Protocol of the Session on May 31, 2017

längst angekommen ist. Trotzdem stellt sich eine Frage. Es gibt einen kleinen Prozentsatz von Landwirten, oft auch Nebenerwerbsbetriebe, die die technische Affinität vielleicht noch nicht besitzen. Welche konkreten Beratungs-, Unterstützungs- und Dienstleistungsangebote gibt es, um ihnen diese ein Stück weit auch gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen?

Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es durch die Bauernund Winzerverbände, die Maschinen- und Betriebshilferinge und auch durch das DLR einen technischen Support. Dort kann man sich helfen lassen, das Verfahren zu bewältigen. Wer dritte Hilfe in Anspruch nehmen will, findet auch dort ein breites Beratungsangebot. Wir werden alles tun, damit den Betroffenen dieser Weg so einfach wie möglich gemacht wird.

Letztlich ist es so, dass das elektronische Antragsverfahren einmal eine Hürde mit sich bringt. Man muss sich einmal auf diesen Weg begeben. Das ist für viele eine Hürde, die man einmal überwinden muss. Dann hat man aber im elektronischen Verfahren sehr viele Vorteile. Die Daten werden präziser, und es soll natürlich auch schneller gehen. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen von Papier befreit werden. Das ist unser Ziel. Dabei hilft die Digitalisierung, einen entscheidenden Schritt nach vorn zu kommen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, Sie haben eben berichtet, wie viele Organisationen, von den Kreisverwaltungen über Maschinenringe bis zu den Bauernverbänden unseren landwirtschaftlichen Betrieben bei den eAnträgen geholfen haben. Welche Unterstützung hat denn die Landesregierung, gerade bei den Kreisverwaltungen, bei denen sehr viel Arbeit angefallen ist, aber auch bei den Bauernverbänden oder Maschinenringen angeboten oder gewährt?

Wir haben über das Dienstleistungszentrum RheinhessenNahe-Hunsrück einen technischen Support eingerichtet. Selbstverständlich können nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch die in den Kommunalverwaltungen tätigen Menschen sich jederzeit an das DLR wenden und erhalten dort im Einzelfall nicht nur Auskünfte, sondern auch ganz konkrete Hilfe und Unterstützung.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten BlatzheimRoegler.

Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN:

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe noch eine Frage bezüglich der Geodaten an sich. Könnten Sie bitte erläutern, wem die Daten letztendlich gehören, beispielsweise die Angaben zur Kulturart? Bleibt die Verfügungsgewalt bei den Landwirten oder beim Kreis, beim Land oder bei der EU? Es geht um die Angaben, die in dem eAntrag eingetragen werden. Diese Frage wird mir immer wieder von Landwirten gestellt.

Die Daten, die dort eingetragen werden, sind nichts anderes als die Daten, die bisher im Papierantrag eingetragen worden sind. Es werden darüber hinaus keine neuen Daten erhoben. Das sind Daten, die vonseiten der öffentlichen Hand, der Verwaltung, gespeichert, verwaltet und dort auch genutzt werden. Es besteht die Verpflichtung, diese Daten zur Verfügung zu stellen.

Es geht nicht darum, zusätzliche Daten zu sammeln, sondern darum, diese Daten auf elektronischem Weg so einfach wie möglich zu erheben. Wir erhalten dadurch in Zukunft natürlich eine größere Präzision und legen einen Grundstein zum Übergang in ein digitales Zeitalter auch in der Agrarverwaltung.

Was ganz wichtig ist, und darauf legt die Landesregierung großen Wert, ist, dass der Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff gesichert wird. Das haben wir permanent im Blick. Alles, was wir im Bereich der Digitalisierung in der Landwirtschaft voranbringen, tun wir immer unter Beachtung des Datenschutzes im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte.

Datensicherheit ist ein sehr wichtiges Thema. Es ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Digitalisierung Akzeptanz findet. Wir werben als Wirtschaftsministerium in der gesamten Wirtschaft dafür, dass das Thema „Datensicherheit“ ernster genommen wird. Wir sehen mit einer gewissen Sorge, dass die Sensibilität bei den Unternehmerinnen und Unternehmern noch nicht ausreichend hoch ist. Deswegen bieten wir auch dort entsprechende Hilfen und Unterstützung an. Dort, wo wir Smart-Farming-Projekte vorantreiben oder auch Geodaten zur Verfügung stellen, achten wir mit hoher Präzision auf Datensicherheit.

Es liegen noch drei Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst Herr Schmitt für die dritte Zusatzfrage.

Herr Minister, jetzt werden statt der katastergestützten Grundstücksgrößen in Zukunft die geobezogenen Grundstücksgrößen in die Förderanträge aufgenommen werden müssen. Unsere Katastereinträge sind aber zum Teil wesentlich exakter als die geobezogenen Flächengrößen. Ist die Landesregierung zu dieser EU-Vorschrift bei der EU vorstellig geworden und hat verdeutlicht, dass unse

re katastergestützten Größen wesentlich exakter als die geobezogen erfassten Daten sind?

Herr Abgeordneter, die Landesregierung verfolgt die europäische Normsetzung in diesem Bereich sehr präzise. Wir sind in einem regelmäßigen Austausch mit der EUKommission. Es ist so, dass wir die spezifischen Anforderungen an die rheinland-pfälzische Landwirtschaft dort kontinuierlich vorbringen. Wir sehen im Augenblick einen wichtigen Schritt darin, dass wir über das elektronische Antragsverfahren zu einer Entlastung von Bürokratie kommen können.

Am Ende ist das Ziel auch, dass wir die Antragsverfahren beschleunigen können. Es soll für die Betriebe so einfach wie möglich sein, Anträge zu stellen. Die Bearbeitung der Anträge soll auch so schnell wie möglich erfolgen. Ich glaube, das ist es, was man von einer modernen Verwaltung erwartet. Deswegen unterstützen wir den Weg der Europäischen Kommission und freuen uns, dass die Akzeptanz in Rheinland-Pfalz dafür hoch ist.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Weber.

Herr Minister, ich frage Sie, ob durch die große Bereitschaft der Landwirte von über 90 %, an dem Antragsverfahren teilzunehmen, eine Grundvoraussetzung gelegt worden ist, zum Ende des Jahres die Flächenzahlungen pünktlich zu gewährleisten bzw. das Bestreben vorhanden ist, wie all die Jahre zuvor das zu gewährleisten, was nicht in allen Bundesländern, aber in Rheinland-Pfalz immer funktioniert hat.

Ich kann die Frage mit Ja beantworten, Herr Kollege Weber. Es ist in der Tat so, dass wir uns von dem elektronischen Verfahren eine Beschleunigung versprechen. Wir haben es in der Vergangenheit bereits geschafft, die Zahlungen rechtzeitig bzw. zügig zu leisten. Das ist für die Betriebe besonders wichtig. Für uns bedeutet das aber auch einen erheblichen Personalaufwand.

Wir versprechen uns natürlich von dem digitalen, dem elektronischen Verfahren eine Kostenentlastung, was die Bearbeitung auf Landesseite angeht. Das hilft uns dabei, die notwendigen Personaleinsparungen so vornehmen zu können, dass es am Ende nicht zu einer Verringerung der Dienstleistung für die Betroffenen kommt. Es ist das Ziel der Landesregierung, in der gesamten Agrarverwaltung Personaleinsparungen so vorzunehmen, dass sie mit einer Modernisierung der Aufgabenwahrnehmung einhergehen, sodass es nicht zu einer Reduzierung der Dienstleistung für die Betroffenen kommt.

Für eine abschließende Frage hat der Abgeordnete Zehfuß das Wort.

Herr Minister, zur Datenoffenlegung: Werden die landwirtschaftlichen Unternehmen nicht genötigt, wesentlich mehr sensible Daten im Rahmen ihrer Lieferverträge und Zertifizierungsvorschriften als bei dem Flächennachweis offenzulegen, und wie beurteilen Sie diese Offenlegung?

Wir müssen mit Daten generell sehr sensibel umgehen. Mich haben die Bauern- und Winzerverbände kontaktiert und mir die Sorgen mitgeteilt, die im Zusammenhang mit der Datenerhebung bestehen. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und achten darauf, dass die Datenschutzinteressen der Landwirtinnen und Landwirte, der Winzerinnen und Winzer gewahrt werden.

Das ist etwas, das wir in Rheinland-Pfalz – davon bin ich überzeugt – gut hinbekommen werden, weil wir eine sehr enge Kooperation, ein sehr gutes Vertrauensverhältnis miteinander haben. Jeder Landwirt, jede Landwirtin, jeder Winzer, jede Winzerin kann sich darauf verlassen: Wir werden ein strenges Auge darauf haben, dass es nicht zu Datenmissbrauch kommen kann.

Wir wollen, dass die Digitalisierung in ihren neuen Chancen für die Betriebe nutzbar wird und wir die Digitalisierung ganz vorn als eines der ersten Länder mit umsetzen, damit wir wettbewerbsfähig bleiben und unsere landwirtschaftlichen Berufe für junge Generationen attraktiv halten. Wir wollen durch eine Beachtung der notwendigen Datenschutzbedürfnisse dafür sorgen, dass sich die Risiken, die damit verbunden sind, nicht realisieren können.

Damit ist die Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Zwei Jahre Nationalpark Hunsrück-Hochwald – Nummer 5 der Drucksache 17/3125 – betreffend, auf.

Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident!

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bilanz zieht die Landesregierung nach zwei Jahren Nationalpark Hunsrück-Hochwald?

2. Welche Maßnahmen und Projekte werden im Nationalpark und in der Nationalparkregion in Zukunft angedacht?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Akzeptanz des Nationalparks vor Ort sowie die Bedürfnisse der Kommunen in der Region aus dem gemeinsamen Gespräch des Ministerrats mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen für ein Mobilitätskonzept in der Nationalparkregion mit dem Schwerpunkt E-Mobilität vor dem Hintergrund des Null-Emission-Mobilitätszentrums am Umweltcampus Birkenfeld?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Höfken.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wozu sind Schutzgebiete gut? Ich darf Ihnen eine erfreuliche Mitteilung machen.

(Die Rednerin hält ein Foto hoch)

Das sind die ersten in Rheinland-Pfalz im Biosphärenreservat geborenen kleinen Luchsbabys. Wir können ihnen eine gute Zukunft wünschen, vor allem ein gefahrloses Aufwachsen, was nicht so einfach ist bei dem Verkehr, den wir haben. Sie sehen also, auch das ist eine gelungene Integration.

Wir haben im Nationalpark die Ministerratssitzung abgehalten. Es war ein sehr schöner und konstruktiver Termin mit den Kolleginnen und Kollegen in einer engen Diskussion mit den Vertretern der Kommunalpolitik vor Ort. Wir können sagen, jetzt hat der Nationalpark am 23. Mai 2017 den zweiten Geburtstag gefeiert. Sie wissen, es ist ein länderübergreifender Nationalpark. Er umfasst sechs Verbandsgemeinden, eine Stadt und die beiden Ortsgemeinden im Saarland, mit einem Entwicklungshorizont von 30 Jahren. Wir sind im zweiten Jahr. Das ist einerseits viel, andererseits aber noch nicht.

Die Basis sind das Bundesnaturschutzgesetz und die von der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Biodiversität. 25 Jahre nach Rio haben wir unseren Nationalpark errichtet und setzen damit die nationale wie auch die Landesbiodiversitätsstrategie um.

Natürlich sind die naturschutzfachlichen Bereiche besonders wichtig. Das ist der Hauptzweck laut dem Bundesnaturschutzgesetz. Es geht erst einmal um ein großes EULIFE-Projekt, zum Beispiel zur Renaturierung der Moore. Wir haben die Zielsetzung, im Jahr 2045 75 % der dortigen Fläche wieder in eine Wildnisfläche verwandelt zu haben. Wildnis ist heute in Deutschland nicht sehr weit verbreitet, aber ein großes Bedürfnis der Bevölkerung. Wir können

sagen, im Jahr 2017 kommen wir voraussichtlich von 25 % auf 33 % Wildnisfläche. Allein im Jahr 2016 sind 163.000 Buchen gesetzt worden. An unzähligen Standorten hat eine Gewässerrenaturierung stattgefunden. 600 Kinder waren mit den Schulklassen da, 722 Kinder haben die Ferienangebote wahrgenommen. Die Umweltbildung spielt – auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz – eine große Rolle. 183 Pädagoginnen und Pädagogen haben sich weiterbilden lassen, was das große Interesse zeigt.

Wir sind bei uns in Rheinland-Pfalz immer bestrebt, auch den Naturschutz mit einem Nutzen für die Menschen zu verbinden. Das machen wir mit der Regionalentwicklung. Sie wissen, Grundlage des Staatsvertrags über den Nationalpark ist das Landeskonzept, welches mit der Region erarbeitet worden ist. In vielen Bereichen, in den LEADERGruppen Stadt- und Dorfentwicklung, im Bereich Breitband und im Tourismus, gibt es Umsetzungen zur Regionalentwicklung. Natürlich ist auch das im Aufbau begriffen. Was vielleicht sehr wichtig ist: Es gibt übergreifende Programme.

Als Bilanz der Bilanz können wir sagen, wir haben im Nationalpark im Gespräch mit den Kommunalpolitikern die Resonanz erfahren, dass das ganze Projekt sehr zur Identitätsstiftung beigetragen hat. „Die Region befindet sich in einer Aufbruchstimmung“, so der O-Ton der Kommunalvertreter. Sie sagen ganz klar, es hat sich ein starker Zusammenhalt über die Landkreise hinweg entwickelt. Das finde ich eine sehr positive Entwicklung, weil Heimat für unsere Menschen, unsere Bevölkerung eine große Bedeutung hat.

Das Veranstaltungsprogramm sehen Sie hier, es ist nur für das Frühjahr.

(Die Rednerin hält eine Broschüre hoch)

Durch die Zusammenarbeit mit dem Naturpark – auch das ist mir sehr wichtig, denn der Nationalpark liegt im Naturpark Saar-Hunsrück – entstehen die Nutzungs- und Synergieeffekte.