Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes sind uns sowohl vom Minister wie auch von Herrn Henter ausführlich dargestellt worden. Sie sind kompakt.
Sie sind wahrscheinlich so gestaltet, dass jeder sagen kann, es ist eine gute Regelung, die getroffen wird.
Seveso-III wird im Wege der Ausschussberatungen hinzukommen. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz in der Form im Ausschuss und später zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zu den Inhalten des Gesetzes muss ich jetzt nicht noch einmal etwas sagen. Wir begrüßen auf jeden Fall die Anpassung auf 10.000 Euro. Das ist zeitgemäß. In dem Punkt sind wir uns wahrscheinlich alle einig.
Der Ablauf eines Einsatzes ist jedoch gefährdet, wenn der Rettungsdienst beim Ausüben seiner Tätigkeit durch Dritte behindert oder gestört wird. Wenn das Rettungspersonal in Notsituationen gestört oder in irgendeiner Form von der Arbeit abgehalten wird, dann ist das ein Zustand, der nicht zu tolerieren ist.
Der Rettungsdienst wird in Situationen tätig, wenn Leib und Leben von Menschen in Gefahr sind. Dass dann Personen aus Neugierde oder Sensationslust oder aus anderen Gründen ihre Interessen über das Wohl von Unfallopfern stellen, ist nicht nachvollziehbar. Deshalb findet die angedachte Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes unsere volle Zustimmung.
Der Rettungsdienst leistest Wesentliches für das Gemeinwohl, für den Staat und die Gesellschaft insgesamt. Bei ihrer Tätigkeit setzen sich die Helden des Alltags regelmäßig Gefahren aus. Daher ist es auch notwendig, den Rettungsdienst zu schützen und ihn tatkräftig zu unterstützen. Jede Person, die einen solchen Beruf ausübt, verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung.
Die Gesetzesänderung fördert auch den Gedanken des staatstragenden Bürgers, der sich verantwortlich zum Staat bekennt und sich für die Belange der Öffentlichkeit
einsetzt. An dieser Stelle bedanke ich mich bei all den Damen und Herren, die sich beim Rettungsdienst engagieren. Die AfD-Fraktion wird den Gesetzentwurf positiv begleiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist aus unserer Sicht dringend überfällig.
Die heutige schnelllebige Zeit hat bedauerlicherweise die negative Folge, dass die Gier nach Informationen schier unersättlich ist, eine Kehrseite der Medaille, die der permanente Zugriff auf Informationen zu jeder Zeit und an jedem Ort leider mit sich bringt.
So werden Menschen dazu verleitet, oftmals unnütze Informationen über die neuen Medien zu verbreiten. Hier will jeder der Erste sein, der Schnellste. Das hat bedauerlicherweise zur Folge, dass Einsatzkräfte in Situationen, in denen es um Leben und Tod gehen kann, behindert werden und verspätet – im schlimmsten Fall zu spät – zum Unfallort gelangen. Dies darf nicht sein.
Zur Genüge haben wir im vergangenen Jahr über die sogenannten Gaffer gesprochen, die Rettungs- und Einsatzkräfte behindern, dies teilweise sogar im Wissen darüber, dass sie Menschenleben gefährden.
Ich möchte nicht hier so weit gehen und einem jeden bösen Willen unterstellen. Gleichwohl ist es notwendig, ein deutliches Zeichen zu setzen. Ahnungslosigkeit darf nicht dazu führen, dass Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden. Wir alle wissen auch, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Aufklärung allein scheint hier bedauerlicherweise nicht zu fruchten. Anders als beim Thema „Rettungsgasse“, das mir aufgrund groß angelegter Kampagnen zwischenzeitlich mehr und mehr bei den Verkehrsteilnehmern anzukommen scheint, gilt dies für Gaffen und anderweitiges Behindern von Einsatzkräften leider nicht. Deshalb war es notwendig, den Einsatzkräften, die täglich auch unter Einsatz ihres eigenen Lebens das Leben anderer zu retten versuchen, effektive Mittel zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen an die Hand zu geben.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir als Freie Demokraten ausdrücklich, dass der Kreis derjenigen erweitert wird, bei denen die Nichtbefolgung von Anweisungen bei Hilfsmaßnahmen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Desgleichen begrüßen wir auch die deutliche Erhöhung der Höchstgrenze der möglichen Geldbuße, wenngleich es
bedauerlich ist, dass eine solche überhaupt notwendig ist. Doch sehen wir auch die Notwendigkeit der Anpassung an die weiter geltenden Bußgeldtatbestände.
Meine Damen und Herren, wir verbinden mit dieser Änderung die Hoffnung, dass hierdurch Menschenleben gerettet werden können und ein Umdenken bei dem einen oder anderen bewirkt wird, der möglicherweise bisher – vielleicht auch unbedacht – Rettungskräfte in ihrem Tun behindert hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung das Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Die Kolleginnen und Kollegen vor mir haben es schon skizziert. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für absolut angemessen, da die bisherige Ordnungswidrigkeitsregelung so nicht mehr zeitgemäß ist, dass der Rahmen von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht wird. Vor allem aber begrüßen wir es, dass der Rettungsdienst mit anderen Hilfsorganisationen gleichgestellt wird und weisungsbefugt ist, damit er im Falle von Störungen seinen notwendigen Beruf auch ausüben kann.
In Gesprächen mit Rettungsassistenten und Rettungssanitätern habe ich oft erfahren, dass es gehäuft vorkommt – ich möchte nicht sagen, es ist Alltag –, dass die Rettungseinsätze behindert werden, egal, ob die Rettungskräfte mit dem Auto oder beispielsweise auch mit dem Hubschrauber kommen. Es hat sich dann schon eine Menschentraube um
den Unfallort herum gebildet, sodass es für die Helferinnen und Helfer schwer ist, an die Unfallstelle heranzukommen.
Man muss auch sehen, dass die Rettungsassistenten und -sanitäter zwar Profis im Helfen sind, aber trotzdem jeder Einsatz eine enorme, auch psychische Herausforderung ist. Insofern müssen wir als Politik zumindest den Rahmen setzen, dass ihre Einsätze möglichst effizient und gut durchgeführt werden können.
Die Seveso-III-Richtlinie und den Punkt, dass dies in nationales Recht umgesetzt und sich der Landtag damit befassen wird, werden wir im Ausschuss noch weiter beraten. Aber auch dazu signalisiere ich jetzt schon die Zustimmung unserer Fraktion und freue mich auf die weiteren Beratungen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnung.
Der Gesetzentwurf wurde in erster Beratung behandelt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist es so beschlossen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie für morgen, 09:30 Uhr, an gleicher Stätte zur 31. Plenarsitzung ein und wünsche Ihnen einen schönen Abend.