Protocol of the Session on October 8, 2020

Dadurch könnten in vielen Fällen in Rheinland-Pfalz die Einsatzgrundzeiten nicht mehr eingehalten werden. Nach der Feuerwehrverordnung ist jede Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Heißt also, die 8 Minuten laufen bei der Alarmierung der ersten Schleife. Da fragt keiner mehr den Arbeitgeber, ob er zum Einsatz darf oder nicht. Das muss vorher geregelt werden.

Nach 8 Minuten, so sagt die Feuerwehr, muss Wasser auf dem ersten Rohr sein. Nach 12 Minuten muss dann eventuell die zweite Schleife ausrücken.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr gut!)

Ein Beispiel, um Ihnen die Sinnlosigkeit Ihres Vorhabens zu verdeutlichen: Eine Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehr rückt mit ihren kompletten Löschzügen, die Hubund Rettungs-Kfz eingeschlossen, zu einem Großeinsatz aus. Die Wache ist dann unbesetzt. Es darf also kein weiterer Einsatz hinzukommen.

Daher muss eine Abordnung der umliegenden Freiwilligen Wehren nachalarmiert werden, die die Feuerwache vorübergehend besetzen und bei eingehenden Notrufen ausrücken.

Muss dann der Arbeitgeber nach Ihrer Meinung wieder bestimmen, ob er seine Leute bei der Nachalarmierung gehen lässt oder nicht? Sie müssen eine Freistellungspflicht für den Arbeitgeber weiter beibehalten.

(Beifall bei der AfD)

Die zentrale Frage, die sich aber stellt, ist, wer vorab abschätzen kann, ob und in welchem Umfang die Feuerwehr gebraucht wird. Wenn Sie schon der Meinung sind, einen Gesetzesvorschlag in diesem Sinne vorzulegen, dann gibt es meines Erachtens zwei Möglichkeiten. Erstens: Sie stecken die Einsatzkriterien klar und deutlich ab, was allerdings sehr schwer sein dürfte, oder zweitens: Sie sollten nicht den Einsatz oder die Einsätze infrage stellen, sondern die Entschädigungsverordnung in Bezug auf Arbeitgeber im Blick behalten.

Das bedeutet, dass Sie den Arbeitgeber dieser Feuerwehrleute mit Landesmitteln entschädigen müssen. Sie ersetzen für die Zeit des Einsatzes den Lohn und zahlen dem Arbeitgeber die Deckungsbeiträge und den Gewinnausfall für diesen Zeitraum.

Wenn Sie das regeln würden, wäre vielen Arbeitgebern geholfen. Ich zitiere jetzt – mit Einverständnis der Präsi

dentin – den Kollegen Haller aus einer Pressemitteilung mit den Worten: „Mehr Betriebe sollten wieder stolz sein, Feuerwehrleute in den eigenen Reihen zu haben.“

Wir haben noch eine der vorbildlichsten Einsatzfähigkeiten, die nicht zulasten der Bürger und Betriebe geopfert werden darf. In diesem Punkt müssen Sie nachjustieren – dringend und zeitnah.

(Beifall der AfD)

Eine weitere Problemstellung, die nur allzu gern diskutiert wird, ist das Beseitigen von Ölspuren. Das hört sich für einen Nicht-Feuerwehrmann erst einmal nach unnötiger Arbeit an, die aufgeschoben werden kann und durch die Kommune erledigt werden sollte.

Falsch. Bei einem Anruf, bei dem ausgelaufenes Öl gemeldet wird, muss sofort gehandelt werden, da für Motorradfahrer, Fahrradfahrer usw. ein nicht geringes Gefahrenpotenzial für Verletzungen oder gar mögliche Todesfälle bestehen könnte. Hier mangelt es an einer klar ausgewiesenen Definition, wann Gefahr im Verzug gegeben ist und deshalb doch die freiwilligen Feuerwehrleute gefordert sind.

Sie merken, worauf ich hinaus will. Die Einteilung in notwendig und nicht notwendig ist nicht klar definiert.

(Glocke der Präsidentin)

Ich komme zum Schluss. Ich würde gern noch ein paar Fleißkärtchen an diejenigen verteilen, die ca. 500 Seiten gendermäßig auf den neuesten Stand gebracht haben. Da strahlen Sie Perfektionismus aus, der an anderen wichtigen Stellen leider zu bemängeln ist.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!)

Vielen Dank. Den restlichen Punkten können wir zustimmen. Weiteres dann in den Ausschüssen.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Monika Becker.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das fünfte Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Unser Ziel war und ist es, das seit knapp 40 Jahren bestehende Gesetz in einigen Bereichen weiterzuentwickeln und an die heutigen Anforderungen anzupassen.

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass uns dies gut gelungen ist. Aus meiner Sicht handelt es

sich bei dem nun vorliegenden Gesetzentwurf um einen sehr ausgereiften Entwurf. Er ist durch die sehr intensive Beteiligung der Verbände und Kommunen im Vorfeld, die letztendlich den Text mitbestimmen, geprägt.

Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten ganz herzlich danken.

Meine Damen und Herren, Feuerwehr und Katastrophenschutz sind ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie leisten einen elementaren Beitrag zu unserem Gemeinwohl. Deshalb ist es notwendig und wichtig, gesetzlich gute Rahmenbedingungen für sie zu schaffen.

Meine Damen und Herren, einige Punkte des Gesetzentwurfs möchte ich besonders hervorheben:

Erstens: Mit dem hiesigen Gesetzentwurf haben wir die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt gefördert. So sieht der Entwurf nun ausdrücklich vor, dass zwischen kommunalen Auftraggebern und Betrieben Partnerschaftsvereinbarungen abgeschlossen werden können und damit eine verlässliche, auf den Einzelfall abgestimmte Zusammenarbeit geschaffen werden kann.

Zweitens sieht der Gesetzentwurf eine Eingrenzung des Aufgabenbereichs der Feuerwehr auf ihre Kernaufgaben vor. Meine Damen und Herren, dass wir gewährleisten, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Regel nur noch bei Feuerwehreinsätzen und nicht mehr zum Beispiel zur Reinigung von Straßen nach einem Unfall ihren Arbeitsplatz verlassen, ist aus meiner Sicht eine der ganz wesentlichen und im Übrigen, Herr Friedman, der gelungenen Korrekturen zum bestehenden Gesetz.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Auf diesem Weg stärken wir die Akzeptanz von ehrenamtlichem Engagement in Betrieben der Privatwirtschaft, die wir im Pakt zur Sicherung des freiwilligen Dienstes bei der Feuerwehr dringend brauchen.

Der dritte sehr wesentliche Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die mögliche Erweiterung der Altersgrenzen der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Es ist im Entwurf vorgesehen, dass die Gemeinden die Altersgrenze für die aktiven Feuerwehrangehörigen und der Einsatzleitung vom 63. bis zum 67. Lebensjahr erweitern können.

Meine Damen und Herren, unter Umständen könnten und sollten wir an dieser Stelle im Ausschuss noch einmal nachschärfen und vielleicht doch über eine gesetzliche Regulierung diskutieren, weil auch der Landesfeuerwehrverband den vom Kollegen Schnieder benannten Flickenteppich befürchtet. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der derzeitigen Schwierigkeiten im Bereich der Nachwuchsgewinnung halte ich diesen Punkt für ganz besonders wichtig.

Viertens: Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zu entpflichten. Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf werden die

entsprechenden Tatbestände nun konkretisiert, und damit wird Rechtssicherheit geschaffen.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass die kommunale Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug anstelle der Polizei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen selbst treffen kann. Dafür wurde geregelt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen unaufschiebbare Anordnungen der Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug keine aufschiebende Wirkung haben, eine wichtige Maßnahme, da dadurch ganz große bürokratische Hürden abgebaut werden, meine Damen und Herren.

Schließlich ist die Stärkung des Verursacherprinzips zu nennen. In den Fällen, in denen der Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Einsatzes der Feuerwehr gewählt worden ist, soll der Verursacher in die Kostenpflicht genommen werden, was zum Beispiel auch zur Folge hat, dass durch diese Einnahmemöglichkeit die kommunalen Finanzen gestärkt werden.

Insgesamt ist es so, dass die vorgesehenen Regelungen des hiesigen Gesetzentwurfs die kommunalen Haushalte entlasten. Die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen für Einsätze im Brand- und Katastrophenschutz werden vereinfacht und verbessert. Dies gilt insbesondere für die vereinfachte Berechnung von Fahrzeugeinsätzen.

Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten unterstützen diesen ausgewogenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzes ausdrücklich.

(Glocke der Präsidentin)

Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung über die Änderung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. Ich möchte an dieser Stelle betonen – so steht es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die ich letztens gestellt habe –, dass die Förderung des Feuerwehrwesens eine Daueraufgabe des Landes ist. Dem kann ich nur zustimmen. Ich glaube, die Ernsthaftigkeit, mit der sich Gott sei Dank hier alle mit diesem Landesgesetz beschäftigen, bestätigt das.

Das eine ist sicher die finanzielle Förderung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzwesens. Da würde ich

gerne auf meine Kleine Anfrage Drucksache 17/12223 vom Sommer dieses Jahres verweisen.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Langsam! Ich möchte mitschreiben!)

Lesen Sie es einmal nach.

(Heiterkeit der Abg. Hedi Thelen, CDU)