mehr eingegangen sind. Der AfD steht nach dem Zählverfahren kein Sitz zu. Natürlich können Sie sich dennoch bewerben, aber ich muss sagen, diese Bewerbungsrede war nicht unbedingt dazu geeignet, Sie in den Rundfunkrat zu schicken.
Hier sind unglaublich viele falsche Dinge behauptet, die am besten auch noch einmal im Ausschuss dezidiert besprochen werden. Deswegen fordere ich Sie auf, das für die nächste Ausschusssitzung zum Thema zu machen. Dann können wir uns intensiv über Ihr Bild des öffentlichrechtlichen Rundfunks unterhalten.
Wir als SPD-Fraktion – ich glaube, ich spreche auch für die restlichen drei Fraktionen hier im Hause – stehen ganz klar zum dualen Rundfunksystem.
Es ist ein gutes System. Es ist ein System, das sich bewährt hat. Wir brauchen in der Medienlandschaft ein Format, das vom Quotendruck befreit ist.
Wir erleben es immer wieder, welche Leistungen das öffentlich-rechtliche Fernsehen vollbringt, gerade bei gesellschaftlichen Herausforderungen. An der Stelle möchte ich die Bemühungen des SWR bei der Integration von Flüchtlingen herausheben. Das ist à la bonne heure, was dort passiert. Das kann man wirklich nicht anders sagen.
(Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Da hätte auch die CDU klatschen können!)
Wir müssen uns dann auch einmal darüber unterhalten, in welcher medialen Situation wir leben. Was passiert bei den Privaten, die Sie in den Himmel loben? Bei den Privaten wird optimiert. SAT.1 hat in der Zwischenzeit eine Rendite von 20 %. Das muss man sich einmal überlegen. Warum erwirtschaften die eine solch hohe Rendite? – Nicht, weil es ein Medienkonzern ist, sondern weil es in der Zwischenzeit ein Gemischtwarenkonzern ist: Regionalfenster weg, Drittsendezeiten weg.
Alles, was vielfaltsichernd ist und für Qualitätsjournalismus steht, soll wegrationalisiert werden. Deshalb brauchen wir ganz klar die Öffentlich-Rechtlichen.
Herr Dr. Bollinger, Sie haben sich zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Herrn Haller gemeldet. – Bitte schön, drei Minuten stehen Ihnen dafür zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste! Herr Haller, Sie sagten vorhin, uns stünde kein Sitz im Rundfunkrat zu. Und auch vorher wurde die Verweigerung einer Berücksichtigung der AfD bei der Besetzung des Rundfunkrats mir gegenüber mit der Anwendung des Verfahrens d’Hondt in Analogie zu den Fachausschüssen begründet.
Wie Sie wissen, wird eben diese Veränderung von Ausschussgrößen und Zählverfahren bei den Fachausschüssen, die Sie jetzt wiederum als Argumentation für den Rundfunkrat heranziehen, von uns mit gutem Grund als verfassungswidrig erachtet und gegebenenfalls gerichtlich angefochten werden.
Der Kollege Paul hat nicht gesagt, dass die ÖffentlichRechtlichen nicht auch gute Arbeit machen würden.
Auch ich muss dem SWR zu den Verdiensten gratulieren, die er sich bei der Aufklärung Ihres katastrophalen Missmanagements am Flughafen Hahn erworben hat, wo erst der SWR darauf hinweisen musste, was dort im Argen liegt, bis Sie Ihren Staatssekretär auf seine Recherchereise geschickt haben.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das jetzt mit der Rede von Herrn Haller zu tun, Herr Präsident?)
Ja, also es ist mir einfach doch noch einmal ein Bedürfnis festzuhalten, dass das Zählsystem nach d’Hondt gängig und vielfach angewandt und höchstrichterlich bestätigt ist.
Dann haben wir die Situation, wir haben hier zwei Gutachten. Wir haben das Gutachten des Herrn Professor Arnim, der sich immer mehr zum „Haus- und Hofgutachter“ der AfD aufschwingt. Ja.
Und wir haben das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. So. Wenn man sich das manchmal so durchliest, dann kommt man doch sehr schnell drauf, dass Herr Professor Arnim Vergleiche zieht, die man so eigentlich nicht ziehen kann und, vor allem,
Insofern – ich kann hier noch einmal wiederholen – stehen wir einer gerichtlichen Auseinandersetzung äußerst gelassen gegenüber.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich feststellen, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt ein Stück weit eine Inszenierung erleben. Eigentlich geht es darum, einen Personalvorschlag abzustimmen und letztendlich als entsendende Stelle des Landtags kompetente Personen, die auch nach unseren entsprechenden parlamentarischen Verfahren dann den Fraktionen zugeordnet werden, festzulegen.
Das, was wir hier aber erleben, sind tatsächlich Ersatzdiskussionen, die ich mir – da schließe ich mich meinem Vorredner an – tatsächlich im Ausschuss wünschen würde. Da würde ich mir wünschen, dass die dort hingehen und wir uns dann intensiv mit diesen Dingen beschäftigen und auch auseinandersetzen.
Aber an der Stelle muss ich noch einfach noch einmal ein paar Dinge klarstellen. Herr Kollege Haller hat es schon an der entsprechenden Stelle gesagt.
Denn bei allen Unterschieden in der Sachpolitik ist eins wichtig, wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir stehen entsprechend auch zu dieser Beitragsfinanzierung so, wie sie aufgesetzt ist. Das ist auch, was den Rundfunk unabhängig macht, was letztendlich dazu beiträgt, dass dieser Qualitätsjournalismus, über den wir uns auch schon unterhalten haben, tatsächlich dauerhaft etabliert bleibt.
Spannend in dem Zusammenhang, Herr Dr. Bollinger, ist jetzt Ihr Zwischenruf, den Sie eben getätigt haben, zum Wissenschaftlichen Dienst. Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes haben Sie eben gesagt, das ist eindeutig nicht das neutralere von beiden im Bezug auf das von Herrn Arnim.
Das will ich an der Stelle auch noch einmal ein Stück weit zurückweisen. Der Wissenschaftliche Dienst ist natürlich derjenige, der für unser Parlament diese Dinge ausarbeitet. Wenn Sie sich auch als Landtagsfraktion quasi dieser Verwaltung bedienen, dann halte ich es einfach für unangebracht, an der Stelle dem Wissenschaftlichen Dienst die Neutralität komplett abzusprechen.
Wie gesagt, es geht an der Stelle um einen Personalvorschlag. Unser Personalvorschlag heißt Dr. Weiland. Er hat diese Funktion schon einmal bekleidet, und nach den entsprechenden Änderungen der Staatsverträge, nach den entsprechenden Verfahren zur Besetzung verschiedener Gremien ist er unser Vorschlag, ein kompetenter Vorschlag. Wir halten daran fest und sehen auch an der Stelle dem Thema d’Hondt ganz entspannt entgegen.