Dagegen wehrt sich doch niemand, sondern das wollen wir doch alle. Deswegen brauchen wir ein Einwanderungsgesetz. Deswegen brauchen wir aber auch die entsprechende Regelung. Aber Abschreckung und entsprechend zu sagen, immer mehr Staaten sind sichere Herkunftsstaaten, das ist nicht zielführend für uns.
Herr Junge von der AfD hat vorgetragen, dass, wenn sechs Grüne in diesem Parlament, die mit in der Regierung einen Anteil stellen, dafür stimmen, dass die Regierung sich enthält – so ist es im Koalitionsvertrag nicht nur in RheinlandPfalz geregelt, sondern auch in anderen Bundesländern –, das nicht der repräsentativen Demokratie entsprechen würde, Herr Junge. Es steht so im Grundgesetz. Es steht so, dass ein Verfahren grundgesetzkonform ist.
und versuchen nicht permanent, hier Ihre eigenen demokratischen, pseudodemokratischen Regeln aufbauen zu wollen.
Was im Grundgesetz steht, ist anzuerkennen, und wenn Sie das nicht wollen, dann sind Sie außerhalb des Grundgesetzes.
Dann sagen Sie es sehr deutlich, dann nehmen wir es zur Kenntnis. Aber so, wie Sie das hier vortragen, glaube ich nicht, dass Sie auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Ich will deutlich sagen, wir haben hier klare Verfahrensweisen, und die sind anerkannt, die sind in demokratischen Parteien anerkannt, und danach verfahren wir auch.
Als Nächstes erteile ich dem Vertreter der Landesregierung, Herrn Staatssekretär Hoch, das Wort. – Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, bei denen müssen sich die Länder, wenn sie den Regelungsinhalt eines Gesetzes nicht wollen, wehren, und sie müssen aktiv dafür notwendige Mehrheiten besorgen. Und es gibt Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, bei denen muss der Bund aktiv um Mehrheiten für seine Position werben. Zu einer solchen gehört das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten.
Der Deutsche Bundestag hat dies am 13. Mai dieses Jahres beschlossen. Materiell-inhaltlich hat er dabei keine Veränderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Es handelt sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz, über das der Bundesrat Beschluss fassen muss.
Die Landesregierung hat das Stimmverhalten – wie Sie wissen – in der Ministerratssitzung am 14. Juni festgelegt und hierüber sowie über die maßgeblichen Gründe auch mit einer Pressemitteilung vom gleichen Tag informiert.
Es gibt in Teilen unserer Landesregierung sowie in vielen anderen Landesregierungen Vorbehalte gegen den aktuellen Regelungsinhalt des Gesetzes, darunter – es wurde eben ausgeführt – auch zwei B-Länder mit Hessen und Baden-Württemberg.
Neben Rheinland-Pfalz haben deshalb auch weitere Bundesländer in unterschiedlichen Koalitionen keine Zustimmung zum Gesetz vorgesehen gehabt. Rheinland-Pfalz hätte sich bei der Abstimmung – wie im Koalitionsvertrag für solche Fälle vorgesehen – enthalten.
Die notwendige Überzeugungsarbeit für eine Zustimmung zu diesem Gesetz obliegt der Bundesebene. Diese ist
dem bislang nicht erfolgreich nachgekommen, sodass im Bundesrat möglicherweise keine Mehrheit für das Gesetz zustande gekommen wäre.
Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Juni hat der Chef des Bundeskanzleramts, Herr Bundesminister Peter Altmaier, aus diesem Grunde die Bitte um Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung der anstehenden Bundesratssitzung an die Länder adressiert. Hintergrund war der Wunsch des Bundes, Gelegenheit zu weiterführenden Gesprächen über das Gesetz und hinsichtlich der Abstimmung im Bundesrat zu erhalten.
Diesem Wunsch – das ist auch der Titel der Aktuellen Debatte – hat sich auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz nicht verschlossen und ist ihm im Rahmen der Vorbesprechung zur Bundesratssitzung am Morgen des 17. Juni gefolgt. Damit diskutieren wir jetzt in der Aktuellen Debatte schon sehr lange über eine nicht gehaltene Abstimmung.
Der Bundesrat hat nämlich am Freitag überhaupt nicht über das Gesetz beraten. Wann das Gesetz im Bundesrat erneut aufgerufen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Das Gesetz ist auf dem zu Beginn der Woche übersandten Entwurf der Tagesordnung für den 8. Juli bislang nicht zur Beratung vorgesehen.
Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann das Gesetz in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates beraten werden. Das Stimmverhalten des Landes zu dem Gesetz, zu einem möglichen geänderten Gesetz, zu einem Angebot der Bundesregierung, wird somit wie üblich vor einem erneuten Aufruf im Bundesrat in unserem Ministerrat festgelegt werden.
Als Nächstes erteile ich Herrn Abgeordneten Kessel von der CDU-Fraktion das Wort. – Bitte schön, Herr Kessel. Sie haben zwei Minuten Redezeit.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Hoch, Sie haben eben noch einmal dargelegt – so schien es zumindest; das habe ich herausgehört –, dass noch alles offen sei. Man würde also die nächsten Tagesordnungen vom Bundesrat abwarten und dann noch einmal neu entscheiden.
Anfang des Jahres 2016 hat Frau Ministerpräsidentin schon einmal erwähnt, dass sie einer Ausweitung auf die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer zustimmen würde.
Je näher man an die Landtagswahlen kommt, ist auch da ein Meinungswechsel entsprechend erfolgt, und man hat sich dann dafür entschieden:
Lieber Herr Dr. Braun, Sie haben gesagt, es ist keine grüne Idee. Aber ich habe gefunden, dass in Ihren Reihen sehr wohl ein Grüner, nämlich der Umweltminister aus Schleswig-Holstein, so ein Modell schon einmal zur Rede gebracht hat. Er hat nämlich beim Beschleunigungsmodell gesagt, das in dieselbe Richtung zielt wie die Pläne der CDU-geführten Regierungskoalition im Bund – – – Ja, er fasst es sogar noch weiter. Demnach sollen automatisch verkürzte Verfahren gelten, sobald die Anerkennungsquoten der Asylanträge von Angehörigen eines bestimmten Staates unter eine gewisse Schwelle sinken.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Merken Sie etwas? – Es geht nicht um sichere Herkunftsländer!)
Ich darf Herrn Habeck zitieren: „Der Status, dass Anträge offensichtlich unbegründet sind, der durch die sicheren Herkunftsländer ausgelöst wird, der ist ja nicht falsch, wenn die Anerkennungsquoten so niedrig sind.“
Das sagt eben aus, dass, wenn die Anerkennungsquoten so niedrig sind, wie sie in den drei Maghreb-Staaten sind, davon auszugehen ist, dass dort keine Verfolgung herrscht und man von sicheren Herkunftsländern sprechen kann. Zum anderen hat mittlerweile auch Baden-Württemberg schon angekündigt, dem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen.