Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12084 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7030
Landesgesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LLadöffnG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12096 – Erste Beratung.................. 7030
......... 7030, 7032........................... 7036 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 7031, 7032 Abg. Jochen Hartloff, SPD:........... 7033 Abg. Matthias Joa, AfD:............. 7034, 7037 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7035, 7037 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7035 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie: 7038
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12096 – an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss..................... 7039
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Daniela Schmitt, Staatssekretärin.
Vizepräsident Hans-Josef Bracht; Abg. Jens Ahnemüller, AfD, Abg. Guido Ernst, CDU, Abg. Martin Haller, SPD, Abg. Nina Klinkel, SPD, Abg. Andreas Rahm, SPD, Abg. Michael Wäschenbach, CDU; Heike Raab, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 104. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz. Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegen Roth und Dr. Martin. Herr Dr. Martin wird auch die Redeliste führen.
Entschuldigt fehlen heute Vizepräsident Bracht, die Kollegen Ahnemüller, Ernst, Haller, Rahm, Wagner und Wäschenbach sowie die Kollegin Klinkel. Seitens der Landesregierung fehlen entschuldigt zu Beginn Staatsminister Professor Dr. Wolf, Staatssekretärin Raab und Staatssekretär Dr. Weinberg.
Wir dürfen zum Geburtstag gratulieren. Am 30. Mai 2020 wurde Abgeordneter Michael Wagner 60 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass ich Sie wiederum im Gutenbergsaal der Rheingoldhalle begrüßen darf, damit alle Abgeordneten des Landtags RheinlandPfalz und die Mitglieder der Landesregierung an dieser Sitzung teilnehmen können. Ich möchte ausdrücklich betonen, der Landtag Rheinland-Pfalz zeigt Resilienz in einer Zeit, in der dies sehr wichtig ist.
Bitte beachten Sie trotz der Größe des Saals weiterhin die Vorsorge- und Hygienemaßnahmen, um die Gesundheit aller an der Sitzung Beteiligten bestmöglich zu schützen. Bitte wahren Sie den Mindestabstand, und benutzen Sie Ihre Mund- und Nasenbedeckung auf den Wegen im Plenarsaal und wenn Sie den Plenarsaal verlassen.
Zum Ablauf der Sitzung darf ich anmerken, dass die gesamte Sitzung per Livestream über unsere Homepage abrufbar ins Internet gestellt wird. Der bearbeitete Videoschnitt aller Redebeiträge wird wegen des erhöhten Schnittaufwands erst nach der Sitzung fertiggestellt werden können. Die Mikrofonanlage und auch die Zeitnahmeanlage werden vom Präsidiumstisch aus gesteuert.
Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung. Nach Erstellung der vorläufigen Tagesordnung im Ältestenrat habe ich im Benehmen mit den Fraktionen noch den Punkt „Wahlen“ in die Tagesordnung aufgenommen. Die endgültige Aufnahme in die Tagesordnung obliegt der Entscheidung des Landtags bei der Feststellung der Tagesordnung.
Die Fraktion der CDU hat darum gebeten, bei der Feststellung der Tagesordnung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der unter Punkt 11 in erster Beratung anstehende Gesetzentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes – Drucksache 17/12096 – in der morgigen 105. Plenarsitzung in der zweiten Beratung abschließend behandelt werden kann.
Dies setzt voraus, dass bei der Feststellung der Tagesordnung die Frist vor der zweiten Beratung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung abgekürzt und der Gesetzentwurf in zweiter Beratung in die Tagesordnung aufgenommen wird. Weiter ist natürlich vorausgesetzt, dass der Landtag am Schluss der ersten Beratung keine Überweisung des Gesetzentwurfs an Fachausschüsse beschließt.
Wir kommen damit zur Feststellung der Tagesordnung. Wer dafür ist, den Punkt „Wahlen“ in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung aufzunehmen, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig der Fall.
Wer für die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in zweiter Beratung in die Tagesordnung der morgigen Plenarsitzung ist, unter Abkürzung der Frist und unter der Voraussetzung, dass der Landtag keine Überweisung des Gesetzentwurfs an Fachausschüsse beschließt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Ich darf Sie fragen, ob der Tagesordnung im Übrigen widersprochen wird. – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung als festgesetzt.
Änderungs-, Alternativ- und Entschließungsanträge werden bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt aufgerufen.
Zum Ablauf der Sitzung darf ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben: Der Ältestenrat ist übereingekommen, zu einem Teil der Gesetze der zweiten Beratung eine Grundredezeit von zwei Minuten vorzusehen. Die für die Oppositionsfraktionen nach der Geschäftsordnung zu bildenden Zusatzredezeiten bewegen sich im Sekundenbereich. Gehen Sie davon aus, dass ich das angemessen berücksichtigen werde.
Bildungspolitik der Landesregierung riskiert die Zukunft unserer Kinder – konzeptlos und mangelhaft auf Antrag der Fraktion der CDU
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat uns überall im Land vor große Herausforderungen gestellt. Die Schulgemeinschaften in unserem Land standen und stehen immer noch vor großen Herausforderungen. Ich betone bewusst Schulgemeinschaften; denn nur gemeinsam können Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler diese Herausforderung bestehen.
Wir möchten uns als CDU-Landtagsfraktion ganz herzlich bei allen Schulgemeinschaften bedanken, wie sie diese besondere Zeit des Homeschoolings gemeinsam gemeistert und sich im wahrsten Sinne des Wortes zusammengerauft haben.
Sie mussten aber eben auch mit dem Gefühl leben, vom SPD-geführten Ministerium für Bildung alleingelassen zu werden, meine Damen und Herren.
Die vergangenen Monate wurden vor Ort gestemmt. Dabei wurde auch klar, dass die Unterstützung aus Mainz vonseiten der Landesregierung für die Schulen und Eltern vor Ort sehr zu wünschen übrig ließ; denn eine Vielzahl von Einzelregelungen ergibt noch lange kein stimmiges Konzept, meine Damen und Herren.
Egal in welchen Bereich man schaut: Seit Beginn der Corona-Krise sind die Briefe und Weisungen des Ministeriums für Bildung durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet: Erstens sind die Entwicklungen vor Ort immer viel schneller, als das Ministerium reagieren kann. Zweitens erhalten die unterschiedlichen Akteure an der Basis die Informationen immer wieder verzettelt und sehr gern am Freitagabend nach Dienstschluss. Drittens enthalten viele Schreiben zum Teil widersprüchliche Vorgaben oder sind stellenweise so ungenau, dass jede Schule eine andere Lösung interpretiert.
Wenn Schulleitungen und Kollegen über Eltern und Facebook zu neuen Regelungen befragt werden, die erst zwei Tage später auf dem Dienstweg ankommen und dazu noch wie ein absurdes Theaterstück interpretiert werden müssen, dann läuft in Ihrem Ministerium etwas falsch, Frau Ministerin.
Wir müssen nun zu Beginn der Sommerferien und mit Ausblick auf das kommende Schuljahr Bildung wieder grundlegender denken. Es geht darum, was in der Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz verändert werden muss, um unseren Kindern, die unter der Corona-Situation leiden, wieder ei
ne gute Zukunft zu bieten. Es gibt viele Probleme an unseren Schulen abseits der Corona-Probleme. Wir stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen ist schon jetzt durch Flickschusterei gekennzeichnet, die deutlich macht, dass die zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden bei Weitem nicht ausreichen.
Befristete Stellen, Zusammenlegungen von Klassen und auch der Ausfall ganzer Schultage für einzelne Klassen prägen das Bild auch außerhalb von Corona. Darüber hinaus wandern junge gut ausgebildete Lehrer in Nachbarbundesländer ab, weil sie dort schneller verbeamtet und besser bezahlt werden. Auch gibt es keinen Plan der Landesregierung für digitalen Unterricht im kommenden Schuljahr, falls es zu einer zweiten Welle von Corona kommt. Es gibt weiterhin auch keine nur im Ansatz ausreichende HardwareAusstattung an unseren Schulen. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler müssen alle weiterhin die privaten Geräte nutzen. Wer für die Wartung dieser Geräte zuständig ist, bleibt einem weiter schleierhaft.
Meine Damen und Herren, die größte Herausforderung bleibt aber die Lese- und Schreibfähigkeit der rheinlandpfälzischen Grundschüler. Aus der IQB-Studie wissen wir, dass 36 % der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz die Grundschule verlassen, ohne die Kompetenzstufe 3 von 5 im Lesen erreicht zu haben, die dem Regelstandard entspricht. Bei der Rechtschreibung sind es sogar 48 %. Das bedeutet, dass diese Kinder zwar einzelne Wörter und Sätze lesen und schreiben können, aber den Gesamtzusammenhang des Gelesenen und Geschriebenen überwiegend nicht erkennen. Meine Damen und Herren, das sind niederschmetternde Ergebnisse.
Wer nicht richtig lesen und schreiben kann, dem bleiben viele Bereiche von Bildung und damit reale Zukunftschancen verschlossen. Gerade die Kleinsten in RheinlandPfalz an den Grundschulen brauchen unsere Unterstützung; denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die Kinder in unserem Land und gerade die Grundschulkinder auch mit schwächeren Leistungen. Sie werden von dieser Landesregierung im Stich gelassen, meine Damen und Herren.