Wir halten diesen Haushaltstitel für einen verfassungsrechtlich und politisch unhaltbaren Skandal und haben deshalb beantragt, ihn ersatzlos zu streichen. Es wäre besser, die hier eingesetzten Mittel für schwangere Frauen in Not zu verwenden, damit sie eine Zukunft mit ihrem Kind haben und nicht eine Entscheidung treffen, die sie möglicherweise ein Leben lang bereuen.
Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Simon von der SPD-Fraktion das Wort, anschließend Frau Lerch von der FDP-Fraktion.
Ja, ich habe es befürchtet. Ich habe vorhin schon mit rückwärtsgewandter Politik angedeutet, was hier auf uns zukommt. Sie haben es durch mehrere Pressemitteilungen schon gesagt, Herr Frisch.
Es ist einfach nicht richtig, dass es nicht verfassungsgemäß wäre. Wir haben das juristisch prüfen lassen. Das ist natürlich alles auf den Grundlagen der Verfassung, was wir hier tun.
Ich möchte auch davor warnen, dass wir in ein Zeitalter zurückrutschen, wo Frauen zu Engelmacherinnen gehen oder über die Grenze nach Holland fahren, um dort abzutreiben. Die Zeiten sind, Gott sei Dank, vorbei.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, zum wiederholten Male: Sie diffarmieren hier zum wiederholten Male im Plenum, auch im Ausschuss die Arbeit von pro familia. Haben Sie sich wirklich schlau gemacht über diese Arbeit, die dort geleistet wird? – Hier wird ganz viel Aufklärungsarbeit mit den Jugendlichen zusammen, mit Schulklassen zusammen, gemacht. Hier wird präventiv gearbeitet, und Sie
vereinheitlichen das auf einen einzigen Punkt und bringen das immer und immer wieder in der falschen Art und Weise vor.
Es wird endlich Zeit, dass Sie sich bei pro familia entschuldigen für das, was Sie hier öffentlich immer wieder behaupten.
Natürlich, weil es zwei waren, haben Sie länger. Aber Sie müssen auf die Kurzintervention erwidern, respektive antworten.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren! Frau Lerch, ich beginne mit Ihnen. Sie haben zwar im Grunde genommen das Thema verfehlt,
weil Sie hier auf die Aufklärungsarbeit der pro familia verweisen. Das war aber nicht Thema meiner Rede.
Ich komme auf die Sache mit der Schwangerschaftskonfliktberatung und dieser Finanzierung der pro-familia-Klinik gleich zurück. Ich will Ihnen aber trotzdem antworten.
Man kann das auch kritisch sehen, was Sie hier lobenswert als Aufklärungsarbeit der pro familia bezeichnen. Es gab zumindest in den 1990er-Jahren eine durchaus bedenkliche Nähe von pro familia zur Pädophilie.
Ich zitiere einmal aus dem pro-familia-Magazin, März 1995. Da hat ein Professor Lautmann zur Frage der Schädigung von Kindern durch pädophile Übergriffe wörtlich gesagt – – –
Das habe ich mir bewusst vorbereitet, weil mir klar war, dass von dieser Seite genau das Argument kommen wird.
Ich will damit nur sagen, es ist durchaus bedenklich, die Aufklärungsarbeit, die Sexualaufklärung der pro familia, hier so undifferenziert lobend zu erwähnen. Man kann das durchaus auch anders sehen.
Ich wollte gerade zitieren, dass es in den 1990er-Jahren durchaus bedenkenswerte Entwicklungen und auch danach noch gegeben hat, die übrigens auch in der Presse diskutiert worden sind.
Dann lasse ich es hiermit bewenden. Sie können das sehr gerne einmal im Internet nachrecherchieren. Ich würde jedenfalls bestreiten, dass diese Aufklärungsarbeit so rundum positiv und undifferenziert zu bewerten ist.
Frau Simon, es geht darum, dass das Land natürlich eine Verpflichtung hat, ein flächendeckendes Angebot an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und auch an entsprechenden Einrichtungen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzuhalten. Das ist korrekt. Das haben die Richter ausdrücklich gesagt, um im Rahmen des Gesamtkonzepts diese Möglichkeit für Frauen sicherzustellen.
Darüber hinaus – das können Sie bitte im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fristenlösung nachlesen – ist es dem Staat ausdrücklich untersagt, Schwangerschaftsabbrüche direkt zu fördern, und zwar deshalb, weil man im Rahmen dieses Konzeptswechsels die Strafbarkeit für die Abtreibung zurückgenommen hat. Darüber kann man diskutieren. Das ist aber Fakt. Das will ich jetzt auch gar nicht infrage stellen. Man hat dann gesagt, wir müssen über Beratung, Hilfe und Aufklärung dafür sorgen, dass der Anspruch von Artikel 2 des Grundgesetzes, nämlich der Schutz des Lebens, in einer einigermaßen gleichwertigen Art und Weise gewährleistet wird. Das verbietet dem Staat – so die Richter ausdrücklich –, eine unmittelbare Förderung der Abtreibung vorzunehmen, weil es im Bewusstsein der Menschen zu einer völligen Verwirrung führen würde, dass ein Staat, der einerseits sagt, wir schützen das Leben – Artikel 2 Grundgesetz gehört zu den Grundrechten, die Sie hier immer so gerne im Munde führen –, aber andererseits der Staat diese Maßnahme, die als Unrecht charakterisisert ist – das ist mehr als einmal im Urteil festgehalten –, gleichzeitig fördert.
Das geht nicht, das wäre ein eklatanter Widerspruch, sagen die Richter, und deshalb muss der Staat sich hier sehr zurückhalten.
Was wir kritisieren, ist die Tatsache, dass das Land über diese Fälle von Bedürfigkeit hinaus, wo also die Abbrüche mit 1,5 Millionen Euro im Jahr gefördert werden, hier noch eine spezielle Einrichtung – übrigens auch nur eine, keine andere Einrichtung; es gibt in Rheinland-Pfalz mehrere Einrichtungen, die so etwas tun –, nämlich diese pro-familia-Einrichtung, eine Festbetragsfinanzierung bekommt. Sie müssen bitte einmal erklären, warum gerade diese Einrichtung das bekommt, und zwar über die Gelder hinaus, die sie für die Abbrüche bekommen.
Ein Arzt, der so etwas ambulant macht, trägt seine Praxis wirtschaftlich normalerweise durch die Einnahmen, die er damit erzielt. Das müsste pro familia auch machen. Es geht offensichtlich um eine gezielte Förderung einer ganz bestimmten Einrichtung, und zwar nur mit der Intention, dass hier Schwangerschaftsabbrüche mit Steuermitteln zusätzlich finanziert werden.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn Sie einen Verfolgungswahn haben, gehen Sie zum Arzt, der wird Ihnen helfen!)
Das – dabei bleibe ich, da habe ich eine andere juristische Expertise – ist nicht nur politisch fragwürdig, das ist auch rechtlich fragwürdig, und in meinen Augen ist das mit unserem grundgesetzlichen Anspruch, jedes Leben, auch vor der Geburt, zu schützen, nicht zu vereinbaren.