Protocol of the Session on September 21, 2017

Frau Ministerin, wie bewerten Sie denn den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ihrer Initiative vom September dieses Jahres und dem Antrag der CDU-Fraktion vom 6. Juni dieses Jahres mit dem Titel „Starke Familien – Wohnraumförderung für Familien ausbauen“, in dem es doch auffällige Überschneidungen gibt, beispielsweise beim Tilgungszuschuss?

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Super!)

Mir sind keine Rückfragen gestattet; sonst würde ich Sie zurückfragen, wie Sie den Zusammenhang bewerten zwischen dem Bündnis, das wir im Oktober 2015 auf den Weg gebracht haben und in dem wir uns seither kontinuierlich mit diesen Fragen befassen, und der Initiative der CDUFraktion. Ich bewerte ihn durchaus positiv, weil es für mich ein Beleg dafür ist, dass uns dieses Thema alle bewegt und bei dem wir im Wettstreit stehen um die eine oder andere Idee und durchaus auch Unterschiede in unseren Vorstellungen haben. Aber insgesamt bewerte ich diesen Zusammenhang sehr positiv, weil es mir deutlich macht, dass das Thema soziale Wohnraumförderung einen sehr viel größeren Stellenwert hat.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Frau Ministerin, ich habe eine erste Zusatzfrage zum Thema Mietwohnungsbauförderung. Sie haben formuliert, dass der Mietwohnungsbau mit 591 Wohneinheiten im vergangenen Jahr und mit 750 Wohneinheiten in diesem Jahr zunehmend in Gang komme. Wenn ich einmal davon ausgehe, dass in einer Mietwohnung drei Personen wohnen, dann kamen im letzten Jahr ca. 1.500 Menschen in den Genuss. Das sind 0,3 ‰ der Bevölkerung.

Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, dass es ein Tropfen auf den heißen Stein ist, was wir dort machen – die 591 Wohneinheiten im letzten Jahr sowieso und die 750 Wohneinheiten in diesem Jahr auch –, und wie viele von den 750 sind noch in Bearbeitung, und wie viele sind überhaupt schon zugesagt?

Beide Zahlen sind so nicht richtig, weil ich ausdrücklich gesagt habe, beide Zahlen – also auch die Zahlen aus dem Jahr 2016 – beziehen sich jeweils auf den 31. August. Ich wollte einen fairen Vergleich machen. Im Jahresverlauf waren es deutlich mehr. Die genaue Zahl habe ich jetzt nicht da. Es handelt sich aber nur um den Betrachtungszeitraum der ersten acht Monate.

Wenn ich mir die Entwicklung insgesamt anschaue, glaube ich, dass man sagen kann, es gibt eine sehr positive Tendenz. Sie wissen, eine Maßnahme – vor allen Dingen eine größere Maßnahme – im Mietwohnungsbau zu planen und dann auch umzusetzen, hat einen erheblichen Vorlauf. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Programme jetzt zunehmend ansteigen, weil sich die Investoren mit diesen neuen Programmen vertraut machen müssen. So kommt das erst mit einem gewissen Zeitverzug zum Tragen.

Ich beobachte die Entwicklung aber sehr, sehr aufmerksam. Ich finde, man kann schon eine sehr, sehr positive Tendenz feststellen. Wir werden uns darum kümmern, dass dies so weitergeht, weil mehr Mietwohnungsbau – einschließlich des sozial geförderten Mietwohnungsbaus – notwendig ist. Hierin sind wir uns einig.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Frau Ministerin, ich möchte noch an die Frage erinnern, wie viele von den 750 Anträgen bis 31. August 2017 noch in Bearbeitung sind und wie viele Zusagen es schon gegeben hat.

Ich möchte eine weitere Zusatzfrage zum Thema Wohneigentumsförderung anschließen. Im Moment werden insbesondere zwei Instrumente zur Wohneigentumsförderung

diskutiert: ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer und ein Baukindergeld. – Wie stehen Sie zu solchen Instrumenten?

Wie viele von diesen 751 Anträgen schon genehmigt und wie viele noch in der Bearbeitung sind, muss ich Ihnen nachreichen. Ich habe die Zahlen auf dem Platz liegen, aber leider jetzt nicht hier.

Zu den beiden Instrumenten, die Sie angesprochen haben: Es sind natürlich noch viele weitere Instrumente in der Diskussion. Die beiden genannten sind die, die auf der Seite der CDU in der Diskussion sind. Es gibt auch andere Konzepte. Warum wir uns sehr bewusst – und warum ich mich sehr bewusst – auf einen solchen Weg einer gezielten Förderung über die soziale Wohnraumförderung auch bei der Wohneigentumsförderung begeben haben und ihn für richtig halten, ist, dass es sich um eine gezielte Maßnahme handelt, die Familien mit einem mittleren Einkommen betrifft. Sie werden bei der Wohneigentumsförderung nie die ganz geringen Einkommen erreichen, das ist klar. Sie erreichen aber hier gezielt – Sie haben vorhin die Einkommensgrenzen gehört – die mittleren Einkommen. Sie setzen also öffentliche Mittel ganz gezielt dort ein, wo sie besonders wirkungsvoll sind.

Das scheint mir weder beim Familienbaugeld – – –

(Abg. Gerd Scheiner, CDU: Das ist eine SPD-Forderung!)

Das ist der Unterschied beim Baukindergeld. Beim Familienbaugeld ist es nämlich so, dass eine soziale Staffelung vorgesehen ist. Beim Baukindergeld scheint mir das nach dem Gießkannenprinzip zu gehen. Das heißt, alle sollen gefördert werden. Bei begrenzten öffentlichen Mitteln muss man sich immer überlegen, ob man das für einen richtigen Weg hält.

Dieselbe Frage stellt sich beim Thema der Grunderwerbsteuer. Es ist einfach so, dass Sie damit eine Entlastung in der Breite erzielen könnten. Ob dies aber, wenn Sie begrenzte öffentliche Mittel haben, die richtige Förderungswirkung ist, muss man sehr sorgfältig abwägen.

Im Übrigen darf ich noch einmal daran erinnern, dass beim Thema Grunderwerbsteuer das Land Rheinland-Pfalz bei 5 % liegt. Es gibt nur ein Land, das eine niedrigere Grunderwerbsteuer hat. Alle anderen sind entweder auch bei 5 %, oder es geht bis 6,5 % hoch. Man kann schon fast nicht mehr sagen, dass wir uns im mittleren Bereich bewegen, sondern man darf schon fast sagen, wir bewegen uns im unteren Bereich. Auch vor diesem Hintergrund sehe ich deshalb keinen akuten Änderungsbedarf.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut beantwortet!)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Guido Ernst (CDU), Zukunft kleiner Grundschulen – Nummer 2 der Drucksache 17/4170 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Frau Abgeordnete Beilstein, bitte.

Zum Thema Zukunft kleiner Grundschulen fragen wir die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung von Herrn Krämer-Mandeau?

2. Plant die Landesregierung eine Schulgesetzänderung, um den kleinen rheinland-pfälzischen Grundschulen dauerhaft eine Perspektive zu bieten?

3. Teilt die Landesregierung die in der Anhörung vorgestellten strukturellen Lösungswege von Herrn Krämer-Mandeau, Herrn Gremm vom bayerischen Kultusministerium oder von Herrn Bold vom VBE?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, die Lehrerstundenzuweisung um einen Demografiefaktor nach bayerischem Vorbild zu ergänzen, um kleinen Grundschulen mehr Handlungsspielraum zu ermöglichen?

Für die Landesregierung antwortet die Bildungsministerin Dr. Hubig.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Anke Beilstein und Guido Ernst beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass die Ausführungen in der Vorbemerkung, auf die sich die Frage der CDU-Fraktion bezieht, falsch sind. Der Sachverständige Krämer-Mandeau hat nicht ausgeführt – ich zitiere die Vorbemerkung –, „dass 43 % der rheinland-pfälzischen Grundschulen die gesetzliche Mindestgröße nicht erreichen bzw. in der Gefahr stehen, sie zukünftig nicht mehr zu erreichen“. In seiner schriftlichen Präsentation hat er Folgendes festgehalten: „43 % der Grundschulen in Rheinland-Pfalz führen weniger als 100 Schüler.“ Die Mindestgröße einer Grundschule bestimmt sich – das dürfte an sich bekannt sein – nicht nach der Schülerzahl. Vielmehr führt § 13 Schulgesetz aus, dass in der Grundschule jede Klassenstufe mindestens eine Klasse umfassen muss.

Im Schuljahr 2016/2017 haben 96 von 964 Grundschulen – das sind ca. 10 % – die Mindestgröße nicht erreicht, weil

sie lediglich aus einer, zwei oder drei Klassen bestehen. Auch dies führt der Sachverständige zutreffend aus. Er berücksichtigt dabei nicht die im Schulgesetz vorgesehenen Ausnahmen. Das Schulgesetz sieht insoweit vor, dass Ausnahmen von der Mindestgröße in besonderen Fällen oder bei nur einer vorübergehenden Unterschreitung der Mindestgröße möglich sind.

Die besonderen Fälle und das Verfahren, diese festzustellen, hat die Landesregierung, wie bekannt, mit den Leitlinien zum Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebots konkretisiert. In den Leitlinien ist festgelegt, dass lediglich die Grundschulen mit ein oder zwei Klassen zu überprüfen sind. Es geht – auch das dürfte bekannt sein – um die Überprüfung von ursprünglich 41 Grundschulen. Zwei dieser Grundschulen sind bereits überprüft. Das Ergebnis ist Ihnen bekannt: Eine bleibt fortbestehen, eine ist geschlossen. Es hat sich gezeigt, überprüfen bedeutet nicht zwangsläufig schließen.

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, mit den Leitlinien in ganz Rheinland-Pfalz für ein wohnortnahes Grundschulangebot zukunftsfeste Grundschulstandorte zu schaffen, die Perspektive haben und den Eltern Sicherheit geben. Dies geschieht verantwortungsvoll und ganz bewusst mit Augenmaß. Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“. Dafür haben wir die Leitlinien gemacht, mit klaren Kriterien und einem klar festgelegten Verfahren. Dies entspricht übrigens auch der Forderung des Sachverständigen Krämer-Mandeau, wonach – ich zitiere – die Diskussion über die kleinen Grundschulen „vorsichtig“ zu führen ist. Mit falschen Zahlen und verdrehten Fakten werden Menschen verunsichert und Ängste geschürt. Das ist heute zum wiederholten Mal der Fall gewesen.

Zu Frage 2: Das geltende Schulgesetz bietet nach Auffassung der Landesregierung alle Möglichkeiten, um ein wohnortnahes Grundschulangebot mit zukunftsfesten Grundschulstandorten zu organisieren. Zur Konkretisierung des Schulgesetzes wurden deshalb die Leitlinien nach einem transparenten Verfahren entwickelt. Eine dauerhafte Perspektive können die Grundschulen auch mit dem derzeitigen Schulgesetz haben. Dies wird mit der Einzelfallbetrachtung, die die Leitlinien vorsehen, sichergestellt.

Zu Frage 3: Am 30. Mai 2017 hat die CDU einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Hierzu hatte der Ausschuss für Bildung in der vergangenen Woche, am 12. September 2017, eine Anhörung angesetzt. Das Protokoll dieser Anhörung liegt noch nicht vor. Die Auswertung der Anhörung soll am 24. Oktober 2017 im Bildungsausschuss erfolgen. Aus Respekt vor dem Parlament werde ich der Auswertung im Bildungsausschuss nicht vorgreifen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich kann ich aber eine kursorische Einschätzung der schriftlich eingereichten Stellungnahmen vornehmen. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die drei in der Frage angesprochenen Personen, Herr KrämerMandeau von biregio, Herr Gremm aus dem bayerischen Kultusministerium sowie Herr Bold vom VBE, keinen ein

heitlichen Vorschlag unterbreitet haben. Sie haben drei ganz unterschiedliche Modelle vorgestellt, wobei insbesondere die Strukturen in Bayern von denen in Rheinland-Pfalz erheblich abweichen.

Herr Krämer-Mandeau weist in die Richtung eines Sprengelschulmodells, betont aber, dass die zentrale Schule schülerstark und nicht zu klein sein sollte. Herr Bold hält es für möglich, dass kleine Grundschulen gegebenenfalls durch größere Schulen in der Nachbarschaft mit über 180 Schülerinnen und Schülern als zusätzlicher Standort übernommen werden können. Dazu sei angemerkt, dass bereits heute nach dem geltenden Schulgesetz eine Grundschule mehrere Standorte umfassen kann. Das findet sich in § 10 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes. Allerdings erreichen in Rheinland-Pfalz nur rund 20 % der Grundschulen die von Herrn Bold genannte Größe. Sehr viele von ihnen sind in den Städten zu finden und deshalb in der Regel gerade nicht in räumlicher Nähe zu einer kleinen Grundschule.

Zu den Ausführungen von Herrn Gremm ist Folgendes zu sagen: In Bayern sind an Grundschulen Jahrgangsklassen zu bilden oder zwei Jahrgangsstufen in einer Klasse zusammenzufassen. Die rheinland-pfälzische Regelung ist flexibler. Bei uns sind auch kombinierte Klassen über die Klassenstufen 1 bis 4 möglich. Zusätzlich können in Bayern rechtlich selbstständige Grundschulen eine oder mehrere unselbstständige Außenstellen, sogenannte mehrhäusige Grundschulen, haben. Diese sind ganz anders organisiert als die Sprengelschulen in Rheinland-Pfalz. Eine mehrhäusige Grundschule in Bayern hat einen Schulbezirk und erhält für die Gesamtschülerzahl eine Lehrerzuweisung. Die Verteilung der Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerwochenstunden auf die Häuser erfolgt dann vor Ort. In Rheinland-Pfalz verfügen Sprengelschulen über zwei Schulbezirke, also jeweils über eigene. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule ihres Schulbezirks, und die Berechnung der Lehrerwochenstundenzuweisung erfolgt für beide Standorte separat.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass kein Vorschlag gegenüber der in Rheinland-Pfalz üblichen Praxis einen Mehrwert oder eine Lösung für die Fragen des demografischen Wandels erkennen lässt.

Zu Frage 4: Die Lehrerwochenstundenzuweisungen in Bayern und Rheinland-Pfalz unterscheiden sich sehr grundsätzlich. In Bayern erhalten die Schulamtsbezirke eine Pauschalzuweisung pro Schülerin und Schüler. In den Schulamtsbezirken werden die Stellen anschließend auf die Schulen verteilt. Wenn Regionen aufgrund des demografischen Wandels einen spürbaren Schülerrückgang verzeichnen und zunehmend Kleinstschulen entstehen, erhöht sich der Personalbedarf. Um auch diese Kleinstschulen ausreichend zu versorgen, ohne dass dies zulasten anderer Schulen geht, hat Bayern den Demografiezuschlag eingeführt. Dieser beträgt im Jahr 2017/2018 180 Lehrerstellen und verteilt sich auf 2.258 Grundschulen und 416.126 Schülerinnen und Schüler. Zum Vergleich die Werte in Rheinland-Pfalz: 964 Grundschulen und 138.000 Schülerinnen und Schüler. – Bayern hat also etwas mehr als doppelt so viele Grundschulen bei dreimal so vielen Schülerinnen und Schülern. Das bedeutet,

Bayern hat im Verhältnis zu Rheinland-Pfalz weniger und größere Grundschulen.

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Lehrerwochenstundenzuweisung direkt für jede Schule. Es gibt keine pauschale Zuweisung für Regionen. Die dabei angewendeten Faktoren reichen auch in Rheinland-Pfalz bei sehr kleinen Schulen nicht aus, um den Pflichtunterricht abzudecken. Deshalb gibt es eine Mindestzuweisung, die den Pflichtunterricht abdeckt. Kombinierte Klassen erhalten zusätzlich einen Zuschlag an Stunden. Ferner besteht ein Stundenpool, den die Schulaufsicht für besondere Bedürfnisse der Schulen einsetzt. Zusammen erhalten die Schulen für kleine Klassen und für kombinierte Klassen mit diesen drei Maßnahmen eine zusätzliche Zuweisung von 5.170 Lehrerwochenstunden. Dies entspricht 207 Stellen. Damit verfügen auch die kleinen Schulen über einen angemessenen Handlungsspielraum. In ihrer Wirkung sind der bayerische Demografiezuschlag und unsere rheinland-pfälzische Mindestzuweisung also identisch. Deshalb ist in RheinlandPfalz ein Demografiefaktor nach bayerischem Vorbild nicht notwendig.

So weit meine Antwort.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Paul.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Im Rahmen der Expertenanhörung war in den schriftlichen Handreichungen von Herrn Bold und von dem Vertreter des bayerischen Kultusministeriums davon die Rede, dass die Gemeinden als Schulträger und die Eltern in die Entscheidung über den Erhalt der Grundschulen paritätisch mit einbezogen werden. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, etwas Ähnliches auf den Weg zu bringen, wie es Herr Bold oder der Vertreter des bayerischen Kultusministeriums vorgeschlagen haben, nämlich die Gemeinden und Eltern hinsichtlich des Erhalts der Grundschulen mit ins Boot eines systematischen Mitbestimmungsverfahrens zu holen?