Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 25, Trier. Herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte zum Tierschutzbericht zeigt, dass es notwendig ist, sich damit im Plenum auseinanderzusetzen. Der Tierschutz – das wurde von meinen Kollegen schon angesprochen – ist seit 2002 im Grundgesetz als Verfassungsziel benannt, beschrieben. Das ist jetzt 15 Jahre her. Der Tierschutzbericht zeigt schon, dass wir nach wie vor enorme Anstrengungen unternehmen müssen, damit wir dem Ziel, dem wir uns alle verpflichtet haben, deutlich näher kommen, als das zurzeit der Fall ist.
Ich denke, es hat unterschiedliche Gründe, dass wir noch weitere Schritte vor uns haben. Zum einen ist es natürlich so, dass das, was wir als Einzelner jeweils unter Tierwohl verstehen, zum Teil weit auseinander liegen kann. Zum anderen haben wir gerade im großen Bereich der Nutztierhaltung die Situation, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere dort auf die Massenproduktion und weniger auf die Qualität dessen, was entstanden ist, gesetzt haben. Das ist natürlich ein Stück weit das Problem, auf das wir – zumindest diejenigen, die sich mit dem Tierschutzbericht auseinandergesetzt haben – das Augenmerk legen müssen, damit wir dort die eine oder andere Weichenstellung wieder korrigieren können.
Zwei Erkenntnisse aus diesem Tierschutzbericht, denke ich, sind augenfällig. Sie wurden zum Teil auch schon benannt. Das eine ist, dass das Land vielfältige Aktivitäten entfaltet hat, um in seinem Rahmen, in seinem Kompetenzbereich mehr für das Tierwohl zu initiieren. Das ist die eine Erkenntnis.
Die andere Erkenntnis ist, dass leider die Bundesregierung an vielen Stellen – ich drücke das jetzt vorsichtig aus – doch eher Bremser ist, wenn es um weitere Tierschutzmaßnahmen und Tierwohlmaßnahmen geht. Das möchte ich auch gern an ein, zwei Stellen belegen.
Wir haben in diesem Land eine sehr, sehr lange Debatte zum Thema Käfighaltung bei der Legehennenhaltung geführt. Kleingruppenhaltung ist hier ein weiteres Stichwort. Das ist eine Debatte, die schon weit über zehn Jahre stattgefunden hat und bei der es erst Anfang vergangenen Jahres gelungen ist, die Käfighaltung, aber insbesondere auch die Kleingruppenhaltung, mit einem relativ langen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2025 zu verbieten. Respektive 2028 wird dann auch die Kleingruppenhaltung in Deutschland verboten sein.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, Kleingruppenhaltung ist so, wie es daherkommt, ein nettes Wort. Es bedeutet aber für die Legehennen, dass Sie einen Platzbedarf von einem Viertel eines DIN-A4-Blatts zugestanden bekommen. Man kann sich vorstellen, dass da eine artgerechte Tierhaltung natürlich nicht möglich ist. Deswegen bin ich froh, obwohl es über zehn Jahre gedauert hat, dass bei uns rechtlich durchgesetzt wird, dass es mit diesen Übergangsfristen tatsächlich zu dem Verbot kommt.
Das ist das eine Beispiel, bei dem sich die Bundesregierung leider nicht mit Ruhm bekleckert hat. Es hat vieler, vieler Initiativen im Bundesrat bedurft. Es wurde immer wieder nachgehakt. Es gab das Normenkontrollverfahren 2007, das hier viel angestoßen hat. Wir sind hier aber auf jeden Fall einen Schritt in die richtige Richtung gegangen.
Ein zweites Beispiel ist heute Morgen bei der Mündlichen Anfrage schon angeklungen. Ich nenne die Stichworte Tierwohl, Tierwohllabel. Unserer Bundesagrarminister, Herr Schmidt, kam bei der Grünen Woche sehr bedeutungsschwanger daher. Das, was er dann letztlich verkündet hat, war leider nicht das Papier oder des Labels wert, das er dort präsentieren wollte.
Einmal haben wir den Ansatz, das freiwillig einführen zu wollen. Es gibt überhaupt noch keine Hintergrundinformationen, wie das letztlich – – –
Frau Schneider, wir debattieren schon seit mehreren Jahren über das Tierwohllabel. Es gibt einige Initiativen im – – –
dass es rechtlich möglich ist, dass gerade vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes keine Bedenken bestehen, dort tätig zu werden, Frau Schneider.
Da sind keine Bedenken festzustellen. Es ist also enttäuschend, dass wir beim Tierwohllabel leider nichts Greifbares präsentiert bekommen haben, obwohl es dafür Vorbilder gibt und auch schon bundesweit in den verschiedensten Arbeitsgruppen seit mehreren Jahren dieses Thema diskutiert wird. Leider war es diesem Bundesagrarminister nicht möglich, hier Fakten zu schaffen und uns etwas Bahnbrechendes zu präsentieren.
Ich möchte noch einmal auf das Agrarinvestitionsförderprogramm auf Landesebene hinweisen, mit dem wir über das EULLE-Programm versuchen, in Richtung artgerechte Tierhaltung die Förderkriterien zu konstruieren und unter diesen Gesichtspunkten die Mittel für die Landwirte bereitzustellen. Ich glaube, gerade für das Land Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund, in welchem Landschaftsraum wir uns bewegen, muss es zunehmend mehr in Richtung Qualität gehen, um sich von den großen Massenproduktionen in Deutschland absetzen zu können. Wenn ich an Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen und wenn ich an Ostdeutschland oder Holland denke, haben wir dort die Regionen, in denen auf Masse gesetzt wird. RheinlandPfalz wird das nie in diesem Umfang machen können. Wir müssen uns andere Wege überlegen. Da wäre das Tierwohllabel eine Möglichkeit,
wenn es verpflichtend eingeführt werden würde, um mehr in Richtung Qualität, um mehr in Richtung Verbraucherschutz, aber auch, um in Richtung – Herr Marco Weber hat das breit ausgeführt – bessere Preise für die Landwirte zu gehen. Dieser Mehraufwand im Tierschutzbereich muss sich für die Landwirte rechnen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Tierschutz trifft auf großes Interesse. Es gibt manche, die sagen, es gibt wichtigere Dinge, aber es ist wirklich etwas ganz Essenzielles. Nachdem der Tierschutz nun auch Verfassungsrang hat, ist schon einiges passiert. Natürlich passiert das nicht von allein, sondern es gilt, da immer wieder Anstrengungen zu entwickeln. Da haben wir einiges getan.
Ich bin froh, dass das auch Ihre Zustimmung findet. Ich finde solche Tierschutzberichte und -debatten sehr wichtig. Ich danke noch einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür; denn klar ist, er zeigt immer wieder Zahlen. Natürlich lässt sich auch Handlungsbedarf erkennen. Man muss auf Lösungen hinwirken.
Zur Klarstellung noch einmal, weil das jetzt in der Debatte angesprochen wurde, was die Tierversuche angeht. In der Presse wurde das aufgegriffen. Wir haben hier als Land sehr begrenzte landespolitische Möglichkeiten. Es gab die Tierschutznovelle im Jahr 2013. Dort haben wir als Land unendlich viel und engagiert gekämpft, um auch bei den Tierversuchen Verbesserungen zu erreichen. Leider hat die Bundesregierung von unseren 20 Anträgen nur drei aufgegriffen. Es waren viele gute Vorschläge dabei. Aber, wie gesagt, seitdem liegt der Schwerpunkt auf der Nutztierhaltung. Wir müssen im Rahmen der Tierversuche das geltende Recht schlichtweg umsetzen.
Es ist hier schon angeklungen, wir sind auch ein bedeutender Wirtschafts- und Forschungsstandort. Selbstverständlich müssen die beantragten Tierversuche genehmigt werden, sofern sie genehmigungspflichtig sind. Im Bericht handelt es sich nur um genehmigte Tierversuche.
Was Sie im Bericht gesehen haben, war, dass es einen deutlichen Anstieg im Jahr 2014 gegeben hat. Das kam aber durch eine Verbesserung der Meldepflichten. Dann mussten auch die Tierversuche gemeldet werden. Da gab es mehr Transparenz. Das wiederum hat im nächsten Jahr dazu geführt, dass sie genauso wieder herunter gegangen sind. Gerade
da waren auch Ihr Bericht und Ihre Zahlen sowieso nicht richtig – hat das Bundeslandwirtschaftsministerium gemeldet, wir liegen trotz unserer Standorte absolut im Mittelfeld. Diese Meldepflicht hat dazu geführt, dass neue Verfahren angewendet und die Versuche tatsächlich reduziert worden sind, die sonst für die Gewebeentnahme nötig waren.
Ich will aber auch noch etwas zu den Seuchen und zur Seuchenbekämpfung sagen. Herr Dr. Gensch, ich denke, da kann man nicht vom geltenden Recht abweichen. Ich bin absolut der Auffassung, dass hier nicht irgendwie eine Verhandlungsmasse vorhanden ist, sondern das ist
im Recht absolut klar vorgeschrieben. Zuständig ist der Kreis – und Punkt. Unser Weisungsrecht fängt erst dann an, wenn es nicht rechtskonform ist. Insofern ist das alles eine politische Diskussion, die an dieser Stelle, wie ich finde, definitiv keinen Platz haben sollte. Die Seuchenbekämpfung ist eine ernste Sache und muss konsequent durchgeführt werden.
Ganz klar, alles, was da an Ausnahmen drin ist, wollen wir natürlich auch ziehen; denn wir wollen ja nicht Tiere töten, wenn man das vermeiden kann.
Aber ganz klar ist, hier noch einmal für Rheinland-Pfalz: Wir haben viele Verbesserungen erreichen können. Da will ich auch noch einmal das Verbandsklagerecht anführen, das übrigens seinen Erfolg darin hat, dass die Beteiligung des Tierschutzes in den Verfahren schon von Anfang an besser gesichert ist. Das vereinfacht meines Erachtens auch die Verfahren. Mit der Katzenschutzverordnung haben wir wenigstens die engen Möglichkeiten im Bundestierschutzgesetz genutzt. Sie sind leider sehr begrenzt. Mit der Vereinfachung ist das nicht ganz falsch, aber wir haben das genutzt. Die Verbandsgemeinde Brohltal setzt dies auch um. Die Erfahrungen werden wir sicher mit Interesse auswerten.
Wir haben viele Projekte an den Schulen gemacht, um das Wissen um die Tierhaltung zu verbessern; denn Heimtierhaltung ist nach wie vor ein wichtiger Punkt. Wir haben auch den Sachkundenachweis für besonders geschützte Arten im Naturschutzgesetz umgesetzt.
Wie gesagt, wir setzen uns für eine Verbesserung der Kennzeichnung bei den tierischen Produkten ein, damit die Verbraucher eine vernünftige Entscheidungsgrundlage haben. Ein großer Erfolg war auch, dass wir dieses von Herrn Hartenfels auch noch einmal ausgeführte Problem der tierquälerischen Käfighaltung zumindest so weit gemildert haben, dass wir die Übergangszeiten – das waren 27 Jahre Vertrauensschutz für die Wirtschaft – wenigstens auf jetzt 2025 reduzieren konnten. Auch bei der Kastration von Ferkeln oder anderen betäubungslosen Eingriffen haben wir mit durchgesetzt, dass es hier zu einer Verbesserung kommt, also zum Beispiel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden kann.
Wie gesagt, wir vergeben die Forschungspreise, den Tierschutzpreis, und führen viel Sensibilisierung der Öffentlichkeit auch im Zusammenhang mit Ernährung durch; denn die Wertschätzung ist eine wichtige Sache.