Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landwirtschaftsminister hat heute Morgen in der Aktuellen Debatte schon eindeutig Position bezogen. Bitte buchen Sie dessen Vortrag in meinen Vortrag, den ich jetzt noch einmal skizzierend mache, mit ein.
Die Kampagne der Bundesumweltministerin war in keiner Weise hilfreich zur Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben, vor allem für die anstehenden Diskussionen und Beratungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) , um es kurzzufassen, die Kampagne war nicht der Burner.
Deshalb ist es entbehrlich, die heute Vormittag dargelegten Einzelheiten an dieser Stelle erneut aufzugreifen und zu wiederholen. Die allenthalben geäußerte Kritik ist inzwischen auch bei der Bundesumweltministerin angekommen und wird ihr eine Erfahrung sein, derartige Aktionen künftig zu unterlassen. Lassen wir ihr etwas Zeit und Gelegenheit, geben wir ihr die Chance, dass sie gesichtswahrend aus dieser Nummer herauskommen kann.
Übrigens ist das kein Zitat von mir, sondern ich finde das wirklich sehr signifikant, es ist ein solches vom Bauernpräsidenten Horper, von einer Veranstaltung, die wir gestern gemeinsam hatten. Das finde ich ritterlich, das finde ich generös. Das zeigt wahre Größe auch der institutionalisierten Landwirtschaft, mit einer Sache so im Nachhinein umzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich deshalb bewusst auf die Sachebene zurückkehren. Zur weiteren Eskalation der Situation beizutragen, hilft niemandem, erst recht nicht unseren Landwirtinnen und Landwirten. Lassen Sie mich in Erinnerung rufen, dass dieses Hohe Haus in Einmütigkeit und dem Willen zur konstruktiven Unterstützung gerade dem Politikfeld Landwirtschaft und Weinbau sowie der Entwicklung des ländlichen Raumes stets positiv zugewandt gegenüberstand und dies – davon bin ich überzeugt – auch künftig so halten wird.
Insbesondere unsere heimische Landwirtschaft hat sich keine Vorhaltungen seitens der Umweltschiene machen zu lassen. Lassen Sie mich hierzu einige Fakten nennen, die bei der Kampagne der Bundesumweltministerin gänzlich fehlten und schlussendlich den Unmut herbeiführten.
Wir haben – das ist angeklungen – mit 0,5 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und den bundesweit mit Abstand niedrigsten Tierbeständen in der Schweinehaltung allenfalls punktuell Umweltprobleme und auch dort nicht ansatzweise so, wie es in anderen viehstarken Regionen, insbesondere Norddeutschland, der Fall ist.
Unsere nach bester Praxis arbeitenden und im Übrigen exzellent sehr gut ausgebildeten Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
kennen nicht nur die biologischen Zusammenhänge der nachhaltigen Pflanzen- und Tierproduktion, sondern sie sind diesen aus der Tradition der Ressourceneffizienz und des Denkens in Stoffkreisläufen heraus verpflichtet.
Von 1991 bis heute haben wir – Herr Abgeordneter Weber hat es heute Morgen schon skizziert – einen erheblichen Rückgang im Schweinebestand von 488.000 Tieren auf 190.000 Tiere zu verzeichnen. Seit 1999 bis heute haben 50 % unserer landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des Strukturwandels ihre Hoftore für immer geschlossen.
Rheinland-Pfalz wurde Anfang der 90er-Jahre mit dem Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung, kurz FUL-Programm, das erste Agrarumweltprogramm europaweit genehmigt. Das geschah hier. Unsere Agrarumweltprogramme PAULa und nun EULLa setzen diese Strategie bis heute erfolgreich fort. Unsere Landwirte haben auf diesem Wege enorme Zuwächse auch im ökologischen Landbau zu verzeichnen. Heute werden rund 60.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. 8,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ökologisch bewirtschaftet. Unsere Landwirte und Winzer beteiligen sich in beträchtlichem Umfang an den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Dafür gewähren wir im Rahmen der zweiten Säule der GAP über 34 Millionen Euro jährlich.
Öffentliches Geld für öffentliche Leistung findet also schon in einem großen Umfang statt. Zudem gibt es eine Vielzahl von Kooperationsprojekten zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie die Initiative Partnerbetrieb Naturschutz, an der sich immer mehr Praktiker beteiligen. Blühstreifen werden freiwillig und in großem Umfang angelegt. Freiwillig sollen Reinigungsmaschinen zur zentralen Entsorgung bei Reinigung von Spritzgeräten anfallender Abwässer angeschafft werden. All dies sind freiwillige Leistungen, die Landwirte heute schon bringen.
Dieses aktive und konstruktive gemeinsame Handeln, das vertrauensvolle Miteinander von Landwirtschaft, Naturschutz und öffentlicher Hand im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer qualitätsorientierten Lebensmittelproduktion gilt es zu bewahren und weiterzuentwickeln. Nur so können wir eine gute Zukunft der Nahrungsmittelerzeugung auf unseren heimischen Standorten sichern.
Landwirte benötigen aber auch Planungssicherheit. Betriebsentwicklungen und Investitionen müssen langfristig und verlässlich planbar sein, da sie äußerst kostenintensiv sind und jeder Arbeitsplatz in der Landwirtschaft mit einem Kapitalaufwand von 500.000 Euro zu den teuersten aller Branchen gehört.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Akzeptanz für eine moderne, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Landwirtschaft kann in der Gesellschaft nur durch eine transparente, glaubwürdige Kommunikation auf allen Seiten entstehen.
Herr Abgeorndeter Billen, auch hier ist Ihre Ehrlichkeit, dass die Kommunikation auf zwei Seiten geschieht, zu belohnen. Hier muss selbstkritisch auf allen Seiten hinterfragt werden, ob dies in der Vergangenheit in ausreichendem Maße geschehen ist.
Ihr Fehlverhalten hat die Bundesumweltministerin inzwischen selbst eingesehen. Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftssektor und eine bedeutende Säule des rheinland-pfälzischen Mittelstandes. Existenzfähige, attraktive ländliche Räume und ländlicher Tourismus sind nur durch und mit Landwirtschaft möglich.
Nicht nur die gesellschaftliche Kritik, sondern auch zunehmende Volatilität der Agrarmärkte, drastische Einkommensrückgänge bis hin zur Existenzgefährdung, ein tief greifender Strukturwandel vor allem in den viehhaltenden Bereichen fordern uns alle heraus. Lassen Sie uns im Lichte der vor uns liegenden Herausforderungen die Gräben nicht vertiefen, sondern lassen Sie uns sie zuschütten.
Fassen wir die Zukunft von Landwirtschaft und ländlichem Raum konstruktiv gemeinsam an. In diesem Sinne sehen wir es von der Landesregierung als entbehrlich an, die Kampagne der neuen Bauernregeln nochmals mithilfe einer förmlichen Aufforderung oder eines förmlichen Beschlusses unnötig in den Blickpunkt zu rücken. Wir empfehlen den Fraktionen, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Es gilt auch hier wie beim Thema des Tages, bauen wir Brücken.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Aufgrund der verlängerten Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen noch eine zusätzliche Redezeit von jeweils zwei Minuten zur Verfügung. Ich frage, ob es noch Wortmeldungen gibt? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2245 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zum Grundgesetz – keine Finanzierung von Feinden der Demokratie und von Extremisten – die Demokratie wird nur durch Demokraten gestärkt Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2256 –
Der Ältestenrat hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst zur Begründung der antragstellenden Fraktion Herrn Joa das Wort.
gestern unter anderem über die Verrohung der Sprache, die Verächtlichmachung, die Beleidigung und die Herabwürdigung von Menschen unterhalten. Wir haben zu Recht darüber gesprochen, dass auch Worte zu Taten animieren können. Gewalt, Einschüchterung und Drohung dürfen jedoch keine Mittel des politischen Umgangs miteinander sein.
Das Thema Extremismusklausel, mit der geförderte Gruppen oder Vereinigungen bis 2014 auf unser Grundgesetz verpflichtet wurden, abgeschafft von Frau Schwesig, SPD, 2014, mag eine reine Formalie sein, doch es geht um weit mehr.
Wer einmal selbst erlebt hat, wie 70-jährige Rentner eingekesselt werden, Menschen mit abweichenden Meinungen bepöbelt, bespuckt und auf niederträchtige Art und Weise beleidigt werden, der erhält einen anderen Blick auf unser Land und erhält ein Stück weit einen Blick auf den wahren Zustand unserer Demokratie.
So gleicht beispielsweise die Anreise zu einem Parteitag der AfD einem Spießrutenlauf, und zwar von Anfang an seit 2013. Wirte werden bedroht, die Häuser und das Eigentum von Mitgliedern werden beschädigt, Personen werden körperlich angegriffen und verletzt.
Dies darf der Staat keinesfalls tolerieren. Er muss dem Linksextremismus genauso wie dem Rechtsextremismus entschieden und klar entgegentreten.
Extremisten lassen sich nicht bekämpfen, indem man andere Extremisten stärkt. Wie ich vorhin bereits ausgeführt hatte, sind solche Personen in ihrem dumpfen Hass weder kontrollier- noch steuerbar. Es ist deswegen nur folgerichtig und berechtigt, dass staatliche Förderungen besonderen Maßstäben und besonderen Anforderungen genügen müssen.
In einem Antrag hier im Landtag aus dem Jahr 2011, unterzeichnet von SPD und Grünen, heißt es entlarvend, „Die (...) Regelüberprüfung der KooperationspartnerInnen fördert ein Klima des Misstrauens und steht dem Ziel der Demokratieförderung entgegen.“ Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Demokratie zu festigen und zu fördern, muss hingegen vornehmste Aufgabe eines jeglichen staatlichen Handelns sein.
Deshalb hat der Staat auch die Verantwortung hierfür, dass keine Förderung an Vereine, Initiativen oder Gruppierungen ohne ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erfolgt.
Ein reines Begleitschreiben zur Bewilligung reicht nicht aus. Es muss klar erkennbar sein, was erwartet wird. Die stillschweigende Duldung und Förderung von Feinden unserer Freiheit muss beendet werden. Wir alle wissen doch um die politische Nähe und Verortung solcher Aktivisten. Wir wissen auch, welchen Parteien und Organisatoren sie nahestehen.
Jeder Soldat, jeder Beamte, jeder Staatsanwalt und jeder Richter wird verpflichtet, seinen Eid auf das Grundgesetz oder auf die Landesverfassung abzulegen. Niemand würde auf die Idee kommen, diesen Personenkreis hiermit unter einen Generalverdacht zu stellen. Dieser Eid manifestiert ein Bekenntnis zu Staat und zum Volk, und eine Demokratieerklärung ist das Mindeste, was der Staat verlangen sollte, was er verlangen kann und muss, weil es letztendlich um Steuergelder geht.
Die unterschiedliche Behandlung von Positionen links und rechts der Mitte spricht Bände. Schon die Sprache beweist dies. Der Linksextreme, er ist kein Straftäter, er ist Aktivist oder Autonomer. Seit Jahrzehnten dulden wir am 1. Mai Krawalle. Doch was wir mittlerweile erleben, geht hierüber weit hinaus. Die stillschweigende Duldung von linksextremistischem Terror gegen Andersdenkende und deren Eigentum wird aber akzeptiert. Hiermit legen wir die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie.
Völlig zu Recht hat die damalige Familienministerin Schröder 2011 die Extremismusklausel eingeführt. Ihre Auffassung war – das deckt sich auch mit unserer Auffassung –, dass man Linksextremisten nicht gegen Rechtsextremisten ausspielen kann. Die Anfrage von Damian Lohr von 2016 zeigt, dass die Landesregierung nicht wirklich sagen kann, wer und was in solchen geförderten Vereinen oder Projekten genau beteiligt ist, die vom Verfassungsschutz teilweise beobachtet werden.
Bekannt ist, dass viele Antifa-Gruppen nicht nur gegen Rechtsextremismus oder was sie dafür halten, sondern auch gegen Polizisten und gegen Repräsentanten unseres Staates mit bloßer Gewalt vorgehen.
Widerstehen Sie dem Versuch, sich aus dem Thema herauszuwinden. Wer Steuergelder empfängt, von dem müssen wir ein aktives Bekenntnis zu unserem Staat und unserer Verfassung verlangen. Jetzt ist die Gelegenheit, Farbe zur Demokratie zu bekennen. Tun Sie das.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich spreche hier für die regierungstragende Koalition und möchte einfach einmal mit dem Grundsatz beginnen, nämlich dergestalt, dass Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiöser Extremismus, also Extremismus jeder Art, gegen den Staat, gegen das Grundgesetz und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung