„Hierdurch ist bereits heute absehbar, dass die Finanzausgleichsmasse bis zum Jahr 2020 weiterhin stärker als die Gesamtausgaben des Landes wachsen wird. Angesichts des zuletzt positiven Finanzierungssaldos der Kommunen werden bei der Evaluation im Jahr 2017 die Frage der gleichmäßigen Finanzausstattung der Kommunen und eine mögliche Anpassung der Verteilung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs im Vordergrund stehen.“ Das ist das Ziel 2.
„Die Belastung der einzelnen Kommunen, insbesondere der Städte und Landkreise, die besonders hohe Sozialausgaben und dadurch einen hohen Schuldenstand verzeichnen, werden wir im Rahmen der Evaluation besonders berücksichtigen.“ Das sind die Ziele 3 und 4.
Ziel 3: Insbesondere die Städte und Landkreise, die besonders hohe Sozialausgaben zu tragen haben, sollen entlastet werden. Hier würde ich mich freuen, wir hätten ein Konnexitätsprinzip auf Bundesebene. Dann hätten wir nämlich eine deutlich bessere Situation bei den hohen Sozialausgaben.
Ziel 4: Ein Schuldenabbau erfordert zwei unterschiedliche, aber chronologische Schritte. Erstens muss insbesondere in den kreisfreien Städten und in einem Teil der Landkreise zunächst der jährliche Zuwachs von Liquiditätskrediten gestoppt werden, zumindest muss der jährliche Ausgleich des Finanzhaushalts bzw. der Finanzrechnung gewährleistet werden. Zweitens, erst wenn der jährliche Zuwachs von Liquiditätskrediten gestoppt ist, wird ein Abbau der Altschulden sinnvoll. Das ist logisch; denn andernfalls wäre es ein „Fass ohne Boden“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, diesen Evaluierungsbericht werden wir bis Ende des Jahres vorlegen. Dann ist die Debatte sehr intensiv eröffnet. Ich möchte aber auch sagen,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, richten wir einmal den Blick in die weitere Legislaturperiode. Wie entwickeln sich die kommunalen Finanzen? Nach der Steuerschätzung – ich rede über das Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzung beim Bundesfinanzministerium – steigen die Steuereinnahmen der rheinland-pfälzischen Gemeinden jeweils gegenüber dem Vorjahr im Jahr 2017 um 294 Millionen Euro, im Jahr 2018 um 175 Millionen Euro, im Jahr 2019 um 77 Millionen Euro, im Jahr 2020 um 381 Millionen Euro und im Jahr 2021 um 192 Millionen Euro. Das sind zusammen 1,019 Milliarden Euro.
Die Finanzausgleichsmasse entwickelt sich in der Legislaturperiode wie folgt: Sie steigt im Jahr 2017 um 156 Millionen Euro, im Jahr 2018 um 176 Millionen Euro, im Jahr 2019 um 130 Millionen Euro, im Jahr 2020 um 82 Millionen Euro und im Jahr 2021 um 141 Millionen Euro. Das sind weitere 685 Millionen Euro.
Auch in der Vergangenheit – das ist erwähnt worden – ist die Finanzausgleichsmasse ebenfalls angestiegen, und zwar jeweils gegenüber dem Vorjahr 2014 um 263 Millionen Euro, in 2015 um 157 Millionen Euro und in 2016 um 176 Millionen Euro. Damit wird sich allein die Finanzausgleichsmasse – auch das ist erwähnt worden – von 2 Milliarden Euro im Jahr 2013 als letztem Jahr vor unserer letzten Reform auf 3,281 Milliarden Euro im Jahr 2021 entwickeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eben von einem Teil der Landkreise gesprochen. Von 24 Landkreisen planen 13 Landkreise für das laufende Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss im Finanzhaushalt. Das ist eine Entwicklung, die ich sehr richtig finde. Wir müssen alles dafür tun, dass es auch die weiteren elf Landkreise in diese Entwicklung bringt. Wir haben nicht alle Städte im Minus. Auch das wissen Sie, das ist genannt worden.
Wenn man sich die Liquiditätskredite betrachtet, so hatten von den 213 hauptamtlich geführten kommunalen Gebietskörperschaften 75 zum 31. Dezember 2016 keine Liquiditätskredite, darunter auch fünf Landkreise. Umgekehrt konzentriert sich – ich habe es im letzten Plenum erwähnt – etwas mehr als die Hälfte der Liquiditätskredite insgesamt auf nur sechs kreisfreie Städte und einen Landkreis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das muss man immer wieder in Erinnerung rufen. Natürlich haben wir unsere Hausaufgaben zu machen. Wir werden Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen. Natürlich erwarten wir vom Bund, dass er seine Hausaufgaben macht. Ich würde mich sehr freuen, wir würden ein Konnexitätsprinzip einführen. Aber auch die Kommunen sind aufgefordert.
Die unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen bei den Kommunen, die genannt wurden, sind auch durch die im Ländervergleich moderaten Hebesätze der Realsteuern bedingt. Bereits im vergangenen Jahr hat der Rechnungshof darauf hingewiesen – ich zitiere –, dass bei den Hebesätzen noch Luft nach oben ist. Im Kommunalbericht 2017 wird der Rechnungshof deutlicher. Dort schreibt er wie folgt: „Hätten die Hebesätze dem Durchschnitt der ande
ren Flächenländer entsprochen, wären – rein rechnerisch – 2015 Mehreinnahmen von 106 Mio. C bei den kreisfreien Städten und von 30 Mio. C bei den kreisangehörigen Gemeinden möglich gewesen. Bei den kreisfreien Städten hätten die Mehreinnahmen“ – hören Sie mir bitte genau zu – „fast das Finanzierungsdefizit 2015 von 112 Mio. C ausgleichen können.“
Diesen Ausführungen des Rechnungshofs entsprechen auch die Forderungen des Verfassungsgerichtshofs, der bereits in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 verlangt hat, dass auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen. Der Verfassungsgerichtshof spricht nicht von einer Kräfteanspannung oder einer großen Kräfteanspannung. Er betont, dass diese größtmöglich sein muss.
Wir werden zum Jahresende einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, wie wir mit dem KFA weiter umgehen
Aufgrund der verlängerten Redezeit der Landesregierung stünde allen Fraktionen noch eine Redezeit von bis zu zwei Minuten zu. Wird davon Gebrauch gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich lade Sie für morgen früh um 09:30 Uhr zur 41. Plenarsitzung ein und wünsche Ihnen einen schönen Abend.