene bestehen bleibt, weil dort der Ortsbezug, die Kenntnis und die kurzen Wege gegeben sind und dort die Veterinäre sitzen. Es macht Sinn, dass der Bundesgesetzgeber gesagt hat, die Verantwortlichkeit liegt dort.
Natürlich ist es unangenehm und unbequem, wenn man risikoorientiert vor allem im Sinne der Kleintierhalter vorgehen will, dass man eventuell auch die eine oder andere unangenehme Entscheidung treffen muss, aber das muss dann auch auf der Kreisebene stattfinden, gern unter Beratung der Landesregierung, des Ministeriums. Aber mit welcher Dreistigkeit Sie jetzt sehr lautstark Mitarbeiterschelte beim Ministerium betrieben haben, das war schon bemerkenswert in diesem Hohen Hause. Ich hoffe, dass Sie sich anschließend bei der einen oder anderen Mitarbeiterin, bei dem einen oder anderen Mitarbeiter entschuldigen, auch bezüglich des Tones, den Sie gewählt haben.
Wir haben den Akteur der Landesebene und den Akteur der Kreisverwaltung. Daneben haben wir noch die Akteure der Geflügelwirtschaft und die Rassegeflügelzüchter. Das sind die nächsten Akteure, die wir ins Boot holen müssen. Da war es sehr wichtig und notwendig, den runden Tisch einzuberufen. Es ist aber auch den Rassegeflügelzüchter klarzumachen, auch von Kreisebene, dass sie Vorkehrungen treffen müssen. Wenn sie eine Aufstallung und Keulungen vermeiden wollen, dann müssen sie bauliche Vorrichtungen vorhalten. Das liegt im Verantwortungsbereich der Akteure vor Ort. Es ist wichtig, dass man das Bewusstsein dafür schult. Dafür war der runde Tisch wichtig. In dieser Beziehung waren sich alle Akteure weitestgehend einig.
Frau Schneider, die Aufregung, die von Ihnen skizziert wird, hat in der Realität gar nicht stattgefunden, dass die Akteure gegeneinander agieren würden. Wieder ist es die CDU-Fraktion hier im Land, die ohne Not versucht, die Akteure gegeneinander aufzubringen, statt ein Miteinander zu organisieren. Das ist die Verantwortung, der wir im Land hervorragend nachgekommen sind.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)
Dieser runde Tisch hat zum Beispiel gesagt, im Bereich der Biosicherheitsmaßnahmen und des Hygienebewusstseins sollte nachgelegt werden. Es sollte das Bewusstsein bei den Akteuren vor Ort geschärft werden, insbesondere bei den Tierhaltern. Das ist auch sinnvoll.
Am Schluss vielleicht noch eine letzte Anmerkung. Dass Sie den falschen Adressaten wählen, merkt man auch daran, dass Sie fordern, wir bräuchten vermehrten For
schungsbedarf. Wenn das wirklich so wäre – wir haben hier wieder eine bundesgesetzliche Kompetenz und Regelung, was bei einer Seuchengefahr auch Sinn macht –, dann müssten Sie vor allem das Friedrich-Loeffler-Institut in den Blick nehmen, weil dort die Forschungen zusammenlaufen und die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten liegen. Wer sitzt diesem Bundesinstitut vor? Überraschenderweise wieder eine CDU-geführte Bundesregierung.
Liebe Frau Schneider, liebe CDU-Landtagsfraktion, Ihr Antrag richtet sich fast ausschließlich in Gänze an den Bund. Also adressieren Sie ihn an den Bund. Dort, wo Sie die eine oder andere Forderung an das Land gerichtet hatten, hat das Land diese Forderung schon längst umgesetzt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Nichts verstanden! – Abg. Christine Schneider, CDU: Er hat nichts verstanden!)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch etwas erschüttert, dass die Debatte immer wieder zu der Ausgangslage, die Sie setzen, Frau Schneider, zurückkehrt, obwohl ich dachte, das hätten wir hinter uns. Ich finde es außerordentlich gefährlich, wenn man ein Seuchengeschehen zu parteipolitischen Zwecken instrumentalisiert.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei SPD und FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Ich sehe auch, dass das gefährlich ist für Mensch und Tier, jenseits aller rechtlichen Vorgaben, und das noch angesichts der Tatsache, dass die ehemalige Staatssekretärin dieses Ministeriums Ihre Fraktion anführt. Ich kann das nicht verstehen.
Rheinland-Pfalz hat sich als eines der wenigen Bundesländer von Beginn an für eine begrenzte Aufstallung in sogenannten Risikogebieten eingesetzt. Im nationalen Krisenstab hatten der Bund und zahlreiche Länder für eine bundesweite Aufstallung von Geflügel plädiert. Das heißt, wir hätten gar keine Möglichkeit gehabt, auf die Forderungen der Rassegeflügelhalter zu reagieren. So aber haben wir uns letztendlich auch aus Gründen des Tierschutzes durchgesetzt. Die zuständigen Kreisverwaltungen haben nur in Gebieten mit einem erhöhten Aufkommen an Wassergeflügel, Wildgeflügel in Gewässernähe sowie in geflügeldichten Regionen die risikoorientierte Aufstallung angeordnet.
Bemerkenswert ist die Forderung der CDU-Fraktion in dem Antrag, die Aufstallpflicht nur bei Auffinden eines infizierten Tieres anzuordnen und diese auf 21 Tage zu begrenzen, also komplettes Unwissen in Sachen Tierseuchenrecht; denn die Reduzierung der Anordnung der Aufstallpflicht ist nach geltendem Bundesrecht so nicht zulässig.
Die Geflügelpestverordnung verpflichtet die Behörden, die Risikobewertung nach folgenden Kriterien auszulegen – ich lese sie noch einmal vor –: örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen und Verhalten von Wildvögeln, Verdacht auf Geflügelpest. – Alles andere macht aus wissenschaftlicher und seuchenrechtlicher Sicht keinen Sinn. Die Dauer wird risikoorientiert auf diesen Grundlagen von der Kreisverwaltung festgelegt. Ich kann auch nicht sehen, dass es einen inhaltlichen Grund gibt, das zu ändern, ganz im Gegenteil.
Wir haben die Möglichkeit – dabei möchten wir auch in Zukunft bleiben –, dass die Landkreise als zuständige Behörden die Aufstallung risikoorientiert anordnen. Wir werden sicherstellen, dass Verlängerungen der Aufstallungsanordnungen künftig von den Landkreisen effektiver kommuniziert und bei Bedarf auch zentral auf der Homepage des Landesuntersuchungsamts bekannt gegeben werden.
Ausnahmen von der Aufstallung bedeuten eine erhöhte Gefährdung. Dessen muss man sich bewusst sein. Meine Vorredner haben schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass sich Seuchengeschehen unterschiedlich entwickeln können. Hier müssen wir handlungsfähig sein. Die Voraussetzung zur Ausnahme von der Aufstallung ist – das gilt für alle Bereiche, auch für Zoos –, dass zur Erteilung der Genehmigung alle Tiere aufgestallt werden können, keine Tiere aus dem Bestand verbracht werden, die Tiere nach Anordnung der zuständigen Behörde untersucht werden und die Einrichtung im Vorfeld der zuständigen Behörde die Voraussetzung und Vorkehrungen mitgeteilt hat, die Grundlage der Ausnahmegenehmigung sind. Die zuständige Behörde muss diese Einrichtung und Voraussetzungen im Vorfeld geprüft und abgenommen haben. Das ist die Rechtslage. Dabei bleiben wir auch.
Selbstverständlich setzen wir uns mit aller Leidenschaft dafür ein, dass Rassegeflügelhalter die Möglichkeit erhalten, ihre Bestände zu schützen. Ich bin selbst lange Jahre Vorsitzende eines Tierzuchtverbandes gewesen. Sie können mir wirklich glauben, dass mir das am Herzen liegt. Als praktizierende frühere Landwirtin habe ich miterlebt, was es heißt, von Seuchengeschehen bedroht zu werden. Ich kann gut verstehen, dass viele Emotionen damit verbunden sind. Aber wir wissen um die Risiken und müssen diese für Mensch und Tier möglichst gering halten. Das geschieht durch das Zusammenwirken. Ich glaube, wir haben im Land die Voraussetzungen dafür geschaffen.
Frau Schneider, in der anstehenden Änderung der Geflügelpestverordnung – auch hier ist Ihr Antrag völlig obsolet – sind die engmaschigen Netze bereits aufgenommen. Wir haben uns als Land dafür eingesetzt.
Rheinland-Pfalz leitet ja diese Projektgruppe. Frau Schneider, da ist auch das Bundeslandwirtschaftsministerium vertreten.
Frau Schneider, wir sind aber doch diejenigen gewesen, die genau den Antrag der Koalitionsfraktionen schon aufgegriffen haben, das Anliegen, das ich auch im Ausschuss thematisiert hatte. Wir haben es auch umgesetzt. Wir haben auch den runden Tisch umgesetzt, und wir werden ihn bei Bedarf, aber eben auch in allernächster Zeit noch einmal einberufen, um einfach die Kommunikation zu verbessern. Die Kollegen Hartenfels und auch Marco Weber haben noch einmal auf die Bedeutung der Kommunikation hingewiesen, wie auch Herr Rahm das getan hat. Ich denke, das ist eine wichtige Sache.
Die merkwürdigste Forderung der CDU ist aber übrigens, dass das Land Maßnahmen ergreifen soll, um die Herkunft des Virus zu erforschen, wissenschaftlich zu belegen usw. Vielleicht darf ich noch einmal darauf hinweisen, das Friedrich-Loeffler-Institut ist mit der Prävention, Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen betraut. Es arbeitet in elf Fachinstituten an fünf Standorten. Es ist Referenzlabor der Weltorganisation für Tiergesundheit, Referenzzentrum der Vereinten Nationen und hat 105 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Frau Schneider, ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, wenn wir jetzt anfangen, Doppelstrukturen aufzubauen. Das wäre sicher auch nicht zur Begeisterung des Landesrechnungshofs. Ich denke, wir haben hier eine exzellente Forschungsanstalt, und wir wünschen uns – ich denke alle –, dass die Geflügelhalter, die Hobbyzüchter, alle Tierhalter von Seuchen in dieser Wintersaison verschont bleiben. Wir müssen aber natürlich handlungsfähig sein. Ich finde, da haben wir alle Verantwortung, das wirklich umzusetzen und das zu tun. Wir werden vertrauensvoll mit den Akteuren, auch mit den Kommunen, im Sinne des Tierschutzes zusammenarbeiten und den Schutz vor Tierseuchen zusammen möglichst gut aufstellen.