Protocol of the Session on January 25, 2017

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Lerch für die Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei so viel Übereinstimmung in der Sache eine kurze und knackige Stellungnahme vonseiten der FDP-Fraktion.

Die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften stellt einen weiteren Schritt im Hinblick auf die größere Selbstständigkeit unserer rheinlandpfälzischen Hochschulen dar. Damit sind wir wieder einen Punkt weiter und erfüllen auch die Vorgaben, die wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben.

Diese Selbstständigkeit zeigt sich zum Beispiel bei der Berufung der Professorinnen und Professoren, weil den Hochschulen mehr Freiheiten hinsichtlich des Verzichts auf eine öffentliche Ausschreibung gegeben wird. Das ist ein wichtiger Schritt in Sachen mehr Freiheit.

Begründen kann sich dieser Verzicht durch außergewöhnlich hohe Leistungsfähigkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder deren besondere Qualifikation. Selbstverständlich unterliegt alles dem Qualitätskonzept für die zu besetzenden Stellen. Dieses muss nach wie vor Richtschnur des Verfahrens bleiben.

Des Weiteren wird mit diesem Entwurf die Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses gestärkt, wenn jeder zweite Juniorprofessur unter das Tenure-Track-Modell fällt. Nachwuchskräfte können somit eine feste Stelle erhalten. Dies ist ein Schritt zur besseren Planbarkeit einerseits für die Hochschulen, aber auch andererseits für die Wissenschaftler selbst im Hinblick auf ihre beruflichen und auch privaten Pläne. Das ist ein weiterer Schritt zur Aufwertung der Arbeit der Hochschulen.

Zu dem neuen Hochschulgesetz ist zu sagen, dass damit auch der Studienverlauf besser erfasst werden kann. Eine Anpassung an das Landesrecht ist notwendig. Die Freien Demokraten stehen dem positiv gegenüber.

Lassen Sie mich zum Schluss als Mainz-Bingenerin noch etwas zur Namensänderung der Hochschule in Bingen in Technische Hochschule Bingen sagen. Damit wird das Profil dieser sehr erfolgreichen Hochschule weiter gestärkt und auch namentlich hervorgehoben. Wir begrüßen das und wünschen der Hochschule für die weitere Arbeit viel Erfolg.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir dürfen weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Stipendiatinnen und Stipen

diaten der Friedrich-Ebert-Stiftung Mainz. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen bei uns im Plenarsaal!

(Beifall im Hause)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Paul von der Fraktion der AfD.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Das Anhörverfahren des Haushalts- und Finanzausschusses am 10. Januar hier in der Steinhalle mit den Präsidenten der Universitäten und Fachhochschulen hat sehr deutlich gezeigt, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Wir werden das im Rahmen der Haushaltsberatungen noch eingehend thematisieren; denn eines ist klar: Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland ist Forschung und Wissenschaft ungemein wichtig.

Wenn ich mich nun für die AfD-Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung äußere, dann will ich bezüglich der Stellungnahmen der Präsidenten noch einmal zwei Aspekte in Erinnerung rufen, hinsichtlich derer sich alle einig waren.

Erstens: Die Gehälter der Professoren müssen angehoben werden, wenn man Rheinland-Pfalz als Wissenschaftsstandort aufwerten will. Im Bundesvergleich liegt Rheinland-Pfalz ganz weit hinten. Die Gehälter liegen deutlich unter dem, was beispielsweise in Bayern oder in Baden-Württemberg ausbezahlt wird.

Zweitens: Die Personalsituation ist angespannt.

Was sagt nun der Gesetzentwurf zu diesen beiden Aspekten? In der Begründung ist unter Punkt A, Allgemeines, auf Seite 15 zu lesen: „So werden beispielsweise die gesetzlichen Möglichkeiten zur Abwehr von Außenrufen von Professorinnen und Professoren erweitert.“ Das ist meines Erachtens der falsche Ansatz. Richtig wäre es, die Gehälter für Wissenschaftler so anzupassen, dass ein Außenruf schlechtere Erfolgschancen hätte. Den Missstand der schlechten Bezahlung will der Gesetzentwurf also nicht beseitigen. Darum ging es hier aber auch nicht.

Konkret angegangen wird dagegen der zweite Aspekt, die angespannte Personalsituation, zumindest was zusätzliche Stellen für Professoren betrifft. Auf Seite 14 des Gesetzentwurfs heißt es diesbezüglich: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung daher auch das Ziel, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Tenure-Track-Professuren an rheinlandpfälzischen Hochschulen deutlich zu erweitern.“ Bereits im Juli 2014 hatte der Wissenschaftsrat empfohlen, die Zahl der Professuren deutlich zu erhöhen und einen größeren Anteil von Tenure-Track-Professuren zu schaffen. Der Gesetzentwurf geht daher in diesem Punkt in die richtige Richtung.

Als Familienpartei, die unter Familie Vater, Mutter und Kinder versteht, und als Partei, die mit Sorge unsere demografische Entwicklung verfolgt, wollen wir einen weiteren positiven Aspekt herausstellen, den dieser Gesetzentwurf

vorsieht. Auf Seite 15 wird nämlich auf eine bessere Karriereplanung verwiesen, die wiederum eine verbesserte Familien- und Lebensplanung ermögliche. Das begrüßen wir als Anwältin der Familien.

Ich will nun aber nicht versäumen, noch ein paar grundlegende kritische Anmerkungen zur Hochschulpolitik vorzunehmen.

Die Anzahl der Professuren müsste nämlich nicht erhöht werden, zumindest nicht in diesem Maße, wenn nicht in den vergangenen Jahren die Anzahl der Studenten massiv angestiegen wäre, jetzt auf hohem Niveau stabilisierend. Dieser Anstieg korreliert leider nicht mit einem höheren Niveau der breiten Studentenschaft. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Ständig sinkende schulische Anforderungen haben dazu geführt, dass mit bestandenem Abitur die Hochschulreife nicht mehr gesichert ist. Bezeichnenderweise spricht man jetzt von Hochschulzugangsberechtigung. Von Reife ist keine Rede mehr.

Die Anforderungen an Studenten dürfen sich aber keinesfalls dem gesunkenen Niveau anpassen, sondern müssen sich an den international höchsten Standards ausrichten. Bedauerlicherweise ist dies zu oft nicht der Fall, was einen Niveauverlust an den Hochschulen zur Folge hat. Es gilt Qualität vor Quantität. Manchmal ist eben weniger mehr.

Die Herausbildung von Massenuniversitäten hat durchaus auch ihre Schattenseiten. Wir sind gegen einen Akademisierungswahn und das Absinken des Niveaus an den Hochschulen. Zudem – das ist ein weiterer Kritikpunkt – wird die Problematik des akademischen Mittelbaus nicht gelöst. Mit der Einrichtung von Tenure-Track-Professuren geht es darum, einen anderen oder besseren Weg zur Erreichung der Professur aufzuzeigen. Der akademische Mittelbau hingegen ist aber die Ebene unterhalb der Professoren, wissenschaftliche Assistenten mit Promotion usw. Hier herrscht ein Mangel an entfristeten Stellen. Das ist der Kern des Problems. Als Wissenschaftler bekommt man entweder einen Lehrstuhl, das heißt, in der Regel eine Lebenszeitprofessur, oder man hangelt sich von Lehrauftrag zu Lehrauftrag, in aller Regel schlecht bezahlt und mit kurzen Vertragszeiten. Die berufliche Perspektive bleibt ungesichert.

Hopp oder top. Für angehende Wissenschaftler ein großes Dilemma, da sie ohne Professur oft zu einer recht brotlosen Existenz verdammt sind. Das war übrigens schon zu Max Webers Zeiten so. Siehe dessen Aufsatz „Wissenschaft als Beruf“ aus dem Jahre 1919. Die Lösung wäre, feste und angemessen dotierte Stellen unterhalb der Ebene der Professur zu schaffen.

Das gerade Gesagte betrifft die grundlegenden Linien unseres Hochschulprogramms. Hier geht es aber ganz konkret um den vorliegenden Gesetzentwurf. Diesem stimmen wir, die AfD-Fraktion, zu.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lemke von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen das Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften, da hierdurch eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aufgaben nach dem Hochschulstatistikgesetz geschaffen wird.

Junge Akademiker sind für die Weiterentwicklung und Leistungsfähigkeit des Landes unverzichtbar. Das haben eben alle Rednerinnen und Redner auch schon vor mir festgestellt.

Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz sind die Motoren der Entwicklung unseres Landes. Dazu tragen die Hochschulen mit ihren Ergebnissen in Forschung und Lehre bei. Dies wäre ohne die wissenschaftliche Arbeit junger Akademikerinnen und Akademiker jedoch so gar nicht möglich.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein zentrales Ziel der Landesregierung umgesetzt. Die Planungssicherheit und die Verlässlichkeit für junge Wissenschaftler werden erhöht, und prekäre Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb werden somit minimiert. Es ist gut, dass das Landesgesetz zugleich auch auf das Tenure-Track-Modell abstellt, das Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine bessere Planbarkeit ihrer Karriere sowie insgesamt eine verbesserte Lebens- und Familienplanung ermöglicht. Insofern sehe ich alle Fraktionen als Kämpferinnen für die Familie, natürlich nicht nur für die Familie, sondern vor allen Dingen für die jungen Frauen und Männer, die sich der Berufsperspektive eines Wissenschaftlers, einer Wissenschaftlerin widmen wollen.

Zudem werden beide Gesetze an die Anforderungen des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses angepasst. Durch die Ausweitung des Ausschreibungsverzichts bei Berufungen wird die Gesetzeslage ausgeweitet und bietet den Hochschulen im Rahmen des Berufungsverfahrens größere Handlungsspielräume und erhöht damit die Wettbewerbsfähigkeit am Hochschulstandort in Rheinland-Pfalz.

Zudem ist zu begrüßen, dass das Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften die Annahme einer Person, die eine Promotion als Doktorandin oder Doktorand einer Universität anstrebt, die schriftliche Betreuungszusage einer nach der Promotionsordnung zur Betreuung berechtigten Person voraussetzt. Damit wird den Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine fachliche sowie qualitativ hochwertige Betreuung garantiert. Die Entscheidung über die Zulassung zum Prüfungsverfahren erfolgt davon völlig unabhängig. Das ist gut so. Die Universität erteilt einer Person, die sie als Doktorandin oder Doktorand angenommen hat, hierüber unverzüglich eine schriftliche Bestätigung.

Die Studierenden- und Prüfungsstatistik soll unter Berücksichtigung des Hochschulstatistikgesetzes erstmals im Sommersemester 2017 erfasst werden, sodass ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs notwendig ist. Das Hochschulstatistikgesetz erfordert an diversen Stellen die Erfassung von Erhebungsmerkmalen, die auf den Verlauf der wissenschaftlichen Qualifikation abzielen. Hierunter sollen auch die TenureTrack-Modelle fallen. Diese sollen daher im Hochschulgesetz und im Landesgesetz für die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer verankert werden, um den Hochschulen insoweit eindeutige Zuordnungen zu ermöglichen.

Durch die Änderung der beiden Gesetze wird dann sichergestellt, dass die Annahme einer Person, die eine Promotion anstrebt, dazu führt, dass sie als Doktorandin oder Doktorand einer Universität eine schriftliche Betreuungszusage erhält. Ich habe es eben schon ausgeführt: Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn – der Minister hat es eben noch einmal ausgeführt –, sodass die Promovendinnen und Promovenden bei einem etwaigen Wechsel der promotionsbetreuenden Professoren an einen anderen Hochschulstandort den Vertrauensschutz der Universität genießen, an der sie als Promovend immatrikuliert sind, und darauf vertrauen können, die Promotion zu denselben Bedingungen zu beenden, die zum Zeitpunkt die Immatrikulation vorgelegen haben. Das ist eine ganz, ganz wichtige Voraussetzung, die so gesehen dann auch neu ist.

Das Landesgesetz regelt ferner, dass in einer Ausschreibung einer Juniorprofessur oder einer Professur in einem Beamtenverhältnis auf Zeit bzw. befristeten Beschäftigungsverhältnis die Übertragung einer dauerhaften Professur zugesagt werden kann, sofern die erforderlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Lassen Sie mich daher bitte abschließend zusammenfassend sagen: Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Hochschulen hängt insbesondere von den guten Karriereperspektiven und einer hohen Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs ab. Es muss daher unser gemeinsames Ziel sein, wissenschaftliche Karrierewege in Rheinland-Pfalz verlässlicher und planbarer zu gestalten. Dazu leisten Tenure-Track-Modelle einen wichtigen Beitrag.

Dem dafür erforderlichen Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften ist somit zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit können wir die Debatte beenden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften, den wir in erster Beratung diskutiert haben, an die Ausschüsse zu überweisen, und zwar an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend –

und mitberatend an den Rechtsausschuss.

Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Landesgesetzes über die Höfeordnung und kostenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2048 – Erste Beratung