Ich muss sagen, dass die AfD hier Falschbehauptungen zu 100 % – diese Aussagen sind alle überhaupt nicht gefallen – dazu heranzieht, hier ihre Gesinnung und ihren Wählerinnen und Wählern Argumente vorzutragen, die überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen. Hieran erkennt man, wie armselig Sie sind und wie nötig Sie es haben müssen, solche Dinge zu propagieren, die dort nicht gesagt worden sind. Ich komme zur Ausschusssitzung.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bleiben Sie sachlich!)
schon. 88 % der Jugendlichen zwischen 14 und 29 Jahren schauen Angebote im Internet. Nur noch 2,8 % schauen das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen. Das neue Jugendangebot „Funk“ soll genau diese 88 % der Jugendlichen ansprechen und richtet sich dadurch, dass es ein Angebot des Öffentlich-Rechtlichen ist, natürlich nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich habe das noch einmal ein bisschen recherchiert, weil ich mir dachte, dass es heute zu Schwierigkeiten und Missverständnissen kommt.
Im II. Abschnitt der Vorschriften für den öffentlichrechtlichen Rundfunk steht im Rundfunkstaatsvertrag:
„(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. (...) Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. (...)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ (Abg. Michael Frisch, AfD: So weit die Theorie!)
Zu dieser Erkenntnis sind wir gekommen, da die Ausgangslage für die Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus waren, in dem alle Medien gleichgeschaltet waren und dem staatlichen Propagandaapparat unterworfen waren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, in dieser Intention war es nötig, das öffentlich-rechtliche Angebot zu entwickeln. Die Unabhängigkeit und Neutralität des Angebots ist zentraler Bestandteil unserer heutigen Medienlandschaft.
Die öffentlichen Aufgaben übernimmt das öffentlichrechtliche Angebot im Internet und auch im Fernsehen. Ein neues Kommunikationsangebot im Internet ist nötig. Auch das Bundesverfassungsgericht sagt im Übrigen in seiner verfügten Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Grundsatz, dass das Prinzip der Unabhängigkeit öffentlicher Forumsfunktionen auch in der Onlinekommunikation von Bedeutung ist.
Genau darum kümmert sich das neue Angebot „Funk“. Seit dem 1. Oktober aktiv, habe ich mir das Angebot den ganzen Monat angeschaut. Es sind bereits mittlerweile über 50 Angebote, die dort zur Verfügung stehen. Über Gaming, Comedy-Serien und Jugendthemen werden dort den Jugendlichen auch Nachrichten angeboten bzw. werden sie
Die Formate stammen aus ganz unterschiedlichen Produktionen neben Anteilen aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen, wie aber auch aus dem YouTube-Channel, der ProSieben-MediaGruppe Studio 71, der BBC oder sogar aus australischen Formaten.
Dabei richtet sich die Funkauswahl mit diesen Formaten nach den gesetzlich festgelegten Vereinbarungen des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 18. April 2016 über die Veranstaltung des jungen Angebots von ARD und ZDF. In diesem heißt es zur Beauftragung und zur Programmverantwortung – ich kürze es einmal ab –: Die Beauftragung – das können Sie unter Punkt 5 nachlesen – und Entscheidung über die Ausrichtung des Angebots hat die Beauftragungskonferenz. Die Programmverantwortung hat der Programmgeschäftsführer oder die Programmgeschäftsführerin. – Diese haben Sie im Ausschuss kennengelernt.
Die Aufbewahrungsfrist für die Inhalte beträgt drei Monate. Diese Frist wird verlängert, wenn sich jemand über die Form oder die Inhalte der Angebote beschwert. Wenn Sie wirklich Beanstandungen inhaltlicher Art an den Angeboten haben, dann beschweren Sie sich doch bitte schön
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der CDU Dernbach sowie ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer aus dem Kreis Germersheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Heute ist einer dieser Tage, an dem wir erleben, wie die Fraktion der sogenannten Alternative nach einer Medienlandschaft und einer Gesellschaft ruft, wie wir sie schon lange nicht mehr kennen.
Bitte realisieren Sie, dass die Generation, die die Zielgruppe dieser Angebote ist, mit der Nutzung des Formates absolut vertraut ist. In der digitalen Welt des Jahres 2016 wissen junge Menschen um die Meinungsvielfalt, die im Netz geboten wird, und haben die Möglichkeit, auch innerhalb von funk.net sich über verschiedenste Angebote ein Meinungsbild zu entwickeln.
änderte Mediennutzung der Generation der 14- bis 29Jährigen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Während alle Deutschen 2015 im Schnitt 223 Minuten pro Tag vor dem Fernseher verbrachten, schauten die 14- bis 29-Jährigen nur 118 Minuten. 2010 waren es noch 135 Minuten.
Gerade 5 % der Zuschauer von ARD und ZDF sind jünger als 30 Jahre. Der durchschnittliche Zuschauer ist über 60 Jahre. Es geht um viel. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen muss um eine vermeintlich verlorene Generation und damit auch um seine Zukunft kämpfen.
Deshalb war es wichtig, solch eine Programmalternative auf die Beine zu stellen. Man kann über die mehr als 40 Produktionen von funk.net unterschiedlicher Meinung sein.
Manche sind schrill, substanzlos, andere politischärgerlich, andere innovativ-experimentell oder interessantinformativ, wie beispielsweise das Format „Die Frage“. funk.net hat natürlich noch einiges an Entwicklungspotenzial. Daher sind wir als FDP-Fraktion auch gespannt, was der Inhalt der weiteren Angebote des Medienkanals sein werden.
Herr Kollege Paul, in Vorbereitung auf diese Debatte bin ich auf Ihre Pressemitteilung mit dem Titel „Medienmasochismus der CDU ist unerträglich“ gestoßen. Darin unterstellen Sie dem öffentlich-rechtlichen Medienangebot – ich zitiere – „Bei diesem Jugendangebot handelt es sich um eine unverhohlene, linksideologische Beeinflussung junger Menschen“.
Nein, so ist es eben nicht. Die Öffentlich-Rechtlichen stellen ein Angebot im Rahmen ihres verfassungsrechtlichen Auftrages dar, der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen.
Anschließend sage ich Ihnen noch etwas. Die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative, deren Landesvorsitzender Herr Abgeordneter Damian Lohr war oder ist, hat kürzlich laut SPIEGEL beschlossen, ein Bündnis mit der Jungen Garde der Putin-Partei Einiges Russland einzugehen.
Dort in Russland, für deren Regierung Sie von der AfD regelmäßig Ihr Verständnis äußern, wird versucht, Ideologien über Staatsfernsehen zu verbreiten und die Medienvielfalt einzuschränken.
(Beifall der SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU – Zuruf der Abg. Katrin Anklam-Trapp, SPD – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)
Dies dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land vorzuwerfen, entbehrt jeder Grundlage und zeigt Ihr Verständnis für Medienfreiheit.
In Rheinland-Pfalz und in der ganzen Bundesrepublik sind Internet und Rundfunk frei. Die Bürgerinnen und Bürger sind es auch. Ich kann mir eine Oper auf Arte, „Wer wird Millionär?“ auf RTL, „House of Cards“ auf Netflix und „Auf Klo“ auf funk.net anschauen. Viele sollen sich sogar die Thesen des Kopp-Verlages über deren YouTube-Channel anschauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Medien sind in diesem Land nicht der Feind der Meinungsvielfalt, nein, es sind die extremen Gesellschaftsgruppen, die versuchen, uns vorzuschreiben, was geht und was nicht.
Herr Lohr, Sie hatten die blaue Karte erhoben. Eine Kurzintervention ist bei der Aktuellen Debatte nicht möglich.
Herr Lohr, Sie haben die Anmerkungen des Präsidenten nicht zu kommentieren. „Lüge“ ist ein Begriff, der im Parlament nichts zu suchen hat, Punkt.
Herr Dr. Braun, Sie haben das Wort. Ich habe den Begriff „Lüge“ des Herrn Kollegen Lohr eindeutig vernommen und ihn gerügt. Dabei bleibt es, Punkt.