Protocol of the Session on October 7, 2020

Im Haushalt 2021 geht es aber um mehr. Es geht darum, dass das Land seine grundlegenden Aufgaben weiter auf hohem Niveau erfüllen und verlässlich finanzieren kann.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass der Weg, den wir gegangen sind, richtig war. Wir haben den hohen Stellenwert gegenseitiger Unterstützung und Solidarität erkannt, auf die es in einer solchen Krise ankommt.

Der Gedanke der Solidarität hat dabei viele Aspekte: Wir leben in Rheinland-Pfalz mit unseren Nachbarn eine europäische Normalität, die wir der europäischen Integration zu verdanken haben und weiterhin aktiv miteinander gestalten müssen. Gerade als Land mit einer hohen Exportquote profitieren wir von einem starken, prosperierenden und offenen Europa. Es ist wichtig, dass wir uns klarmachen: Solidarität, Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung in Europa stärken gerade auch unser Land.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Grundsatz der Solidarität spiegelt sich aber auch in der gelungenen Zusammenarbeit zwischen den Ländern, den Kommunen und dem Bund in der Krise wider, die Ausdruck des funktionierenden föderalen Systems in Deutschland ist. Wie ich eingangs deutlich gemacht habe, können wir uns auch dies im 30. Jahr der Deutschen Einheit selbstbewusst vor Augen führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Haushalt ist ein Beitrag zu unserer gemeinsamen Zielsetzung. Es geht darum, das, was Deutschland in den vergangenen Monaten stark gemacht hat, zu bewahren, zu unterstützen und auszubauen. Dies ist eine unerlässliche Grundlage für die Schritte, die uns bevorstehen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltend starker Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes wird bis zur morgigen Plenarsitzung unterbrochen.

Wir kommen damit zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 17/13233 –

Aus der Vorlage können Sie entnehmen, dass mit Wirkung vom 19. November 2020 ein ordentliches nicht berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu wählen ist. Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz für die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter a) der Drucksache Frau Astrid Häfner vorgeschlagen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Frau Häfner einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Außerdem stelle ich fest, dass das gesetzliche Quorum erreicht ist.

Damit kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten und zur Änderung des Landesgesetzes über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11838 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 17/13222 –

Für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Umstrukturierung der rheinland-pfälzischen Hochschullandschaft auf solider Finanzierungsgrundlage Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 17/13275 –

Die erste Beratung hierzu erfolgte in der 102. Plenarsitzung mit Aussprache. Es erfolgte eine Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und den Rechtsausschuss. Es wurde ein Anhör

verfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Klomann.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Zweite Lesung! Normalerweise fängt die Opposition an! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Dann meldet Euch doch! – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Es spricht die Abgeordnete Schneid für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umstrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz, Landau und Kaiserslautern ist ein gravierender Einschnitt in die gesamte Hochschullandschaft von RheinlandPfalz.

Ein solch großer Prozess darf nicht mit Unklarheiten und der fehlenden Bereitschaft, die Bedarfe anzuerkennen, versehen sein.

(Beifall der CDU)

Unsere Hochschulen sollen sich positiv in die Zukunft entwickeln können. Dafür ist es unumgänglich, beste Voraussetzungen für diese Veränderungen zu schaffen. Für die CDU-Fraktion ist das in vielen Punkten nicht gegeben. Die Art der Kommunikation und der Information war bislang alles andere als vorbildlich. Eine intransparente Vorgehensweise ohne jegliches Konzept hat Verunsicherung, Unmut und Widerstände hervorgerufen, die bis heute nicht vollständig ausgeräumt sind.

(Beifall bei der CDU)

Eine plausible Darlegung der hochschulpolitischen Ziele blieb aus. Die von uns geforderte Machbarkeitsstudie wurde abgelehnt, eine belastbare Haushaltsexpertise, die die momentane finanzielle Situation der Hochschulen hätte darstellen sollen, und auch die Bedarfe, die in Zukunft notwendig gewesen wären, wurde ebenfalls nicht vorgelegt.

Stattdessen sprach das Ministerium von 8 Millionen Euro für den gesamten Transformationsprozess. Mittlerweile hält selbst das Ministerium dies nicht mehr für realistisch und hat noch einmal 10 Millionen Euro aus dem CoronaSondervermögen dazugegeben.

(Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!)

Mit Verlaub, aus diesem Sondertopf hätten die Hochschulen sowieso Gelder für die Digitalisierung bekommen.

(Zuruf von der SPD: Was?)

Das ist wohl eher eine Art Beruhigungspflaster, das schnell seine Wirkung verliert angesichts der großen bevorstehenden Herausforderungen.

(Beifall bei der CDU)

Universitäten befinden sich im bundesweiten Wettbewerb um die besten Köpfe, um erfolgreiche Forschungsprojekte, um Akquise von Drittmitteln. Sie sind Wissenschaftsstandorte von großer Bedeutung auch für die jeweilige Stadtentwicklung, aber auch für die gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung einer ganzen Region. Wer gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker will, muss gute Lern- und Studienbedingungen vorhalten.

Die Finanzierungsgrundlage der Universität KoblenzLandau, wie im Übrigen aller Hochschulstandorte, ist dagegen seit Jahren sehr knapp bemessen. Aller Schwierigkeiten zum Trotz haben die Standorte mit großem Engagement gezeigt, mit wenig Geld gutes Studieren zu ermöglichen, aber jetzt mit einer Umstrukturierung, bei der unmittelbar noch zusätzliche Kosten auf die Standorte zukommen, ist das einfach nicht mehr zu stemmen. Deshalb brauchen wir ein klares Ja zu einer besseren Finanzierung.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Fraktion bekennt sich zu einem eigenständigen Standort Universität Koblenz

(Beifall des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

und fordert die Stärkung dieses Standorts.

(Beifall bei der CDU)

Das Ziel der Trennung darf nicht der Erhalt des Status quo sein. Nein, Koblenz braucht vielmehr zusätzliche Mittel und Unterstützung für eine nachhaltige und konsequente Weiterentwicklung des Profils. Koblenz soll zu einem starken Universitätsstandort werden.

(Beifall bei der CDU)

Für den Standort Landau fordern wir als CDU eine Teilautonomie als Zwischenstufe der Entflechtung. Landau muss in diesem Umstrukturierungsprozess mit eigener Stimme sprechen können, um seine Interessen selbst angemessen vertreten zu können. Die erfreuliche Entwicklung des Campus Landau in den letzten Jahren soll sich weiter fortsetzen können und neue Perspektiven eröffnen.

(Beifall bei der CDU)

Mit Blick auf Kaiserslautern gilt es, eine Schwächung der Technischen Universität Kaiserslautern durch einen Umstrukturierungsprozess zu verhindern. Der Standort soll sein Potenzial voll ausschöpfen und das Erreichte gerade mit Blick auf exzellente und weltweite Sichtbarkeit, auf das die Universität zu Recht stolz sein kann, weiter ausbauen können.

(Beifall bei der CDU)

Daher fordern wir die Landesregierung auf:

Erstens: Bekennen Sie sich zur finanziellen Tragweite des Projekts und legen Sie einen detaillierten Umsetzungsund Finanzierungsplan vor. Neben den bloßen Transformationskosten ist in dem Plan auch der Mehraufwand zu berücksichtigen, der durch neu zu schaffende Strukturen notwendig wird.

Zweitens: Legen Sie einen Zukunftsplan zur Finanzierung aller drei Standorte nach der Trennung vor, der den Universitäten über den Status quo hinaus Möglichkeiten zu ihrer weiteren jeweiligen Weiterentwicklung und Profilbildung gibt.

Drittens: Begleiten Sie federführend die in § 5 des Gesetzentwurfs vorgesehene Verwaltungsvereinbarung und bringen Sie sie schnellstmöglich auf den Weg, damit die Verteilung der momentan vorhandenen Ressourcen ohne Reibungsverluste erfolgen und Planungssicherheit geschaffen werden kann.