Protocol of the Session on December 13, 2016

Völlig klar ist, dass der Personalabbau sozialverträglich erfolgt und es selbstverständlich keine Entlassungen geben wird. Der Stellenabbau erfolgt im Rahmen der Personalfluktuation, das heißt, durch den Verzicht auf Nachbesetzungen. Die derzeit überdurchschnittlichen Pensionierungszahlen ermöglichen dennoch einen Einstellungskorridor für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mir ist bewusst, dass hinter technischen Ausdrücken wie zum Beispiel Vollzeitäquivalenten immer Menschen stehen. Es sind Menschen, von denen wir viel abverlangen und für deren Leistung wir sehr dankbar sind. Wir wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überfordern. Wir wollen sie mitnehmen und weiterhin ein gutes Arbeitsumfeld bieten. Deshalb müssen wir Aufgaben kritisch hinterfragen und Effizienzen heben.

(Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Stellenabbau entfällt im Umfang von 600 Stellen auf die allgemeine Landesverwaltung. Bei den Mittelbehörden sollen insbesondere 120 Stellen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung reduziert werden, auch auf der Grundlage einer Empfehlung des Rechnungshofs. In den Ministerien des Landes werden rund 6 % der Stellen wegfallen. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Landesregierung die Ministerien geschont habe. Wir wissen, dass wir mit gutem Vorbild vorangehen müssen und stehen dazu. Auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das nicht einfach; denn die Aufgaben sind auch hier nicht weniger geworden.

Die Opposition wird uns in den nächsten Tagen wieder versuchen zu erklären, dass wir auf ein Ministerium verzichten könnten.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Nein, wir erklären es! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Auf zwei! – Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Liebe Frau Klöckner, das ist aber eine reine Organisationsfrage,

(Heiterkeit bei der Abg. Julia Klöckner, CDU)

die mit dem Personalbedarf reichlich wenig zu tun hat. Ich setze auf mehr Redlichkeit in der Diskussion.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus werden rund 1.400 Stellen in einzelnen Bereichen der Landesverwaltung reduziert.

In der Finanzverwaltung sollen 240 Stellen abgebaut werden, beim Landesbetrieb Mobilität 180 Stellen, in der Landwirtschaftsverwaltung 106 Stellen, beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung 85 Stellen, im Justizvollzug 60 Stellen und in der Polizeiverwaltung – und ausschließlich dort – 50 Stellen.

Von den rund 39.000 Stellen im Bildungsbereich werden 310 durch strukturelle Maßnahmen und effizienten Ressourceneinsatz eingespart. Unberührt davon – auch das möchte ich noch einmal betonen – bleibt die Sicherung der Unterrichtsversorgung.

Im Bereich Forsten sollen 178 Stellen abgebaut werden sowie 50 Stellen in der Hochschulverwaltung. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind – wie bereits gesagt – von dem Stellenabbau ausgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen bisher vor allem die Schwerpunkte des Doppelhaushaltes 2017/2018 erläutert und Ihnen gezeigt, wo wir Einsparungen realisieren. Lassen Sie mich nun zu der summarischen Betrachtung kommen, die ich zu Beginn der Rede nur angerissen habe.

Die Einnahmen des Landes steigen auf 16,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 und auf 17 Milliarden Euro im Jahr 2018. Die Steuereinnahmen wurden auf der Basis der regionalisierten Steuerschätzung vom November veranschlagt.

Der Bundestag hat eine Senkung der Einkommensteuer beschlossen. Dies entlastet die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Wir haben diesen Effekt, der für RheinlandPfalz rund 100 Millionen Euro ausmacht, in unserem Ansatz bereits berücksichtigt. Den ebenfalls berücksichtigten Umsatzsteuermehreinnahmen für Flüchtlinge, Integration und Eingliederungshilfe stehen entsprechende Ausgaben gegenüber.

2017 sind Gesamtausgaben in Höhe von 16,8 Milliarden Euro, 2018 in Höhe von 17,1 Milliarden Euro geplant. Die Ausgaben wachsen von 2016 auf 2018 insgesamt um 970 Millionen Euro. Eine halbe Milliarde Euro davon entfällt auf die Personalausgaben. Der Anstieg resultiert vor allem aus Tarif- und Besoldungssteigerungen sowie aus der steigenden Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Zudem sind Personalerhöhungen in den Bereichen Bildung und Innere Sicherheit abgebildet. Gegenläufig – ich habe es gesagt – sparen wir über alle Bereiche hinweg 2.000 Stellen bis zum Jahr 2020 ein.

Der Ausgabenanstieg spiegelt darüber hinaus die Zunahme des kommunalen Finanzausgleichs wider. Dieser steigt im Doppelhaushalt um 332 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben: Allein diese beiden Effekte – das Wachstum der Personalausgaben und des kommunalen Finanzausgleichs – entsprechen rund 85 % des Betrages, um den die Gesamtausgaben steigen.

Erhebliche Ausgabenanstiege gehen auch auf den Bereich der Sozialausgaben zurück. Bei der Sozialhilfe, den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie bei der Grundsicherung im Alter steigen die Ausgaben in den nächsten beiden Jahren um 160 Millionen Euro. Diesem Ausgabenanstieg stehen zu einem großen Teil höhere Bundesmittel gegenüber, die an die Kommunen weitergeleitet werden.

Gegenläufig sinken die Zinsausgaben im Doppelhaushalt wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der stärkeren Konsolidierung im Haushaltsvollzug der Jahre 2015 und 2016 um 150 Millionen Euro.

Auch hier haben wir das Vorsichtsprinzip zugrunde gelegt und mit steigenden Zinssätzen kalkuliert. Anstatt der gegenwärtig zu zahlenden 0,3 % ist für Neuabschlüsse für zehnjährige Schuldscheine ein Anstieg auf 1,2 % im Jahr 2017 und 1,3 % im Jahr 2018 berücksichtigt.

Die geplante Gesamtnettokreditaufnahme beträgt für das Jahr 2018 nur noch 54 Millionen Euro. Diesen Wert erreichen wir, obwohl zugleich die Landesbetriebe keine Kredite mehr aufnehmen. Damit sinkt die Gesamtnettokreditaufnahme im Vergleich zum Jahr 2016 im Kernhaushalt um

326 Millionen Euro und um weitere 82 Millionen Euro bei den Landesbetrieben, zusammen also um 408 Millionen Euro.

Ja, wir sind 2018 nah an der Null bei der Nettokreditaufnahme. Wir werden uns anstrengen, sie so schnell wie möglich zu erreichen.

Die alte, im Übergangszeitraum bis 2019 noch anzuwendende, investitionsbezogene Kreditobergrenze halten wir in beiden Jahren mit deutlichem Abstand ein. Im Jahr 2018 unterschreiten wir im Verbund mit den Landesbetrieben die Kreditobergrenze um mehr als 1 Milliarde Euro.

Das strukturelle Defizit reduzieren wir bis 2018 auf 198 Millionen Euro. Dies entspricht noch 1,2 % der Gesamtausgaben. Im Jahr 2011 sind wir mit einem Defizit von 12,1 % auf den Abbaupfad gestartet. Daher werden wir bis 2018 etwa 90 % des Abbaus erreicht haben.

Wenn ich von dem strukturellen Defizit spreche, möchte ich auch noch auf einen inhaltlichen Punkt hinweisen. Der strukturelle Saldo umfasst – anders als die Nettokreditaufnahme – auch die Extrahaushalte und Sondervermögen. Zudem wird der strukturelle Finanzierungssaldo nicht durch Rücklagenbewegungen beeinflusst. Das kann in der Praxis schon ein großer Unterschied sein.

Der Bund wirbt bei jeder Gelegenheit mit der schwarzen Null. Tatsächlich enthält der Bundeshaushalt erhebliche Rücklagenentnahmen und negative Finanzierungssalden von Sondervermögen des Bundes. Sie sind relevant, wenn wir über Fortschritte bei Konsolidierung und Haushaltsausgleich sprechen.

Rheinland-Pfalz ist mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 jedenfalls nicht nur im Kernhaushalt, sondern auch strukturell auf dem Weg zum Haushaltsausgleich.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Wir bleiben deutlich unter den Werten der Finanzplanung 2015. Die dortigen Zielwerte werden um 96 Millionen Euro bzw. 99 Millionen Euro übertroffen.

Der Landesregierung kommt es entscheidend auch auf die mittel- und langfristige Sicht an. Mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2017/2018 haben wir Ihnen auch die Finanzplanung 2016 bis 2021 vorgelegt. Wir geben Ihnen damit einen Ausblick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre. Wir zeigen auf, wie der ausgeglichene Haushalt 2020 erreicht wird.

Die Finanzplanung fußt auf dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt. Die Einnahmen und Ausgaben in den Finanzplanungsjahren wurden auf der Grundlage der gesamtwirtschaftlichen Herbstprojektion der Bundesregierung und der Steuerschätzung vom November fortgeschrieben. Die Auswirkungen der beschlossenen Sparmaßnahmen bis 2021 sind in der Konsolidierungsplanung genauso enthalten wie der noch offene Handlungsbedarf für die Jahre 2019 und 2020.

Bei der Planung bis zum Jahr 2021 hilft uns das Verhandlungsergebnis, das bei den Bund-Länder

Finanzbeziehungen erreicht wurde. Durch die Einigung der Regierungschefs und -chefinnen von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 gewinnen wir für die nächsten Jahre erheblich an Planungssicherheit. Für Rheinland-Pfalz können wir ab dem Jahr 2020 mit Mehreinnahmen von rund 250 Millionen Euro kalkulieren.

Gestatten Sie mir, auch in Reaktion auf jüngste Pressemeldungen der CDU-Fraktion, eine Bemerkung: Es bleibt mir ein Rätsel,

(Zuruf von der CDU)

worin die Kritik der CDU-Landtagsfraktion begründet ist, wenn es der Ministerpräsidentin gelingt, die Interessen des Landes erfolgreich zu vertreten.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ergebnisse der Finanzplanung darf ich Ihnen kurz erläutern. Der gesetzliche Abbaupfad bis 2020 für das strukturelle Defizit wird mit Abstand eingehalten. Der ausgeglichene Haushalt 2020 wird erreicht.

Für das Jahr 2020 haben wir sogar einen strukturellen Überschuss von 188 Millionen Euro ausgewiesen. Die Überschüsse dienen der Absicherung des Konsolidierungsziels gegen Verschlechterungen der äußeren Rahmenbedingungen. Wir sorgen damit zudem für die Zeit steigender Zinsbelastungen vor.

Die in der Übergangszeit bis 2020 noch geltende investitionsbezogene Verfassungsgrenze wird mit weitem Abstand eingehalten.

Die Investitionsquote inklusive der Landesbetriebe liegt bei gleichzeitiger Konsolidierung im gesamten Planungszeitraum etwas über 8 %. Gegenüber der letzten Finanzplanung steigt sie 2020 um fast einen Prozentpunkt. Im gesamten Planungszeitraum überschreiten die vorgesehenen Investitionen der Landesbetriebe deren Abschreibungen.

Ich darf diesen Punkt nochmals betonen. Wir konsolidieren nicht auf Kosten unserer Infrastrukturinvestitionen.

Die Versorgungsausgaben werden bis 2021 um 26 % steigen. Die Zahlungen an die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich wachsen 2016 bis 2021 ebenfalls um 26 %.

Diese Mehrbelastungen sind zusätzlich zum weiteren Abbau des strukturellen Defizits zu schultern. Insbesondere diese überproportionalen Kostenaufwüchse an einigen Stellen der Landesfinanzen machen gegenläufige Konsolidierungsanstrengungen notwendig.

Mit dem Beschluss, 2.000 Stellen in der Landesverwaltung abzubauen, und der Begrenzung des Ausgabenanstiegs im aktuellen Doppelhaushalt sinkt der offene Handlungsbedarf auf 160 Millionen Euro. In der letzten Finanzplanung waren noch 420 Millionen Euro ausgewiesen.

Der noch offene Handlungsbedarf wird im Doppelhaushalt 2019/2020 umzusetzen sein. Weitere 80 Millionen Euro

Konsolidierung pro Jahr sind eine machbare Gestaltungsaufgabe. Wie bereits anfangs betont, konsolidieren wir den Landeshaushalt Schritt für Schritt und planmäßig.

Der Schuldenstand, den wir Ende 2020 erwarten, hat sich gegenüber der letzten Finanzplanung deutlich reduziert. Die Schulden von Kernhaushalt und Landesbetrieben am Kreditmarkt werden um 1,3 Milliarden Euro niedriger liegen. Dies ist auf die schnellere Konsolidierung zurückzuführen.