Ich bitte Sie jetzt wirklich an dieser Stelle, wir sind so dicht davor, endlich dieses Projekt umzusetzen. Dann kommt ein Landrat aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis und macht es kaputt, und die CDU macht mit.
Herr Lammert schaut immer nach unten. Ich frage mich schon die ganze Zeit, wo er bleibt, da er auch aus dem Rhein-Lahn-Kreis kommt und immer für diese Mittelrheinbrücke gekämpft hat.
Lassen Sie uns doch endlich gemeinsam mit dem Minister seinen Weg gehen und diese Brücke realisieren.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Thomas Roth, FDP: Sehr gut! – Abg. Hans-Josef Bracht, CDU: Ist das Gutachten rechtswidrig?)
Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte einfach nur hinzufügen, unser Herr Ahnemüller hat die überregionale Bedeutung der Brücke klar dargestellt, die man schon seit 40 Jahren hätte realisieren können, wenn man gewollt hätte. Wir als AfD werden das auf keinen Fall verhindern, wenn jetzt ein Kompromiss gefunden ist in Richtung kommunale Brücke, Hauptsache, diese Brücke wird so schnell wie möglich gebaut. Wir können uns deshalb dieser Vorgehensweise der Landesregierung anschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen.
Bevor ich einen neuen Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse des Sozialkundekurses des Karolinen-Gymnasiums Frankenthal. Herzlich willkommen bei uns in der Plenarsitzung! Schön, dass Sie anwesend sind und Interesse an der Politik zeigen.
Weiter begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule Südliche Weinstraße Bad Bergzabern, Berufsfachschule II, mit den Schwerpunkten Gesundheit und Pflege sowie Wirtschaft, Verwaltung und Technik. Auch Sie heiße ich im Landtag herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, bevor ich Punkt 10 der Tagesordnung aufrufe, möchte ich noch einen weiteren Punkt ansprechen. In der Plenarsitzung heute Vormittag hat Herr Abgeordneter Joachim Paul von der AfD-Fraktion bei der Aussprache im Rahmen der Aktuellen Debatte folgenden Zwischenruf in Bezug auf die Person der Frau Abgeordneten Pia Schellhammer getätigt: „Das war die Pressesprecherin der Antifa.“
Die Geschäftsordnung gibt dem amtierenden Präsidenten die Möglichkeit, Zwischenrufe, die vom Sitzungsvorstand nicht gehört wurden, nachträglich zu rügen. Die Bezeichnung eines Mitglieds des Landtags als „Pressesprecherin der Antifa“ rückt dieses in die Reihe linksextremer und gewaltbereiter Autonomer und verstößt damit eindeutig gegen die Würde und Ordnung des Hauses. Herr Paul, insoweit rüge ich nachträglich diesen Zwischenruf.
Fünfter Opferschutzbericht der Landesregierung (Stand 1. Oktober 2016) Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 17/1735) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2058 –
Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. – Ich erteile Herrn Abgeordneten Sippel das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass der Fünfte Opferschutzbericht heute zur Aussprache kommt. Er hat es absolut verdient, zeigt er doch den hohen Stellenwert, den wir dem Opferschutz in diesem Land beimessen! Opfer von Straftaten verdienen das besondere Augenmerk des Rechtsstaats. Es hat sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten zum Glück vieles entwickelt. Der Opferschutz ist aus seinem früheren Schattendasein
Gleichfalls gilt natürlich auch, der beste Opferschutz ist das Verhindern von Straftaten durch Prävention und konsequente Strafverfolgung.
Im ersten Teil geht der Bericht auf die Kriminalitätsentwicklung in unserem Land ein. Das ist hochinteressant zu lesen. Wir müssen auch darüber reden, weil man sicherlich denen etwas entgegensetzen muss, die Panik und Angstmache verbreiten und damit das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung beeinträchtigen. Fakten statt Stimmungsmache, darum geht es.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Land. Die Zahl der Straftaten ist in den vergangenen zehn Jahren um rund 25.000, also um 8,5 %, zurückgegangen, Die Zahl der Opfer von Gewaltkriminalität ist um 20 % auf den niedrigsten Stand im Beobachtungszeitraum zurückgegangen. Erfreulich ist auch, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende weniger von Gewaltkriminalität betroffen sind. Hier sind die Zahlen gerade bei Körperverletzungsdelikten um 25,6 % zurückgegangen, ebenso die Straftaten gegen das Leben. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind um 23 % zurückgegangen. Erfreulich stark war hier auch wieder der Rückgang bei Kindern und Jugendlichen. Schwere Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen sind um 17,4 % gesunken. Ich könnte die Liste fortsetzen. Das ist die Realität. Auch wenn jede Straftat eine Straftat zu viel ist, ist das dennoch ein erfreulicher Befund.
Wir haben weitere Herausforderungen in unserer Gesellschaft. Das ist zum einen der Bereich der Widerstandshandlungen. Diese werden im Opferschutzbericht seit 2011 erfasst, und es ist schon bemerkenswert und besorgniserregend, dass allein die Polizei 2.181 Opfer von Widerstandshandlungen im Jahr 2015 registriert hat. Hier gibt es Handlungsbedarf, und es wird auch gehandelt.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat zugenommen, vor allem durch Mehrfach- und Serienstraftäter. Auch hier ist die Arbeit der Polizei verstärkt darauf eingestellt.
Meine Damen und Herren, der vorbeugende Opferschutz in Rheinland-Pfalz setzt auf ein umfassendes Präventionskonzept. Dazu gehört nicht nur die Präventionsarbeit der Polizei, der Justiz, im kommunalen und schulischen Bereich, sondern es gibt auch viele Initiativen und Projekte. Dazu zählt genauso die Arbeit im Strafvollzug und die Arbeit in den ambulanten Bereichen außerhalb des Strafvollzugs.
Wir begrüßen es, dass es im Berichtszeitraum gelungen ist, die psychotherapeutischen Ambulanzen auszubauen und vertraglich zu verstetigen. Genauso begrüßen wir den erfolgten Ausbau der Häuser des Jugendrechts, um jugendliche Delinquenten frühzeitig zu erreichen und wieder auf die Spur zu bringen, dies immer mit dem Ziel, dass Straftäter dazu befähigt werden, ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Opferschutz geht uns alle in der Bevölkerung an. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens, nicht des Vorbeigehens, um frühzeitig Gefährdungen zu erkennen, Opfer von Straf
taten zu helfen, Täter dingfest zu machen und an weiteren Straftaten zu hindern. Deshalb ist die Stärkung der Zivilcourage ein wichtiger Punkt auf der Agenda der Landesregierung.
Das Opfer einer Straftat zu sein, bedeutet natürlich in den meisten Fällen auch, eine schmerzliche Erfahrung gemacht zu haben. Das ist völlig klar. Es bedeutet eine Zäsur im Leben eines Menschen. Deshalb hat der Staat die besondere Aufgabe und die Pflicht, Betroffene durch nachsorgenden Opferschutz an die Hand zu nehmen und zu begleiten. Auch hier haben wir ein umfassendes Netz an Zeugen, Kontaktstellen und Schutzprogrammen der Justiz und Polizei. Ich nenne das Rheinland-pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen und vieles mehr.
Hervorheben möchte ich, dass es gelungen ist, im Zusammenhang mit dem dritten Opferrechtsreformgesetz auch die psychosoziale Prozessbegleitung auf den Weg zu bringen und in Rheinland-Pfalz umzusetzen.
Gesetzliche Verbesserungen wurden zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zum Beispiel durch das Prinzip „Nein heißt Nein“ auf Bundesebene erzielt. Auch da hat sich Rheinland-Pfalz stark eingebracht. Dies gilt ebenso beim Schutz vor sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Mit den Trauma-Ambulanzen haben wir Anlaufstellen geschaffen, die professionelle Hilfe anbieten, und auch der Täter-Opfer-Ausgleich ist in Rheinland-Pfalz nach wie vor ein Erfolgsmodell mit einer hohen Einigungsquote.
Meine Damen und Herren, dennoch wäre die Opferbegleitung und -betreuung ohne das große Engagement der Opferhilfsorganisationen nicht vorstellbar. Deshalb gilt ein herzliches Dankeschön allen, die sich hier haupt- und ehrenamtlich engagieren.
Ich nenne stellvertretend den Weißen Ring, natürlich auch SOLWODI, die wir gestern erlebt haben. Vielen herzlichen Dank. Das ist eine wichtige Säule des Opferschutzes in unserem Land. Herzlichen Dank auch an das Ministerium und die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen umfassenden Bericht, der sehr lesenswert ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Opferschutzbericht der Landesregierung geht auf einen Beschluss des Landtags aus dem Jahre 2007 zurück.
Wenn eine Straftat erfolgt, ist es wichtig, dass den Opfern schnelle und ausreichende Beratung und Unterstützung angeboten wird. Opfer einer Straftat zu werden, bedeutet in der Regel eine tiefe Zäsur im Leben eines Menschen. Häufig sind die Opfer durch die Tat traumatisiert.
Die körperlichen Verletzungen einer Tat heilen in vielen Fällen vergleichsweise schnell aus. Materielle Schäden lassen sich oft ausgleichen. Unter den von der Tat verursachten psychischen Folgen haben die Opfer jedoch in vielen Fällen noch lange zu leiden.