Meine Damen und Herren, dass wir heute erst in der zweiten Lesung sind, ist nicht unser Verschulden.
Unser Abstimmungsverhalten aber haben wir sehr früh an Bedingungen geknüpft. Ich wiederhole aus meiner Rede zur Einbringung des Gesetzes: Schon am 14. November, nicht erst im Februar oder Anfang März, sondern schon am 14. November – deswegen wiederhole ich das noch einmal aus meiner letzten Rede – letzten Jahres haben wir, die CDU-Fraktion, in einem Schreiben an den Landtagspräsidenten um Unterlagen gebeten. Ich zitiere aus dem Text:
„Für den Fall,“ – das war ja abzusehen – „dass die Landesregierung erwägt, das Parlament erneut über ein Gesetzgebungsverfahren in den Verkauf einzubinden, bitten wir bereits jetzt darum, dem Landtag für seine Beratungen zeitnah folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:“
Es ging uns um die namentliche Aufstellung der Bieter. Es ging uns um die Businesspläne aller Bieter. Es ging uns um aussagekräftige Unterlagen zu den Geboten, die die Bieter abgegeben haben. Es ging uns um das Ergebnis gegebenenfalls erfolgter Due-Diligence-Überprüfungen sowie das Ergebnis der bisherigen Abstimmung mit der EU-Kommission.
Wir haben unsere Forderung dann mündlich – um auch das wiederum im Verfahren deutlich zu machen – auf die drei verbliebenen Bieter beschränkt. Bis heute ist keine dieser Bedingungen für eine Zustimmung erfüllt, meine Damen und Herren.
Erstens. Wenn von einer Opposition das Vertrauen in eine Entscheidung der Regierung erwartet wird, dann muss die Regierung für Transparenz der Entscheidung, für Transparenz der Entscheidungswege sorgen.
Ich betone noch einmal, wir reden über kein Geheimgesetz. Gesetze sind öffentlich, meine Damen und Herren.
Zweitens. Wenn die Regierung im Verkauf nur ca. 10 Millionen Euro erlöst und gleichzeitig ca. 12 Millionen Euro an Berater verausgabt und dem Steuerzahler weitere bis zu 100 Millionen Euro an Leistungen an den Käufer abverlangt, dann will das Parlament eigene Kontrollmöglichkeiten im Verfahren gewährleistet wissen.
Und das hat die Landesregierung bis zum heutigen Tag verweigert. Wie soll ich ohne Eigenkontrolle einer Regierung Glauben schenken, wenn ich folgende Hinweise des seit zwei Tagen vorliegenden Berichts des Landesrechnungshofs analytisch betrachte? Ich zitiere aus dem Bericht:
„Es ist nicht erkennbar, dass das Land weitere beihilferechtlich zulässige Handlungsoptionen wie die Notifizierung des Privatisierungsvorhabens als Beihilfe, die Fortführung des Flughafens in Eigenregie oder eine etwaige Liquidation einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und ernsthaft in Betracht gezogen hätte. Entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen wären haushaltsrechtlich geboten gewesen.“ So der Rechnungshof.
An anderer Stelle heißt es – ich zitiere wieder aus dem Bericht –: „Zugleich wird hier deutlich, dass der Höchstpreis keineswegs zwingend und stets mit dem – letztlich allein entscheidenden – Marktpreis identisch ist.“ Was haben wir gerade darüber gestritten!
Ich zitiere weiter. Dann wird unser Streit noch einmal deutlich, den wir durchaus sachlich geführt haben. Da ging es nicht darum, in den Krümeln zu suchen oder Haare in der Suppe zu finden, wie es einmal gesagt wurde. Nein, es ging darum, einen guten und besseren Weg zu finden. Ich zitiere: „Dies geht so weit, dass es – wie es die Fallberater der Generaldirektion (GD) Wettbewerb gegenüber dem Land erläuterten – Gründe geben kann, einen Bieter, der lediglich einen symbolischen Euro zu zahlen bereit ist, gegenüber anderen auch deutlich höher Bietenden vorzuziehen. Sogar ein negativer Kaufpreis ist dann denkbar, wenn der staatliche Verkäufer überzeugend zu begründen vermag, dass der damit einhergehende Verlust wirtschaftlicher ist, als gar kein Verkauf und eine Liquidation.“ Was haben wir darüber gestritten, meine Damen und Herren.
Eine Argumentation unsererseits in diese Richtung wurde von der Regierung immer vehement mit dem Hinweis auf die EU bestritten. Sie wurde jetzt vom Landesrechnungs
Meine Damen und Herren, die Regierung hat den Verkauf der rheinland-pfälzischen Anteile von 82,5 % an die neu gegründete HNA Airport Group GmbH schon unterzeichnet, eine Tochter wiederum der Hainan Air Travel Service Co. Ltd., mit Sitz in Haikou und einem Stammkapital von 500.000 Euro. Diese ist wiederum Teil, also Tochter des HNA Konzerns.
Die Regierung schließt also erneut einen Vertrag, präsentiert einen Bieter, legt den Vertrag wieder ohne Anlagen vor. Diese müssen wir dann wieder einfordern. Dann fehlen die Businesspläne. Diese werden dann auf Aufforderung dem Parlament geschwärzt geliefert.
Führt man sich vor Augen, dass der EU zur Zustimmung zur Beihilfe ein vollständiger Unternehmensplan vorgelegt wird, dieser aber zur Zustimmung des Landtages mit einem Beihilfevolumen von bis zu 74,9 Millionen Euro zuzüglich der 25 Millionen Euro Haftung für Umweltschäden vorenthalten wird, ist das geradezu grotesk, meine Damen und Herren.
Derjenige, der keinen Euro in das Unternehmen steckt, erhält vollständige und ausreichende Informationen, und derjenige, der bis zu 74,9 Millionen Euro an Beihilfe leisten soll, dem sollen diese Informationen nicht zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, vielleicht ist die HNA die beste Option. Für die Region würde ich es mir wünschen und erhoffen. Aber die Möglichkeit, das zu überprüfen, geschweige denn jedwede Alternativen im Verkaufsprozess wurden dem Parlament vorenthalten, meine Damen und Herren.
Ich selbst habe mich schon sehr früh positiv in einer Einschätzung eines möglichen Bieters HNA geäußert. Das ist dokumentiert und nachzulesen. Nur: Die HNA ist erst zum Bieter nach dem Zuschlag an die ADC geworden, und das bietet eine offene Flanke für Klagen.
Der Bieter war erst die ADC Deidesheim – mittlerweile wissen wir das – mit zweifelhaften chinesischen Gesellschaftern, wie sich aus den vertraulichen Unterlagen herausgestellt hat. Sie hatte auch die geforderte Kaution hinterlegt. An diese oder einen gänzlich neuen Gesellschafter will Hessen seine Anteile nach wie vor nicht verkaufen. Frage: Warum, meine Damen und Herren?
Einer ADC Deidesheim, die nichts mit Deidesheim außer einem Briefkasten teilt, hätte ich schon keine Grundstücke am Hahn verkauft, meine Damen und Herren.
Aber genau das haben Sie im Sommer 2016 getan. Herr Staatssekretär Stich war noch im Flugzeug auf dem Rück
Dieser Notverkauf durch Staatssekretär Barbaro im Sommer 2016 wird noch Probleme bringen; denn hier finden Sie schon eine bedeutende Parallele zu den Vorwürfen des Rechnungshofes. Auch hier wurden die Geschäftspartner ohne die erforderliche Sorgfalt geprüft.
Dann lesen wir im Rechnungshofbericht, dass Minister Lewentz dem Kabinett offenbar eine Entscheidungsvorlage auf den Tisch gelegt hatte, die nicht den tatsächlichen Sachverhalt abbildete. So sagt es der Landesrechnungshof.
Aber wie soll ich einer Regierung blind vertrauen, die sich selbst hintergeht und sich selbst in einer Kabinettsvorlage – jetzt wird es bei mir problematisch, weil „Lüge“ kein parlamentarischer Ausdruck ist; in der Öffentlichkeit würde ich das so sagen, hier darf ich nur „Unwahrheit“ sagen, aber in der Öffentlichkeit weiß man, was damit gemeint ist – die Unwahrheit präsentiert? Der Rechnungshof umschreibt dieses Wort „Unwahrheit“ noch höflicher. Ich zitiere:
„Das Innenministerium stellte in seiner Vorlage an den Ministerrat vom 18. Mai 2016 die Sach- und Rechtslage im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile nicht aktuell, vollständig und differenziert dar. Die Vorlage erweckte den unzutreffenden Eindruck, der Businessplan sei geprüft, er beruhe auf nachvollziehbaren Unternehmenskonzepten, bei SYT handele es sich um einen seriösen Geschäftspartner und der Verkauf sei nach den Vorgaben der EUKommission nur an SYT als Höchstbietenden möglich.“
Meine Damen und Herren, wie sollen wir ein Gesetz beschließen, dessen wesentliche Grundlagen im Dunkeln liegen oder gar vollständig geschwärzt sind? Sind die uns bekannten Vorlagen auch unvollständig und unzutreffend, meine Damen und Herren?
Wie sollen wir diesem Gesetz zustimmen, wenn der druckfrische Rechnungshofbericht Verhaltensweisen und Entscheidungsmuster kritisiert, die die Regierung im zweiten Verkaufsverfahren eben nicht abgestellt hat?
Es tut mir leid, einem solchen Gesetz kann die CDUFraktion mit diesen Voraussetzungen nicht zustimmen.