Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich dem Grunde nach mit drei Aspekten – der Minister hat es bereits gesagt –: Zum einen soll das Landesgesetz zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes geändert werden, um eine elektronische ID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger einführen zu können.
Diese Änderungen sind, wie der Minister zu Recht gesagt hat, aufgrund von Neuerungen oder Neuregelungen auf Bundesebene notwendig geworden und absolut sinnvoll. Hier wird vielleicht die eine oder andere bürokratische Entschlackung oder Entlastung stattfinden und einiges unbürokratischer und leichter gemacht werden können.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Besoldung vor. Dies ist zum einen die beabsichtigte Höherstufung des Inspekteurs oder der Inspekteurin der Polizei auf B 4. Dies ist sinnvoll, denn es ist eine Angleichung an Regelungen in anderen Bundesländern, in denen die Besoldung auf dieser Ebene dargestellt ist. Dies ist absolut richtig; der Verantwortungsbereich des höchsten Polizisten oder der höchsten Polizistin des Landes rechtfertigt diese Entscheidung.
Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht sachlich gerechtfertigt, auf den Personalabbau bei den Katasterämtern zu reagieren und das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation eine Besoldungsstufe abzusenken. Die Hochstufung und die Absenkung sind finanziell ausgeglichen, sodass sich haushalterisch nichts verändern oder passieren wird.
Beim letzten Punkt, der Änderung im Reisekostengesetz, hat die Corona-Pandemie einiges vorangetrieben. Bevor Dienstreisen genehmigt werden, soll eine stärkere Prüfung erfolgen. Viele Unternehmen machen bereits Videokonferenzen, zahlreiche Dienstreisen sind dadurch überflüssig geworden, und manche haben festgestellt, dass Videokonferenzen effektiver sind, weil kürzer geredet oder effizienter gearbeitet wird. Darauf soll auch die Landesverwaltung reagieren und mehr Telefonkonferenzen und Videokonferenzen durchführen.
Dies ist also eine sinnvolle Geschichte, wir brauchen dafür jedoch eine gute Digitalisierung. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass das ganz wichtig ist.
Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Aufnahme umwelt- und klimarelevanter Gesichtspunkte begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich. Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Klimaschutz.
Insgesamt sind die vorgeschlagenen Änderungen unproblematisch und grundsätzlich absolut zu begrüßen. Wir werden weitere Beratungen im Innenausschuss durchführen. Ich denke, in dem Sinne werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Um nicht zu wiederholen, was zwei Redner vorher schon ausgeführt haben, die Stellungnahme der SPD-Fraktion in aller Kürze.
Wie Minister Lewentz schon ausgeführt hat, geht es um drei Änderungen in Landesgesetzen. Zu jeder Änderung eine kurze Anmerkung von mir.
Zunächst zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes. Wie Minister Lewentz schon ausgeführt hat, ist für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit vorhanden, den Personalausweis mit einer Online-Ausweisfunktion zu nutzen. Hierdurch kann einfach und sicher gegenüber Onlinediensten die eigene Identität nachgewiesen werden.
Durch das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis wurde diese Möglichkeit auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums geschaffen. Diese Neuerung macht eine Anpassung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes notwendig, dem wir als SPD-Fraktion natürlich gerne zustimmen.
Die zweite Änderung ist die Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes. Wie Minister Lewentz schon ausgeführt hat, ist hier die Hebung des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei von Besoldungsgruppe B 3 nach B 4 vorgesehen. Gleichzeitig soll das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation eine Absenkung von der Besoldungsgruppe B 5 nach B 4 erfahren.
In dem Zusammenhang ist vielleicht interessant, allein im größten Polizeipräsidium Koblenz waren Anfang des Jahres 2.556 Mitarbeitende tätig. Die Ämter der Polizeipräsidentinnen und -präsidenten befinden sich derzeit in
Besoldungsgruppe B 3. Jetzt sollen sie nach B 4 überführt werden. Das macht aus unserer Sicht Sinn. Deshalb tragen wir die vorgeschlagenen Änderungen als SPD auf jeden Fall mit.
Auch die dritte Änderung wurde erwähnt, die Änderung im Landesreisekostengesetz. Bisher waren in den reisekostenrechtlichen Vorschriften keine umwelt- oder klimarelevanten Gesichtspunkte berücksichtigt. Bei Dienstreisen waren Bahn- und Flugreisen insoweit gleichgestellt. Deshalb macht die Änderung Sinn. Mit der Änderung wird nun eine rechtlich verankerte Möglichkeit geschaffen, einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel gegenüber einer klimaschädlichen Flugreise den Vorrang zu geben.
Eine Anmerkung sei in diesem Zusammenhang noch erlaubt. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass viele Dienstreisen und Meetings durch Onlineformate ersetzt werden können. Wenn man etwas Positives aus dieser Corona-Krise ableiten will, dann ist es das, dass man die digitalen Medien dazu nutzen kann; denn die umweltfreundlichste Dienstreise ist die, die gar nicht durchgeführt wird.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen, die in weiten Teilen für uns nachvollziehbar sind.
Der erste Punkt, die Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes, folgt der Notwendigkeit, auch für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die in Deutschland ansässig sind, eine Möglichkeit zu schaffen, mittels eines Ausweisdokuments einen elektronischen Identitätsnachweis erbringen zu können.
Der Gesetzentwurf passt die sachliche Zuständigkeit der für Pass- und Personalausweisangelegenheiten zuständigen Behörden an die Bestimmungen des eID-Karte-Gesetzes des Bundes an. Fragen oder Kritikpunkte ergeben sich aus dem Gesetzentwurf für uns keine.
Im zweiten Teil des Gesetzesentwurfs werden Anpassungen an den Besoldungsgruppen für die Positionen des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs der Polizei sowie des Amts der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation vorgenommen.
Wir unterstützen die Aufwertung des Amts der Inspekteurin oder des Inspekteurs bei der Polizei durch die Hebung der Besoldungsgruppe von B 3 nach B 4. Die stetig wachsenden Anforderungen und Verantwortungen im Polizeidienst rechtfertigen eine solche Anhebung, insbesondere und gerade, weil sich unsere Polizeikräfte in diesen Tagen von den regierungstragenden Parteien in diesem Land eher im Stich gelassen als unterstützt fühlen dürften.
Wir fordern an dieser Stelle, eine direkte finanzielle Wertschätzung auch auf jene Polizeibeamte zu übertragen, die im täglichen Dienst ihren Kopf hinhalten, um Recht und Ordnung gegen eine Partyszene aus frustrierten jungen Männer und übermütigen, politisch verhätschelten Linksextremisten zu verteidigen.
Der dritte Punkt des Gesetzentwurfs hingegen – verzeihen Sie mir die Polemik – wirkt eher von grüner Ideologie getrieben als an der Realität orientiert. Es erscheint als selbstverständlich, dass verantwortungsbewusste Dienstreisende bei der Planung ihrer Reise auch ökologische Aspekte in die Reiseplanung einbeziehen.
Konkret soll es nach diesem Gesetz jedoch künftig heißen, eine Dienstreise sei – ich zitiere aus dem Gesetzestext – „auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln unter Berücksichtigung von umwelt- und klimarelevanten Gesichtspunkten auszuführen“. Zielsetzung dieser Änderung soll wohl offensichtlich sein, Flugreisen, insbesondere solche innerhalb der Bundesrepublik, aus umweltund oder klimarelevanten Gründen versagen zu können.
Wir fragen uns, wie diese Änderung in der Praxis aussehen soll. Da Linienflüge, wie es der Name schon sagt, regelmäßig fliegen, wird ein innerdeutscher Linienflug mit oder ohne den Dienstreisenden abheben. Mögen sich Dienstreisende im öffentlichen Dienst auch mit weniger schnellen Reisemitteln zufriedenstellen lassen, spätestens die freie Wirtschaft wird auf innerdeutsche Flüge nicht verzichten können, will sie leistungs- und konkurrenzfähig bleiben.
Warum die Landesregierung daher gerade jetzt, wenn insbesondere die Fluglinien unter den Auswirkungen der CoronaEinschränkungen leiden, auch noch die innerdeutschen Flugrouten zu torpedieren versucht, können wir aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehen.
Wenn im öffentlichen Dienst der Termindruck ausreichend hoch ist, wird sich auch im öffentlichen Dienst eine Flugreise kaum vermeiden lassen, und man wird froh sein, wenn es diese Verbindungen noch gibt.
Aus unserer Sicht wird durch diese Gesetzesänderung kein Flug vermieden und auch kein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Er dient lediglich dazu, einem Gesetz einen grünen Anstrich zu verpassen und wird in der Praxis zu unnötigen Schikanen im öffentlichen Dienst führen,
wenn zum Beispiel ein grüner Dienstherr seinen Untergebenen aus klimarelevanten Gründen sieben Stunden in den Zug setzt, anstatt ihm ein bis zwei Stunden im Flugzeug zu gönnen.
Wirtschaftsminister Wissing wird diese Abwägung künftig sicherlich auch treffen dürfen, wenn er regelmäßig zwischen Mainz und Berlin pendeln will bzw. muss.
Wir haben daher ernsthafte Zweifel an der Sinnhaftigkeit und dem Umweltschutzfaktor dieser Gesetzesänderung. Umso ärgerlicher, dass solch ein Unfug in ein ansonsten im Prinzip ideologiebefreites und tragbares Landesgesetz gepackt werden muss. Der Grund liegt auf der Hand: Alleinstehend hätte man wohl Schwierigkeiten gehabt, diese Gesetzesänderung als gut zu verkaufen.
Da die übrigen Änderungen jedoch vertretbar sind, stehen wir diesem Gesetzentwurf zunächst wohlwollend gegenüber.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich kurzfassen. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Reihe von Anpassungen und Regelungen, die wir als FDP begrüßen.
Es gibt zwei Änderungen, die ich besonders hervorheben möchte. Die erste ist eher technischer Natur. Seit November letzten Jahres haben nicht deutsche EU-Bürgerinnen und Bürger und Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die Möglichkeit, eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis zu beantragen und zu nutzen. Sie können somit gegenüber Onlinediensten einfach und sicher die eigene Identität nachweisen.
Durch diese Neuregelung ist eine Änderung des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes erforderlich geworden. Die dort geregelte sachliche Zuständigkeit der für Pass- und Personalausweisangelegenheiten zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde muss um die Zuständigkeit für die Karte zum elektronischen Identitätsnachweis erweitert werden.
Außerdem begrüße ich ganz im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner gesagt hat, dass nun auch umwelt- und klimarelevante Gesichtspunkte im Reisekostenrecht berücksichtigt werden. Es ist kein Geheimnis, dass Flugreisen umweltschädlich sind. Es ist wichtig, dass bei der Anordnung oder
Genehmigung von Dienstreisen nun auch umwelt- und klimarelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Auch die vorgeschlagenen Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes können wir gerne mittragen. Ich unterstütze ausdrücklich die Aufwertung des Inspekteurs der Polizei.