Protocol of the Session on May 31, 2017

Das Land unterstützt die Ausländerbehörden bereits seit mehr als zehn Jahren durch die Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier. Die Zentralstelle unterstützt die Kommunen bei allen Fragen zu Rückführungen und übernimmt Teilaufgaben, etwa bei der Passbeschaffung. Dieses System hat sich bewährt. Es gibt daher keinen Grund, dieses bestehende System zu ändern.

Herr Kessel, im Übrigen setzt sich auch die Landesregierung für schnellere Entscheidungen ein, damit die Betroffenen schneller Klarheit über ihre weitere Bleibeperspektive haben und gegebenenfalls rückgeführt werden können. Wir wissen aber auch alle, dass die Bearbeitung der Asylverfahren und die Dauer der Asylverfahren etwas ist, was im Verantwortungsbereich des BAMF liegt.

Mit Stand vom 30. April dieses Jahres hat Rheinland-Pfalz in diesem Jahr insgesamt 1.295 Rückführungen durchgeführt. Davon waren 451 Abschiebungen und 844 freiwillige Ausreisen. Das zeigt, unser Konzept, dass die freiwillige Ausreise Vorrang hat, ist nach wie vor erfolgreich.

(Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rückführungen von Menschen, die keinen Schutzstatus erhalten und nicht bleiben können, sind ein komplexer Prozess. Es spielen dabei eine Reihe von Faktoren eine Rolle, die die Betroffenen häufig nicht selbst zu verantworten haben, etwa die Aufnahmebereitschaft des Ziellandes. Meine Damen und Herren, daran wird auch ein Landesausreisezentrum nichts ändern.

Der Vorschlag einer Konzentration von Ausreisepflichtigen an einem Ort hingegen verkennt zudem die Tatsache, dass die Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Situation der betroffenen Ausreisepflichtigen am besten kennen. Daher macht die jetzige dezentrale

Lösung in einem dezentralen Bundesland auch Sinn, nach der die jeweilige Ausländerbehörde die Ausreisepflichtigen in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Aufenthaltsbeendigung und den damit zusammenhängenden Aufgaben begleitet.

Die Einrichtung eines solchen Zentrums würde auch bedeuten, dass man einen einzigen Ort schafft, an dem man Menschen ohne Bleibeperspektive konzentriert. Das hierdurch entstehende Konfliktpotenzial brauche ich Ihnen nicht weiter zu erläutern.

Aus all diesen Gründen lehnt die Landesregierung die Einrichtung eines Landesausreisezentrums ab.

Ich weise noch einmal darauf hin: Ein Großteil der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, erhalten auch einen Schutzstatus. Die Gesamtschutzquote für Rheinland-Pfalz liegt bei 66 %. Meine Damen und Herren, daher sollten wir uns auf die Integration der Menschen konzentrieren, die hierher gekommen sind und die hier bleiben werden. Darin liegt die eigentliche große Aufgabe der nächsten Monate und Jahre.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag.

Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion „Landesausreisezentrum Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 17/3112 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Damit beenden wir die Plenarsitzung. Wir sehen uns am Mittwoch, dem 21. Juni 2017, wieder.

E n d e d e r S i t z u n g : 1 8 : 5 1 U h r