Es gibt manchmal gute praktische Gründe, selbst größere Summen in bar zu zahlen. Leistung und Gegenleistung geschehen Zug um Zug, und darum braucht man sich um die Kreditwürdigkeit eines Handelspartners keine Gedanken zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte seien Sie etwas ruhiger. Es herrscht hier gerade eine große Unruhe.
Beim Gebrauchtwagenverkauf zum Beispiel spielt dieser Aspekt durchaus eine Rolle. Bargeld ist zudem unabhängig von einer funktionierenden Technik. Bargeld eignet sich gut zur eigenen Ausgabenkontrolle, und nicht zuletzt, Bargeld ist anonym.
Gerade Letzteres ist den Bargeldgegnern ein Dorn im Auge. Der „FAZ“-Herausgeber Holger Steltzner schrieb dazu einmal – ich zitiere –: „Es drohen Lenkung von Verhalten und Konsum, die Überwachung durch Behörden, der jederzeit mögliche Zugriff auf Vermögen.“
Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums warnt aus dieser Perspektive vor einer Bargeldobergrenze. Ich zitiere: Die Gesamtheit aller Zahlungen zeigt ein detailliertes Bild von den Konsumgewohnheiten einer Person und bietet ein zusätzliches Erpressungspotenzial. Die mit der Verwendung von Bargeld verbundene Anonymität dient dem verfassungsrechtlich gebotenen
Ähnlich hat es bereits Dostojewski gesagt. Ich ergänze: In einem freiheitlichen Rechtsstaat muss ein sicherer, anonymer und einfacher Zahlungsverkehr gewährleistet sein. Dafür ist Bargeld bisher unersetzbar.
Unersetzbar ist Bargeld auch als einzig wirksame Institution, die einer EZB-Negativzinspolitik Grenzen setzt, indem es Sparern erlaubt, sich dem Negativzins zu entziehen, wie auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums ausführt. Ich zitiere: „Schon heute, bei einem Zins für die Einlagen der Banken bei der Zentralbank in Höhe von - 0,4 %, halten Kapitalsammelstellen wie Banken und Versicherungen größere Mengen von Bargeld, um den negativen Zinsen auszuweichen.“
Dies gilt nicht zuletzt angesichts des Unwillens aller etablierten Parteien, auch hier im Landtag, sich mit dem Thema „Negativzinsen“ ernsthaft kritisch auseinanderzusetzen. Als Hauptargument tragen die Befürworter der Obergrenze vor, dass damit Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Organisierter Kriminalität und Terrorismus maßgeblich Einhalt geboten werden könnte. Der Experte für Organisierte Kriminalität, Professor Friedrich Schneider, sieht das anders. Ich zitiere: Eine Abschaffung des Bargelds oder eine Begrenzung bringt in puncto Schwarzarbeit herzlich wenig. Sie sinkt um 1 % bis 2 %. In der Organisierten Kriminalität beträgt der Rückgang etwa 3 % bis 4 %, aber große Summen werden in der Organisierten Kriminalität bargeldlos mittels Scheinfirmen hin und her transportiert, sodass ich da das Bargeld gar nicht mehr brauche. –
Betroffen von einem Bargeldverbot wären letztlich fast ausschließlich unbescholtene Bürger. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums stellt darum fest – ich zitiere –: „Es ist (...) zu befürchten, dass Begrenzungen der Höhe von Bartransaktionen die legitimen Nutzer von Bargeld schädigen, ohne das Ziel der Bekämpfung von illegalen Aktivitäten besonders zu fördern.“ In der Konsequenz hält der Wissenschaftliche Beirat Einschränkungen des Bargeldverkehrs zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten für unverhältnismäßig.
Die AfD-Fraktion schließt sich dem an. Wir lehnen Einschränkungen des Bargeldverkehrs entschieden ab und lehnen auch die von Wolfgang Schäuble geplante Bargeldobergrenze von 5.000 Euro ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst ein paar Dinge auseinanderhalten; denn es ist nie gut, wenn man alles miteinander vermengt.
Von der Abschaffung des Bargeld kann überhaupt keine Rede sein, keine ernst zu nehmende Partei denkt an ein Verbot des Bargelds.
Bargeld ist Ausdruck persönlicher Freiheit, das ist vollkommen klar. Es muss jedem unbenommen sein, auch anonym Bargeldgeschäfte abwickeln zu können. Das ist ein Teil von Lebensqualität. Es muss jedem selbst überlassen bleiben, wie viel Bargeld er bei sich trägt, wobei es natürlich unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was vernünftig ist, aber letztlich muss jeder selbst die Verantwortung dafür tragen.
Insofern sollte man keine Ängste schüren, dass das Alltagsverhalten wesentlich eingeschränkt werden sollte, von wem auch immer.
Wahr ist eben auch, dass Geldwäsche ein großes Problem in unserem Land ist. Es ist die Grundlage für bestimmte Arten gravierender Kriminalität, Drogenhandel, Menschenhandel und andere Formen gravierender Kriminalität. Selbstverständlich muss ein Rechtsstaat alle Instrumente, die ihm zur Verfügung stehen, um Geldwäsche einzudämmen, auch nutzen.
Es gibt eine Schätzung der Universität Halle-Wittenberg, nach der jedes Jahr etwa 100 Milliarden Euro in Deutschland gewaschen werden.
Zur Wahrheit gehört auch, dass wir anerkennen müssen, dass sich Deutschland EU-weit in einer Minderheitenposition befindet. Die meisten EU-Länder haben bereits eine Bargeldobergrenze – entweder eine gesetzliche oder eine faktische Beschränkung beim Bargeldverkehr.
Wenn man, wie auch immer, eine Bargeldgrenze einführen wollte, ist klar, dass das EU-weit geschehen muss, aber auch nur dann – das sage ich ganz klar –, wenn sie sich als wirksam erwiesen hat. Das ist noch nicht abschließend geklärt. Genau aus diesem Grund, weil wir nicht wissen, ob es ein wirklich effektives Instrument zur Eindämmung zur Geldwäsche ist, ist eine Bargeldobergrenze in der Richtlinie, die der Bundesrat im April 2017 zur Kenntnis genommen hat, um die Geldwäsche zu bekämpfen, nicht enthalten. Das ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass das im Moment nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Insofern finde ich es nicht richtig, hier Ängste zu schüren, erst recht nicht, indem Sie wiederholt in Ihrer Rede von einem Bargeldverbot gesprochen haben. Sie haben davon gesprochen, das Konsumgewohnheiten
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das war schwach!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie viel Geld haben Sie gerade im Portemonnaie? Rein statistisch sind es 103 Euro, die wir im Durchschnitt im Portemonnaie haben. Jetzt ist die Frage: Ist das viel? Ist das wenig? – Wenn ich bedenke, dass vorn im Café im Museum eine Leberwurststulle 3,90 Euro kostet, ist es eher viel, weil keiner von Ihnen vorhat, heute noch 26 Stullen zu kaufen. Aber wir Deutschen lieben unsere Entscheidungsfreiheit, und wir lieben sie auch beim Einkaufen. Deshalb zahlen wir 50 % unserer Einkäufe bar, aber wir zahlen auch 50 % unserer Einkäufe unbar. Wir haben alle unsere EC-Karte in der Tasche. Wir lieben an ihr die einfache Handhabung. Gleichwohl, bei kleineren Beträgen, insbesondere bei kleineren Beträgen bis 20 Euro, zahlen wir praktisch nur bar.
Umgekehrt gilt – klar –, je höher der Preis für eine Ware oder für eine Dienstleistung ist, umso eher zahlen wir mit Karte, umso eher überweisen wir. 2011 – so die Statistik der Bundesbank – waren es gerade einmal 11 % der Transaktionen über 500 Euro, die bar bezahlt worden sind.
Fragt man nach dem Grund für Barzahlungen, dann liegt ein Argument – Sie haben es genannt – mit weitem Abstand vorn. Das ist das Gefühl der besseren Ausgabenkontrolle.
So weit ein paar Fakten abseits haltloser Angstmacherei; denn das Bargeldgeschäft über 5.000 Euro, das Sie angesprochen haben, gibt es praktisch nicht, noch nicht einmal mehr beim Autokauf. Es gibt es vielleicht zwar ganz selten, aber es ist möglich. Für die Union steht Bargeld sowohl als Zahlungs- wie auch als Wertaufbewahrungsmittel nicht zur Disposition.
Nachzulesen – auch wenn Sie das jetzt vielleicht nicht wahrhaben wollen – im einstimmigen Beschluss der Finanzpolitiker von CDU und CSU, Länder und Bund, vom 5. April 2016. Das ist noch gar nicht so lange her. Bargeld – das ist hier mehrfach genannt worden – ist Ausdruck unserer bürgerlichen Freiheit und tief in unserer gesellschaftlichen Tradition verankert. Unsere Politik im Bund sichert die Freiheit des Bargeldverkehrs, und sie sichert noch – das darf man an der Stelle vielleicht auch sagen – etwas ganz anderes, sehr Wichtiges. Sie ist Garant dafür, dass das Geld, das wir in der Tasche haben, auch etwas wert ist, dass wir uns etwas leisten können für unser Geld. Bargeld ist nach wie vor zeitgemäß trotz EC-Karten,
trotz Überweisungen und was es alles so gibt. Es hat viele Vorteile. Es ist leicht handhabbar. Es ist ohne technische Hilfsmittel handhabbar. Es hilft, die Ausgaben im Blick zu behalten. Ich habe es genannt. Es ist gesetzliches Zahlungsmittel und muss anerkannt werden. Zahlungen in bar sind sofort und endgültig beglichen. Ware gegen Geld. Weder Gläubiger noch Schuldner haben ein Abwicklungsoder Zahlungsrisiko.
Beschränkungen im Zahlungsverkehr müssen deshalb alle diese Vorteile von Bargeld aufwiegen, dürfen weder geldpolitische Risiken verschärfen noch die Bürger in ihren Freiheitsrechten einschränken.
Frau Kollegin Köbberling hat auch schon darauf hingewiesen, was in der Richtlinie steht und was in der Richtlinie nicht steht, dass gerade eine Begrenzung oder Beschränkung des Bargeldverkehrs nicht auf der Tagesordnung steht.
Das steht auch schon in dem Beschluss, den Sie gern nachlesen können. Das ist alles transparent und alles öffentlich. Das steht alles schon in dem Beschluss von 2016. Die erhofften Effekte einer Obergrenze von Barzahlung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Organisiertem Verbrechen sind – so wörtlich dort nachzulesen – zu marginal, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen. Das zeigt nämlich insbesondere der Blick zu den Nachbarn, die solche Bargeldobergrenzen haben und trotzdem noch Probleme mit Schwarzarbeit und Organisiertem Verbrechen haben. Kriminalitätsbekämpfung ist in allererster Linie Aufgabe von Polizei und Justiz. Die machen eine gute Arbeit, vorausgesetzt, sie sind gut ausgestattet. Davon hatten wir es eben. Da gibt es je nach Landesregierung Unterschiede. Münzen und Scheine sind also – ich komme zum Schluss – praktisch. Sie haben ihre Vorteile. Nutzen und schützen wir sie. Zahlen wir ganz so, wie wir wollen, mal bar, mal mit Karte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Bollinger, ich habe den Eindruck, Sie haben in Ihrem Fraktionssitzungssaal vielleicht ein Flipchart stehen, an dem gewisse Themen hängen, und bevor die Plenarwoche anfängt, holt der Fraktionsvorsitzende einen Pfeil, wirft diesen Pfeil auf die Wand, und da, wo der Pfeil hängen bleibt, ist dann die Aktuelle Debatte.