Protocol of the Session on September 17, 2020

FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir stimmen über den Einzelplan 09 – Ministerium für Bildung – ab. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Einzelplan 09 – Ministerium für Bildung – ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir stimmen über den Einzelplan 14 – Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – ab. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Einzelplan 14 – Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir stimmen über den Einzelplan 15 – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – ab. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Einzelplan 15 – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir stimmen über den Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzen – ab. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Einzelplan 20 – Allgemeine Finanzen – ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Redaktionsvollmacht des Ministeriums der Finanzen, Abschnitt II der Beschlussempfehlung – Drucksache 17/12897 –: „Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, in dem Entwurf des 2. Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2020 rein haushaltssystematische, haushaltstechnische, drucktechnische und redaktionelle Korrekturen vorzunehmen, die keine Auswirkungen auf die Haushaltsansätze haben.“ Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Redaktionsvollmacht einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf „Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 (Zweites Nachtragshaushaltsge- setz 2020)“ – Drucksache 17/12720 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung sämtlicher zuvor beschlossener Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf „Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 (Zweites Nachtragshaushaltsge- setz2020)“ – Drucksache 17/12720 – unter Berücksichti

gung sämtlicher zuvor beschlossener Änderungen in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenprobe? – Damit ist das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD auch in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Beschlussfassung zur Ermächtigung des Präsidenten des Landtags hinsichtlich der Vornahme redaktioneller Folgeänderungen: „Der Präsident des Landtags wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen, insbesondere die sich aus der Annahme von Änderungsanträgen ergebenden redaktionellen Anpassungen vorzunehmen.“ Wer stimmt dem Präsidenten zu? –

(Heiterkeit im Hause)

Ich sehe, dass das mit einigen Bedenken einstimmig der Fall ist. Vielen Dank. Damit ist die Ermächtigung des Präsidenten zur Vornahme redaktioneller Folgeänderungen einstimmig beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Nachhaltige Bewältigung der CoronaPandemie“ – Drucksache 17/12717 –.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13068 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über das „CoronaSondervermögensgesetz“ – Drucksache 17/12717 –. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das „Corona-Sondervermögensgesetz“ – Drucksache 17/12717 – mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über das „CoronaSondervermögensgesetz“ – Drucksache 17/12717 –. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Damit ist das „CoronaSondervermögengesetz“ – Drucksache 17/12717 – in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Wir beginnen mit den drei Entschließungsanträgen der Fraktion der AfD.

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Schule statt

Ferienbetreuung – Angemessene Finanzierung der Herbstschule sicherstellen“ – Drucksache 17/13035 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Freiheiten gewähren, Rechtsstaatlichkeit bewahren“ – Drucksache 17/13036 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der AfD „Wirtschaft stärken, Gewerbe und Verbraucher schützen“ – Drucksache 17/13037 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die sieben Entschließungsanträge der Fraktion der CDU.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Schutzschild für Vereine in Not – Fördervoraussetzungen herabsetzen und Formalien abbauen“ – Drucksache 17/13061 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Schulen zukunftssicher aufstellen“ – Drucksache 17/13062 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „RheinlandPfalz braucht das Sofortprogramm ,Sichere Schulwege‘“ – Drucksache 17/13063 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Standortnachteil Ampel reduzieren: Krisenfolgen eindämmen. Gesunde Strukturen weiterdenken. Weg in die Zukunft ebnen“ – Drucksache 17/13064 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Kommunale Einnahmeverluste ausgleichen – Angebote vor Ort erhalten“ – Drucksache 17/13065 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Für gesunde Gesundheitsämter“ – Drucksache 17/13066 –. Wer stimmt

zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU „Kinder und Jugendliche schützen – Hygienestandards in Schulen und Kindertagesstätten erhöhen“ – Drucksache 17/13067 –. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Damit sind die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung beendet.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zukunftsorientiert sicherstellen – Diskriminierung bei der Blutspende beenden Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12974 –

Wer spricht für die antragstellenden Fraktionen? – Abgeordneter Lefkowitz spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist Zeit, ja, meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, einen gesellschaftlichen Anachronismus zu beenden, eine Regelung, die diskriminierend und völlig überholt ist.

Ich gehe davon aus, dass viele von Ihnen, wie ich auch, aktive Blutspender sind. Daher ist Ihnen sicherlich bekannt, wie wichtig Blutspenden sind. Wir hatten hier im Landtag immer wieder gute Aktionen des Blutspendedienstes, um auf die Thematik aufmerksam zu machen.

Blutspende rettet Leben, das ist nicht nur eine plakative Aussage. Mindestens jeder dritte ist mindestens einmal im Leben auf eine Blutspende angewiesen. Möglicherweise ist die Zahl sogar noch viel höher.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Bei einer älter werdenden Gesellschaft wird die Zahl auf jeden Fall steigen. Der Bedarf wird weiter wachsen. Die Prognosen gehen von einer erheblichen Unterversorgung mit Blut und Blutprodukten allerspätestens in zehn Jahren aus. Das wissen wir. Ebenso wissen wir, dass ein Drittel unserer Bürgerinnen und Bürger spenden könnte. Leider sind es aber nur rund 3 %, die es tatsächlich machen. Das ist bedauerlich. Es wird in Zukunft weiter eine Kraftanstrengung bedeuten, diese Zahl zu erhöhen.

Daher möchte ich hier gerne die Gelegenheit nutzen, mich für die SPD ausdrücklich bei den Spenderinnen und Spen

dern und den vielen Helferinnen und Helfern beim Blutspenden zu bedanken.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, diese Fakten nun vorangestellt, müssen wir heute im Jahr 2020 feststellen, dass wir entgegen jeder Vernunft und – das muss ich auch deutlich sagen – entgegen unseres Grundgesetzes und des Europarechts eine Personengruppe vom Blutspenden ausschließen. Während händeringend Spenderinnen und Spender gebraucht werden, schließen wir pauschal Männer von der Blutspende nur aus dem einen Grund aus, weil sie Sex mit anderen Männern haben. Das wollen und müssen wir ändern.

Die grundlegende Regelung, nach der heute noch gehandelt wird, hat ihren Ursprung in den 80er-Jahren und ist auch nach Auskunft von zahlreichen Gesprächspartnern aus der Medizin und der Blutspendedienste nicht mehr zeitgemäß. Sie berücksichtigt zum Beispiel nicht den medizinischen Fortschritt bei der Testung von Infektionskrankheiten. So begrüßt auch das Deutsche Rote Kreuz offiziell eine Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben mit dem Ziel einer zufriedenstellenden und praktikablen Lösung, die es mehr Menschen ermöglicht, Blut zu spenden.

Wir wollen mit dem vorliegenden Antrag erreichen, dass für die Blutspende nur noch die medizinische Beurteilung und das tatsächliche Risikoverhalten maßgeblich sind. Alles andere ist lebensfremd und unangemessen. Das tatsächliche Risikoverhalten hat nichts, aber auch gar nichts mit einer Gruppenzugehörigkeit zu tun. Das muss nun auch in der Gesetzgebung seinen Niederschlag finden.

2017 hat man sich leider nur zu einem kleinen Schritt auf der Bundesebene durchgerungen. Die geltende Richtlinie wurde damals lediglich aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 geändert, und nur der völlige kollektive Ausschluss von homo-, bi- und transsexuellen Männern wurde im Ansatz korrigiert, indem man nun bei gleichgeschlechtlichem Verkehr unter Männern eine Ausschlussfrist von 12 Monaten auferlegt.

Es ist nun an der Zeit und gesellschaftspolitisch mehr als überfällig, die Pauschalierung und Diskriminierung komplett zu beenden. Andere Länder sind uns voraus und gehen in der Spenderbefragung unabhängig von der sexuellen Orientierung vor. Sie schließen niemanden einfach aus. Das ist sachgemäß. Das wird übrigens von Experten so bestätigt; denn auch diese halten die derzeitige Regelung für medizinisch nicht nachvollziehbar. Das ist für uns wichtig und elementar. Es muss eine wissenschaftliche Begründung und Nachvollziehbarkeit der Regeln vorliegen.

Meine Damen und Herren, die Sicherheit gewährleisten, das steht unstrittig im Vordergrund. Die Gesundheit von Spenderinnen und Spendern und Empfängerinnen und Empfängern steht immer im Mittelpunkt aller Überlegungen, aber eben nicht ein willkürlicher Ausschluss von be

stimmten Personengruppen.

Die Sicherheit kann heute ohne Diskriminierung realisiert werden. Ein Risiko ist von Vorerkrankungen und vom individuellen Verhalten abhängig und nichts anderes. Da ist man vor allem auf die wahrheitsgemäße Auskunft der Spender und die modernen Testverfahren angewiesen. Das gilt für alle Personengruppen.