Protocol of the Session on September 15, 2016

Frau Ministerin, Sie haben es erwähnt, es ist auch kein Geheimnis, man kann es nachlesen, bei den Ministerien sind die Stellenpläne nicht die schlechtesten, sondern es sind eher höher dotierte Stellen dort vorhanden. Insofern ist schon ein Ausgleich für die Beamtinnen und Beamten vorhanden, die bei Ministerien arbeiten. Ich denke, dass das alles Argumente sind, die man nachvollziehen kann. Wir sichern Ihnen auch im Rahmen der Ausschussberatungen eine konstruktive Diskussion dieser Problematik zu.

Die Einstellung soll in Zweijahresschritten, in zwei Schritten – so muss ich sagen – erfolgen, einmal die Hälfte, 50 % zum 1. Januar 2017 und dann null zum 1. Januar 2018, wobei man nochmals die Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 9 etwas „schont“. Bei denen tritt das erst zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Dann lassen Sie mich noch auf vier punktuelle Änderungen eingehen. Das eine ist der Wegfall der Besoldungsstufe A 3. Da finden Sie unsere volle Zustimmung. Betroffen sind die Justizwachtmeister, die eine überaus verantwortungsvolle Tätigkeit ableisten. Dass man da die A 3 abschafft und das Eingangsamt in A 4 macht, ich denke, diese Berufsgruppe hat das verdient. Das werden wir in vollem Umfang unterstützen.

(Beifall im Hause)

Sie haben es angesprochen. Bei der Realschule plus will man die Schulleitung erweitern, indem man einen Funktionsdienstposten für die didaktische Koordination an Realschulen plus mit mehr als 540 Schülern in der Sekundarstufe I einführt. Die Leitungen der Verwaltungsfachhochschulen sollen nach B 3 und bei der Hochschule der Polizei ebenfalls nach B 3 eingestuft werden, der Direktor der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ebenfalls nach B 3.

Wir sichern Ihnen – wie ich schon gesagt habe – in den Ausschussberatungen zu diesem Gesetz konstruktive Mitarbeit zu.

Frau Ministerin, lassen Sie mich sagen, da die Beamten in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren durch die Landesregierung, was Besoldungsdinge betrifft, nicht gerade verwöhnt , sondern eher vernachlässigt worden sind, sind wir über jede punktuelle Verbesserung froh. Deshalb sichern wir Ihnen konstruktive Beratungen im Ausschuss zu.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Köbberling das Wort.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Anwesende! Gesellschaftliche Veränderungen führen zu Veränderungen in der Arbeitswelt und neuen Anforderungen und Herausforderungen an einzelne Berufsgruppen. Diese müssen sich natürlich auch in der Besoldung niederschlagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf vollzieht diese Änderungen nach und enthält Regelungen für verschiedene Gruppen von Beamtinnen und Beamten, die aus unterschiedlichen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß besoldet werden und bei denen daher Anpassungen notwendig sind. Darüber besteht hier offenbar bereits große Einigkeit. Das freut mich.

In den meisten Fällen wird in der Tat die Besoldung nach oben angepasst, weil die Verantwortung im Arbeitsalltag zugenommen hat. Aber es gibt auch einen Bereich, in dem mit Einschnitten zu rechnen ist. Aber auch da hält offenbar die Mehrheit des Hauses, wie auch die SPD-Fraktion, dies für gerechtfertigt. Es handelt sich um den endgültigen Wegfall der Ministerialzulage.

Dass die Arbeit in Ministerien anspruchsvoller oder arbeitsintensiver sei als in anderen Teilen der Verwaltung und daher mit einer besonderen Zulage bedacht werden müsste, ist heute nicht mehr Realität. Das weiß ich übrigens auch aus eigener Erfahrung.

Die Landesverwaltung leistet in allen Bereichen eine herausragende Arbeit. Die Ministerien sind da keine Ausnahme.

Eine Besserstellung des Personals der obersten Landesbehörden mit einer Zulage gegenüber anderen Beamtinnen und Beamten ist für diese einfach schwer vermittelbar.

Nicht ohne Grund wurde die Ministerialzulage bereits in fast allen Bundesländern abgeschafft und in RheinlandPfalz schon 1982 halbiert und zum 1. Januar 1997, also vor 20 Jahren, bis auf die genannten Übergangsregelungen eingestellt. Nur eine Minderheit von Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten profitiert bis heute von dieser Übergangsregelung und ist daher gegenüber der Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen bessergestellt.

Diese Übergangsregelung soll nunmehr zum 1. Januar 2017 zur Hälfte und zum 1. Januar 2018 vollständig entfallen, und das nach 21 Jahren. Um besondere Härten zu vermeiden, wird der Zeitraum für die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 über vier Jahre gesplittet. Die SPDFraktion hält das wirklich für eine faire Lösung.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesellschaftliche Veränderungen, die Anpassungen bei der Besoldung nötig machen, gibt es insbesondere auch

im Schulbereich. Sie hatten es gesagt, Frau Ministerin. Dazu gehören zum Beispiel die Schulstrukturreform mit der Einrichtung von Realschulen plus sowie die Inklusion von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern in Schwerpunktschulen.

Auf die Lehrer kamen durch die Reform zum Teil neue Herausforderungen und größere Verantwortung zu. Förderschullehrerinnen und -lehrer unterrichten zum Beispiel heute an Schwerpunktschulen. Es ist nur folgerichtig, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Aufstiegschancen in diesen neuen Schulformen auch für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer verbessert werden, die bisher ausschließlich an anderen Schulformen unterrichten konnten.

Gerade an den größeren Realschulen plus mit 540 Schülerinnen und Schülern oder mehr ist es notwendig, einen besonderen Blick auf die didaktischen Voraussetzungen zu haben, und deshalb wurden dort didaktische Koordinatoren als Teil der Schulleitung eingeführt.

Die SPD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung, von der Schülerinnen und Schüler genauso profitieren werden, wie das Lehrerkollegium. Natürlich müssen diese auch der Aufgabe entsprechend besoldet werden, nämlich nach A 14.

Die Planstellen sind auch bereits im Haushalt eingestellt. Es gibt aber noch weitere Berufsgruppen, deren Arbeitsalltag sich in den letzten Jahren stark verändert hat, und zwar sowohl bei den unteren Berufsgruppen – dazu gehören die Justizwachtmeister, das wurde bereits zustimmend erwähnt – als auch im Bereich des Führungspersonals. Gestiegen sind zum Beispiel die Anforderungen an die Leitungen der Hochschule für öffentliche Verwaltung, der Hochschule für Finanzen und der Hochschule der Polizei. Die Anforderungen an die Qualität des Studiums haben sich mit der Einführung von Bachelor-Studiengängen und mit ständigem Qualitätsmanagement erhöht, für das die Hochschulleitungen die Verantwortung tragen, weswegen wir es für angemessen halten, sie nach B 3 zu besolden.

Eine weitere Anpassung an gestiegene Herausforderungen hat die Geschäftsführung der Unfallkasse RheinlandPfalz erfahren. Der Bereich der Prävention zum Beispiel ist ein großes Aufgabengebiet, für dessen Notwendigkeit sich erst in letzter Zeit das Bewusstsein geschärft hat. Eine Anhebung der Besoldung der Geschäftsführung von A 16 nach B 3, die im Übrigen aus dem eigenen Haushalt erwirtschaftet wird, trägt diesen Veränderungen Rechnung. Auch dieser Arbeitsbereich ist ein Beispiel dafür, wie sich gesellschaftliche Veränderungen auch in veränderten Aufgaben niederschlagen.

Alles in allem ist die SPD-Fraktion der Meinung, bei den im Gesetzentwurf vorgenommenen Anpassungen handelt es sich durchweg um finanziell verantwortbare, den Aufgaben angemessene und aus Gerichtigkeitsgründen überfällige Maßnahmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr richtig!)

Wir dürfen als Gäste im Landtag Flüchtlinge und deren ehrenamtliche Helfer aus dem Landkreis Kusel begrüßen. Wir freuen uns sehr, Sie hier im Landtag begrüßen zu können. Herzlich Willkommen!

(Beifall im Hause)

Für die AfD hat der Abgeordnete Friedmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften sollen verschiedene Vorhaben umgesetzt werden. Diese unterschiedlichen Vorhaben bedürfen aufgrund ihrer verschiedenen Zielrichtungen und Folgen insbesondere aus der Sicht der Betroffenen einer differenzierten Betrachtung und sind aus Sicht meiner Fraktion auch unterschiedlich zu bewerten. Daher möchte ich wie folgt auf die verschiedenen Vorhaben im Einzelnen eingehen:

Beginnen möchte ich dabei mit einem aus unserer Sicht unbedenklichen Punkt. Die besoldungsrechtliche Hebung des ersten Einstiegsamtes nach § 15 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes von der Besoldungsgruppe A 3 nach A 4 ist vor dem Hintergrund einer Stärkung des Einstiegslinebreak amtes und einer Verbesserung des Alimentationsniveaus nicht zu beanstanden, im Gegenteil, die beabsichtigte Hebung erachten wir für angebracht.

(Beifall der AfD)

Die Regelung der besoldungsrechtlichen Vorschriften für die didaktischen Koordinatoren und Koordinatorinnen ist für sich allein betrachtet ebenfalls nicht zu beanstanden. Im Hinblick auf die ihnen übertragenen anspruchsvollen Aufgaben bei der Begleitung und Bewertung schulischer Entwicklungsprozesse, der Koordination der Unterrichtsarbeit in der Sekundarstufe I, des Übergangs in die Sekundarstufe II und die Unterstützung der Schulleitung haben sie selbstverständlich einen Anspruch auf angemessene Besoldung.

Kritisch sehen wir allerdings die Tatsache, dass durch das Konzept der Realschule plus die Arbeit solcher Koordinatoren überhaupt erst notwendig geworden ist. Anders als die Bezeichnung als Realschule plus zu suggerieren versucht, stellt diese gerade keine Aufwertung im Vergleich zu den bisherigen Realschulen dar. Im Gegenteil – – –

(Zurufe von AfD und SPD)

Im Gegenteil, die Zusammenführung von Haupt- und Realschulen zur Realschule plus hat die Probleme der bisherigen Hauptschulen nicht gelöst. Vielmehr wurde die Verschiedenartigkeit der Schüler weiter verstärkt, was das gemeinsame Lernen erschwert und insbesondere die leistungsstarken Schüler in ihrem Lernfortschritt behindert.

(Beifall der AfD)

Trotz dieser grundsätzlichen Kritik möchten wir die notwen

dige politische Auseinandersetzung jedoch nicht auf dem Rücken derer austragen, die, wie im Falle der didaktischen Koordinatoren und Koordinatorinnen, zusätzliche Aufgaben übernehmen. Daher werden wir uns den beabsichtigten Änderungen der besoldungsrechtlichen Vorschriften an dieser Stelle nicht entgegenstellen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Die Gründe für eine generelle Hebung der Leitungsfunktionen an den rheinland-pfälzischen Verwaltungshochschulen von der Besoldungsgruppe B 2 nach B 3 lassen sich anhand der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs in dieser Form nicht wirklich nachzuvollziehen, dies insbesondere in Bezug auf die von diesem Gesetzentwurf ebenfalls betroffene Stelle bei der Hochschule der Polizei. Deren zentrale und sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht herausgehobene Stellung ist unbestritten, aber nach unserer Auffassung bezogen auf die einhergehenden Aufgaben sowie die Verantwortung höher zu bewerten als die Leitungsfunktion an einer Verwaltungshochschule. Diese Bedeutung sollte sich auch im Rahmen der Besoldung niederschlagen.

Ebenfalls nicht wirklich nachzuvollziehen ist für uns die Überleitung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers der Unfallkasse Rheinland-Pfalz von einem Amt der Besoldungsgruppe A 16 in ein Amt der Besoldungsgruppe B 3, zumal hier der Zuwachs abhängig von den Dienstjahren mit bis zu 2.000 Euro monatlich recht üppig ausfällt.

(Beifall der AfD)

Bei der Abschaffung der Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für die sogenannte große bzw. kleine Ministerialzulage in zwei bzw. vier Schritten zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2020 gibt es unsererseits allerdings Kritikpunkte. Gerade die Besoldungsgruppen bis A 9 sind hier verhältnismäßig stark betroffen; denn gerade bei diesen Besoldungsgruppen dürfte der Wegfall der Ministerialzulage schwerer zu kompensieren sein, als dies bei den darüber liegenden Besoldungsgruppen der Fall ist.

Für die Besoldungsgruppe A 5 beträgt die kleine Ministerialzulage – soweit noch Anspruch besteht – rund 40 Euro, die große 75 Euro. Bei den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 sprechen wir hier von 60 Euro bzw. 113 Euro. Bezogen auf die jeweiligen Grundgehaltssätze entspricht dies für die Besoldungsgruppen bis A 5 mindestens 1,6 % bei der kleinen Ministerialzulage bzw. 2,9 % bei der großen.

Berücksichtigt man, dass die letzte Erhöhung der Besoldung zum 1. März 2016 2,3 % betrug, wird der Umfang hier sehr deutlich. Es geht hier also nicht nur um eine unwesentliche Reduzierung der Bezüge, die nun innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen soll.

Bei den Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 betragen die Zulagen rund 100 Euro bis 189 Euro, was bezogen auf die Grundgehaltssätze einem Anteil von mindestens 2,1 % bzw. 3,9 % entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Beamter mit der Besoldungsgruppe A 10 mit maximal 3.462 Euro im Monat ohne sonstige Zulagen alles andere als ein Großverdiener ist. Die Reduzierung der Bezüge

dürfte insoweit auch hier deutlich schwerer abzufangen sein, als dies bei Beamten der Fall ist, die unter eine höhere Besoldungsgruppe fallen.

(Beifall der AfD – Glocke des Präsidenten)