Protocol of the Session on September 21, 2017

Was hat das alles mit dem CDU-Antrag zu tun? Jetzt komme ich zu dem Punkt. Das war nur ein kurzer Vorspann.

Ich will Ihnen das gern sagen. Anders als offenbar für Frau Klöckner zählt für uns vorrangig die seriöse Arbeit und der Inhalt. Als demokratische Partei hat die AfD ein anderes Verständnis von Parlamentarismus.

(Zurufe von der SPD)

Können Sie bitte für Ruhe sorgen? Wenn wir Anträge für gut oder überwiegend gut befinden, stimmen wir diesen zu oder enthalten uns, und zwar unabhängig davon, wer den Antrag eingebracht hat. Allein das ist verantwortungsvolle Politik zum Wohle der Bürger.

(Beifall der AfD)

Natürlich bietet der CDU-Antrag „Hochschulzugang begabungs- und leistungsgerecht gestalten“ Raum für Verbesserungen. So sind wir als AfD Rheinland-Pfalz unter den heutigen Rahmenbedingungen – das möchte ich betonen – ganz entschieden gegen das Zentralabitur. Das ist ausnahmsweise einmal eine Position gemeinsam mit der SPD.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist uns ziemlich egal!)

Uns vielleicht auch. Wir haben zum Beispiel vor Augen, dass in den letzten zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen mit dem Zentralabitur sehr schlechte Erfahrungen gemacht worden sind, sich das Niveau abgesenkt hat und insbesondere Lehrer, die streng bewerten, im Gefolge dieser Veränderungen unter Druck geraten sind. Darüber hinaus hätten wir uns ein starkes Bekenntnis zur dualen Bildung mit konkreten Vorschlägen gewünscht, anstatt nur die Chancen zu betonen.

Die AfD hat bereits in ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl eine Stärkung des dualen Systems gefordert. Wir haben dort festgehalten – ich zitiere –: Eine berufliche Ausbildung mit Anschlussqualifikation und Weiterbildung ist oft der goldene Weg zum Erfolg. Das erfolgreiche duale System als ein Zusammenwirken von schulischer und beruflicher Ausbildung muss im Hinblick auf Personalmittelzuwendungen gestärkt werden. Um die Attraktivität nicht akademischer Qualifikation zu steigern, fordern wir neben dem Studium auch die Meisterausbildung kostenfrei zu ermöglichen. –

Obwohl die Richtung des CDU-Antrags von uns mitgetragen werden kann, werden wir diesem aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Aber wir stimmen auch nicht dagegen, wie es Klöcknerscher Politikstil wäre.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Bevor ich Frau Willius-Senzer das Wort erteile, möchte ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Mitglieder des Jugendkomitees Bad Dürkheim des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz e.V. sowie Mitglieder des SPD-Ortsvereins Frankenthal. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Willius-Senzer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, in Ihrem Antrag fordern Sie, den Hochschulzugang begabungs- und leistungsgerecht zu gestalten. Einmal ganz abgesehen davon, dass wir als Ampelkoalition dies ohnehin tun, gehe ich zunächst auf Ihre Forderung, die duale Bildung zu stärken, ein. Mir stellt sich die Frage, ob beim Verfassen des Antrags handwerklich sauber gearbeitet wurde, oder man Dinge miteinander vermischt hat.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Ich habe die Theorie, dass Sie die gute Arbeit der Koalition auch bei der Stärkung der beruflichen Bildung dazu zwingt, diesen Bildungssektor mit einzubeziehen. Sie haben anscheinend von uns gelernt, dass ein Meister so viel wert ist wie ein Master. Das freut mich sehr. Was Sie nicht in Ihrem Antrag erwähnen, Sie aber gern aus dem Koalitionsvertrag übernehmen können, ist das klare Bekenntnis zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Wie eben erwähnt, brauchen wir Meister und Master, zugleich aber auch Meister mit Master.

Wir Freien Demokraten haben daher mit unseren Partnern von SPD und Grünen vereinbart, dass wir die Studienangebote gemeinsam mit den Hochschulen und Praxispartnern bedarfsgerecht weiterentwickeln. Der Bildungsstandort Rheinland-Pfalz bietet vielseitige Chancen zur Aus-, Weiter- und Fortbildung. Darauf sind wir stolz und arbeiten stets daran, dieses Angebot an die wechselnden Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzupassen.

Ebenso stellen wir uns der Aufgabe, die Finanzierung der Hochschulen sicherzustellen. Dafür gilt es, bei der Weiterentwicklung des Hochschulpakts belastbare Vereinbarungen mit dem Bund zu treffen. Die jungen Menschen in unserem Land sind mobil, sprechen Fremdsprachen und sind ohnehin gut ausgebildet. Daher stehen die rheinlandpfälzischen Hochschulen in Konkurrenz zu Universitäten aus Europa und dem Rest der Welt. Aus diesem Grund müssen Bund und Land gemeinsam Strategien für die Finanzierung verabreden.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich betonen, dass wir einen besonderen Wert auf die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses legen. Daher haben wir uns mit unseren Koalitionspartnern darauf geeinigt, neben dem Numerus clausus weitere relevante Faktoren zu berücksichtigen.

Noch ein Wort an Frau Dorothea Schäfer. Abschließend ist es mir ein Anliegen, Ihnen, sehr verehrte Frau Schäfer, für Ihre Zukunft persönlich und beruflich alles Gute zu wünschen. Auch wenn unsere Standpunkte nicht selten unterschiedlich waren, haben wir Sie immer als eine sachorienterte Kollegin wahrgenommen. Diese Fähigkeit und Ihre Freundlichkeit im menschlichen Umgang sollten Sie auch in Ihrer Aufgabe als Landrätin beibehalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Frau Abgeordnete Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hochschulzugang und insbesondere der Hochschulzugang zum Medizinstudium ist ein wichtiges und vor allen Dingen ein aktuelles Thema. In diesem Thema ist zurzeit auch einige Bewegung, wenn wir uns beispielsweise anschauen, dass die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 ansteht oder auch, dass sich das Bundesverfassungsgericht ab dem 4. Oktober einmal mehr mit einer Klage gegen die langen Wartezeiten und Wartesemester beim Zugang zum Medizinstudium befassen wird.

Es steckt viel Musik in dem Thema. Es wäre durchaus wert, dieses Thema in seiner ganzen Tiefe und Komplexität zu diskutieren. Leider tut das der vorliegende Antrag der CDU nicht. Sie ziehen es nämlich leider vor, das Thema parteipolitisch zu verorten. Den hohen Notenschnitt von 1,0 zur Aufnahme eines Medizinstudiums begründen Sie als politisch von den SPD-geführten Landesregierungen gewollt. Wie Sie sich bei einem bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang mit einer bundesweit über die Stiftung Hochschulstart möglichen Studienplatzvergabe zu einer solchen Aussage hinreißen lassen, ist für mich nicht verständlich.

Ich erläutere Ihnen gern ein paar Zahlen, warum dieses parteipolitisch motivierte Argument falsch ist und es sich beim Zugang zum Medizinstudium nicht um ein Problem SPD-geführter Landesregierungen handelt, sondern um ein bundesweites. Ich erläutere es Ihnen nämlich anhand der NC-Notenwerte für den Zugang zum Medizinstudium zum Wintersemester 2017/2018 in den CDU-geführten Bundesländern. Diese sehen wie folgt aus: Bayern 1,0, Hessen 1,0, Nordrhein-Westfalen 1,0, Saarland 1,0, Sachsen 1,0, Sachsen-Anhalt 1,0 und Schleswig-Holstein 1,1.

Es ist mitnichten so, dass die Situation in den CDUgeführten Bundesländern beim Medizinstudium anders wäre. Auch ist es bereits heute so, dass die Universität Mainz, der Studienstandort für Medizin in Rheinland-Pfalz, 60 % ihrer Medizinstudienplätze mithilfe des Testverfahrens für medizinische Studiengänge vergibt. Der TMS soll genau sicherstellen, dass Studienbewerberinnen und -bewerber ihren Abi-Schnitt verbessern können.

Zusätzlich gewährt die Uni Mainz außerdem einen Notenbonus von minus 0,4 auf die nachgewiesene Ausbildung in medizinischen und pflegerischen Berufen. Es ist also auch nicht so, dass es bislang keine anderen Möglichkeiten des Auswahlverfahrens im Medizinstudium geben würde.

Trotzdem bleibt das Thema für uns wichtig. Wir sind auf die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht und

auch auf die Entscheidung und die darauf folgenden gegebenenfalls stattfindenden politischen Diskussionen sehr gespannt. Ihrem heute vorliegenden Antrag können wir aber aus den beschriebenen Gründen nicht folgen.

Aber auch ich möchte am Ende meiner Rede im Namen meiner Fraktion Ihnen, Frau Schäfer, alles Gute für Ihre Zukunft und Ihr neues Amt sowie ein glückliches Händchen wünschen und mich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Nun hat Herr Staatsminister Professor Dr. Wolf das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der CDU stellt sozusagen einen Querschnitt durch eine ganze Reihe von Themen der Wissenschaftspolitik dar. Allerdings kann die Kritik der Realität nicht wirklich standhalten.

Fangen wir an mit dem Zentralabitur. Es gibt keine Untersuchung, die wirklich belegt, dass das Zentralabitur qualitativ bessere Ergebnisse erbringt als dezentrale Prüfungsformen. Dafür erkauft man sich mehrere Nachteile. Beispielsweise wird die individuelle Schwerpunktsetzung schwieriger; und auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler kann weniger eingegangen werden. Wir wissen aus der Lernforschung, wie wichtig gerade diese Interessenbildung ist.

Im Übrigen liegt der Anteil der schriftlichen Prüfungen – darum geht es ja beim Zentralabitur – bei etwa einem Fünftel der Gesamtqualifikation. Sie stellt also eher einen geringen Anteil der Abiturnote dar.

Dann wird im Antrag der CDU sehr stark auf eine Stärkung der dualen Ausbildung eingegangen, die gefordert wird. Aber gerade die duale Ausbildung hat für die Landesregierung einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Auch für mich persönlich – ich betone das immer wieder – ist die absolute Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung absolut zentral. Das ist das Kernelement unserer Bildungs- und Wissenschaftspolitik.

Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren sehr viel getan, um Jugendliche über verschiedene Wege der Ausbildung zu informieren, damit sie den besten Weg in den Beruf und im Beruf wirklich für sich wählen und finden, weil wir wissen, dass zur Fachkräftesicherung in der Tat Fachkräfte mit Hochschulabschluss und genauso mit beruflichem Abschluss gebraucht werden.

Ein Schwerpunkt in den letzten Jahren lag auch gerade beim Aufbau und der Ausweitung ausbildungsintegrierter dualer Studiengänge, weil sie für junge Menschen beson

ders attraktiv sind und akademische und berufliche Ausbildung miteinander kombinieren. Wir haben mittlerweile 67 derartige Studiengänge in Rheinland-Pfalz. Seit den 1990er-Jahren hat das Land den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geöffnet. Wir haben in den letzten Jahren diesen Zugang weiter vereinfacht. Wir haben hier eine erfolgreiche Entwicklung an den Hochschulen, und dieser Zugang für beruflich Qualifizierte ist die wirksamste Stärkung der beruflichen Bildung, die man erreichen kann, weil klar wird, es gibt hier keine Sackgassen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Thomas Roth, FDP)

Diese Durchlässigkeit ist ein wesentlicher Beitrag auch zur Stärkung der beruflichen Bildung.

Dann komme ich zum Thema der Zulassungsbeschränkungen. Auch die Aussage, die Zahl der Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung würde zunehmen, ist falsch. Das sagen die Zahlen. Bei den Bachelor-Studiengängen ist der Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge von damals 40 % im Wintersemester 2013/2014 auf aktuell 25 % im Wintersemester 2016/2017 zurückgegangen. Bei den Masterstudiengängen sind die Zulassungsbeschränkungen ebenfalls zurückgegangen. Wir liegen bundesweit deutlich unter dem Durchschnitt. Es ist auch nicht richtig, dass der notwendige Notenschnitt auf Höchstnoten heraufgesetzt wurde. So funktioniert das System nicht. Es gibt keine künstliche Verknappung. Die notwendige Abiturnote hängt von der Zahl der Bewerbungen und Einschreibungen ab. Es gibt keine Beeinflussung im Vorhinein.

Dann steht die Humanmedizin im Fokus. Das ist bundesweit der Studiengang mit der größten Nachfrage. Daher kommen auch die Zahlen, wie sie genannt wurden. Wir haben in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren die Medizinstudienplätze von 376 auf 435 erhöht, also um rund 60. Das ist durchaus signifikant. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in drei Hauptquoten: 20 % Abiturbestenquote, 60 % über Auswahlverfahren der Hochschulen und 20 % über die Wartezeit.

Bei der Universität Mainz – das ist auch schon gesagt worden – geht der Test für medizinische Studiengänge zu 49 % ein, also fast zur Hälfte. Wer eine Ausbildung in Gesundheitsfachberufen vorweisen kann, hat einen Notenbonus von 0,4. Das zeigt, dass die Hochschulen sehr wohl verschiedene Möglichkeiten haben und diese auch nutzen. Natürlich kann man nicht einfach von einer bedarfsgerechten Zahl von Medizinstudienplätzen sprechen, weil die Absolventinnen und Absolventen selbstverständlich die Möglichkeit haben, sich später zu entscheiden, in welchem Bereich der Medizin sie tätig sein wollen.

Abschließend möchte auch ich mich für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Ich denke, wir werden auch weiterhin bei der zukünftigen Aufgabe im Bereich der Wissenschaft in Verbindung bleiben und an dem Thema arbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)