Die jetzt zur Abstimmung stehende Geschäftsordnung der 17. Legislaturperiode ist entgegen der Geschäftsordnung der 16. Legislaturperiode in wichtigen Punkten geändert worden. Es dürfte Sie nicht überraschen, dass wir dieser in ihrer Gesamtheit nicht zustimmen werden.
Dabei spreche ich nicht von den zuletzt eingebrachten Änderungen, die Herr Haller und Sie, Herr Brandl, sehr ausführlich dargestellt haben und Teil dieses Tagesordnungspunkts sind. Sie sind aus unserer Sicht wichtig, durchaus vernünftig und nachvollziehbar. Insbesondere die schon einmal durchgeführte Orientierungsdebatte sehen wir positiv.
Wir sind aber weiterhin entschieden der Auffassung, dass die Änderung des § 72 Abs. 1 und 2, der die reguläre Größe der Fachausschüsse und das Zählverfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Fachausschüssen regelt, zu einer bewusst herbeigeführten und gravierenden Benachteiligung der AfD führen soll; denn während in der letzten Legislaturperiode das Zählverfahren – ich habe extra noch einmal nachgeschaut – nach St. Laguë/Schepers verbunden mit einem Sockelmandat angewendet wurde
richtig, Vergangenheit –, soll nun nach der über ein Jahr, aus unserer Sicht vom Zeitablauf her sehr langen, dauernden Beratungszeit wieder das d’Hondtsche Zählverfahren genutzt werden.
Dieses Verfahren, verbunden mit der Reduzierung der Ausschussgröße auf 12, benachteiligt die kleineren Parteien systematisch und wurde gerade deshalb mittlerweile auch im Bundestag sowie in vielen Länderparlamenten durch das gerechtere Verfahren, wie zum Beispiel das St. Laguë/Schepers, ersetzt. Durch die Anwendung des Verfahrens nach d’Hondt mit Grundmandat und die Verringerung der Ausschussgröße von 13 auf 12 kann die AfD in der überwiegenden Mehrheit in die Fachausschüsse nicht zwei, sondern nur noch einen Vertreter, also genauso viele wie jeweils FDP und Grüne entsenden, obwohl die AfD mehr Mandate besitzt als FDP und Grüne zusammen.
Meine Damen und Herren, das verletzt nach unserer festen Überzeugung und auch der wissenschaftlichen Bewertung von einem der renommiertesten Verfassungsrechtler Deutschlands, Herrn Professor von Arnim, eindeutig den Grundsatz – Herr Haller, das stimmt eben nicht, was Sie gesagt haben – der Spiegelbildlichkeit von Parlament einerseits und den Ausschüssen andererseits.
Dabei schränkt dieses Verfahren die Mitwirkungsmöglichkeit der AfD in den Ausschüssen auf – so der Wortlaut von Herrn von Arnim – unzulässige Weise ein. Darüber hinaus verfälscht dieser von Ihnen vorgenommene Winkelzug den am 13. März 2016 durch den Landtag zum Ausdruck gebrachten Wählerwillen. Auch das muss man einmal sehen.
Aber mit diesem im Grunde skandalösen Vorgehen haben Sie den unlauteren Versuch unternommen, aus jeder ehrlich abgegebenen Bürgerstimme, sprich Wählerstimme, für die AfD schlicht und einfach in den Ausschüssen eine halbe Stimme zu machen.
Meine Damen und Herren, wenn ich noch am Anfang der Legislaturperiode die erkennbare Cleverness als sportlich genommen habe, sehe ich heute nach den Erfahrungen des ersten Jahres hier im Parlament nichts anderes als eine – lassen Sie es mich etwas bösartig sagen – aus Arroganz und Selbstgefälligkeit getragene Ungerechtigkeit.
Ihnen geht es durchgängig nicht um das Wohl der Bürger und die korrekte Umsetzung des Wählerwillens, sondern ausschließlich um Machterhalt und parteipolitische Durchsetzung, wie Herr Schweitzer ja nicht müde wird zu betonen
natürlich, Sie bringen mich auch immer mit hinein –, wenn er süffisant auf die vorhandenen Mehrheiten hinweist.
Auch deshalb, vor allem aber wegen der offensichtlichen Benachteiligung der vom Volk gewählten AfD-Fraktion, werden wir mit der zu erwartenden mehrheitlichen Zustimmung dieses Parlaments zu der vorliegenden Geschäftsordnung Herrn von Arnim beauftragen, dagegen vor dem Landesverfassungsgericht Klage einzureichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich der Vorsitzenden des Ausschusses, Frau Kohnle-Gros, für ihre Arbeit und Vorsitzführung und auch dem Wissenschaftlichen Dienst und der Verwaltung danken, die uns jetzt genau ein Jahr begleitet haben.
Ich sage jetzt von meiner Person aus als Neuling in diesem Landtag, aber auch als Neuling als Parlamentarischer Geschäftsführer Danke. Ich bedanke mich bei allen Parlamentarischen Geschäftsführern hier in der Runde für die Zuarbeit zu meiner Person. Wenn man neu anfängt, ist das alles nicht so einfach. Das muss man auch einmal sagen. Ich sage auch, wenn man vom Acker in den Landtag wechselt, ist man froh, wenn man auf Personen trifft, die einem Hinweise geben und die Zusammenarbeit pflegen und fördern. Dafür bedanke ich mich in dieser Runde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorredner haben schon viele Punkte angesprochen. Ein wichtiger Punkt: Als Ausschussvorsitzender des künftigen Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – das Wort „Forsten“ ist angefügt worden analog zum Namen des Umweltministeriums – bin ich stolz, dass dieser Namensbegriff jetzt den Umweltausschuss bzw. diesen Ausschuss ziert.
Ein anderer wichtiger Punkt ist – wie die Vorredner auch gesagt haben –, dass die Gesetzentwürfe künftig digital eingereicht werden können. Sie wissen, die Digitalisierung ist auch ein Schwerpunkt unseres Regierungshandelns bzw. das der FDP.
Ich möchte auf den Punkt eingehen, dass wir Orientierungsdebatten durchführen können. Wir hatten schon eine sehr gute Orientierungsdebatte im Landtag.
Ich möchte auch kurz auf den Punkt des Kollegen Brandl eingehen. Dass das heute Vormittag keine Sternstunde im Parlament war, lasse ich einfach so stehen. Die Anregung, die die CDU gegeben hat, hebt die positiven Dinge hervor, man muss aber auch vielleicht über die Dinge reden, die abzuwägen waren. Wir haben 15 Ausschüsse. Wenn wir, wie Sie vorgeschlagen haben, einen Tag der Regierungsbefragung installieren würden, müssten wir uns auch fragen, wie die Ausschussarbeit künftig gestaltet wird, bzw. nach der Sinnhaftigkeit der Ausschüsse fragen.
Dass wir vielleicht an der Kultur hier im Landtag und an den Diskussionen – ich schau jetzt nicht überall hin; es ist manchmal problematisch, die Dinge nachzuverfolgen – arbeiten müssen, da gebe ich den Beteiligten recht.
Herr Junge, ich bin der festen Überzeugung, dass alle 101 Abgeordneten zum Wohle der Bürger in diesem Land, in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in Europa arbeiten.
Ich lasse mir von Ihnen hier nicht sagen, dass ich hier nicht zum Wohl der Bevölkerung arbeite. Das verbitte ich mir.
(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU – Abg. Uwe Junge, AfD: Es geht um die Umsetzung des Wählerwillens!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Knapp ein Jahr haben wir jetzt im Unterausschuss des Rechtsausschusses „Geschäftsordnung“ diskutiert. Wenn man ein besonderes Faible für Geschäftsordnungen hat, macht es besonders Spaß, eine solche zu durchforsten und zu schauen, wie wir die Geschäftsordnung an die jetzige Situation anpassen können und welche Verbesserungen notwendig sind.
Bezüglich der Debattenkultur und insbesondere zur Digitalisierung des Landtags gab es einiges, was verbessert werden konnte. Das haben wir heute vorgelegt.
Vieles in der vorliegenden Geschäftsordnung haben meine Vorredner und Vorrednerinnen schon erwähnt. Deswegen möchte ich auf die wesentlichen Punkte für meine Fraktion eingehen. Sehen Sie es mir nach, dass ich mich als ehemalige Vorsitzende der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ besonders freue, dass sich die Aspekte Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung in den vorliegenden Änderungen abzeichnen.
So ist es mir auch eine Freude, dass wir in der Geschäftsordnung verankern, dass künftig der Ältestenrat bei bestimmten Tagesordnungspunkten Gebärdendolmetscher vorsehen kann. Damit wird gewährleistet, dass auch Menschen, die eine Höreinschränkung haben, unseren Debatten folgen können. Das finde ich hervorragend. Wir haben das schon verschiedentlich bei einigen Tagesordnungspunkten hier im Parlament erleben können.
Nun ist es in der Geschäftsordnung festgehalten, dass die Entscheidung über den Einsatz von Gebärdendolmetscherrinnen und Gebärdendolmetschern im Ältestenrat getroffen wird. Damit wird auch das parlamentarische Geschehen für Menschen mit Einschränkung nachvollziehbarer gestaltet. Das ist ein wesentlicher Schritt für mehr Teilhabe.