Protocol of the Session on May 31, 2017

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Binz.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Erläuterung. Können Sie dann auch noch einmal auf das Verfahren zukünftiger Kostenabrechnungen eingehen?

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Binz, das tue ich sehr gern. Wie ich eben schon skizziert habe, haben wir zwei Stränge der Kostenabrechnung: zum einen die Altverfahren, die absolut priorisiert und mit Hochdruck bis Ende Juni dieses Jahres abgeschlossen sein werden. Parallel haben wir aber natürlich die Neuverfahren. Auch hier werden beständig Rechnungen vonseiten der Kommunen eingereicht. Die Kommunen wissen auch, dass, sobald wir die Altverfahren Ende Juni abgewickelt haben, mit höchster Priorität auch die sogenannten Neuverfahren bearbeitet werden.

Es liegen jetzt noch sechs weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. – Zunächst Herr Abgeordneter Frisch.

Frau Ministerin, Sie haben im Integrationsausschuss auf die Frage nach den Kosten eine Zahl von 23.300 Euro vom Bundesverwaltungsamt aus dem Jahr 2015 genannt. Das wären weniger als 2.000 Euro im Monat. Zwischenzeitlich hat das Bundesverwaltungsamt seine Zahlen aber korrigiert und spricht Anfang 2017 von 5.250 Euro im Monat. Hier liegen wir bei über 60.000 Euro im Jahr. Ich weiß aus einer Anfrage in Trier, dass dort 4.800 Euro im Jahr 2016 pro Monat gezahlt wurden.

Ich frage Sie, warum Sie das Parlament mit falschen Zahlen informieren

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist von Kreis zu Kreis völlig unterschiedlich!)

und ob es möglicherweise so ist, dass Sie doch Kenntnis über die Kosten haben, uns aber hier versuchen zu erklären, dass die Kosten deutlich niedriger liegen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frisch, ich weise die Behauptung, ich würde mit falschen Zahlen operieren, mit Entschiedenheit zurück und weise Sie ferner darauf hin, dass sich die Kostendynamik von Kreis zu Kreis, von Jugendamt zu Jugendamt sehr stark unterscheidet.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

Wie Sie möglicherweise wissen, da Sie aus Trier kommen, hatten wir, bevor auf den Königsteiner Schlüssel umgestellt wurde, eine starke Konzentration in der Stadt Trier. Insofern möchte ich stark davon abraten, hier pauschale Vergleiche vorzunehmen. Sie müssen sich auch immer die Einzelfälle anschauen.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Wenn man sich die Einzelfälle anschaut, so variieren diese stark auch in der Frage, ob eine Krankheit vorliegt, wie intensiv die pädagogische Betreuung ist und andere Fragen.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Es kommt im Übrigen auch auf die Altersstruktur der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an; denn wie Sie vielleicht wissen, unterscheidet sich je nach Alter auch der Bedarf dessen, was beispielsweise an Kosten pro Monat für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling anfällt.

Ich werde keine pauschalierte Zahl benennen, weil es einfach nicht angemessen wäre, hier mit pauschalierten Zahlen zu operieren.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Frau Ministerin, ich will noch einmal auf den Kern der Mündlichen Anfrage zurückkommen.

Sie haben in verschiedenen Antworten dargestellt, dass Sie im letzten Jahr, im Jahr 2016, 5 Millionen Euro an die Jugendämter in Rheinland-Pfalz ausgezahlt haben. Heißt Ihre Antwort, die Sie vorhin gegeben haben, dass Sie zwar 5 Millionen Euro ausgezahlt haben, aber nicht wissen, an welches Jugendamt Sie diese 5 Millionen Euro ausgezahlt haben?

(Zuruf von der SPD: Das wurde schon einmal gefragt!)

Wenn das so ist, halten Sie das mit den geltenden Dokumentationspflichten und der Haushaltsordnung für vereinbar?

Herr Präsident, ich habe die letzte Frage akustisch nicht verstanden.

Herr Bracht, können Sie sie bitte noch einmal wiederholen.

Ich will gern noch einmal wiederholen.

Sie haben 5 Millionen Euro ausgezahlt. Kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie aber nicht wissen, an welches Jugendamt Sie diese 5 Millionen Euro in Teilbeträgen ausgezahlt haben? Wenn das so ist, halten Sie das mit den geltenden Dokumentationspflichten und der Landeshaushaltsordnung für vereinbar?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bracht, wie bereits eingangs erwähnt, ist das, was wir an Zahlungen an die Jugendämter leisten, im Rahmen der Landeshaushaltsordnung rechtlich völlig in Ordnung. Es besteht kein Anlass anzuzweifeln, dass dies nicht im Rahmen der Landeshaushaltsordnung rechtlich konform gehen würde.

Ich darf bezüglich Ihrer Nachfragen zu einzelnen Jugendämtern auf die Drucksache 17/2785 und auf die Drucksache 17/2889 verweisen. Ich hatte Ihnen bereits ausgeführt, dass wir hierfür in der Zukunft, wenn wir die Altfälle abgearbeitet haben, eine entsprechende Datenbank erstellen und programmieren werden, die eine derartige Aufschlüsselung zulässt. Ich habe Ihnen ebenfalls skizziert, wann der Stichtag, 30. Juni, ist.

(Abg. Alexander Schweizer, SPD: Der kommt nach dem 29.06.!)

Wir wissen alle, dass der nicht in weiter Ferne liegt, weswegen wir mit absoluter Priorität im Moment beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung dabei sind, die betreffenden Altfälle abzuarbeiten.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Erst danach werden wir uns um eine umfangreiche Datenbankerstellung und Programmierung kümmern.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Das darf Sie nicht daran hindern, dem Parlament eine Antwort zu geben! – Unruhe im Hause)

Jetzt hat Frau Thelen das Wort für eine weitere Zusatzfrage. Sonst niemand!

Sehr geehrte Frau Ministerin, da es hier auch um das Informationsrecht des Parlaments geht, möchte ich wissen, welche Ziele Sie für die Programmierung dieser Datenbank vorgeben werden. Wird dann in Zukunft zu erkennen sein, an welche Kreisjugendämter und Jugendämter der Städte welche Summen für wie viele Fälle, zum Beispiel für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge seitens des Landes gezahlt worden sind, damit man vergleichen und eine Art Benchmarkvergleich als Abgeordneter bekommt, um zielgerichtet nachfragen zu können?

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Thelen, wie ich bereits Ihrem Kollegen, Herrn Bracht, geantwortet habe, werden selbstverständlich die Erstellung der Datenbank und die Programmierung der Datenbank mit der Intention ins Leben gerufen, Datensätze besser zuordnen zu können. Das ist die Intention, wenn man eine Datenbank erstellt. Sonst hätte diese Datenbank auch ihr Ziel verfehlt. Selbstverständlich wird diese Datenbank auch anhand von Kriterien, die sozusagen logisch erscheinen, erstellt.

Mehrere dieser Kriterien haben Sie eben selbst erwähnt. Zur genauen Operationalisierung dieser Datenbank: Wir haben dazu Expertinnen und Experten im Land, bei den Jugendämtern, beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die genau wissen, welche Datensätze in welcher Art und Weise der Operationalisierung wichtig sind einzurichten. Wir haben hier eine hervorragende Expertise im Land Rheinland-Pfalz. Ich vertraue auf diese Expertise, dass eine Datenbank auch mit solchen Kriterien aufgebaut, erstellt und programmiert wird.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kessel.

Frau Ministerin, ist die Spitzabrechnung bundesweit eingeführt, oder wird es nur in Rheinland-Pfalz spitz abgerechnet und ansonsten pauschal? Gibt es da Unterschiede in einzelnen Bundesländern?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kessel, die Spitzabrechnung fußt auf einem Bundesgesetz. Es entspricht einer bundesgesetzlichen Regelung. Insoweit kann ich Ihnen mitteilen, dass auch alle anderen übrigen Bundesländer genauso verfahren und genauso verfahren müssen, da

es sich um eine bundesgesetzliche Regelung handelt. Im Übrigen vielleicht noch den Zusatz, dass wir auch bei der Bearbeitung der Rechnungen merken, dass es ein System ist, das die Kommunen ausdrücklich gut finden; denn es ermöglicht über eine Spitzabrechnung eine sehr, sehr maßgeschneiderte Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten.

Ich hatte eben gesagt, als Herr Abgeordneter Frisch sich gemeldet hat, es liegen noch sechs Zusatzfragen vor, und danach betrachte ich das als beantwortet. Deswegen der Hinweis, es gibt jetzt noch zwei Zusatzfragen von Abgeordneten, die sich vorher gemeldet haben, nämlich Herr Kollege Hartloff und Herr Junge. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet.

Herr Hartloff, bitte.

Frau Ministerin, entsinne ich mich richtig, dass ich diese Fragen und Beantwortungen alle oder nahezu alle in der letzten Ausschusssitzung des Auschusses für Gesellschaft und Integration schon einmal in großer Ausführlichkeit gehört habe, oder täusche ich mich?

(Abg. Michael Frisch, AfD: Die Fragen, die Antworten nicht!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter und auch Ausschussvorsitzender Hartloff, es ist zutreffend, dass wir es mit einer großen Redundanz der Fragen hinsichtlich der Thematik der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in RheinlandPfalz zu tun haben.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist auch sehr teuer!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Junge.