Schauen Sie sich einmal ganz konkret die Meldungen an, die dazu von der Landesregierung herausgegeben werden. Es gibt eben keine Einigung. Das ist Fakt. Das werden die auch in der kommenden Zeit noch einmal deutlich machen.
Der größte Teil der Integrationsbemühungen und der damit verbundenen Kosten findet nämlich in den Kommunen statt. Deswegen bestehen wir auch auf einer fairen Aufteilung, nämlich zunächst einmal zumindest fifty-fifty, und dann im Nachhinein auf einer konkreten Evaluierung; denn valide Zahlen liegen bis heute nicht vor.
Im Übrigen haben wir uns die Frage gestellt, warum ausgerechnet im ersten Jahr diese 96 Millionen Euro an die Kommunen gehen, aber dann zwei Jahre lang überhaupt nichts mehr kommt. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass das durchaus eine taktische Überlegung ist, und zwar im Zusammenhang mit der anstehenden Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs; denn wenn diese 96 Millionen Euro zum Jahresende 2016 fließen, dann stehen die Kommunen zunächst einmal deutlich besser da als das Land, und das Land steht eben deutlich schlechter da. Das heißt, das Ergebnis wird also eine künstlich veränderte Symmetriebetrachtung sein, die suggeriert, dass es den Kommunen viel besser und dem Land viel schlechter geht.
Ich komme zu einem weiteren Punkt, zum einmaligen Abschlag für 2017 in Höhe von 44 Millionen Euro auf die Lan
desleistungen nach dem Landesaufnahmegesetz. Auch das hört sich zunächst natürlich gut an. Das ist ebenfalls Geld, das eigentlich vom Bund kommt, muss man deutlich dazu sagen. Das ist auch nicht die Art und Weise, die sich die Kommunen wünschen. Die wünschen sich nämlich etwas Verlässliches, etwas Zeitnahes. Die hätten sehr gerne vier verlässliche Raten.
Schließlich als dritter Punkt noch ein paar Worte zu dem, was sich vermeintlich wohlklingend hinter der Anhebung der Verstetigungssumme um rund 10 Millionen Euro verbirgt. Das Land erhält aus der fünften Milliarde zur Kommunalentlastung in der Tat 48 Millionen Euro, die sie aber an die Kommunen weiterleiten soll. Sie wollen sie aber jetzt nur in Höhe des Verbundsatzes von 21 % weiterleiten. Das bedeutet, dass nur 10,08 Millionen Euro bei den Kommunen ankommen und der Rest im Landeshaushalt verbleibt. Dazu sagen wir ganz klar: Hier brechen Sie die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, der nämlich ganz deutlich und unmissverständlich eine vollständige Weiterleitung an die Kommunen vorsieht.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rheinland-pfälzischen Kommunen leisten Großes bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Sie sind nicht nur für die Schaffung von Wohnraum verantwortlich, sondern die Kommunen bieten den Menschen auch Sprachkurse und Integrationskurse und bemühen sich um die Arbeitsmarktintegration vor Ort.
Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes trägt diesem Aufwand Rechnung. Es basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung von Mitte Oktober, der die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration regelt.
Über eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro plant der Bund die Länder von 2016 bis 2018 zu entlasten. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies einen jährlichen Zuwachs an den Umsatzsteuereinnahmen von 96 Millionen Euro.
Positiv hervorzuheben sind aus unserer Sicht vor allem die Regelungen des § 3a zu den Leistungen in den besonderen Fällen, in dem die Verteilung der von 2016 bis 2018 jährlich zur Verfügung stehenden 96 Millionen Euro auf die
Meine Damen und Herren, anders als bei der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes, nach dem ein Teil der Mittel von 2015 bis 2017 über einen erhöhten Umsatzsteueranteil an die Kommunen weitergegeben wird, fließen die 96 Millionen Euro im Jahr 2016 als Einmalzahlung vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte. Damit können also die Träger der Sozialhilfe direkt über die Gelder verfügen, und verzerrende Wirkungen durch nachgelagerte Umverteilung im kreisinternen Finanzausgleich können so weitgehend vermieden werden. Sie alle erinnern sich selbst aus Ihren Kreistagen an die Diskussion um die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit und wie schwierig es war, das von den Kommunen wieder auf die Landkreise als Träger der Sozialhilfe zurückzuholen. Das wird hier vermieden, und das ist der Vorteil dieses Gesetzentwurfs.
Auch die Verteilung zwischen Landkreis und Verbandsgemeinden sowie zwischen Verbands- und Ortsgemeinden ist durch dieses Gesetz recht nachvollziehbar geregelt. Daher unterstützt die FDP-Fraktion ausdrücklich die Regelungen in diesem Gesetzesabschnitt.
Dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel unmittelbar bei der richtigen Stelle landen, setzt eben die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes voraus, die hier konsequent umgesetzt ist; denn der um die Integrationspauschale erhöhte Umsatzsteueranteil der Länder landet eben nicht in der Verbundmasse, meine Damen und Herren. Sonst würden die Kommunen nämlich nur im Rahmen des Steuerverbundes, also mit 21 %, an den Einnahmen beteiligt werden.
Dieser Verbundsatz gilt allerdings – das haben Sie richtig gesagt – für die 48 Millionen Euro, die dem Land aus einer Erhöhung des Umsatzsteueranteils ab 2018 zusätzlich zur Verfügung stehen. Dass die Kommunen darüber hinaus über eine Erhöhung der Verstetigungssumme des Stabilisierungsfonds dauerhaft an diesen Mehreinnahmen beteiligt werden, ist deshalb ebenfalls zu begrüßen.
Insgesamt begründen die im vorliegenden Gesetzentwurf getroffenen Regelungen die Hoffnung, die kommunale Ebene auch in Zukunft bedarfsgerecht ausstatten zu können und damit die gesellschaftliche Integration der Flüchtlinge weiter voranzubringen.
An dieser Stelle möchte ich mich besonders bei den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Auch wenn der Entstehungsprozess sicher Zugeständnisse auf allen Seiten gefordert hat, können wir dennoch mit dem Ergebnis zufrieden sein.
Frau Beilstein, deshalb möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen, aus meiner Erkenntnis liegen Sie mit dem Entschließungsantrag, den Sie stellen werden und den wir heute eigentlich noch nicht diskutieren, aber den Sie inhaltlich vorgetragen haben, und der darin geäußerten Kritik aus meiner Sicht außerhalb der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, an der Sie auch beteiligt waren.
Dort wurde genau das vereinbart, was im Gesetzentwurf steht, nämlich die Übertragung von einem Drittel der insgesamt 288 Millionen Euro an die Kommunen. Das sind 96 Millionen Euro.
Wir hoffen, dass der Integrationsprozess auf die Art und Weise in den Kommunen weiter erfolgreich fortgeführt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle mit einem Zitat beginnen: „Es gibt (...) keinen Menschen in Deutschland, der einen Euro weniger bekommt, weil Flüchtlinge zu uns gekommen sind.“ Das ist ein Zitat von Finanzminister Wolfgang Schäuble.
Viele weitere Politiker haben ähnliche, gesamtwirtschaftlich ebenso widersinnige und unsinnige Aussagen getätigt. Das wusste übrigens schon die schwäbische Hausfrau. Jeder Euro, der ausgegeben wird, kann nur einmal ausgegeben werden.
Eine Einschätzung, die gerne hier geleugnet wird, aber die von zahlreichen Staatsrechtlern und Experten geteilt wird.
Ich gebe Ihnen gerne einmal ein Beispiel. Im Sozialausschuss habe ich an Frau Bätzing-Lichtenthäler inhaltlich sachliche Fragen zum Thema Ausbildung und Ziel gestellt. Es waren mehrere differenzierte Fragen. Die Antwort war letztendlich, dass eine Antwort verweigert wurde.
Gerade Sie, die zu uns sagen, wir sollen sachlich argumentieren, was wir tun, nehmen das für sich nicht in Anspruch
und nehmen sich heraus, in einer Demokratie, in einem demokratischen System Debatten auszuweichen und grundsätzlich zu verweigern. Das ist für mich absolut daneben, und es ist für mich eine der größten Enttäuschungen, seit ich Abgeordneter bin, wie das tatsächlich hier abläuft.
Aber zurück zu den Einzelgesetzen. Die Gesetzesänderung zum Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass nur etwa ein Drittel der Gelder weitergeleitet wird. Wir hatten das Thema vorhin schon einmal. Selbst wenn eine Einmalzahlung kommt, aber dann zwei Jahre nichts mehr kommt, ist das für uns ein Problem. Das sehen wir nicht als sachgerecht an. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass die Kommunen finanziell restlos überlastet sind.
Auch die Änderungen am Landesfinanzausgleichsgesetz sehen eine Anpassung der Mittel zu einer Integration vor, bei der die Altparteien bereits daran arbeiten, illegale Wirtschaftsmigration in einen Bleibestatus, in ein dauerhaftes Bleiberecht umzuwandeln.
Bevor die SPD jetzt wieder in Geheule ausbricht, die AfD möchte niemanden direkt in ein Kriegsgebiet zurückschicken, doch wir möchten, dass in einem Rechtsstaat Recht Recht bleibt.