Protocol of the Session on August 26, 2020

Rehwildbestände besser in den Griff zu bekommen. Da bin ich froh über das Signal, und ich denke, auch Ihr Vorgänger, Herr Billen, wird sich über solche Initiativen freuen. Das gab es in der Vergangenheit immer eine ganz andere Aussage des Kollegen, des ehemaligen MdL Herr Billen. Frau Lohr, wenn Sie da jetzt aber neue Akzente setzen wollen, stoßen Sie damit bei der FDP in eine offene Diskussion hinein.

(Beifall des Abg. Martin Brandl, CDU)

Wo wir auch neue Akzente setzen müssen, ist bei der Freiflächenphotovoltaik. Wir dürfen da nicht zu einem Flächenbrand kommen, sondern müssen uns überlegen, wo wir bei baulichen Anlagen – was Hallen und Gewerbegebiete betrifft – Freiflächenphotovoltaikanreize setzen, um auf baulichen Anlagen Strom zu erzeugen. Zu guter Letzt ist es auch eine Idee, vielleicht einmal Autobahnabschnitte mit Photovoltaikanlagen zu überbauen. Das sind alles kreative Ideen, die wir einfließen lassen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Landwirtschaft und die Dürreschäden, die fortlaufend auftreten, betrifft, glaube ich, ist es auch ein Weg, über die Mehrgefahrenversicherung dem Landwirt, der sich aus Eigeninitiative absichert, Anreize aus der Politik zu geben und diese mit zu fördern. Das ist ein Weg, der auch auf Bundesebene diskutiert wird, und das sind die Wege, die die FDP mitträgt und mitgehen will.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor.

Dann kommen wir zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/12663 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat behandeln wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache. Aus der Ihnen vorliegenden, in der eben genannten Drucksache enthaltenen Vorschlagsliste ist mit sofortiger Wirkung ein ordentliches berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu wählen.

Die Wahl erfolgt nach Artikel 134 Abs. 4 der Verfassung für Rheinland-Pfalz für die Dauer von sechs Jahren und bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

Zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wird unter Nummer 1 dieser Drucksache der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Thomas Henrichs, vorgeschlagen.

Ich frage deshalb: Wer stimmt der Wahl von Herrn Henrichs zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu? – Danke schön. Das ist, wenn ich es richtig gesehen habe, einstimmig. Dann gibt es keinen Raum für Gegenstimmen und Enthaltungen.

Damit stelle ich fest, dass Herr Henrichs einstimmig zum ordentlichen berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist und eine Abstimmung über den unter Nummer 2 gemachten Vorschlag entfällt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Gesundheitsfachberufe Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12073 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/12727 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ebenfalls ohne Aussprache statt. Ich darf Sie kurz über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 104. Plenarsitzung am 24. Juni dieses Jahres mit Aussprache statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wir stimmen zunächst unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12073 – in zweiter Beratung ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch das scheint einstimmig der Fall zu sein. Es gibt keinen Raum für Gegenstimmen und Enthaltungen.

Wer diesem Gesetz in seiner Gänze zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben! – Danke schön. Damit haben alle Fraktionen dem Gesetz auch in der Schlussabstimmung zugestimmt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12075 – Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/12728 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Schäffner zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich, über den Medienstaatsvertrag haben wir hier im Plenum und im Medienausschuss schon so oft debattiert und daraus einzelne Themen beraten, dass ich zur Vorbereitung auf die Sitzung im Juni zuerst einmal sortieren musste, wo wir im Moment in diesem Verfahren gerade stehen.

Allein in den letzten gut 15 Monaten wurde der Medienstaatsvertrag vom 22. und 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag „überholt“. Aber das ist egal. Am Ende zählt eben nicht, ob ein sehr gutes Ergebnis etwas gedauert hat, sondern einfach nur, dass es ein sehr gutes Ergebnis ist. Insbesondere im demokratischen Miteinander von 16 Bundesländern, die für die Medienpolitik in Deutschland zuständig sind, gilt es, gute Kompromisse zu finden.

Gerade in diesem Medienstaatsvertrag ist ganz vieles zum ersten Mal so richtig verbindlich geregelt. Um nur mal ein Beispiel zu nennen, werden besonders meinungsrelevante Telemedien, die regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen zum Inhalt haben, jetzt auch auf die Einhaltung journalistischer Standards verpflichtet. Gut so.

Dass wir heute nicht über den 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen, sondern über das Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, zeigt, dass wir jetzt auch staatsvertraglich in eine neue Epoche eintreten. Dieses Verfahren zum Medienstaatsvertrag zwischen allen Bundesländern zu koordinieren und zu moderieren, war sicher herausfordernd. Das sehr gute Ergebnis spricht für sich. Es wird mittlerweile von anderen Staaten als Blaupause genutzt.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Erdogan!)

Mein Dank dafür geht an unsere Landesregierung und an die Staatskanzlei, die für die Koordinierung der Medienpolitik in Deutschland zuständig ist und das immer wieder hervorragend schafft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Rolle unserer Landeszentrale für Medien und Kommunikation – kurz: unserer LMK – wird dabei gestärkt. Als Mitglied der Versammlung bin ich mir sicher, die werden das gut machen.

(Beifall der Abg. Pia Schellhammer und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Wörtlich heißt es in § 2 Abs. 1 des Landesgesetzes: „Landesmedienanstalt im Sinne des Medienstaatsvertrages (...) ist die Landeszentrale für Medien und Kommunikation.“ Fraktions- und koalitionsübergreifend mit der CDU haben wir uns in diesem Zusammenhang Gedanken gemacht, deren Namen in „Medienanstalt Rheinland-Pfalz“ anzupassen, sodass sie auch für Außenstehende besser auffindbar ist. Dazu dann aber in Kürze mehr.

Unsere Medienanstalt wird auch in Zukunft auf die Balance im Mediensystem achten, immer nach der Maxime: mehr Selbstverantwortung der Akteure im Netz und weniger staatliche Regulierung. Verstöße gegen den Jugendmedienschutz werden ebenso dort erfasst und geahndet. Gerade im Internet ist das eine ganz wichtige, weil grenzübergreifende Aufgabe.

Aber zurück zum Inhaltlichen des Medienstaatsvertrags, der auch einen sehr wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt leistet. Unsere Staatssekretärin Heike Raab nannte ihn schon mehrfach das wichtigste medienpolitische Vorhaben der letzten Jahre. Dem kann ich nur zustimmen.

Die Medienlandschaft hat sich grundlegend verändert. Es sind neue Akteure und Medienschaffende dazugekommen und damit auch neue wirtschaftliche Herausforderungen entstanden. Darauf müssen wir als Mediengesetzgeber reagieren, und wir müssen Anpassungen vornehmen. Das ist hier geschehen. Es wird neben der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD- Richtlinie) der Europäischen Union auch die Medienordnung in Deutschland weiterentwickelt, immer mit dem Ziel der Pluralismussicherung und -förderung, sprich des Erhalts der Medienvielfalt.

Darüber hinaus wird unter anderem die Eigenverantwortung neuer Anbieter im Internet mit strengeren Regeln für politische Werbung oder zur Einhaltung der journalistischen Standards gestärkt. Wir haben während der CoronaPandemie erneut gesehen, wie wichtig mediale Informationen für die Menschen und wie schädlich Fake News in diesem Prozess sind.

(Zurufe der Abg. Joachim Paul und Michael Frisch, AfD)

Daher ist auch diese Anpassung nur zu begrüßen.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren natürlich nur einige Beispiele des sehr umfassenden Staatsvertrags. Noch einmal möchte ich deutlich betonen, dass dieser Medienstaatsvertrag über viele Jahre entstanden ist und alle aktuellen Herausforderungen der Medienwelt in den Blick nimmt.

(Glocke der Präsidentin)

Wir stimmen daher sehr gerne zu.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Das glaube ich Ihnen sofort!)

Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Josef Dötsch.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Demokratie, die Demokratie insgesamt in allen Ländern, lebt von der Freiheit der Menschen. Säulen dieser Freiheit sind auch die Pressefreiheit, die die Freiheit der Medienlandschaft bedeutet, Meinungsvielfalt und Medienvielfalt.

Das Internet hat in den vergangenen Jahren ganz wesentlich zusätzliche Freiräume und Vielfalt ermöglicht. Dies muss auch aus Sicht der CDU erhalten, gesichert und gefördert werden.

(Beifall der CDU)