Herr Minister, ich glaube, das kann man so nicht stehen lassen, was Sie eben gesagt haben. Ich meine, eines ist klar. Natürlich können Sie irgendetwas erklären, aber deswegen muss man es noch lange nicht für richtig halten, was Sie gesagt haben.
Wer die Gespräche etwa mit den Studierendenwerken geführt hat, der weiß ganz genau, wo die Probleme liegen.
Ich will es erstens noch einmal deutlich sagen, weil ich vorhin so ein bisschen durch die Zeit geeilt bin. Es ist eine
Art und Weise, mit den Studierendenwerken umzugehen, indem man ihnen die Zuwendung schickt, ohne vorher gesagt zu haben, dass man eine Kürzung von einer guten halben Million Euro insgesamt vornimmt. Das kann nicht wahr sein. Dass die Studierendenwerke das im Grunde dann zufällig sehen, wenn sie die Zuwendung erhalten und dann feststellen, dass es weniger ist als das, was ihnen einmal zugesagt worden war, und hinterher kommt dann das Schreiben, ja, wir haben es halt gekürzt, so geht das nicht.
Hier wird immer so großartig davon gesprochen, was man für eine gebührenfreie Bildung usw. hat und dass Bildung nichts kosten darf. Aber Bildung kostet. Dieses Geld muss seitens des Landes in die Hand genommen werden. Das ist ganz klar.
Da können wir nicht einfach sagen, wir kürzen dort, wo es vielleicht am meisten noch die Studierenden drückt, nämlich, wenn das Wohnen teuer ist, oder auch, wenn das Essen teurer wird. Das muss man mit einkalkulieren.
Die dritte Frage ist, weil Sie gesagt haben, es interessiert überhaupt keinen, ob es noch Langzeitstudiengebühren gibt oder nicht: Warum sprechen Sie nicht einfach noch einmal mit den Hochschulen, die das auch sehr deutlich immer und immer wieder sagen? Ich glaube, das Ganze liegt einfach an der unterschiedlichen Wahrnehmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anerkennung, Geltung und Durchsetzung des Rechts ist unabdingbare Voraussetzung für das friedliche Miteinander in der Gesellschaft.
Zur Durchsetzung des Rechts bedarf der Staat einer Personalausstattung, die es ihm ermöglicht, Straftäter konsequent zu verfolgen.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten gerade in der heutigen Zeit eine effektive Verfolgung von Straftätern, eine zeitnahe Anklageerhebung und schnelle und qualitativ hochwertige Gerichtsentscheidungen. Dies beginnt im Bereich der Polizei damit, dass unsere Polizei über eine personelle Ausstattung verfügt, die es ihr ermöglicht, Straftäter konsequent zu ermitteln und zu verfolgen.
Auch im Bereich der Justiz, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten, ist eine gute Personalausstattung erforderlich, damit schnell ermittelt werden kann und die Verfahren auf rechtsstaatliche Art und Weise zügig bearbeitet werden können.
Ich will Ihnen das anhand einiger Beispiele näher erläutern. Ein Richter am Amtsgericht erledigt im Jahr etwa 670 Zivilverfahren. Fehlt hier auch nur eine Stelle, haben wir für diese Verfahren keinen Richter. Es wäre eine fatale Entwicklung, wenn in unserem Rechtsstaat als Konsequenz die Parteien im Zivilrechtsstreit aufgrund der langen Verfahrensdauer auf private Schiedsgerichtsverfahren ausweichen würden. Ich denke, wir sind uns einig, dass dies nicht in unserem Sinn sein kann.
Aber auch in Familiensachen sind wir es den Beteiligten schuldig, dass eine schnelle und zügige Entscheidung herbeigeführt wird. Ein Richter am Amtsgericht erledigt im Jahr durchschnittlich 600 Strafverfahren. Hochgerechnet bedeutet das, dass durch das Fehlen von zehn Richterstellen 6.000 Strafverfahren nicht abgearbeitet werden können. Zwischen der Erhebung der Anklage und dem Beginn der Hauptverhandlung vergeht bei Nichthaftsachen oft mindestens ein Jahr. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Justiz in unserem Land an ihrer Belastungsgrenze angelangt ist. Insbesondere die Großen Strafkammern sind überlastet. Die Landesregierung ist aufgefordert, Vorsorge zu treffen, dass sich Vorgänge wie im Jahr 2015 nicht wiederholen, als zwei mutmaßliche Drogendealer aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil wegen Personalmangels am Landgericht der Prozess nicht fristgerecht eröffnet werden konnte.
Im Dezember 2016 demonstrierten Eltern aus dem Ort Annweiler vor dem Landgericht Koblenz, weil sie bereits drei Jahre auf den Beginn eines Prozesses wegen Misshandlung ihrer Kinder gewartet hatten. Ein derartig langes Verfahren ist vom Grundsatz her unzumutbar. Ich denke, wir sind in dieser Frage alle einer Meinung.
Der Staat hat die hoheitliche Aufgabe, dass Gesetz und Recht durchgesetzt und vollzogen werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht ein effektive Verfolgung von Straftätern und hochwertige Gerichtsentscheidungen.
Personelle Verstärkungen im Bereich der Polizei sind unbedingt erforderlich, reichen jedoch allein nicht aus. Ermittelte Straftäter müssen durch die Staatsanwaltschaften verfolgt, angeklagt und durch Gerichte in angemessener Zeit verurteilt werden. Hierzu müssen die Strafgerichte aber auch in die Lage versetzt werden. Eine ausreichende Personalausstattung der Gerichte ist Grundvoraussetzung dafür, dass Verfahren zeitgerecht bearbeitet werden können. Die SPDgeführten Landesregierungen haben in den vergangenen Jahren allerdings einen anderen Weg gewählt.
Stellen wurden nicht mehr geschaffen, sondern nur verschoben. Es wurden Löcher gestopft, indem woanders neue aufgerissen wurden.
Nicht die Beseitigung des Personalmangels war offensichtlich das Ziel der SPD-geführten Landesregierung, sondern eine einigermaßen gerechte Verteilung der geringen Personalquoten. Aus diesem Grunde beantragt die CDU zur Stärkung der Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 20 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte, davon 15 R-1-Stellen und fünf Stellen für Amtsanwälte. Die personelle Verstärkung beim Verwaltungsgericht Trier wird von uns begrüßt. Nur mit diesen zwölf zusätzlichen Richterstellen ist es möglich, die enorm gestiegenen Fallzahlen im Bereich Asyl zu bewältigen. Das Verwaltungsgericht Trier leistet in diesem Bereich herausragende Arbeit. Die Verfahrensdauer dieser Verfahren ist die kürzeste aller Bundesländer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die weltweite Datenvernetzung stellt die Strafverfolgungsbehörden vor immer neue Herausforderungen. Die Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der Internetkriminalität setzt teilweise ein hohes Spezialwissen voraus. Um die Bekämpfung dieser Kriminalitätsform zu intensivieren und den an die Ermittlungsführung gerichteten hohen Anforderungen dauerhaft gerecht werden zu können, wurde zum 1. Oktober 2014 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz die Landeszentralstelle Cybercrime eingerichtet, die für das gesamte Land Rheinland-Pfalz bestimmte Aufgaben im Bereich der Bekämpfung der Computerkriminalität wahrnimmt. Bei dieser Stelle wurden seit ihrem Bestehen rund 1.500 Ermittlungsverfahren bearbeitet. Die LZC hat sich bewährt, ist aber derzeit mit lediglich 2,5 Arbeitskraftanteilen besetzt. Rheinland-Pfalz liegt damit auf dem letzten Platz unter allen Ländern, die vergleichbare Stellen eingerichtet haben.
Zur Inneren Sicherheit gehört auch eine ausreichende Gewährleistung der Sicherheit im Strafvollzug. Neben spezialund generalpräventiven Zwecken dient der Strafvollzug insbesondere dadurch der Sicherheit der Bevölkerung, dass er die Resozialisierung und Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft zur Aufgabe hat. Der Strafvollzug in Rheinland-Pfalz übernimmt einen anspruchsvollen Dienst für den Rechtsstaat und das Gemeinwesen, dem auch in den Augen der Bürgerinnen und Bürger immer mehr Gewicht beigemessen wird. Er stellt damit neben der Ermittlungstätigkeit durch die Polizei und die Staatsanwalt
schaften und den gerichtlichen Verfahren einen weiteren Baustein dar, der in unserem Rechtsstaat unerlässlich zur Durchsetzung des Rechts ist.
Zu Recht stellt die Gesellschaft hohe Erwartungen an einen modernen Strafvollzug, der die Allgemeinheit sowohl durch eine sichere Unterbringung der Inhaftieren als auch durch die Vorbereitung der Strafgefangenen auf ein straffreies Leben schützt. Auch wir sehen die Problematik der schwankenden Anzahl von Gefangenen. Aber Herr Minister, Sie selbst haben im Rechtsausschuss dargelegt, dass die Belegung sowohl bei den männlichen als auch bei den weiblichen Gefangenen über 100 % beträgt. Die Aufgaben im Strafvollzug stellen an die Bediensteten besondere Herausforderungen. Die Belegungssituation in den Haftanstalten ist nach wie vor angespannt. Der Umgang mit den Strafgefangenen wird immer schwieriger. Festzustellen ist eine zunehmende Aggressionsbereitschaft, vermehrt psychische Auffälligkeiten und eine wachsende Drogenproblematik. Sprachliche Verständigungsprobleme in den Haftanstalten nehmen zu. Eine große Anzahl der Inhaftierten sind ausländische Staatsbürger. Immer mehr Dolmetscher werden benötigt. Hinzu kommen erhebliche Mehraufgaben bei der Sicherungsverwahrung.
Zudem gibt es eine ganz neue Problemkonstellation. Es gibt neue synthetische Drogen, deren Aufspürung große Probleme bereitet. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Kontaminierung der Bediensteten. Einen derartigen Fall gab es in der Justizvollzugsanstalt Diez.
In den vergangenen Jahren wurden bereits 100 Stellen gestrichen. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen erschreckenden Berg an Überstunden vor sich herschieben. In der Justizvollzugsanstalt Wittlich sind es beispielsweise weit über 30.000 Stunden. In der Justizvollzugsanstalt Rohrbach sind es im Schnitt fast 120 Stunden pro Bedienstetem. Die Bediensteten insgesamt schoben zum Jahreswechsel 157.000 Überstunden vor sich her. Hinzu kommen etwa 13.400 Stunden, die finanziell vergütet wurden. Der Krankenstand lag Ende 2015 bei durchschnittlich 11,5 %, in der Justizvollzugsanstalt Koblenz sogar bei 14,9 % und in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt bei 14,59 %.
Die Belastung der Bediensteten ergibt sich auch aus dem Wechselschichtdienst. Hinzu kommt, dass die Rückfallquoten viel zu hoch sind. Etwa 50 % aller Entlassenen kommen wieder in die Anstalt zurück, besonders viele aus dem Jugendstrafvollzug. Bei immer weniger Personal kann auch die Förderung der Gefangenen nicht mehr in dem Umfang geleistet werden, wie es bisher der Fall war. Selbst die Strafgefangenen – man glaubt es kaum – beklagen gegenüber dem Bürgerbeauftragten eine zu schlechte Personalausstattung im Strafvollzugsdienst.
Im dritten Bericht in Folge weist der Bürgerbeauftragte auf die schwierige Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten hin. 2013 wurde ein neues Landesjustizvollzugsgesetz erlassen.