Protocol of the Session on July 1, 2015

Frau Ministerpräsidentin, das alles war Ihnen bekannt, und trotzdem wälzen Sie in der Öffentlichkeit die eigene Verantwortung auf den Gutachter ab. Ich sage ganz einfach, das ist geschmacklos, das ist sachlich falsch, und das wirft auch kein gutes Bild auf Ihren Stil zur Information der Öffentlichkeit.

(Beifall der CDU)

Aber jetzt ist das Kind natürlich in den Brunnen gefallen, und es stellt sich die Frage: Welche Folgen hat dieses Urteil für die Bevölkerung aus menschlicher Sicht und in finanzieller Hinsicht, und vor allen Dingen, wer steht für diese Kosten gerade?

Es ist bereits jetzt die Rede von einer siebenstelligen Summe. Infolge der Nichtigkeit und somit Rückabwicklung müssen zum Beispiel Mitarbeiter, die sich schon im Ruhestand wähnten, wieder zurück zur Arbeit. Gleichzeitig sind dafür aber zum Teil schon Ersatzleute eingestellt worden.

Durch den Wegfall des hauptamtlichen Bürgermeisters wurde ein hauptamtlicher Beigeordneter in der neuen Verbandsgemeinde eingestellt, der jetzt natürlich im Amt bleibt, während gleichzeitig der weggefallene Bürgermeister auch wieder da ist. – Das sind ebenfalls eine Menge zusätzlicher Kosten.

Nun haben wir noch gar nicht über die Kosten für den Umzug gesprochen, einmal hin, einmal zurück, über die sonstigen Kosten wie zum Beispiel für die EDV, wo ein Richtfunk aufgestellt worden ist, oder über Personalkosten im Zusammenhang mit der Neuorganisation. All dies sind Folgen Ihres verfassungswidrigen Handelns und nicht

das betone ich noch einmal – des Urteils.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, damit stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen,

(Carsten Pörksen, SPD: Wer hat so viel Geld?)

und woher kommt das Geld?

(Glocke der Präsidentin)

Was kommt auf den Steuerzahler zu? Gibt es hierfür neue Schulden? Welche Kürzungen soll es geben? Welches Ressort steht dafür gerade? – Eines steht jedenfalls fest, es kann nicht angehen, dass dieses Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich genommen wird; denn das würde bedeuten, dass alle anderen Kommunen dafür geradestehen.

(Glocke der Präsidentin – Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Wolfgang Schwarz das Wort.

(Thomas Weiner, CDU: Der Pflichtverteidiger!)

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, und dieses Urteil hat zwei Inhalte: Zum Ersten das Grundsätzegesetz und zum Zweiten das Einzelgesetz, welches die Fusion der Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer betrifft. Dieses Urteil liegt uns vor, und es ist selbstverständlich zu akzeptieren und zu respektieren. Das Ergebnis wird aber in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich diskutiert.

Lassen Sie mich einmal mit der Juristerei beginnen. Es gibt andere Verfassungsgerichte, die zwar für Rheinland-Pfalz nicht zuständig sind – das werden Sie mir dann vorhalten –, aber die gibt es, zum Beispiel in Brandenburg, und die mit ihrer Meinung in eine andere Richtung gehen, was diese Entscheidung angeht.

(Julia Klöckner, CDU: Die Maikammer-Verhandlung!)

Es gibt zum Beispiel die Sendung beim SWR, die Sie besonders lieben, schätze ich, „Zur Sache Rheinland-Pfalz“.

(Zurufe von der CDU)

Dort war donnerstags ein Professor aus Leipzig zu einem Interview geladen, der zu dem Thema Folgendes gesagt hat – Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –:

Bedauerliches Urteil. Rheinland-Pfalz hinkt damit westlichen Bundesländern 30 Jahre hinterher. – Das ist ein Auszug von dem, was er insgesamt gesagt hat.

Aber es wird auch unterschiedlich vor Ort diskutiert. Eine große Anzahl der kommunalpolitisch Verantwortlichen in den Gemeinden St. Martin, Kirrweiler und Maikammer spricht davon, dass die Fusion sehr gut angelaufen ist. Sie sei positiv, und sie würden dies gerne beibehalten. Sie suchen nach Möglichkeiten, mit der Verbandsgemeinde Edenkoben weiterzumachen.

Am Samstag bzw. am Montag – es sind unterschiedliche Ausgaben – waren zwei Ortsbürgermeister zum Interview. Sie streben weiterhin Kooperationen an. Wenn man den Bericht liest, sind das so viele Kooperationen, dass für mich die Frage besteht, was dann noch an Aufgaben für eine Verwaltung in Maikammer bleibt.

Die Mitarbeiter diskutieren dieses Thema natürlich auch unterschiedlich. Mitarbeiter aus der ehemaligen Verbandsgemeinde Maikammer, die jetzt in der neuen Verbandsgemeinde Edenkoben-Maikammer sind, wurden in einer Personalversammlung über das Urteil informiert. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, da sind Tränen von ehemaligen Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Maikammer geflossen, die nicht mehr zurückwollen, die nach dem Urteil wegen dieser Entscheidung geweint haben. Den Grund habe ich gesagt.

(Christine Schneider, CDU: Da sehen Sie einmal, welchen Scherbenhaufen Sie angerichtet haben!)

Sie wollten nicht zurück. Liebe Kollegin Beilstein, Sie haben angeführt, dass ehemalige Mitarbeiter aus dem Vorruhestand zurückgeholt wurden. Das ist richtig. Aber der Grund, den Sie angegeben haben, ist falsch. Richtig ist, dass es arbeitsrechtliche Gründe waren, dass man niemanden in den Vorruhestand schicken und dafür neue Mitarbeiter einstellen konnte.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Fragen Sie Ihren CDU-Verbandsbürgermeister. Er bestätigt Ihnen das wahrscheinlich.

Aber auch ehemalige Mandatsträger, die jetzt wieder in das alte Mandat in der ursprünglichen Verbandsgemeinde Maikammer zurückmüssen, nehmen ihr Mandat nicht an. Sie sagen, für uns ist es so, wie es jetzt geregelt ist, wie es ein Jahr gut bzw. sehr gut gelaufen ist, absolut okay.

(Alexander Licht, CDU: Da hätte der Herr Noss besser gesprochen! Der hätte wenigstens sachlich gesprochen!)

Wir nehmen dieses Mandat nicht mehr an.

Aber – das ist das ganz Wichtige – auch die Menschen vor Ort, die Bürgerinnen und Bürger in allen drei Gemeinden diskutieren das sehr unterschiedlich. Ich wurde oft auch schon vor dem Urteil – das möchte ich ausdrücklich betonen – darauf angesprochen, dass man die Fusion absolut positiv sieht. Man hätte sich es nicht vorgestellt, dass es so gut laufen würde. Es solle so bleiben, wie es ist.

Dabei waren auch ehemalige vehemente Gegner dieser Fusion.

(Alexander Schweitzer: Genauso ist es!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich wurde sogar über alle Parteigrenzen hinweg gebeten, doch alles dafür zu tun, dass nicht rückabgewickelt wird.

(Alexander Schweitzer: Aha! – Julia Klöckner, CDU: Dieses böse Gericht aber auch! – Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Frau Klöckner, das sagen Sie!)

Natürlich steht momentan die Kooperation im Vordergrund. Aber auch nicht Wenige fordern, dass man die Fusion beibehalten soll.

(Dr. Adolf Weiland, CDU: Dann hätte man ein richtiges Gesetz machen müssen!)

Ich weiß, dass die Opposition nachkarten muss, was das Thema angeht. Das ist auch okay. Aber ich bitte, es weiterhin so sachlich zu machen, wie es Frau Beilstein zumindest in Teilen gemacht hat; denn das muss im Vordergrund stehen. Wir wollen für die Menschen vor Ort,

(Zurufe von der CDU: Oh je!)

für die Bürgerinnen und Bürger das Bestmögliche erreichen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüßen wir Gäste bei uns im Landtag. Wir begrüßen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariats Speyer, Schülerinnen und Schüler des Albert-EinsteinGymnasiums Frankenthal und Absolventinnen und Absolventen der Schubert-Schule Neustadt. Herzlich willkommen bei uns in Mainz!

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Schellhammer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es steht außer Frage, dass der demografische Wandel und die prekäre Finanzausstattung der Kommunen sowie die Veränderung der Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung eine umfassende Verwaltungs- und Gebietsreform erforderlich machen. Deshalb wurden bereits in diesem Haus Schritte gegangen.

Zwölf freiwillige Gebietsänderungen sind erfolgt, acht Fusionsgesetze der Landesregierung, und weitere Fusionen sind in Planung.

Am 8. Juni 2015 hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil das zugrunde liegende Grundsätzegesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform bestätigt. Es sei verfassungskonform, so wurde es ausdrücklich bestätigt.

Die Landesregierung verfolgt mit der Kommunal- und Verwaltungsreform – so heißt es in dem Urteil – ein verfassungsrechtlich legitimiertes und am öffentlichen Wohl orientiertes Ziel. Das haben wir nun nach diesem Urteil auch schriftlich.