Protocol of the Session on October 7, 2020

Am 12. Februar 2019 wurde auf Vorschlag von Minister Wolf die Hochschulstrukturreform eingeleitet, über die wir heute reden. Ich frage: War das eine Top-bottomEntscheidung?

Jetzt, da der Prozess läuft, im Rahmen eines – ich zitiere nochmals aus dem Gesetzentwurf – „Dialogverfahrens“, geht es vor allem um Mittel, damit die grundlegende Standortsicherung nach Vorgabe des Gesetzes gewährleistet werden kann.

Für den Transformationsprozess wurden Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro zugesagt. Nach Meinung der Betroffenen – das hatte die Anhörung deutlich gemacht – ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt sollen weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Expertenanhörung ergab, dass 8 Millionen Euro für den Anfangsprozess, aber eben nur dafür, reichten. Die Entflechtung wird als – ich zitiere nochmals aus der Anhörung – hoch komplex und als Riesenaufgabe eingestuft. –

Aus meiner Sicht ist entscheidend, dass die Betroffenen mitgenommen werden, die Einbettung in die Region erfolgt und die nötigen Mittel bereitgestellt werden.

Abschließend zitiere ich aus der Anhörung Herrn Hirsch, Oberbürgermeister der Stadt Landau, der sagte: Einiges

ist an Porzellan zerschlagen worden, aber jetzt muss nach vorne geschaut werden. –

Ich teile diese Ansicht und werde deshalb dem Gesetzentwurf meine Zustimmung geben, obwohl es an einigen Stellen im Vorfeld Bedenken gab.

(Glocke der Präsidentin)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Professor Dr. Wolf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir ein zentrales Projekt der Landesregierung um. Ich habe es hier schon einmal gesagt, wir sind bei der Strukturreform dem Grundsatz gefolgt: Analyse, Entscheidung, Umsetzung.

Mit der Umsetzung im Gesetz beenden wir nun die DreiStandort-Struktur der Universität Koblenz-Landau und stärken alle drei Universitätsstandorte Kaiserslautern, Landau und Koblenz.

Mir ist es sehr wichtig, auf zentrale Punkte aus der Anhörung der Expertinnen und Experten im Ausschuss einzugehen. Dieses Gesetz schafft Rechtssicherheit, Klarheit sowie Transparenz auf der Basis eines breiten Beteiligungsprozesses, und er sorgt somit dafür, dass die Universitätsstandorte unter Wahrung der Hochschulautonomie die jetzt notwendigen Schritte angehen können. Es berücksichtigt dabei die Interessen der Standorte ausgewogen.

Der Zeitplan für die Neustrukturierung ist ambitioniert, aber sinnvoll. Das ist im Interesse aller, und ich halte es für wichtig, dass alle Beteiligten verlässlich mit einem Zieldatum planen können, was sie gegenwärtig auch schon tun.

Für die Transformation hat das Land sehr früh eine Unterstützung im Umfang von 8 Millionen Euro zugesagt. Nun stellen wir weitere 10 Millionen Euro für die Digitalisierung zur Stärkung der Hochschulstrukturreform zur Verfügung. Wir erleben derzeit einen Digitalisierungsschub an den Hochschulen, und natürlich betrifft dies gerade auch diesen großen Umstrukturierungsprozess.

Bei der Frage der Ressourcenaufteilung ist es richtig, wie im Gesetz vorgesehen, in einer Verwaltungsvereinbarung diese Aufteilung vorzunehmen. Das Ministerium wird die Universitäten in diesem Prozess aktiv unterstützen, auch bei der Frage, welche Inhalte in die Verwaltungsvereinbarung aufgenommen werden sollen.

Die Universitäten erstellen derzeit bereits Zukunftskonzepte, die die wissenschaftliche Profilbildung der Standorte

und die Strukturen und Prozesse in der Hochschulverwaltung bei den wissenschaftsunterstützenden Einrichtungen voranbringen. Natürlich wird das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur die Hochschulen bei deren Umsetzung unterstützen.

Was die Frage einer Teilautonomie für den Standort Landau betrifft, halte ich die im Gesetz getroffene Regelung zu den Senatsausschüssen und ihren Vorsitzenden für ausreichend, um eine Autonomie für Landau wie entsprechend notwendig zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, sowohl im Ausschuss als auch hier in der Debatte ist keine signifikante Kritik am Gesetzentwurf und an seinen Regelungen erkennbar geworden. Bleibt die Kritik der Opposition an Finanzfragen, aber hier stehen Sie wieder auf einer gemähten Wiese, und es nutzt jetzt auch nichts, so zu tun, als stünde hier immer noch das hohe Gras.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Wir haben das Transformationsbudget erhöht, und wir haben, das wissen Sie, mit der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre eine gute Grundlage gelegt, um die erreichten Entwicklungen der letzten Jahre abzusichern und die weitere Entwicklung der Universitäten erfolgreich vorzunehmen und erfolgreich weiter zu unterstützen.

In der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur haben die Sachverständigen bestätigt, dass der Gesetzentwurf die Anforderungen erfüllt und den rechtlichen Rahmen für die Neustrukturierung setzt. Vertrauen in den Prozess wird ebenso geschaffen wie Rechtssicherheit und Klarheit.

Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten – das sind sehr viele – an den Universitäten und außerhalb für die intensive Diskussion und für die intensive Zusammenarbeit auf diesem Weg danken. Es ist ein Meilenstein. Es liegt viel Arbeit hinter uns und viel Arbeit vor uns.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Wir kommen jetzt zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/11838 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der AfD angenommen.

Wer diesem Gesetzentwurf in Gänze seine Zustimmung

geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Vielen Dank. Dann ist das Gesetz insgesamt mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13275 –. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Dann ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12096 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 17/13213 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Gibt es Wortmeldungen? Wer spricht für die CDU-Fraktion? – Abgeordneter Dr. Martin, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dreieinhalb Monaten haben wir in erster Lesung den Gesetzentwurf meiner Fraktion für mehr Rechtssicherheit bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen beraten. Dreieinhalb Monate, die die Ampelmehrheit einzig dazu genutzt hat, um diese Rechtssicherheit zu verhindern.

(Beifall der CDU – Abg. Martin Haller, SPD: Na, na, na!)

Erst haben Sie unseren Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens abgelehnt, und dann haben Sie den Antrag im Ausschuss komplett abgelehnt.

(Abg. Martin Haller, SPD: Man nennt es parlamentarisches Verfahren!)

Dabei haben die drei Sachverständigen, die sich mit Innenstadtentwicklung und Handel auskennen – da wir als CDU nur zwei benennen konnten, war also auch einer von der Ampelkoalition dabei –, die Richtigkeit unseres Antrags ausdrücklich bestätigt.

So hatte der Vertreter des Städtetags auf die Bedeutung der

Innenstädte als Orte der Begegnung hingewiesen und auch darauf, dass schon bei Schließung nur weniger Geschäfte eine Abwärtsspirale in Gang kommt. Er hat ausdrücklich unseren Vorschlag als Baustein zur Attraktivitätssteigerung der Innenstädte begrüßt.

Die Experten aus Handel und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) haben zudem bestätigt, dass verkaufsoffene Sonntage sehr wohl dem Handel zugutekommen, und zwar insbesondere – das wurde ausdrücklich gesagt – den kleineren Geschäften.

(Beifall der CDU)

Es ist vor diesem Hintergrund schon einigermaßen absurd, wenn in der Auswertung der Anhörung die positive Wirkung auf den Einzelhandel und damit für die Innenstädte bezweifelt wird.

Meine Damen und Herren, warum sollte sich denn gerade der Vertreter dieses Einzelhandels ausdrücklich für unseren Gesetzentwurf aussprechen, wenn verkaufsoffene Sonntage nicht helfen würden? Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und ergibt keinen Sinn.

(Beifall der CDU)

Richtig ist vielmehr, meine Damen und Herren – das hat auch der von der FDP benannte Experte bestätigt –,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Ja!)

dass die Handelsausschüsse der IHK den klaren Wunsch geäußert haben, dass es künftig rechtssichere verkaufsoffene Sonntage geben soll, und zwar maximal vier; keine zehn, keine 20, und schon gar nicht jeden Sonntag.