Das haben Sie systematisch in den letzten Wochen aufgebaut. Sie haben dabei offensichtlich übersehen, dass Sie mit der Hürde an den Weltkulturerbestatus herankommen. Nun kann man darüber streiten, in welchem Maße bei der Einstufung einer Straße Raumordnungsziele oder der tatsächliche Verkehr auf der Straße zu berücksichtigen sind. Wir haben einen Konsens, dass wir diese Straße als kommunale Straße bauen wollen. Falls aus dem Landesentwicklungsplan irrtümlicherweise die Interpretation herausgezogen wird, diese Landesregierung wolle den Durchgangsverkehr über den Rhein ausgerechnet durch das Mittelrheintal bei St. Goar und St. Goarshausen leiten, haben wir kein Problem, diese Fehlinterpretation als Landesregierung darzustellen; denn die raumordnungspolitischen Ziele legen wir fest.
Insofern gibt es überhaupt keinen Grund, immer wieder zu betonen, diese Brücke soll eine Landesbrücke sein, weil das Landesstraßengesetz, das Sie, der Souverän, festgelegt haben, uns verpflichten würde, Durchgangsverkehr durch das Mittelrheintal zu organisieren. Sie werden mir recht geben, dass, wenn man Durchgangsverkehr – manche fordern sogar noch bundesweiten Durchgangsverkehr – über den Rhein organisieren will, dann die Querung bei St. Goar/St. Goarshausen die denkbar ungünstigste Standortposition ist.
Her Bracht, ich glaube, dass die Menschen in der Region nicht wollen, dass sich Politiker gegenseitig die Realisierung des Projektes erschweren, sondern die Menschen werden unterscheiden können, wer die konstruktive und wer die destruktive Rolle spielt.
Ich glaube, dass man am Ende eine ehrliche, aufrichtige Position hat, die die glaubwürdigere ist und die Menschen überzeugt. Auch wenn Sie mit den ganzen Dingen spielen und immer wieder drehen „Der will sie nicht, die haben im Koalitionsvertrag etwas geschrieben, was nur Planung heißt usw.“, werden Sie am Ende die Menschen nicht überzeugen; denn mein Angebot, diese Brücke zu bauen, so wie sie von den Kreisen gewünscht worden ist, nämlich als kommunales Projekt, unter Beibehaltung des Weltkulturerbestatus, werde ich unbefristet aufrechterhalten.
Jetzt sind Sie an der Reihe im Kreis Rhein-Hunsrück zu sagen, ob Sie die Brücke unter den Bedingungen wollen, wie Sie sie ursprünglich vom Land erbeten haben oder ob Ihnen nächste Woche wieder neue Hürden und Bedingungen einfallen, um es auf die lange Bank zu schieben.
Frau Kollegin Klöckner, man gewinnt hier wirklich den Eindruck – was Herr Kollege gesagt hat, ist richtig –, Sie wollen die Brücke nur, wenn Sie regieren. Dafür haben die Menschen im Rhein-Hunsrück-Kreis und im RheinLahn-Kreis kein Verständnis; denn es darf hier nicht um parteipolitische oder machtpolitische Interessen gehen, sondern es muss ehrlich und aufrichtig an dieser Stelle argumentiert werden.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Julia Klöckner und Alexander Licht, CDU)
Der Landrat im Rhein-Hunsrück-Kreis hat mich gebeten – dafür habe ich Verständnis –, dass wir eine Lösung für dieses Problem finden, da schon einmal von kommunaler Seite ein Raumordnungsverfahren finanziert worden ist, das am Ende wegen Veränderung der politischen Verhältnisse auf Landesebene nicht zum Bau der Brücke geführt hat. Dafür habe ich Verständnis. Damit dieses Projekt an diesem Punkt nicht scheitert, habe ich ihm gesagt und sage es hier noch einmal, wir sind bereit, diese Raumordnungskosten der Kreise vorzufinanzieren, um das kommunale Brückenprojekt, so wie ursprünglich gewünscht, zu starten. Dazu sind wir bereit, weil ich, wie gesagt, verstehe, dass man Sicherheit will und nicht noch einmal Raumordnungskosten in den Sand setzen will.
Aber nehmen Sie das bitte als Beleg für die konstruktive Haltung der Landesregierung in dieser Sache.
Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für dieses Land, auch die CDU in der Opposition. Es ist nicht redlich, den Menschen vor Ort etwas zu versprechen, was man durch permanentes Aufbauen von Hürden in Wahrheit zu verhindern sucht. Verlierer bei der Sache kann nicht die Landesregierung sein. Auch dieser Eindruck wird immer wieder erweckt. Verlierer können nur diejenigen sein, die vor Ort diese Brücke wollen und die das konstruktive Angebot des Landes durch Sie blockiert bekommen.
Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen jeweils noch zwei Minuten zur Verfügung, das heißt in der zweiten Runde vier Minuten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, der Wunsch, eine kommunale Brücke zu bauen, ist 2003/2004 geäußert worden. Damals hat jeder Kreis 200.000 Euro zur Finanzierung des Raumordnungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Landesregierung war es dann, die bis 2011 das Raumordnungsverfahren nicht zum Abschluss gebracht hat.
Diese Landesregierung, Rot-Grün, war es, die das Verfahren gestoppt hat. Unser Geld war in die Tonne geschmissen. Dann kommen Sie und beschließen im Koalitionsvertrag, eine Brücke in kommunaler Trägerschaft zu machen, ohne noch einmal Kreise zu fragen. Die Kreise sind nicht erneut gefragt worden, wie Sie hier vortäuschen. Die Kreise sind in dieser Situation nicht erneut gefragt worden.
Ich war nicht immer dabei, deshalb kann ich es nicht abschließend bewerten. Mein Eindruck ist, dass Sie eher der Getriebene in der ganzen Situation waren.
Sie haben sich über Wochen, ja Monate gewehrt, ein Gespräch mit den Landräten zu führen. Es sollte zu einem Gespräch kommen, dann waren Sie nicht da. Irgendwann wurde ein neuer Termin gesucht. Es kam zu einem Gespräch. Die Fronten sind aufeinandergeprallt. Sie sind im Streit auseinandergegangen.
(Abg. Thomas Roth, FDP: Ihr Landrat hat es doch verhindert aus unseren – – – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich sage immer, wenn sich zwei streiten, ein Bock stößt sich nicht alleine, wenn überhaupt, dann müssen es zwei gewesen sein, die aneinander geraten sind.
Ich glaube, Sie haben sich auf die Planung für eine kommunale Brücke verständigt. Aber die Grünen stimmen nicht zu, dass es eine Landesbrücke wird. Das ist Ihr Problem. Deshalb versuchen Sie alles andere, um den Schwarzen Peter den Kreisen zuzuschieben.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Quatsch! – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum sollten wir nicht, stand gar nicht in der Diskussion!)
Wenn Sie behaupten, Sie seien schon immer für eine kommunale Brücke gewesen, dann sage ich, Herr Minister, haben Sie schon einmal in Ihr Wahlprogramm geschaut, da steht, „Wir bekennen uns zum Bau weiterer Rheinbrücken. Seit langem fordert die FDP Brücken zwischen St. Goar und St. Goarshausen (...) damit die Menschen besser aus dem Hunsrück und aus Rheinhessen zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet gelangen können.“
Herr Minister, da ist keine Rede von der Kommunalbrücke. Die Verkehre, die Sie als Begründung für eine kommunale Brücke ansprechen, sind nicht möglich, da geht es ausschließlich um regionale und überregionale Verkehre, die Sie als Begründung für die Bücke anführen.
Ich komme zu Ihrem Argument, die Brücke muss breiter sein als eine kommunale Brücke. Ich habe das selbst nicht recherchieren können, aber über Twitter ist mir eben die Nachricht zugegangen, es ist Unsinn. Eine Brücke, ob kommunal oder Landesbrücke, muss acht Meter breit sein. Dann erzählen Sie uns hier, eine kommunale Brücke soll ein ganz anderes Bauwerk als eine Landesbrücke werden. Redlichkeit sieht anders aus, Herr Minister, Entschuldigung, wenn ich das so deutlich sagen muss. Es ist falsch, was Sie sagen.
Ich komme zur Welterbeverträglichkeit. In der Zeit um 2010 – ich habe das genauestens verfolgt – war nie die Rede davon, dass es nur eine kommunale Brücke werden kann, die nur die beiden Städte miteinander verbindet. Es war nie die Rede davon. Es ist immer nur davon gesprochen worden, dass es eine welterbeverträgliche Brücke werden muss. Die UNESCO hat gesagt, ja, ihr dürft weiter planen, begleitet uns bei dieser Planung, damit wir entscheiden können, ob das welterbeverträglich ist oder nicht. Es ist nie die Rede davon gewesen, dass es nur eine kommunale Brücke sein darf und niemals eine Landesbrücke.
Wie wollen Sie über eine Landesbrücke, über eine Verbindungsstraße zur A 61 Durchgangsverkehr dorthin bringen? Die A3 ist 30 km von Sankt Goarshausen entfernt. Bis zur A 61 sind es noch einmal 10 km den Berg hoch. Außer im Notfall macht kein Mensch Durchgangsverkehr von oben herunter.