Protocol of the Session on March 23, 2017

(Zurufe von der AfD)

Auch das ist ein Fakt,

(Beifall der CDU)

der durchaus zur Kenntnis genommen werden sollte, bevor man populistisch dieses Fass aufmacht.

Ich will noch einen letzten Satz verwenden, um auf Ihre Kritik einzugehen, Herr Junge. Ich habe zum Verfahren schon einiges gesagt. Ich will mich nicht intensiv mit den Dingen auseinandersetzen, die Sie von sich gegeben haben.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Das habe ich gemerkt!)

Es ist vieles sehr verzerrt dargestellt worden. Ich will aber auf den Vorwurf eingehen, es hätten keine Gespräche stattgefunden oder man wäre nicht auf Sie eingegangen.

Sie haben zu Beginn der Periode im Bericht über die Angemessenheit der Leistungen an die Fraktionen und die Abgeordneten schwarz auf weiß eingegeben – das ist in der Drucksache 17/1869 nachzulesen –, ich zitiere: „Die Fraktion der AfD sieht derzeit keine Notwendigkeit zur Anpassung der Fraktionsleistungen.“

Das heißt, Sie haben schon sehr früh klargemacht,

(Glocke des Präsidenten)

dass es mit Ihnen eigentlich keine Gespräche zu geben braucht, weil Sie schon eine sehr festgefahrene Meinung haben. Es gibt natürlich durchaus an der einen oder anderen Stelle informelle Gespräche. Als die Haltung sehr klar war,

(Glocke des Präsidenten)

war für die Koalitionsfraktionen und uns – ungeachtet dessen,

(Abg. Martin Haller, SPD: Es gibt keine Gesetze bei euch, ganz einfach! – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

dass es auch keine Koalition mit Ihnen gibt – klar, dass wir Sie in diese Gespräche nicht von Anfang an einbeziehen können.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Weber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns ist bewusst, dass das Thema der Diäten und der Bezüge von Abgeordneten stets ein Thema ist, welches zu emotionalen Diskussionen in der Öffentlichkeit führen kann. Wir verstecken uns vor dieser Diskussion nicht. Im Gegenteil, wir gestalten die heute diskutierte Anpassung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes so transparent wie möglich.

Uns leitet die Überzeugung, die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass über dieses Thema eine öffentlich geführte Debatte im Landtag stattfindet.

Diesem tragen wir mit der Beratung heute Rechnung.

Zukünftig sollen sich die Bezüge der Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags an der Summe orientieren, die auch die Bürgermeister der kleinsten Verbandsgemeinden in unserem Land für ihre Arbeit erhalten. Dies entspricht der Besoldungsgruppe A 16 in ihrer Endstufe. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das eine Summe von 6.828 Euro.

Die Kollegen haben eben schon erwähnt, dass, wenn man einmal schaut, vom Jahre 1996 an noch mehr als 250 Euro über der damaligen Endstufe der Besoldungsgruppe A 16, die Diäten aktuell gut 800 Euro unterhalb der Stufe A 16 liegen. Wie gesagt, es ist für die Diskussion, glaube ich, sehr wichtig, diesen zwanzigjährigen Vergleich noch einmal zu erwähnen.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten lag die Entwicklung

der Bezüge der Abgeordneten unseres Landtags deutlich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung. Ebenso ist die Anpassung der Diäten auch hinter der Entwicklung der rheinland-pfälzischen Beamtenbesoldung zurückgeblieben. In Relation zu vergleichbaren Bundesländern liegt Rheinland-Pfalz bei den Bezügen seiner Landtagsabgeordneten auf einem der hinteren Plätze. Mit der nun geplanten Anhebung der Diäten werden wir uns im Ländervergleich auf einem mittleren Platz befinden.

Als Abgeordneter eines Landtags sind wir Mitglied eines Verfassungsorgans. Dabei ist es unerheblich, ob wir einer Regierungs- oder einer Oppositionsfraktion angehören. Wir alle tragen eine große Verantwortung für die Entwicklung unseres Landes. Zudem soll sich das Parlament möglichst aus allen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen zusammensetzen. Dies kann nur dann gelingen, wenn das Mandat des Landtagsabgeordneten auch aus finanzieller Sicht attraktiv ist.

Auch vor diesem Hintergrund halten wir die Anpassung der Abgeordnetenbezüge an die Besoldungsstufe A 16 für angemessen. Diese Anpassung wollen wir gestreckt über die kommenden vier Jahre vollziehen, sodass wir im Jahr 2020 in der Stufe A 16 anlangen. Ab 2019 und darüber hinaus soll sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge am Verdienstindex des Landes Rheinland-Pfalz orientieren. Der Verdienstindex wird vom Statistischem Landesamt ermittelt und ist für jeden offen einzusehen.

Ungeachtet der zukünftigen Orientierung am Verdienstindex wird der Landtag auch ab 2019 über die Anpassung der Diäten öffentlich beraten und abstimmen. Auch hier gilt, wir wollen größtmögliche Transparenz für die Öffentlichkeit herstellen, auch über das Jahr 2019 hinaus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auch noch ein Wort zu den erhöhten Zuwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern und die Mittel der Fraktionen sagen. Bei der Erfüllung unserer parlamentarischen Aufgaben sind wir, die Abgeordneten des Landtags, auf gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Die Abgeordneten konkurrieren als Arbeitgeber mit privaten Unternehmen. Entsprechend muss die Arbeit in einem Abgeordnetenbüro auch finanziell konkurrenzfähig sein.

Diesem trägt die Erhöhung der Mittel zur Beschäftigung von Wahlkreismitarbeiterinnen und Wahlkreismitarbeitern Rechnung. So ermöglicht es die Erhöhung, beispielsweise Menschen mit einem Bachelorabschluss zu konkurrenzfähigen Konditionen zu beschäftigen. Daher halten wir die Anpassung der entsprechenden finanziellen Mittel für gerechtfertigt.

Das Anheben der Zuweisungen an die Landtagsfraktionen ist ebenfalls notwendig, da weit mehr als zwei Drittel der Fraktionsmittel für Personal aufgewendet werden.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Lohnsteigerung ist die Mittelanpassung folgerichtig. Gemeinsam mit der CDU und unseren Koalitionspartnern, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, halten wir die jetzige Anpassung des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes für geboten. Das Verfahren, welches wir gewählt haben, ist offen, transparent und nachvollziehbar.

Zum Abschluss ein paar Worte.

Herr Junge, es ist sehr redlich, wenn Sie dies für Ihre politische Arbeit ausnutzen und dementsprechend sich im Landtag bzw. in der Öffentlichkeit als Samariter darstellen. Aber mit der Lebenswirklichkeit und dem Spiegelbild eines Parlamentes so, wie die Gesellschaft aufgestellt ist, hat das, was Sie hier argumentieren, nichts zu tun. Wenn ich mir die Herkunft der Mitglieder Ihrer Fraktion anschaue, da ist kein Unternehmer, da ist kein Mittelstand, da ist kein Selbständiger dabei. Die Kollegen, Herr Brandl und Martin Haller, haben es auch gesagt, wenn wir ein Spiegelbild der Gesellschaft in unserem Parlament haben wollen, wenn wir dort Anreize setzen wollen, dann bitte ich auch Sie, einmal darüber nachzudenken und nicht nur populistisch zu argumentieren und den Bürgern nach dem Mund reden.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Schellhammer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie verständlicherweise zu erwarten war, ist die Erhöhung der Abgeordnetendiät der zentrale Punkt des Einzelplans des Landtags, über den wir nun sprechen.

Für meine Fraktion kann ich sagen, wir sind nach intensiver und kritischer Diskussion, nach Abwägung vieler Fakten, überzeugt davon, dass die Anpassung der Bezüge der Abgeordneten in vier Schritten sachlich begründet ist.

Die Aufgabe eines oder einer Landtagsabgeordneten ist geprägt von Arbeitswochen, die deutlich mehr als 40 Stunden haben. 60 bis 80 Stunden die Woche sind eher die Regel. Freie Wochenenden oder freie Abende sind für uns die Ausnahme.

Selbst wenn es Lücken im Terminkalender gibt, dann ist immer noch mit Sicherheit eine unbeantwortete Mail eines Bürgers oder einer Bürgerin zu finden. Dann gibt es noch ein Telefonat, das zu erledigen wäre, und dann sind noch Unterlagen für den nächsten Tag zu lesen.

Das alles tun wir gern, das alles tun wir selbstverständlich aus Überzeugung und mit hoher Einsatzbereitschaft, weil uns gerade dieser Einsatz hier zusammengebracht hat, der Einsatz für die Menschen in diesem Land, weil es die Begeisterung für die Demokratie ist, die Begeisterung für das Abwägen von Argumenten, das Ringen um Lösungen für die Menschen in diesem Bundesland und weil es gerade unser gemeinsames Engagement für die Zukunft dieses Bundeslandes ist, das uns hier zusammenbringt und unsere Einsatzbereitschaft ausmacht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP)

Dieser wichtigen Aufgabe sollen sich die Abgeordneten voll und ganz widmen können. Wir möchten, dass sich Menschen mit verschiedenen beruflichen Hintergründen für den Schritt ins Parlament frei entscheiden können, und deshalb unterstützt auch meine Fraktion die Anpassung der Abgeordnetendiäten.

Mit der Orientierung am Verdienstindex bei zukünftigen Erhöhungen sorgen wir für einen transparenten und nachvollziehbaren Maßstab, das heißt, nur wenn es den Menschen im Land gut geht und sie selbst ein Gehaltsplus erwarten, dann werden auch ihre Abgeordneten davon profitieren. Als grüne Fraktion ist uns dieser transparente und nachvollziehbare Ansatz bei der zukünftigen Entwicklung besonders wichtig.

Wir Grünen waren es auch, die sich in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt haben, dass wir bundesweit die weitestgehende Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte im Landtag haben. Wir sind überzeugt davon, dass Abgeordnete auf der einen Seite selbstverständlich eine angemessene Abgeordnetendiät erhalten sollen. So fordert es beispielsweise auch Transparency International, um die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu garantieren. Auf der anderen Seite sollen aber auch die Einkünfte über die Abgeordnetendiät hinaus für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Das eine geht eben nicht ohne das andere.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP und des Abg. Alexander Licht, CDU)

Der Einzelplan des Landtags ist weitaus mehr als nur die Diskussion darüber, was ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete verdient hat; denn mit diesem Einzelplan verabschieden wir nicht mehr und nicht weniger als die finanzielle und organisatorische Grundlage unserer parlamentarischen Arbeit.

Die Landtagsverwaltung – das möchte ich explizit erwähnen – nimmt dabei vielfältige Aufgaben wahr, die uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zugute kommen. Daher möchte ich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung unseren herzlichen Dank aussprechen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU)

Aus grüner Sicht bleibt es selbstverständlich nicht aus, wenn wir über den Einzelplan 01 sprechen, dass wir auch über den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sprechen. Auch hier werden wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland wahrgenommen. Es geht um den Schutz unserer Grundrechte, um Transparenz und Datenschutz. Um diese erheblichen Anstrengungen gerade bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu unterstützen, werden wir auch weitere Stellen vorsehen. Das schützt die Grundrechte hier in Rheinland-Pfalz. Deswegen freuen wir uns sehr, dass wird das gemeinsam im Rahmen des Haushalts hier einbringen konnten.