Protocol of the Session on March 23, 2017

Die Zusammenarbeit der Justiz beider Länder fußt auf ei

ner langen Tradition. Wir betreiben zum Beispiel in Mayen ein gemeinsames Mahngericht für das Saarland mit. Dazu gibt es einen Staatsvertrag. Wir betreiben im Strafvollzug für das Saarland den Frauenstrafvollzug in Zweibrücken. Dafür bezahlt das Saarland an uns. Wir bilden gemeinsam mit dem Saarland die Strafvollzugsbediensteten in Wittlich aus.

Der einzige Fall, in dem das Saarland von uns und für uns etwas übernimmt, ist die Jugendarrestanstalt im Saarland. Das ist nicht neu, sondern geht schon länger so. Das ist der einzige Fall, in dem umgekehrt das Saarland für uns etwas macht und wir bezahlen, so wie das Saarland auch an uns bezahlt. Es ist aber für beide Länder von Vorteil; denn wenn wir bei diesen geringen Zahlen eine eigene zusätzliche Jugendarrestanstalt aufbauen würden, wäre es deutlich teurer.

Deswegen ist es im Sinne des rheinland-pfälzischen Steuerzahlers, wenn wir diese Kooperation, die über viele Jahrzehnte mit dem Saarland bewährt ist – völlig unabhängig, wer wo wie regiert hat –, auch künftig fortsetzen. Auf diesen Umstand wollte ich nach dem, was Sie in diesem Zusammenhang angemerkt haben, ausdrücklich hinweisen. Es ist kein Nachteil, sondern ein Vorteil für das Land, dass wir länderübergreifend zusammenarbeiten.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist mir auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit diesem Doppelhaushalt im technischen Bereich die Justiz auf den Weg bringen, um mit der elektronischen Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht werden zu können. Wir gehen davon aus, dass wir gegen Ende des Jahres den elektronischen Rechtsverkehr überall in der Justiz haben werden, auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Der elektronische Rechtsverkehr alleine würde uns aber nichts nutzen. Wir müssen berücksichtigen, dass ab dem Jahr 2022 diejenigen, die hauptsächlich und professionell mit dem Gericht verkehren, dies zwingend elektronisch tun müssen. Das würde uns vor riesige Probleme stellen, wenn wir bis zu diesem Zeitpunkt keine elektronische Akte eingeführt hätten.

Es hätte zur Folge, dass man uns elektronisch eine Klageschrift zukommen lässt, und wenn wir keine elektronische Akte hätten, würden wir eine Druckerstraße aufbauen, die die Klageschrift ausdruckt, um in eine Papierakte überführt zu werden. Deshalb ist es so wichtig, diese Mammutaufgabe bereits jetzt anzugehen. Fünf Jahre sind eine knappe Zeit, aber wir stellen uns der Herausforderung und sind überzeugt, dass wir bis 2022 mit dem Entwicklungsverbund, dem wir beigetreten sind, die notwendigen Voraussetzungen schaffen können, um für die Justiz die Elektronische Akte pünktlich einführen zu können.

Ich darf mich abschließend bei den Koalitionsfraktionen für die Unterstützung und für den Antrag bedanken, den sie eingebracht haben, der die Justiz unterstützt. Ich darf mich bei allen Fraktionen für die konstruktive Beratung im Rechtsausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss bedanken. Ich darf mich abschließend bei allen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministeriums, aber auch der Justiz bedanken.

Wir können hier den Haushalt beschließen, aber wir brauchen kompetente Mitarbeiter, die draußen vor Ort die Arbeit bewältigen. Wir haben in unserer Justiz solche kompetenten Mitarbeiter. Darauf können wir stolz sein.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Thelen gemeldet.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Für den Einzelplan 06!)

So weit sind wir noch nicht, Frau Kollegin. Sie sind Ihrer Zeit voraus.

Ich darf dann zunächst feststellen, dass es keine weiteren Wortmeldungen für die Beratungen des Einzelplans 05 – Ministerium des Justiz – mehr gibt. Ich schließe daher die Beratungen ab.

Ich rufe auf:

Beratung des Einzelplans 06 – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Demografie

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart. Ich darf nunmehr Frau Kollegin Thelen das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Sozialetat dieses Landes Rheinland-Pfalz. Dieser Etat gehört zu einem der bedeutenden und damit auch ausgabeträchtigen umfangreichen Etats. Wir werden in diesem und im nächsten Jahr für diesen Etat Ausgaben von rund 2,1 Milliarden Euro tätigen.

Diese Ausgaben machen deutlich, auch wenn es uns im Sozialbereich gut geht, dass es auch Aufgabenstellungen gibt, die in ihrer Bedeutung und damit auch in ihrer Kostenträchtigkeit zunehmen. Das ist, wie nicht anders zu erwarten, im Bereich der Hilfen zur Pflege und auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Bereich der sogenannten Eingliederungshilfe der Fall.

Da mir bekannt ist, dass die Kollegen der Regierungskoalition sicherlich nachher alle Wohltaten, die in diesem Haushalt enthalten sind, zur Genüge thematisieren werden,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

möchte ich mich mit den drei kritischen Punkten auseinandersetzen, die die Kollegen und ich in diesem Haus sehen, dies zum Teil seit sehr vielen Jahren, Frau Ministerin.

Ich möchte anmerken, dass diese Landesregierung seit über 20 Jahren bis heute nicht eine wichtige Rechtsgrundlage geschaffen hat, auf die wir, auf die die Träger von Einrichtungen und auf die der Rechnungshof in seinen Berichten schon häufig mahnend hingewiesen hat und damit im Prinzip ohne Rechtsgrundlage Leistungen erbringt. Das halten wir schon für einen Skandal.

(Beifall bei der CDU)

Es ist schlimm, wenn die Leistungserbringer gerade im Bereich der Eingliederungshilfe, die für Menschen in Einrichtungen vollstationärer oder teilstationärer Betreuung tagtäglich Leistungen erbringen, nicht hinreichend Klarheit haben, was denn in diesem Lande geht und was nicht geht. Sie müssen mit Einzelverhandlungen diese Lücke immer wieder überbrücken.

Es geht um Rahmenvereinbarungen nach dem SGB XII. Diese hat schon die frühere Sozialministerin Dreyer nicht zustande gebracht. Sie hat der Nachfolger, Herr Minister Schweitzer, nicht zustande gebracht. Ihm rechne ich hoch an, dass er zumindest versucht hat, das über eine Verordnung zu machen. Das verlangt nämlich das Gesetz. Wenn man nicht in der Lage ist, eine Rahmenvereinbarung mit den Beteiligten in diesem Aufgabenfeld zustande zu bekommen, ist zwingend der Erlass einer Verordnung gefordert, die diese Fragen regelt. Er hat es versucht. Sie ist auf heftigen Widerstand gestoßen. Ich glaube, er war ganz froh, dass ihn sein Amtswechsel ein Stück weit aus dieser Pflicht genommen hat.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, diese Pflicht liegt bei Ihnen. Sie haben auch vergeblich versucht, eine Rahmenvereinbarung zustande zu bringen. Sie sagen uns jetzt, wir haben aber eine Verordnung gemacht. Auch diese Verordnung – ein Entwurf, den wir kennen – hat erhebliche Kritik bei den betroffenen Trägern hervorgerufen. Wie Sie uns im letzten Ausschuss gesagt haben, haben Sie eine endgültige Fassung auf den Weg gebracht. Es sind fast 25 Jahre seit dieser gesetzlichen Verpflichtung vergangen. Wir haben die Hoffnung, dass wir in diesem Frühjahr ein Ende dieser leidvollen Geschichte erfahren. Ich finde aber, es ist ein Drama, dass diese Landesregierung über so viele Jahre ganz einfach gesetzliche Bestimmungen, die gerade für die Leistungserbringer wichtig sind, missachtet hat.

Ich komme zu der zweiten grundsätzlichen Kritik, die sich daran festmacht, dass uns in dem Haushaltsbereich, der vor allen Dingen den ganzen Bereich der Umsetzung dieser Hilfen vorsieht – wie auch dieser Eingliederungshilfe, wie die Hilfe zur Pflege –, den das Landesamt verwaltet, als Fachpolitiker, aber auch als Haushälter immer wieder gesagt wird: Das sind aber Hilfen, die wir ganz hart an den uns bekannten Fallzahlen und an den uns bekannten Bedürfnissen hochgerechnet haben. Es gibt hier überhaupt keinen Spielraum. –

Liebe Kolleginnen von der Regierungskoalition und liebe Kollegen von der Regierung, dann erleben wir, dass es offensichtlich doch Spielräume gibt oder man sich bei einzelnen Etats deutlich verrechnet hat. Das ist in diesem Fall

der Ansatz der Kriegsopferfürsorge. Es war ein Ansatz von über 2 Millionen Euro geplant. Sie haben auf einmal mit einem Deckblatt festgestellt, dass 780.000 Euro zu viel berechnet worden sind, dass man also offensichtlich den Bedarf nicht richtig erkannt hat oder wie auch immer.

Mit diesen 780.000 Euro – wie praktisch – kann dann die Regierungskoalition ihre Aufgaben ganz genau passend gegenfinanzieren. Das ist schön für Sie. Ich sage aber ganz klar aus unserer Sicht in Richtung Regierung, mit einem solchen Vorgehen erschüttern Sie sehr Ihre Glaubwürdigkeit, was die Aussagen angeht, diese Zahlen seien hart an den Fakten ermittelt, und es gäbe keinen Spielraum.

(Beifall bei der CDU)

Das geht nicht. Dann können auch wir sagen, hier gibt es Steinbrüche, hier gibt es verschleierte Töpfe. Diese wollen wir wissen, damit wir abschätzen können, wie richtig diese Fakten sind. Ich finde so etwas schlichtweg unredlich.

Ich möchte aber auch noch einmal zu einem Thema kommen, das wir schon seit Längerem und immer wieder zu Recht kritisieren. Das ist die „Projektitis“, die Sie in diesem Land immer wieder mit vielen Modellprojekten, mit Hilfsprojekten praktizieren, die regional und zeitlich begrenzt sind, mit denen Sie ein kleines Politikfeld einmal hier und einmal dort probieren und testen. Sie versuchen, damit Politik zu gestalten.

Wir sind deshalb damit unzufrieden, weil Sie uns bislang niemals – mit ganz wenigen Ausnahmen in Projekten, die ESF-gefördert waren – wirklich belegen konnten, beispielsweise über ihre Budgetberichte, dass diese Maßnahmen tatsächlich den Menschen zu dem Ziel verholfen haben, für das sie gemacht wurden. Wir bekommen immer nur mitgeteilt, wie viele Menschen in dem Projekt saßen, wie viele Menschen teilgenommen haben. Aber das allein heißt doch nicht, dass diese Menschen hierüber tatsächlich den Weg zum Beispiel in den Ausbildungsmarkt oder auch in den Arbeitsmarkt gefunden haben. Das halten wir für überhaupt nicht in Ordnung.

Wenn ich mir dann anschaue, wie in einem Ihrer Entschließungsanträge Ihre Sicht auf Modellprojekte ist, dann ist das vielleicht ein Stück weit eine Erklärung für diese merkwürdige Vorgehensweise. Sie schreiben in diesem Entschließungsantrag zu dem Projekt „Gesundheit und Pflege 2020“, Sie wollen prüfen lassen, ob man über weitere Modellprojekte eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung altersgerechter technischer Assistenzsysteme schaffen kann – über ein Modellprojekt, nachhaltig und flächendeckend.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Prüfen!)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Modellprojekt ist nie nachhaltig und flächendeckend,

(Beifall bei der CDU)

weil es eben modellhaft, zeitlich und regional befristet in einem Politikfeld, in dem man etwas austesten möchte,

durchgeführt wird. Das hat nichts mit flächendeckend und nachhaltig zu tun. Nachhaltig und flächendeckend wird es doch nur dann, wenn Sie sich ein Modellprojekt, das gelaufen ist, anschauen und sagen, das war gut, das ist wirklich gut gelaufen, und deshalb setzen wir es flächendeckend im Land um. Dann wird es dazu.

Das Problem ist aber, Sie sind bereit, Modellprojekte mitzufinanzieren. Wenn es aber nachher in die flächendeckende nachhaltige Umsetzung geht, werden die „Modellprojekte“, also diese neuen Politikansätze, in der Regel den Kommunen vor die Füße geworfen.

Dass die Kommunen dazu oft nicht in der Lage sind, dafür gibt es genügend Beispiele in diesem Land.

(Zuruf der Abg. Katrin Anklam-Trapp, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben deshalb den Eindruck, es gibt noch viele Bereiche, über die wir dringend diskutieren müssen. Mein Kollege Peter Enders wird nachher noch die kritischen Punkte aus dem Bereich der Gesundheitspolitik ansprechen. Wir haben genügend Aufgaben für die weitere Arbeit im Ausschuss vor uns.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Abg. Julia Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegen Dr. Machalet lädt das Wort.