Protocol of the Session on March 24, 2017

Der Erfolg zeigt, dass man die Energieagentur braucht. Diese Drittmittel, die hereinkommen, zeigen, dass das notwendige Vertrauen auch vorhanden ist. Im Interesse zukünftiger Generationen schützen wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Um die reiche Naturausstattung unseres Landes für kommende Generationen zu erhalten, entwickeln wir zusammen mit allen relevanten Akteuren die „Aktion Grün“ zur Umstellung der Biodiversitätsstrategien, für deren Umsetzung im Doppelhaushalt jeweils 2,5 Millionen Euro pro Jahr eingeplant sind.

Herr Billen, ob es regnet oder nicht, die „Aktion Grün“ kommt. Wir haben sie im Haushalt stehen, und das ist auch gut so. Eine wichtige Rolle spielt hier die „Aktion Blau Plus“, die Sie auch angesprochen haben, und schon sind wir bei dem wichtigen Lebensmittel Wasser. Unsere Bäche und Flüsse sind Lebensadern der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz. Ich denke, hier ist es ganz wichtig, dass wir etwas tun. Wir tun dies.

Herr Billen, noch einmal zum Wassercent. Der Wassercent wäre so zweckgebunden. Die Einnahmen des Wassercents sind für Gewässerschutz, gewässerschonende Landwirtschaft – auch hierfür kann es genutzt werden –, die Investitionen in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur, Verbesserung des Hochwasserschutzes usw. Sie sehen also, vielfältige Verwendungsmöglichkeiten sind gegeben.

Ja, wir können große Erfolge in der Energie- und Umweltpolitik in Rheinland-Pfalz vorweisen. Herr Billen, auch die Klärschlammproblematik haben wir im letzten Ausschuss angesprochen. Leider waren Sie nicht da, aber zur Ausbringung auf die Felder müssen Sie sich noch einmal informieren. Vielleicht wird es einer meiner Nachredner noch erwähnen, meine Zeit wird knapp. Herr Steinbach möchte nämlich auch noch etwas zum Bereich Forst sagen.

Was die Verzahnung von Energie- und Wirtschaftspolitik im Land anbelangt, sind wir mit dem Haushalt 2017/2018 für die nächsten Jahre zukunftsfähig aufgestellt. Wir werden dem Haushalt zuzustimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klein das Wort.

Herr Joa, man muss die Kurzintervention während der Redner redet anzeigen, weil Sie sich auf den Redner beziehen wollen.

(Abg. Matthias Joa, AfD: Es war ganz knapp!)

Das nächste Mal früher, okay?

(Abg. Matthias Joa, AfD: Okay.)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Klein das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Rahm, ich muss Sie leider enttäuschen, dass ich diesen Weg nicht mitgehe, den Sie vorgeschlagen haben. Es tut mir leid. Beim nächsten Mal.

(Abg. Andreas Rahm, SPD: Okay!)

Der Einzelplan 14 zeigt zwei missglückte Aspekte der Geschäftsverteilung der Landesregierung auf. Zum einen leistet sich die Landesregierung eine gespaltene Zuständigkeit für die Landwirtschaft. Primär ist der Wirtschaftsminister zuständig, aber auch das Umweltministerium hat Aufgaben in diesem Bereich behalten, insbesondere bei der Förderung des ökologischen Landbaus.

Auch in der Energiepolitik gibt es eine solche Spaltung. Laut Geschäftsverteilungsplan ist das Umweltministerium hierfür zuständig, aber die Energieaufsicht, das heißt, der Vollzug des Energiewirtschaftsgesetzes, ist Aufgabe des Wirtschaftsministers. Diese geteilten Zuständigkeiten werden auch im Haushaltsplan erkennbar und führen zu Friktionsverlusten in der Arbeit der Verwaltung.

Letztlich sind dies Zugeständnisse an die kleineren Parteien, die als Mehrheitsbeschaffer unerlässlich waren und sind. Das Kernstück eines Einzelplans sind die Stellenpläne. Hier ist festzustellen, dass es die Landesregierung an Klarheit fehlen lässt. Entsprechend den finanzpolitischen Festlegungen ist im Einzelplan 14 ein Abbau von insgesamt 280 Stellen vorgesehen, davon 102 im Bereich Umwelt und 178 im Bereich Forsten. Einige Sperrungen sind bereits in diesem Einzelplan festgelegt, zum Beispiel eine Reduzierung der Stellen für den Landesbetrieb Landesforsten von 792 auf 791 im Jahr 2018. Die weiteren Stelleneinsparungen werden aber erst in Zukunft nach Festlegung des Einzelplans in Abstimmung mit dem Finanzministerium entschieden. Diese mangelnden Festlegungen widersprechen dem Gebot der Haushaltsklarheit.

Die Pensionslasten steigen. Dies ist auch im Einzelplan 14 erkennbar. Umso bedauerlicher ist es, dass die unseriöse Finanzierung des Pensionsfonds einen Mangel an nachhaltiger Vorsorge erkennen lässt.

(Beifall der AfD)

Stattdessen will die Landesregierung für die Anlagepolitik des Pensionsfonds sogenannte Nachhaltigkeitsrichtlinien einführen, die dann die Interessen und die Klientel des Umweltministeriums bedienen sollen. Holz ist einer der wenigen Rohstoffe, der auch in Rheinland-Pfalz im nennenswerten Umfang gewonnen werden kann. Nach Ansicht der AfD gilt es, die Holzproduktion zu bejahen und zu fördern. Die Holzproduktion ist auch energiewirtschaftlich wichtig, weil Holz eine der wenigen zuverlässigen erneuerbaren Energiequellen in unserem Land ist.

Die Zurückdrängung der Holznutzung zugunsten des von den Grünen so geschätzten Totholzes nutzt niemandem, außer vielleicht den Käfern. Ein trauriges Beispiel für die Vernachlässigung der Holzproduktion sind die Waldwege. In der 16. Legislaturperiode hat die Landesregierung bereits die Förderung des Unterhalts dieser Wege eingestellt. Anfang diesen Jahres hörten wir im Umweltausschuss, dass das Forstministerium den Unterhalt von 4.000 Kilometern Waldwegen in den Staatsforsten einstellt. Das erschwert die Waldpflege und die Holzernte, nicht nur im Staatswald, sondern auch in den benachbarten Forsten der Kommunen oder privaten Eigentümer.

Insgesamt muss im Einzelplan 14 die Haushaltsklarheit und die Transparenz hinterfragt werden. Zahlreiche Haushaltstitel sind mit vielen anderen Titeln als deckungsfähig ausgewiesen, ohne dass dies inhaltlich begründbar wäre. Da die gegenseitig deckungsfähigen Ansätze Ketten bilden, werden große Teile der Zweckbestimmung nicht hinreichend präzise festgelegt. Unverständlich ist, warum auch Bewilligungen zum Erwerb von Grundstücken mit haushaltspolitischen und inhaltlich gänzlich anderen Ansätzen deckungsfähig sein sollen. Oft ist auch die Zweckbestimmung nicht klar und abgrenzbar, wenn zum Beispiel Mittel für Maßnahmen des Klimaschutzes bewilligt werden. So können daraus Güllelager, Konferenzbesuche oder Subventionen zum Bau einer Windkraftanlage finanziert werden.

Dies alles beeinträchtigt den Grundsatz der Haushaltsklarheit. Das Ministerium ist für die Energiepolitik des Landes Rheinland-Pfalz, die ganz auf die Energiewende konzentriert ist, verantwortlich. Finanzpolitisch ist misslich, dass der größte Kostenpunkt der Energiewende, die EEGUmlage, nicht im Haushaltsplan erscheint. Für die Bürger, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in RheinlandPfalz liegen die jährlichen Kosten bei schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro.

In Kapitel 14 17 „Energie und Strahlenschutz“ werden aber nur Gesamtausgaben von 8,9 Millionen Euro in 2017 und 9,6 Millionen Euro in 2018 dargestellt. Die beklagenswerten hohen Kosten des EEG werden den Stromverbrauchern angelastet. Diese Umverteilung von den Haushalten und Unternehmen zu den Betreibern von Windkraftwerken und anderen Anlagen der erneuerbaren Energien soll das Volk und die Unternehmen in dem Glauben halten, dass die Energiewende machbar und bezahlbar ist.

Hier ist auch anzumerken, dass der Wirtschaftsminister, der laut Gesetz für die Sicherstellung einer zuverlässigen, bezahlbaren und umweltfreundlichen Versorgung mit Strom und Gas zuständig ist, keine erkennbaren Maß

nahmen zur Durchsetzung dieser Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes ergreift. Die Energieagentur ist ein Geschöpf der rot-grünen Landesregierung, um die Energiewende über die massiven materiellen Anreize hinaus in Gang zu setzen. Sie hat ein bewilligtes Budget von knapp 7 Millionen Euro.

Die Agentur wurde bisher fast vollständig aus Zuwendungen und Projektmitteln des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Im Aufsichtsrat sitzen drei Beamte der derzeitigen Landesregierung und ein Landrat im Ruhestand. Die Agentur hat die Rechtsform einer GmbH, erzielt aber keine eigenen unternehmerischen Einnahmen. Sie ist eine reine „Wendebehörde“, die administrative und finanzielle Anreize für die erneuerbaren Energien mit Beratung und Überredung ergänzen soll.

(Beifall der AfD)

Die Aufgaben könnten von technischen Büros, Anwaltskanzleien und Kammern übernommen werden. Die Öffentlichkeitsarbeit könnte das Ministerium in seiner Pressestelle und seine Landeszentrale für Umweltaufklärung eingliedern. Eine Schrumpfung bis hin zur Abschaffung war auch schon von der IHK angeregt worden. Windkraftanlagen schaden der Natur, besonders der Vogelwelt. Sie verunstalten die Landschaft und beeinträchtigen deren touristische Attraktivität.

(Beifall der AfD)

Die Mittel des Ministeriums werden in diesem Falle aber nicht für den Schutz von Mensch und Umwelt, sondern für die Förderung dieser Risikotechnologie verwendet. Im Haushalt sind keine adäquaten Mittel für Schutzmaßnahmen gegen Windkraft ausgewiesen. Auch der Schutz der sicheren preiswerten Stromversorgung zählt offenbar nicht zu den Aufgaben des Ministeriums. Windkraft trägt nicht zur Versorgungssicherheit bei, weil deren Leistungen naturgemäß unstet und nicht planbar sind.

Auffällig ist auch, dass in der gesamten Landesregierung keine Pläne erkennbar sind, um die Sicherheit der Stromversorgung unter den misslichen Bedingungen der Energiewende sicherzustellen. Dies wären nach Ansicht der Fachwelt zum Beispiel größere Reservekapazitäten bei den gleichen klassischen Wärmekraftwerken oder die Sicherung von Speicherkapazitäten für Strom. Die Landesregierung nutzt ihre bürokratischen Instrumente, um Windkraft gegen die Bedenken und Interessen der Bewohner und der Kommunen durchzusetzen.

(Beifall der AfD)

Führend hierbei ist aber nicht das Umweltministerium, sondern das für den Landesentwicklungsplan zuständige Innenministerium. Die AfD beklagt, dass das Umweltministerium den Schutz von Mensch, Natur und Landschaft vernachlässigt, wenn es um die Durchsetzung der Windkraft geht. Diese Vernachlässigung hat auch zu der Praxis der Rabattierung der Kompensationszahlung geführt, die im vergangenen Jahr vom Landesrechnungshof deutlich gerügt wurde. Im Einzelplan 14 wird in dem Bericht über den Leistungsauftrag an die Verwaltung Landesforsten dargestellt, dass der Einschlag im Staatswald seit 2011

regelmäßig unter dem Zuwachs an Holzmasse liegt.

Die AfD ist der Auffassung, dass diese Reserven genutzt werden sollten, indem der Einschlag erhöht wird, um die heimische Holzwirtschaft mit Rohstoff zu versorgen und so gewerbliche Aktivitäten im ländlichen Raum zu stärken. Darüber hinaus hält die AfD die Tendenz des Ministeriums, immer mehr Waldflächen aus der Nutzung auszuschließen, für nicht gerechtfertigt.

(Beifall bei der AfD – Glocke der Präsidentin)

Die Wohlfahrtsfunktionen des Waldes können von Nutzwäldern erfüllt werden, wie die lange Geschichte der Forstwirtschaft in Deutschland zeigt. Nach Auffassung der AfD werden die Funktionen des Waldes in Rheinland-Pfalz hauptsächlich durch die Windkraft beeinträchtigt. Die Ausweisung von immer neuen nicht nutzbaren Waldgebieten,

(Glocke der Präsidentin – Abg. Martin Haller, SPD: Finden Sie nicht, dass es mal gut wäre?)

nein – vorgeblich aufgrund von internationalen und EUrechtlichen Verpflichtungen, hält die AfD für wirtschaftlich schädlich und nicht im Sinne des Umweltschutzes.

(Beifall der AfD)

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Billen von der CDU-Fraktion das Wort.

(Heiterkeit bei der FDP)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas verwundert, dass die regierungstragenden Fraktionen keinen Widerspruch üben.

(Zurufe von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Moment. Die AfD muss schon sagen, was sie will. Die AfD ist also der Meinung, wir brauchen keine regenerative Energie, wir wollen aber die Atomkraftwerke behalten, oder wann schalten wir sie noch ab? Was ist da jetzt? Darüber müssen wir uns schon im Klaren sein.

Hier herrscht eine große Mehrheit, außerdem auch in der Bevölkerung, eine riesige Mehrheit, die sagt, wir wollen keinen Atomstrom.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Das sehen wir ganz genauso!)

Darin sind wir uns einig, gut. Wir wollen keinen Atomstrom, am liebsten europaweit, aber jetzt haben wir es bald deutschlandweit entschieden. Wir wollen keinen Atomstrom. Darin sind wir uns einig.