Sie wollen das abschwächen und einschränken, indem Sie sagen, nur bei potenziellen Gefährdungen soll ein Vorrang stattfinden.
Das ist uns eindeutig zu wenig; denn wir wollen eine Sicherstellung losgelöst davon, ob diese konkurrierenden Nutzungen eine Gefährdung darstellen oder nicht. Das sind wir dem Lebensmittel Nummer 1, dem Wasser, eindeutig schuldig. Deswegen sind wir hier enttäuscht von der Stoßrichtung in diesem Punkt.
Eine andere Stoßrichtung, die leider am Ziel vorbeigeht, bezieht sich darauf, dass Sie in § 33 den Satz der diffusen Stoffeinträge herausgestrichen haben. Der aber ist zentral für den § 33 und die Uferrandstreifen, warum wir Uferrandstreifen ausweisen wollen.
Wir machen das nicht zufällig; denn es gibt die Wasserrahmenrichtlinie, europäisches Recht, das wir bis zum Jahr 2027 umsetzen wollen. Dieser Umsetzung wollen wir unter anderem mit dem Instrument des Gewässerrandstreifens nachkommen, weil wir über die diffusen Stoffeinträge an der einen oder anderen Stelle hier im Land den guten Zustand der Gewässer nicht erreichen können.
Das aber machen wir nicht pauschal, so wie es der Bundesgesetzgeber mit dem Wasserhaushaltsgesetz vorschlägt, der pauschal überall fünf Meter Randstreifen vorschreibt, nein, wir wollen das zielgenau machen. Deswegen machen wir das nicht pauschal mit einer Fünf-Meter-Regelung bei allen Gewässern, sondern wir wollen diese Rechtsverordnung nur dort vorsehen, wo tatsächlich ein Bedarf ist.
Die Ministerin hat im Umweltausschuss ausführlich geschildert, dass es intensive Gespräche mit der Landwirtschaft auf Kreisebene gegeben hat und Gewässer identifiziert worden sind, bei denen es Sinn macht, die Rechtsverordnung aufgrund von diffusen Stoffeinträgen zur Anwendung zu bringen.
Die Zahl ist gefallen. Wir reden über etwa 9 % der Gewässer, bei denen ein solches Instrument Sinn macht, diffuse Stoffeinträge tatsächlich zu reduzieren. Das sind etwa 1.500 Kilometer von einem Gesamtgewässernetz von etwa 16.000 Kilometern.
Das zeigt, dass wir auf einem richtigen Weg sind und sehr behutsam vorgehen. Wir haben das – das haben Sie angesprochen – gekoppelt mit Kooperationen der Landwirtschaft. Die Kooperation hat Vorrang vor der Ausweisung von Rechtsverordnungen.
Erst als letztes Mittel, wenn die Kooperation, die Freiwilligkeit nicht funktioniert, steigen wir in diese Rechtsverordnung ein, und selbst dann haben wir in Absatz 5 die Regelung, dass wir sagen, dann, sofern Sozialpflichtigkeit des Eigentums das nicht hergibt, gibt es eine Entschädigung für die Landwirtschaft.
Unter dem Strich muss ich sagen, auch als jemand, der den Umwelt- und den Naturschutz in der Fraktion vertritt, die Landwirtschaft wird in puncto Gewässerrandstreifen wirklich mit Samthandschuhen angefasst. Wir gehen ganz vorsichtig an diesen Punkt heran.
Wenn Sie sich andere Bundesländer anschauen, wie zum Beispiel Hessen oder Baden-Württemberg, dann sehen Sie, dass diese pauschal zehn Meter Uferrandstreifen an den Gewässern vorschreiben. Wir gehen zielgenau und in Kooperation mit der Landwirtschaft vor. Es wäre schön, wenn das von Ihrer Seite gewürdigt worden wäre.
Ich möchte mit einem Zitat eines Naturphilosophen schließen. Es ist jetzt 2.500 Jahre her, dass er gelebt hat, Thales
Er hat zum Thema Wasser Folgendes formuliert: „Das Prinzip aller Dinge ist Wasser; aus Wasser ist alles, und ins Wasser kehrt alles zurück.“
Wenn wir vor diesem Hintergrund heute dieses Landeswassergesetz verabschieden, wäre ich zufrieden, wären die Regierungskoalitionen sehr zufrieden. Wenn Sie sich dem anschließen, dann wäre auch unsere Umweltministerin sehr zufrieden, glaube ich.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das Ziel unseres Gesetzes ist es, die Gewässer zu schützen und natürlich auch die Landesgesetze an die Vorgaben auf Bundes- und Europaebene anzupassen.
Erwähnt worden ist die Wasserrahmenrichtlinie. Eigentlich hätten wir bis 2015 schon einen guten Zustand unserer Gewässer erreichen müssen. Selbst wenn wir bundesweit wirklich gut sind, müssen wir einfach feststellen, über 70 % unserer Gewässer erreichen diesen guten Zustand nicht.
Wasser ist nun einmal das wichtigste Allgemeingut. Ich denke, es zu schützen, ist eine wirkliche Verpflichtung unserer Landesregierung. Es gibt Handlungsbedarf.
Zwei Punkte sind schon herausgegriffen worden. Das ist einmal der Nährstoffeintrag und Gewässerrandstreifen oder Fracking.
Frau Schneider, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie aus dem CDU-Antrag die Formulierungen zum Fracking herausgenommen haben; denn tatsächlich gibt es die Notwendigkeit, diese Frage auf Landesebene zu regeln. Gerade gestern hat die Bundesregierung die Entscheidung wieder vertagt. Ich stelle auch fest, dass schon einmal im Jahr 2013 ein Entwurf zur Regelung dieser Frage an der CDUFraktion im Bundestag gescheitert ist.
Es ist wichtig, dass wir eine Regelung treffen. Deswegen ist Fracking in Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen sowie Stellen zur Entnahme von Wasser zur unmittelbaren Verwendung in Getränken und Lebensmitteln, wie die Fraktionen von
Im Übrigen wird die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens flächendeckend und nutzungsunabhängig vorgeschrieben.
Hier kommen wir zu einem sehr wichtigen Grundsatz – das ist Kern unserer Auseinandersetzung mit der Bundesregierung –, das ist der sogenannte Besorgnisgrundsatz. Er sagt, dass unsere Trinkwasservorkommen zu schützen sind, und zwar sowohl die aktuellen als auch die künftigen. So steht es im Übrigen auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene.
Deswegen haben wir auf Landesebene gesagt, wir müssen diese Regelung in Rheinland-Pfalz vollziehen, um klar festzustellen, wir wollen die künftigen und die aktuellen Trinkwasservorkommen schützen, und ich denke, das ist außerordentlich wichtig für unsere Bevölkerung. Daher möchte ich mich an dieser Stelle auch bei den Fraktionen bedanken, dass sie noch einmal klarstellend gewirkt haben.
Zum Thema Gewässerrandstreifen kann ich nur feststellen, ich glaube, es ist das erste Mal, dass die Philosophie der Kooperation in einem Landesgesetz derartig festgeschrieben wird. Ich finde es sehr schade, dass Sie genau das kritisieren, und vielleicht wäre es auch besser, einmal direkt das Gesetz zu lesen, anstatt aus zweiter Hand zu urteilen. Wir haben mit der Landwirtschaft inzwischen auch weitere Gespräche geführt und haben festgestellt, die Probleme, die die Landwirtschaft hat, haben mit dem Landeswassergesetz rein gar nichts zu tun. Tatsächlich ist es begründet im Thema Dauergrünland, was aber auf der EU-Ebene im Bereich der GAP-Regeln und der CrossCompliance-Regeln schwierig gestaltet ist.
Inzwischen haben wir gemeinsam mit den Verbänden und der Bundesregierung auch dort Fortschritte gemacht und können sagen, dass wir auch in diesem Bereich Lösungsmöglichkeiten finden. Aber das, was wir auf Landesebene regeln – den Vorrang der Kooperation, die zielgenaue Herangehensweise und auch gemeinsame Konzepte und die Erarbeitung von Maßnahmen –, ist ziemlich einzigartig, und ich hoffe – das muss natürlich am Ende dabei herauskommen –, dass es gemeinsam mit den Nutzern gelingt, diesen guten Zustand der Gewässer auch tatsächlich zu erreichen.
Frau Schneider, Sie haben bei der letzten Debatte im Landtag im Februar gesagt, die Schutzmaßnahmen für die Gewässer seien eine kalte Enteignung in diesem Bereich. Ich möchte ganz deutlich sagen, Wasser ist ein wichtiges Allgemeingut und gehört geschützt, und wer da wen und durch welche Maßnahmen enteignet, stelle ich hier einmal zur Diskussion.
Wir haben ein Landesgesetz, welches ganz klar in Richtung der Erfüllung der europarechtlichen Zielvorgaben geht. Der Vorrang der Trinkwassergewinnung ist noch einmal herausgestellt worden, aber im Übrigen auch das
Hochwasserrisikomanagement. Es ist auch nicht so, dass der Hochwasserschutz eine Pflichtaufgabe des Bundes ist, sondern dort sind ganz ausdrücklich auch die Eigentümer in der Verantwortung. Aber die Umlage war nicht gewollt. Die Kommunen hätten sie freiwillig machen können, aber wenn es nicht gewollt ist, lassen wir sie eben auch weg. Wichtig ist aber, dass wir mit unserem neuen Landesgesetz im Bereich des Hochwasserschutzes auch neue Maßnahmen und wirtschaftliche Lösungen beim baulichen Hochwasserschutz erzielen, die es den Kommunen besser ermöglichen, Hochwasserschutz auch in kleineren Orten zu betreiben und dafür die notwendigen Kosten zu tragen.
Ich denke also, dass im Bereich des Landeswassergesetzes eine gute Regelung getroffen wurde. Ich danke dem Landtag, dass er die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, beispielsweise durch das Wasserentnahmeentgelt. Ich denke, wir haben gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir in naher Zukunft unsere Gewässer und unser Grundwasser frei von Schadstoffen erhalten.
Die Fraktionen haben noch 50 Sekunden zusätzliche Redezeit. Dies bedeutet für die CDU, dass Sie noch drei Minuten und 20 Sekunden zur Verfügung haben.
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Dinge machen für uns das Gesetz doch sehr enttäuschend. Heute Morgen haben wir gehört, Rot-Grün entdeckt endlich ein Herz für die Wichtigkeit des Weinbaus in Rheinland-Pfalz. Das sind die Worte, aber jetzt kommen die Taten. Mit dem Gesetz wird wieder ganz wesentlich mit Verboten gearbeitet, die gerade die kleinen und mittleren Betriebe wesentlich einschränken.
Zum Zweiten haben wir aus der Anhörung erfahren, dass viele Betriebe betroffen sind und viele Verbände sagen, man dürfe die Verbote, die ausgesprochen werden, nicht zu eng fassen. Wenn man sie etwas weiter fassen würde, könnten alle damit leben.
Das haben wir intensiv im Ausschuss diskutiert. Die Kollegen von Rot-Grün haben gesagt: Bringt Änderungsvorschläge ein, und dann schauen wir, ob wir auf einen Nenner kommen und einen gemeinsamen Antrag formulieren. – Wir haben Änderungsvorschläge eingebracht und haben sie so aus der Anhörung heraus aufgenommen. Aber nun kommt wieder das, was wir auch damals schon vermutet haben: Wir machen Änderungsvorschläge, und danach macht es die rot-grüne Mehrheit einfach doch wieder so, wie sie es will, und lehnt sie einfach ab. – Liebe Kolleginnen
und Kollegen, wenn das Ihr Angebot für eine Zusammenarbeit ist, dann bin ich sehr enttäuscht, und dann brauchen wir in Zukunft zusammen mit den Berufsverbänden und den Betroffenen auch keine Änderungsanträge mehr zu machen, die dann die Schwierigkeiten in dem Gesetz nachher bei ihrem Wirtschaften zu spüren bekommen.
Ich bin schon sehr enttäuscht darüber, dass die Änderungsvorschläge, die von der CDU-Fraktion kommen, wieder einmal einfach mit der Mehrheit abgebügelt werden.